WiWo-Topkanzleien: Vergaberecht, Umwelt und Bauplanungsrecht, Energierecht 2024 – Wieso Behörden jetzt Totalunternehmer entdecken

WiWo Top-Kanzleien für Vergaberecht, Bauplanungsrecht und Energierecht

Wenn’s schnell gehen soll – Behörden entdecken Totalunternehmer für schnellere Vergaben und Arbeiten

Jetzt aber Tempo: Viele Behörden sind inzwischen ziemlich findig, um Bauvorhaben zügiger umzusetzen. Welche Kanzleien bei rechtlichen Fragen weiterhelfen, zeigt das WirtschaftsWoche-Ranking

 

(Foto: C. Tödtmann)

 

Nur zehn Monate brauchte das Bauunternehmen Kleusberg für den Neubau einer Förderschule im rheinischen Langenfeld. Und das, obwohl die Vorgaben streng waren: Der Bau für die Kinder mit körperlicher Beeinträchtigung sollte barrierefrei sein und besonders breite Flure und Toiletten mit Schiebetüren für Rollstuhlfahrer bereithalten. Nun können dort 160 Schüler unterrichtet werden – nachdem die Schule im Nachbarort Leichlingen vor drei Jahren von der Wupperflut zerstört worden war.

Dass es so schnell ging, liegt vor allem daran, dass das 35-Millionen-Euro-Projekt als sogenannte Totalunternehmerleistung ausgeschrieben wurde. Dabei führt eine Behörde nur ein einziges Vergabeverfahren nach den komplizierten Rechtsregeln durch statt je eigene für Handwerkeraufträge vom Elektriker bis zum Fensterbauer.

 

300 bis 500 Seiten Leistungsbeschreibung

Und dieses eine Verfahren ist aufwendig genug: Es umfasst eine Leistungsbeschreibung mit im Schnitt 300 bis 500 Seiten plus Vertrag, der auch noch mal 50 bis 100 Seiten umfasst. Am Ende erhält ein koordinierendes Bauunternehmen den Auftrag, beauftragt einzelne Handwerker als Subunternehmer und bezahlt sie.

Immer mehr Auftraggeber der öffentlichen Hand entdecken die Vorteile dieses Verfahrens, bei dem es sich streng genommen um eine Ausnahmeregel handelt. Sie sparen sich viel Aufwand, der in den Einzelaufträgen mit ihren detaillierten Leistungsbeschreibungen, aber auch in der Koordinierung der einzelnen Handwerkereinsätze steckt, sagt der Vergaberechtler Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird: „Zwar kostet der Totalunternehmer im Schnitt zehn Prozent mehr, aber der Auftraggeber muss sich dafür nicht selbst um alles kümmern.“

Zeitgewinn: 30 bis 50 Prozent

Jan Byok (Foto: C.Tödtmann)

Den Zeitgewinn für ein Projekt schätzt Jan Byok auf 30 bis 50 Prozent. Das wissen gerade knapp besetzte Behörden zu schätzen. Zumal seit Sommer 2023 „jede kleine Kommune, die nur fünf Beamte hat, alle Planungsleistungen ab 221.000 Euro europaweit ausschreiben muss statt nur in Deutschland“, sagt Caroline Ackermann von der Kanzlei Luther.

Der Haken: Auftraggeber müssen wirtschaftliche oder technische Gründe anführen, um das Verfahren nutzen zu können. Dazu zählen unzumutbare Verzögerungen, unverhältnismäßig hohe Kosten oder die Notwendigkeit, nur eine einzige Software einzusetzen.

 

Caroline Ackermann (Foto: C.Tödtmann)

Dafür muss dann der Totalunternehmer, anders als die Behörde als Auftraggeber separater Aufträge, keine neue Ausschreibung vornehmen, wenn ein einzelner Handwerker nicht liefert oder insolvent wird: Er kann einfach einen anderen beauftragen.

Und er kann sich, auch das sorgt für Tempo, von vornherein sein bewährtes Team zusammenstellen – im Gegensatz zu einer Behörde, die das Vergaberecht verpflichtet, den preiswertesten Anbieter zu beauftragen, selbst wenn dieser bei früheren Arbeiten bereits seine Unfähigkeit bewiesen oder mehr Projekte angenommen hat, als er bewältigen konnte.

 

