Warum die Klage der Schweizer Klimaseniorinnen deutsche Unternehmen interessieren muss

Klimaseniorinnen siegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  – die Folgen für Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Klage des Vereins Klimaseniorinnen gegen die Schweiz stattgegeben: Die Schweiz muss mehr für den Klimaschutz tun. Weltweit laufen derzeit rund 2.000 Klimaklagen. Isabelle Knoché, Anwältin bei KPMG Law erklärt, welche Bedeutung  das Urteil für Deutschland hat und was sich daraus für künftige Klimaklagen lernen lässt

 

Isabelle Knoché (Foto: PR /KPMG)

 

Was eine Klimaklage bedeutet

Der Begriff Klimaklage (auch: Climate Change Litigation) ist juristisch nicht klar definiert. Er gewinnt dennoch in der Fachliteratur immer mehr an Bedeutung. Die Klimaklage ist als Instrument des Klimaschutzes in erster Linie darauf gerichtet, Staaten durch ein Verfahren zu verpflichten, ausreichende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu treffen und sich mehr für den Klimaschutz einzusetzen.

Bisher handelte es sich bei den Beklagten der Klimaklagen meist um Staaten beziehungsweise staatliche Einrichtungen. Allerdings haben Privatpersonen oder private Verbände bereits angestrebt, Unternehmen auf klimaschützende Maßnahmen zivilprozessrechtlich zu verklagen. Problematisch ist in diesem Fall vor allem die Frage nach der Zuständigkeit der Zivilgerichte in derartigen Fällen, da es sich hier um Angelegenheiten politischer Art handelt.

 

Situation in Deutschland

Das Urteil der Klimaseniorinnen aus der Schweiz entfaltet zunächst lediglich Wirkung für die Schweiz. Die Entscheidung wirkt sich jedoch mittelbar auch auf die anderen Mitgliedsstaaten des Europarats aus. Denn die generelle Aussage, dass Menschenrechte im Klimawandel Verpflichtungen für Staaten begründen, müssen auch andere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beachten, wie zum Beispiel auch Deutschland. Das Urteil könnte Präzedenz- und Signalwirkung für andere Klimaklagen entfalten. Deutsche Gerichte könnten in ihrer künftigen Rechtsprechung dieser Auffassung folgen.

 

Weitere Klimaklagen

Klimaklagen nehmen zu. Nach den Angaben des Grantham Institute der London School of Economics sind weltweit bisher über 2.000 Klimaklagen erhoben worden. Weitere Klimaklagen dürften in allen gerichtlichen Instanzen folgen, was deren Erfolgschancen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steigen können.


Erfolgreiche und erfolglose Klagen

Zwei anderen Klimaklagen aus Portugal und Frankreich gab der EGMR nicht statt:

  • Die Klimaklage des ehemaligen Bürgermeisters der französischen Gemeinde Grande-Synthe, Damien Carême, gegen Frankreich hatte keinen Erfolg. Er argumentierte, Frankreich müsse sich mehr für den Schutz des Klimas einsetzen und machte geltend, durch den steigenden Meeresspiegel in seiner Heimatstadt, in seinem Recht auf Leben und in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Die Begründung für die Abfuhr: Carême lebe mittlerweile in Brüssel und es fehle ihm somit an der erforderlichen Opfereigenschaft. Denn eine Verletzung kann im Rahmen einer Individualbeschwerde nur geltend machen, wer ein konkretes Opfer dieser Verletzung ist.
  • Auch die zweite Klimaklage von sechs portugiesischen Jugendlichen und junger Erwachsener gegen 32 Staaten erklärte der EGMR für unzulässig: Sie hätten vor Anrufung des EGMR zuerst einmal den Instanzweg in Portugal ausschöpfen müssen.

 

Die Seniorinnen hatten sich im Vorfeld durch alle Schweizer Instanzen geklagt – ohne Erfolg. Daraufhin wandten sie sich an die EGMR. Dieser bejahte im Fall der Seniorinnen die Opfereigenschaft: Der gemeinnützige Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others ./. Switzerland setzt sich für die Rechte und Interessen seiner Mitglieder ein, die den Bedrohungen durch den Klimawandel ausgesetzt sein und handelt deshalb im Interesse der Einzelpersonen.

Im Hinblick auf das Urteil des EGMR müssen zukünftige Klagesteller insbesondere die Zulässigkeitsvoraussetzungen beachten, um Formfehler zu vermeiden.

 

 

Was sich aus dem Urteil für künftige Klimaklagen lernen lässt

 Das Urteil des EGMR könnte künftig auch auf nationaler Ebene große Bedeutung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den deutschen Gesetzgeber bereits in seinem Urteil vom 24.03.2021 aufgefordert, die Minderungsziele für Treibhausgasemissionen genauer zu definieren, um mögliche freiheitsbeschränkende Maßnahmen für die künftigen Generationen zu vermeiden.  Auch wenn die Entscheidung des EGMR wie bereits dargestellt, zunächst nur die Schweiz bindet, ist hierdurch im Kern zu erkennen, dass die einzelnen Länder und somit auch Deutschland, ausreichende Maßnahmen treffen müssen, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Klimaziele aus dem Pariser Abkommen erreichen zu können.

 

Was Unternehmen schon jetzt tun sollten: eine eigene Klimastrategie entwickeln

 Die in der Vergangenheit erhobenen Klimaklagen richteten sind überwiegend gegen Staaten. Allerdings ist für die Zukunft zu erwarten, dass auch die Klimaklagen gegen Unternehmen weiter zunehmen werden. Dies liegt insbesondere daran, dass viele Unternehmen einen erheblichen Ausstoß an CO2-Treibhausgasmesissionen aufweisen. Unternehmen sollten daher eine individuelle Vorgehensweise und Klimastrategie entwickeln und offenlegen, die konkrete Maßnahmen enthält, wie die festgelegten Klimaschutzziele zukünftig erreicht werden können.

 

 

 

 

 

 

 

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