WiWo-Topkanzleien Erbrecht und Versicherungsrecht 2023: Das unerkannte Risiko – Testamentsvollstrecker

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Wenn der Testamentsvollstrecker kommt

(zuerst erschienen in der gedruckten WiWo 3. November 2023)

(Foto: C.Tödtmann)
Mit den zerstrittenen Erben des fränkischen Familienunternehmers redete der Testamentsvollstrecker nie. Obwohl der Verstorbene ihn, den alten Studienfreund, im Testament eingesetzt hatte, damit er nach seinem Tod zwischen den zwei Geschwistern schlichten und das Erbe, immerhin ein mittelständisches Unternehmen sowie einige Häuser, unter ihnen aufteilen würde. Das war das Anliegen des Patriarchen. Doch er versäumte es, dem Testamentsvollstrecker klare, detaillierte Vorgaben zu machen – und Grenzen zu setzen.

Das eigene Haus im Internet entdeckt 

Ein schwerer Fehler, der oft passiert, wie Anwältin Cornelia Maetschke-Biersack von Taylor Wessing weiß, die eines der Geschwister beriet. Erben, so ihre Beobachtung, sind dann oft völlig überrascht, wie sehr sie sich bevormunden lassen müssen. Den Mann, dem der Familienunternehmer vertraut hatte, interessierte dessen letzter Wille nicht einmal. Er schaffte eigenmächtig Fakten. Und so entdeckten die Kinder des Patriarchen zu ihrem Entsetzen plötzlich im Internet, dass ihr eigenes Elternhaus zum Verkauf stand, angeboten von einem Makler, den der Testamentsvollstrecker beauftragt hatte. „Ihr Vater hatte nie von einem möglichen Verkauf gesprochen und dies auch nicht im Testament verfügt“, erzählt Maetschke-Biersack.

 

(Foto: C.Tödtmann)

Weitreichende Befugnisse und von keinem überwacht

Der Vollstrecker sei in Aktionismus verfallen. Seine Pflichten dagegen habe er vernachlässigt: Weder erstellte er das Nachlassverzeichnis, in dem erst mal das vollständige Vermögen erfasst werden muss, noch legte er den Geschwistern Abrechnungen über die laufende Verwaltung ihres Erbes vor. „Testamentsvollstrecker können praktisch alles mit dem Vermögen des Erblassers machen, sie haben weitreichende Befugnisse, und niemand überwacht sie“, resümiert die Juristin. Dass sie Interessen der Erben vertreten sollen, sei ein weit verbreitetes Missverständnis – auch bei Erblassern.

Guter Freund, leider ahnungslos

Christoph Meyer (Foto: SKW Schwarz/PR)

Fatale Folgen habe dies vor allem, „wenn der Erblasser bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers mehr aufs Vertrauen als auf dessen Kompetenz geachtet hat“, warnt Erbrechtler Christoph Meyer von der Kanzlei SKW Schwarz. Wenn der alte Freund ohne kaufmännischen Sachverstand im falschen Moment oder Vermögensteile unter Wert verkauft.

„Erblasser sollten stets einen Ersatz-Testamentsvollstrecker einsetzen“, rät zudem Erbrechtler Klaus-Dieter Rose von der Kanzlei Menold Bezler. Denn oft ist derjenige, den der Erblasser zum Vollstrecker macht, aus derselben Generation und stirbt vielleicht vor ihm. Oder er nimmt das Mandat nicht an, weil die Gemengelage zu verzwickt ist, oder legt es bald schon entnervt nieder. „Fehlt dann ein Ersatzkandidat, bestimmt das Nachlassgericht einen, den keiner kennt und dessen Kompetenz nicht feststeht“, warnt Rose.

Teure Blockade

Die Angst des Testamentsvollstreckers vor der eigenen Haftung

Aus Angst, im Zweifel persönlich zu haften. „Der erste Testamentsvollstrecker zahlte sich selbst 500.000 Euro Honorar für fünf Jahre, und auch der Ersatz-Testamentsvollstrecker rechnete fast ebenso viel ab“, erzählt Meyer. Haben Erblasser mit dem Testamentsvollstrecker keine Gebührenregelung getroffen, gilt die sogenannte Rheinische Tabelle. Dann stehen dem Vollstrecker bis zu 15 Prozent vom Erbe zu.

