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Wenn der Testamentsvollstrecker kommt
Das eigene Haus im Internet entdeckt
Ein schwerer Fehler, der oft passiert, wie Anwältin Cornelia Maetschke-Biersack von Taylor Wessing weiß, die eines der Geschwister beriet. Erben, so ihre Beobachtung, sind dann oft völlig überrascht, wie sehr sie sich bevormunden lassen müssen. Den Mann, dem der Familienunternehmer vertraut hatte, interessierte dessen letzter Wille nicht einmal. Er schaffte eigenmächtig Fakten. Und so entdeckten die Kinder des Patriarchen zu ihrem Entsetzen plötzlich im Internet, dass ihr eigenes Elternhaus zum Verkauf stand, angeboten von einem Makler, den der Testamentsvollstrecker beauftragt hatte. „Ihr Vater hatte nie von einem möglichen Verkauf gesprochen und dies auch nicht im Testament verfügt“, erzählt Maetschke-Biersack.

(Foto: C.Tödtmann)
Weitreichende Befugnisse und von keinem überwacht
Der Vollstrecker sei in Aktionismus verfallen. Seine Pflichten dagegen habe er vernachlässigt: Weder erstellte er das Nachlassverzeichnis, in dem erst mal das vollständige Vermögen erfasst werden muss, noch legte er den Geschwistern Abrechnungen über die laufende Verwaltung ihres Erbes vor. „Testamentsvollstrecker können praktisch alles mit dem Vermögen des Erblassers machen, sie haben weitreichende Befugnisse, und niemand überwacht sie“, resümiert die Juristin. Dass sie Interessen der Erben vertreten sollen, sei ein weit verbreitetes Missverständnis – auch bei Erblassern.
Guter Freund, leider ahnungslos

