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Datenschutz: Wann darf der Chef meine E-Mails kontrollieren?
Datenschutz
Wann darf der Chef meine E-Mails kontrollieren?
Der Zulieferer ZF durchsuchte E-Mail-Accounts von Mitarbeitern, um herauszufinden, wer Geschäftsgeheimnisse verraten haben könnte. Welche Regeln hier gelten.Claudia Tödtmann21.07.2025 – 17:14 Uhr
Datenschutz bei Dienst-E-Mails Foto: picture alliance / Ikon ImagesDer Autozulieferer ZF erstattete am 25. Februar Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Mehrere Medien hatten berichtet, dass der Konzern möglicherweise eine Division ausgliedern wolle.
ZF vermutet, dass diese Information von Mitarbeitern stammte und übergab der Staatsanwaltschaft deshalb eine Liste mit „mehreren hundert möglichen Mitarbeitern“, die an den Projekten beteiligt waren. Daraufhin glich die Staatsanwaltschaft die Listen der Mitarbeiter mit E-Mail-Kontakten zu Journalisten ab.
Compliance-Anwalt Sascha Kuhn von Pohlmann & Company erklärt, was Unternehmen dürfen und was nicht, wenn sie Dienstaccounts ihrer Mitarbeiter durchsuchen wollen.
WirtschaftsWoche: Herr Kuhn, dürfen Arbeitgeber die E-Mail-Postfächer ihrer Angestellten durchforsten?
Sascha Kuhn: Dienstliche E-Mail-Accounts sind kein Privateigentum von Arbeitnehmern. Aber Unternehmen dürfen sie auch nicht ohne Weiteres durchsuchen. Sie haben keinen Freibrief für anlasslose Kontrollen oder eigendynamische Ermittlungen. Doch der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern, die Auswertung dienstlicher E-Mail-Accounts im Zuge interner Untersuchungen unter gewissen Voraussetzungen durchzuführen, insbesondere zum Schutz der Integrität des Unternehmens oder zwecks Aufdeckung von strafbarem Verhalten. Dabei gilt: Es muss immer einen konkreten Anlass geben, wenn der Arbeitgeber auf die dienstlichen Postfächer der Mitarbeiter zugreifen will. …
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