WiWo Top-Kanzleien 2024 – Produkthaftung: Völlig entblößt

WiWo Top-Kanzleien

Völlig entblößt

Die EU hat neue Regeln für die Produkthaftung erlassen. Welche Risiken auf Unternehmen zukommen.

Babboe ignorierte die Warnungen von Kunden über Rahmenbrüche an seinen Lastenrädern. (Foto: dpa Picture-Alliance/WirtschaftsWoche)

 

Unbedachte Äußerungen, die teuer werden können

Die Kernbotschaft, die Anwalt Thomas Klindt den Mitarbeitern eines Sportgeräteherstellers in diesen Tagen übermittelt, ist ebenso kurz wie wichtig: Bloß nicht „zu salopp“ kommunizieren. Komme es etwa bei einem Produkt zu einem Brand, dessen Ursache noch völlig unklar ist, sollte im Betreff der folgenden E-Mails auf keinen Fall stehen: „Steht uns ein Rückruf bevor?“, schärft der Produkthaftungsanwalt von Noerr seinen Zuhörern ein. Denn solche unbedachten Äußerungen können künftig über den Ausgang von Klagen entscheiden.

Der Grund: Der Europäische Rat billigte im Oktober die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis Ende 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Sie enthält eine Neuerung, die für Unternehmen heikel werden dürfte: eine Beweisregel nach US-amerikanischem Vorbild. Die Produzenten müssen Geschädigten in Haftungsprozessen künftig sämtliche firmeninternen Unterlagen offenlegen, um ihre Unschuld zu beweisen.

 

Heikle Neuerungen für Unternehmen

Das beginnt bei Konstruktionsplänen und Produktfreigaben und geht über interne E-Mails und Meetingprotokolle bis hin zu Entwicklungsunterlagen und Produktbeobachtungen. Auch Geschäftsgeheimnisse könnten so offengelegt werden. „Die neue EU-Vorschrift zwingt Unternehmen im Haftungsprozess vor dem Gericht zur Selbstentblößung“, resümiert Klindt.

Pessimisten als Geschäftsrisiko

Wer diese Informationen nicht oder nur unvollständig preisgibt, verliert den Haftungsprozess, weil dann – auch das ist neu – eine Vermutungsregel gegen ihn gilt. Dabei wird die Fehlerhaftigkeit des Produkts gesetzlich unterstellt. Schon unbedachte Äußerungen ewiger Pessimisten können dann zum Risiko werden: „War etwa in einem Meeting ein technisches Problem ein Thema, kann das Protokoll im Nachhinein Jahre später vor Gericht kompromittierender wirken, als es eigentlich gemeint war“, sagt Carsten van de Sande, Anwalt bei Hengeler Mueller. Oder übereifrige Kollegen, die in Betreffzeilen vor „Gefahr für Kunden“ warnen, ohne sicheres Faktenwissen darüber zu haben.

„Deshalb ist es wichtig, früh alles zu dokumentieren. Vor allem auch, wie Führungskräfte auf solche Warnungen reagiert haben“, rät van de Sande. Anders als etwa der niederländische Lastenradhersteller Babboe, der im Frühjahr negativ in die Schlagzeilen geraten war, weil er nicht auf Kundenbeschwerden wegen gebrochener Rahmen reagierte, weder Warnungen herausgab noch Rückrufe initiierte. Erst als Verkaufsverbote folgten, handelte das Unternehmen.

Nur Dokumentation hilft

Lückenlose Dokumentation wird unumgänglich. Nur wenn ab sofort sämtliche Unterlagen gesichert werden und im Haftungsfall schnell verfügbar sind, hat das Unternehmen noch eine Chance, die gesetzliche Vermutung zu entkräften, sagt Anwalt Rupert Bellinghausen von Linklaters. Zumal von der EU-Richtlinie viel mehr Firmen betroffen sind als bisher. Produzenten von digitalen Produkten müssen Cybersicherheit gewährleisten und künftig sogar für Schäden geradestehen, die Hacker anrichten, sagt Klindt.

 

„Riskant wird es besonders für Start-ups, die eine App entwickelt haben, die einen Schaden verursacht“, sagt van de Sande. Soll diese etwa die Heizung im Eigenheim steuern, bewirkt aber im Keller den Brand einer Batterie, haften die Firmen künftig. Dann bleibt nur noch, auf die Produkthaftungsversicherung zu hoffen. Aber auch die verlangt die Dokumentationen aller Tests und deren Ergebnisse.

 

 

 

 

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