Christoph Meyer (Foto: SKW Schwarz/PR)
Fatale Folgen habe dies vor allem, „wenn der Erblasser bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers mehr aufs Vertrauen als auf dessen Kompetenz geachtet hat“, warnt Erbrechtler Christoph Meyer von der Kanzlei SKW Schwarz. Wenn der alte Freund ohne kaufmännischen Sachverstand im falschen Moment oder Vermögensteile unter Wert verkauft.
„Erblasser sollten stets einen Ersatz-Testamentsvollstrecker einsetzen“, rät zudem Erbrechtler Klaus-Dieter Rose von der Kanzlei Menold Bezler. Denn oft ist derjenige, den der Erblasser zum Vollstrecker macht, aus derselben Generation und stirbt vielleicht vor ihm. Oder er nimmt das Mandat nicht an, weil die Gemengelage zu verzwickt ist, oder legt es bald schon entnervt nieder. „Fehlt dann ein Ersatzkandidat, bestimmt das Nachlassgericht einen, den keiner kennt und dessen Kompetenz nicht feststeht“, warnt Rose.
Teure Blockade
Dann wird es auch teuer, wie Anwalt Meyer beim Erbe eines Besitzers eines großen Autohauses im Wert von zehn Millionen Euro beobachtete. Der Testamentsvollstrecker, im stattlichen Alter von 84 Jahren, verkaufte das Autohaus jahrelang nicht, obwohl der Sohn damit den Pflichtteil der enterbten Tochter auszahlen wollte, und legte dann sein Mandat schließlich nieder.
Die Angst des Testamentsvollstreckers vor der eigenen Haftung
Aus Angst, im Zweifel persönlich zu haften. „Der erste Testamentsvollstrecker zahlte sich selbst 500.000 Euro Honorar für fünf Jahre, und auch der Ersatz-Testamentsvollstrecker rechnete fast ebenso viel ab“, erzählt Meyer. Haben Erblasser mit dem Testamentsvollstrecker keine Gebührenregelung getroffen, gilt die sogenannte Rheinische Tabelle. Dann stehen dem Vollstrecker bis zu 15 Prozent vom Erbe zu.
So war es wohl auch beim verstorbenen Unternehmer Heinz Hermann Thiele, der Knorr-Bremse als Weltmarktführer für Bremssysteme aufgebaut hat und zweitgrößter Einzelaktionär der Lufthansa war. Sein Vermögen wird auf 17 Milliarden Euro geschätzt. Thiele war für seine Sparsamkeit bekannt. Er hatte seinen Steuerberater Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker eingesetzt und nicht bedacht, so vermuten Beobachter, dass dafür andere Vergütungsregeln als Beraterhonorare nach Stundensätzen gelten – bei Thieles Erbe womöglich bis zu einer Viertelmilliarde Euro.
Nun laufen mehrere Gerichtsverfahren. Ein Strafverfahren wegen Betrug und Untreue, das die zweite Ehefrau, Nadia Thiele, angestoßen hatte, wurde inzwischen eingestellt. Der Versuch der Witwe, eine Entlassung Brühmüllers gerichtlich durchzusetzen, ist bereits gescheitert. „Das hat fast nie Erfolg“, betont Anwalt Rose.
„Sämtliche Vorwürfe gegen Robin Brühmüller haben sich als haltlos erwiesen und wurden bereits in sechs Gerichtsverfahren und von mehreren Behörden zurückgewiesen. In allen Verfahren hat sich gezeigt, dass Robin Brühmüller seine Aufgabe als Testamentsvollstrecker korrekt und im Sinne des Erblasser ausgeführt hat“, sagt sein Sprecher Harald Maass.
Keine Minderung wegen Schlechtleistung
Im Fall der fränkischen Unternehmerkinder, der seit zehn Jahren läuft, erreichten immerhin die Anwälte der zerstrittenen Kinder eine Einigung. Ein stattliches Honorar erhält der Vollstrecker trotzdem. „Abzüge für schlechte Leistung wie bei Handwerkern gibt es nicht“, bedauert Maetschke-Biersack.
DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR VERSICHERUNGSRECHT¹
| Arnecke Sibeth Dabelstein | Dieter Schwampe |
|---|---|
| BLD | Bastian Finkel, Thomas Mittendorf |
| Clyde & Co | Henning Schaloske, Tanja Schramm |
| CMS | Winfried Schnepp |
| DLA Piper | Christian Schneider |
| Fiedler Cryns-Moll | Björn Fiedler |
| Hendricks + Partner | Christian Terno |
| Heuking Kühn Lüer Wojtek | Rüdiger Schnug |
| Johannsen | Oliver Meixner |
| Keen Law | Team |
| Kucklick | Andreas Holzer |
| Kunz | Carsten Fuchs, Dominic Steinborn |
| Loschelder | Team |
| Segger | Stefan Segger |
| Streitbörger | Florian Dallwig |
| Wagner Pauls Kalb | Heiko Pauls |
| Wilhelm | Team |
DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR ERBRECHT¹
| Bittler | Jan Bittler |
|---|---|
| Bonjur | Michael Bonefeld |
| Bösch & Kalagi | Astrid Bösch |
| CMS | Hans Christian Blum |
| Flick Gocke Schaumburg | Marc Jülicher, Christian von Oertzen |
| Gaßmann & Seidel | Nikolas Hölscher |
| Groll, Gross & Steiner | Matthias Rösler |
| Hass Dross Theiss | Wolfram Theiss |
| Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz | Team |
| Horn | Claus-Henrik Horn |
| Hümmerich Legal | Eberhard Rott |
| Jülicher | Hans-Oskar Jülicher |
| Kärgel de Maizière & Partner | Dietmar Kurze |
| Keil & Kollegen | Isabelle Losch |
| Kunz | Georg Kaiser |
| Lang | Martin Lang |
| Peter & Partner | Stephanie Herzog |
| Pilz-Hönig | Monika Pilz-Hönig |
| Redeker Sellner Dahs | Andreas Frieser |
| Riedel | Christopher Riedel |
| RPE Roglmeier Pranzo | Julia Roglmeier |
|---|---|
| Schäfer & Kollegen | Christel Höhler-Heun, Mathias Schäfer |
| Schindler | Andreas Schindler |
| Schuhmann | Markus Schuhmann |
| Semrau und Kollegen | Michael Semrau |
| Siebert Dippell | Holger Siebert |
| SKW Schwarz | Stefan Skulesch |
| SNP Schlawien | Maria Demirci |
| SZA Schilling, Zutt & Anschütz | Stephan Scherer |
| Tanck | Manuel Tanck |
| Voelker | Hans Hammann |
| von Morgen & Partner | Robert von Morgen |
Über das Ranking
Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte für die „WirtschaftsWoche“ mehr als 1530 Juristen aus 230 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen für Erb- und Versicherungsrecht. Im Anschluss bewerteten die Juroren die ausgewählten Kanzleien.
Die Jury für Erbrecht: Birte Anderson (Legial), Frederick Iwans (Foris), Achim Schunder (C.H. Beck)
Die Jury für Versicherungsrecht: Jan Eckert (ZF), Wilhelm Heutz (Legial), Frederick Iwans (Foris), Achim Schunder (C.H. Beck)

Frederick Iwans (Foto: Foris/PR)

Achim Schunder (Foto: PR/Beck Verlag)

Birte Andersen (Foto: Legial/PR)

Wilhelm Heutz (Foto: Legial/PR)
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