So war es wohl auch beim verstorbenen Unternehmer Heinz Hermann Thiele, der Knorr-Bremse als Weltmarktführer für Bremssysteme aufgebaut hat und zweitgrößter Einzelaktionär der Lufthansa war. Sein Vermögen wird auf 17 Milliarden Euro geschätzt. Thiele war für seine Sparsamkeit bekannt. Er hatte seinen Steuerberater Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker eingesetzt und nicht bedacht, so vermuten Beobachter, dass dafür andere Vergütungsregeln als Beraterhonorare nach Stundensätzen gelten – bei Thieles Erbe womöglich bis zu einer Viertelmilliarde Euro.

Nun laufen mehrere Gerichtsverfahren. Ein Strafverfahren wegen Betrug und Untreue, das die zweite Ehefrau, Nadia Thiele, angestoßen hatte, wurde inzwischen eingestellt. Der Versuch der Witwe, eine Entlassung Brühmüllers gerichtlich durchzusetzen, ist bereits gescheitert. „Das hat fast nie Erfolg“, betont Anwalt Rose.

„Sämtliche Vorwürfe gegen Robin Brühmüller haben sich als haltlos erwiesen und wurden bereits in sechs Gerichtsverfahren und von mehreren Behörden zurückgewiesen. In allen Verfahren hat sich gezeigt, dass Robin Brühmüller seine Aufgabe als Testamentsvollstrecker korrekt und im Sinne des Erblasser ausgeführt hat“, sagt sein Sprecher Harald Maass.

Keine Minderung wegen Schlechtleistung

Im Fall der fränkischen Unternehmerkinder, der seit zehn Jahren läuft, erreichten immerhin die Anwälte der zerstrittenen Kinder eine Einigung. Ein stattliches Honorar erhält der Vollstrecker trotzdem. „Abzüge für schlechte Leistung wie bei Handwerkern gibt es nicht“, bedauert Maetschke-Biersack.

 

DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR VERSICHERUNGSRECHT¹

 
Arnecke Sibeth Dabelstein Dieter Schwampe
BLD Bastian Finkel, Thomas Mittendorf
Clyde & Co Henning Schaloske, Tanja Schramm
CMS Winfried Schnepp
DLA Piper Christian Schneider
Fiedler Cryns-Moll Björn Fiedler
Hendricks + Partner Christian Terno
Heuking Kühn Lüer Wojtek Rüdiger Schnug
Johannsen Oliver Meixner
Keen Law Team
Kucklick Andreas Holzer
Kunz Carsten Fuchs, Dominic Steinborn
Loschelder Team
Segger Stefan Segger
Streitbörger Florian Dallwig
Wagner Pauls Kalb Heiko Pauls
Wilhelm Team

 

 

DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR ERBRECHT¹

 
Bittler Jan Bittler
Bonjur Michael Bonefeld
Bösch & Kalagi Astrid Bösch
CMS Hans Christian Blum
Flick Gocke Schaumburg Marc Jülicher, Christian von Oertzen
Gaßmann & Seidel Nikolas Hölscher
Groll, Gross & Steiner Matthias Rösler
Hass Dross Theiss Wolfram Theiss
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz Team
Horn Claus-Henrik Horn
Hümmerich Legal Eberhard Rott
Jülicher Hans-Oskar Jülicher
Kärgel de Maizière & Partner Dietmar Kurze
Keil & Kollegen Isabelle Losch
Kunz Georg Kaiser
Lang Martin Lang
Peter & Partner Stephanie Herzog
Pilz-Hönig Monika Pilz-Hönig
Redeker Sellner Dahs Andreas Frieser
Riedel Christopher Riedel
RPE Roglmeier Pranzo Julia Roglmeier
Schäfer & Kollegen Christel Höhler-Heun, Mathias Schäfer
Schindler Andreas Schindler
Schuhmann Markus Schuhmann
Semrau und Kollegen Michael Semrau
Siebert Dippell Holger Siebert
SKW Schwarz Stefan Skulesch
SNP Schlawien Maria Demirci
SZA Schilling, Zutt & Anschütz Stephan Scherer
Tanck Manuel Tanck
Voelker Hans Hammann
von Morgen & Partner Robert von Morgen

 

 

Über das Ranking

 

Frederick Iwans (Foto: Foris/PR)

 

 

 

 

 

Achim Schunder (Foto: PR/Beck Verlag)

 

 

 

Birte Anderson

Birte Andersen (Foto: Legial/PR)

 

Portrait von Wilhelm Heutz, Rechtsanwalt, Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Wilhelm Heutz (Foto: Legial/PR)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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