WiWo Top-Kanzleien 2024 Vergaberecht
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Vergaberecht*
Top Kanzlei besonders empfohlene Anwälte
Abante Christoph Kins, Ronny Lohmann
Addleshaw Goddard Jan-Oliver Schrotz
Advant Beiten Stephan Rechten
Antweiler Liebschwager Nieberding Clemens Antweiler
Aulinger Nicola Ohrtmann
Avocado Markus Figgen, Rebecca Schäffer
Baker McKenzie Marc Gabriel
Baumeister Steffen Gesterkamp
BBG Niels Griem, Malte Linnemeyer, Johannes Mosters
Becker Büttner Held Malte Müller-Wrede
Bird & Bird Jan Byok, Alexander Csaki
Blomstein Pascal Friton, Roland Stein
CBH Stefan Hertwig
CMS Jakob Steiff
Dentons Wolfram Krohn
Dolde Mayen & Partner Tina Bergmann, Andrea Vetter
Eichler Kern Klein Benjamin Klein
Esch Bahner Lisch Hanna Bahner
FPS Annette Rosenkötter
Gleiss Lutz Marco König
Göhmann Wiland Tresselt
Goodarzi & Polster Julian Polster
Görg Kai-Uwe Schneevogl, Kersten Wagner-Cardenal
GvW Graf von Westphalen Ingrid Reichling
Heuking Ute Jasper, Christopher Marx, Martin Schellenberg, Laurence Westen
Heussen Uwe-Carsten Völlink
HFK Sebastian Conrad, Jörg Stoye
Kapellmann Alexander Kus, Marc Opitz, Hendrik Röwekamp
Kraus Donhauser Christoph Donhauser, Philipp Kraus
Kunz Stefanie Theis
Leinemann Partner Thomas Kirch
Luther Stefan Mager, Tobias Osseforth
Muth Matthias Freund
Orth Kluth Michael Sitsen
Otting Zinger Olaf Otting, Christoph Zinger
Redeker Sellner Dahs Heike Glahs, Thomas Stickler
Schumann Thomas Stockmann
Soudry & Soudry Daniel Soudry
Stolz Goldbrunner Klein Bernhard Stolz
Taylor Wessing Michael Brüggemann
Vergabepartners Klaus Greb, Franz Hölzl
W2K Jens Bernhardt, Alexander Wichmann
Weissleder Ewer Marius Raabe
Wolter Hoppenberg Marc Dewald

 

 

 

WIWO Top-Kanzleien 2024 Umwelt- und Bauplanungsrecht
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Umwelt- und Bauplanungsrecht*
Top Kanzlei besonders empfohlene Anwälte
Andrea Versteyl Lukas Muffler, Martin Spieler
Avocado Thomas Gerhold
Baumeister Georg Hünnekens, Andreas Kersting
CBH Jochen Hentschel
CMS Fritz von Hammerstein
Dolde Mayen Markus Deutsch, Klaus-Peter Dolde, Winfried Porsch, Bernd Schieferdecker
Esche Schümann Commichau Martin Dieckmann
FPS Nina Jarass Cohen, Olaf Dziallas, Thomas Schröer
Franßen & Nusser Gregor Franßen, Jens Nusser, Suhayl Ungerer
Gleiss Lutz Marc Ruttloff, Michael Uechtritz
Görg Kristina Groß
GvW Graf von Westphalen Susanne Hofmann
Held Jaguttis Simeon Held, Malte Jaguttis
Hellriegel Mathias Hellriegel
HGRS Klaus Hoffmann
Köchling & Krahnefeld Markus Ehrmann
Kunz Ira Ditandy, Wolfgang Klett
Lenz und Johlen Thomas Lüttgau, Michael Oerder
Linklaters Markus Appel
OKL Tim Hahn, Tina Schmidt
Oppenländer Christofer Lenz
Pauly Markus Pauly
Pohlmann & Company Uwe Erling
Posser Spieth Wolfers Herbert Posser, Benedikt Wolfers
Redeker Sellner Dahs Frank Fellenberg, Matthias Ganske, Olaf Reidt
Weissleder Ewer Wolfgang Ewer
Wolter Hoppenberg Till Elgeti

Quelle: WirtschaftsWoche/HRI 2024

 

 

WIWO Top-Kanzleien 2024 Energierecht
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Energierecht*
Top Kanzlei besonders empfohlene Anwälte
Aecoute Heidrun Schalle
BBG Christoph Meitz
Becker Büttner Held Christian Theobald, Ines Zenke
Boos Hummel & Wegerich Nils Graßmann
Brahms Nebel & Kollegen Julian Nebel
CMS Holger Kraft
Ensight Michael Hill
EY Law Sebastian Helmes
Forvis Mazars Hans-Christoph Thomale
Freshfields Ulrich Scholz
GvW Graf von Westphalen Maximilian Elspas
Hengeler Mueller Dirk Uwer
Hogan Lovells Thomas Dünchheim
Jung Desiree Jung
Leitfeld Matthias Schleifenbaum
Linklaters Alexandros Chatzinerantzis
Luther Holger Stappert
Maslaton Martin Maslaton
Oppenhoff Carmen Schneider
Orth Kluth Margarete von Oppen
Posser Spieth Wolfers Wolf Spieth
Raue Christian Von Hammerstein
RE Vollmer Dilling Dümke Buchsteiner Miriam Vollmer
Rosin Büdenbender Peter Rosin
Von Bredow Valentin Herz Hartwig Von Bredow
Watson Farley & Williams Malte Jordan
White & Case Thomas Burmeister
Wolter Hoppenberg Martin Brück Von Oertzen

Quelle: WirtschaftsWoche/HRI 2024

 

 

 

Die Methode
Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte über 2200 Juristen aus 179 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Vergaberecht, Umwelt- und Bauplanungsrecht und Energierecht
Nach Bewertung der Jury setzten sich für Vergaberecht 44 Kanzleien mit 64 Anwälten und  für Umwelt- und Bauplanungsrecht 27 Kanzleien mit 44 Juristen durch. Im Energierecht sind es 29 Anwälte aus 28 Kanzleien.
Die Jury:
Andrea Andor (AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet),
Heiko Piesbergen (Netinera)*,
Achim Schunder (C.H. Beck),
Ansgar Suermann (Deutsche Bahn)*,
Axel Thomas (GWG Aachen)

Heiko Piesbergen (Foto: Privat/Netinera)

Ansgar Suermann, Deutsche Bahn (Foto: Privat/DB)

Achim Schunder (Foto: PR/Beck Verlag)

 

 

 

 

 

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