Homeoffice auf Attest – Fünf Fragen an Arbeitsrechtler Artur-Konrad Wypych von Bird & Bird

 Homeoffice auf Attest –  Sechs Fragen an Artur-Konrad Wypych, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Bird & Bird 

 

Artur-Konrad Wypych (Foto: Bird&Bird/PR)

Herr Wypych, Sie bekommen immer häufiger Anfragen von Unternehmensmandanten, die Atteste für Homeoffice-Arbeit vorgelegt bekommen. Anscheinend schadet die Arbeit im Büro der Gesundheit dieser Mitarbeiter oder sie ist sonstwie medizinisch unzumutbar. Was raten Sie den Unternehmen?

Tatsächlich legen plötzlich Mitarbeiter, die nie krank waren, plötzlich Arztatteste vor, dass sie keine Präsenzarbeit im Büro mehr leisten können. In den Attesten steht kein Grund, das muss es ja nicht. Aber leider auch nicht, welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen könnte, damit er doch wieder ins Büro kommen kann. Das ist ein Problem für die Führungskräfte, wenn nicht mal an Teamtagen die ganze Truppe zusammenkommt. Denn eigentlich steht ihnen ja das Direktionsrecht zu, so dass sie genau das anordnen dürfen.

 

Was genau steht in diesen Homeoffice-Attesten?

Da gibt es keine Standardformulierung. Dann steht da schon mal eine Empfehlung aus ärztlicher Sicht wie `Es wäre besser, wenn Herr Schneider im Homeoffice arbeiten würde´, oder `es ist dringend notwendig, dass Herr Schneider im Homeoffice arbeitet´.  Nie steht eine  zeitliche Begrenzung dabei. Dann sind die Personalabteilungen und Vorgesetzte ratlos und fragen sich, ob sie den Mitarbeiter nie mehr ins Büro bekommen. Ein Gerichtsurteil gibt es dazu nicht. Zum medizinischen Dienst zwecks Überprüfung durch einen anderen Arzt kann ein Unternehmen sie auch nicht schicken, denn sie sind ja nicht krank und arbeitsunfähig. Schnell kommt dann der Verdacht auf, dass es sich um eine Art Gefälligkeitsattest handelt.

 

Wer sind diejenigen, die plötzlich Atteste fürs Homeoffice vorlegen und wegen denen ihre Mandanten ihren Rat suchen?

Es sind nicht diejenigen, die zum Beispiel eine Immunerkrankung haben, isoliert leben müssen oder wegen erhöhter Ansteckungsrisiken in einem Großraumbüro ausgesetzt wären. Das sind die, die nicht arbeitsunfähig sind, sondern denen vielleicht schon mit einem Einzelbüro geholfen werden kann. Oder Zugang zu einem Ruheraum. In den Fällen gibt es eigentlich auch nie Streit.

 

…. und wann dann?

 Typischerweise kommen diese Art Homeoffice-Atteste von Mitarbeitern wie diesem: Ein Mitarbeiter wohnt 50 oder  gar 100 Kilometer entfernt von seiner Firma, das hat er schon immer, auch vor Corona. Der will jetzt, nach der Pandemie und etablierter mobiler Arbeit, plötzlich dauerhaft im Homeoffice bleiben. Ohne eine Begründung. Dabei hat gerade dieser Mitarbeiter sogar einen Dienstwagen, den er seit der Pandemie nur noch privat fährt und dafür auch das Benzingeld bekommt. Das bekam er auch für seine Fahrten zur Arbeit. Die Vermutung i  st im Raum, dass er die zwei, drei Stunden tägliche Fahrzeit vermeiden und lieber seine Freizeit besser nutzen will als sie im Stau oder auf der Autobahn zu verbringen. Dabei ist die Fahrzeit zur Arbeit nicht der Risikobereich des Arbeitgebers, sondern die des Arbeitnehmers. Niemand muss so weit weg von der Firma wohnen.

Andere Mitarbeiter haben gemerkt, dass sie für Homeoffice-Arbeit keine teuren Anzüge mehr kaufen, sie auch nicht in die Reinigung bringen müssen oder nicht mehr mittags auswärts essen gehen brauchen. Die haben einfach mehr Geld im Portemonnaie, wenn sie zuhause bleiben. Wieder andere haben sich einen Hund zugelegt, wegen dem sie nicht mehr ins Büro einrücken wollen, berichten Headhunter. Zugegeben werden all diese heimlichen Motive jedenfalls nicht.

 

 Sehen Sie eine praktikable Lösung?

Im Moment hat der Arbeitgeber keine rechtliche Möglichkeit, herauszufinden, was er dafür tun kann, damit der Mitarbeiter doch kommt. Bis ein Gericht den Ärzten aufgibt, die Atteste zu begründen und konkrete Therapie-Maßnahmen, zu empfehlen – beispielsweise für Rückenkranke einen höhenverstellbaren Schreibtisch anzuschaffen – sind Arbeitgeber und ihre Führungskräfte eigentlich auf ihre eigene Überzeugungsarbeit angewiesen.

 

 

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