WIWO-TOPKANZLEIEN
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für IT-Recht
| Top-Kanzlei | besonders empfohlene Anwälte
|
|---|---|
| Aitava | David Bomhard |
| Anwaltscontor | Christian Kast |
| Arnecke Sibeth Dabelstein | Thomas Fischer |
| Ashurst | Alexander Duisberg |
| Avocado | Jan Voß Jörg Voß |
| Bird & Bird | Simon Assion |
| CMS | Malte Grützmacher |
| Covington | Moritz Hüsch Lars Lensdorf |
| CSW | Jochen Schneider |
| DLA Piper | Thorsten Ammann Jan Pohle |
| FPS | Christoph Süßenberger |
| Freshfields | Christoph Werkmeister |
| Ganteführer | Christiane Bierekoven |
| Gleiss Lutz | Stefan Weidert |
| Härting | Marlene Schreiber |
| Luther | Adrian Freidank |
| Noerr | Peter Bräutigam |
| Oppenhoff | Marc Hilber |
| SBR Schuster & Partner | Fabian Schuster |
| SDS | Heiko Schöning |
|---|---|
| SKW Schwarz | Matthias Orthwein Martin Schweinoch |
| Taylor Wessing | Christian Frank Detlef Klett |
| Top-Kanzlei | besonders empfohlene Anwälte |
|---|---|
| Baker McKenzie | Michael Schmidl |
| Bird & Bird | Fabian Niemann |
| Clyde & Co | Jan Spittka |
| CSW | Isabell Conrad |
| DLA Piper | Verena Grentzenberg |
| FHM | Michael Fuhlrott |
| FPS | Hauke Hansen |
| Härting | Niko Härting Sebastian Schulz |
| KNPZ | Kai-Uwe Plath |
| Kremer | Sascha Kremer |
| Kunz | Tanja Risse |
| Latham & Watkins | Wolf-Tassilo Böhm Ulrich Wuermeling Tim Wybitul |
| Löffel Abrar | Sebastian Laoutoumai |
| Loschelder | Kristina Schreiber |
| Luther | Michael Rath |
| Noerr | Daniel Rücker |
| Osborne Clarke | Flemming Moos Jens Schefzig |
| Piltz Legal | Carlo Piltz |
| PwC Legal | Alexander Golland Jan-Peter Ohrtmann |
|---|---|
| Rittershaus | Mark Kühn |
| Schürmann Rosenthal Dreyer | Kathrin Schürmann |
| SDS | Stefan Sander |
| Seitz | Stephan Pötters |
| Spirit Legal | Anna Cardillo Peter Hense |
| Taylor Wessing | Axel von dem Bussche Mareike Gehrmann Thanos Rammos Paul Voigt |
| Werner RI | Roman Pusep |
| White & Case | Detlev Gabel |
| WilmerHale | Martin Braun |
WIWO-TOPKANZLEIEN
Die besten Anwälte für Datenschutz- und IT-Recht
Der Vorfall mag vom Alltag in deutschen Gerichtssälen weit entfernt sein. Doch er zeigt die Sprengkraft, die in der neuen Technologie steckt: Das, was der Chatbot inzwischen ausspuckt, ähnelt dem, was Menschen zu Papier bringen, so sehr, dass sich immer mehr von ihnen nur all zu gern darauf verlassen. Mitunter auch etwas zu leichtgläubig. Und so beschäftigen sich auch die großen Kanzleien längst mit der Frage, wo der Kollege Chatbot unterstützen kann – und wie der Einsatz der neuen Technik die Arbeit der Anwälte verändert. Richtig eingesetzt, spart sie den Kanzleien und damit auch ihren Mandanten Zeit und Geld. Falsch beaufsichtigt, richtet sie einen enormen Schaden an.
Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es für die künstliche Intelligenz (KI) in Kanzleien hohe Hürden. Das beginnt schon mit dem Training der darin steckenden Algorithmen, die umso schlauer werden, je mehr Daten sie erhalten. „Auch wenn Großkanzleien wie unsere Tausende von Präzedenzfällen im Fundus und extrem viel Erfahrung gesammelt haben, dürfen wir damit hierzulande nicht einfach eine Maschine füttern“, betont Christoph Werkmeister, IT- und Datenschutzanwalt der britischen Kanzlei Freshfields.
Nirgendwo seien die Auflagen beim Datenschutz so streng wie in Deutschland, sagt der Anwalt. Personenbezogene Informationen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie auch erhoben wurden. Und wenn der Mandant zugestimmt hat. Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, dem drohen hohe Bußgelder. Zudem gilt das Mandatsgeheimnis, das Anwälte zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Und so sei es, wie Werkmeister betont, ein absolutes Tabu, dass hochvertrauliche Verträge samt Daten von Beschäftigten, Kunden, Führungskräften oder Beratern via KI bei jemand anderem in dessen Projekt einfließen. „Um rechtliche Fallstricke zu umgehen, verwenden Kanzleien KI-Anwendungen derzeit vor allem in der Recherche oder Dokumentensichtung.“

Christoph Werkmeister (Foto: C.Tödtmann)
Doch natürlich setzt auch diese Branche wie derzeit so viele andere auf Selbstbehauptung – und darum, den Vorsprung von menschlicher Intelligenz gegenüber der maschinellen zu verteidigen: „Geht es um Millionenstreitwerte, ist jeder einzelne Satz in einem Schriftsatz wichtig, weil Richter und Anwälte der Gegenseite sich darauf stürzen, um strategisch Undurchdachtes zu finden und gegen den Klienten zu verwenden“, betont Werkmeister – und verhehlt nicht, dass er dies einem Chatbot nicht zutraut. Alle Details und Argumentationsketten zu prüfen, das sei Aufgabe und Arbeitsweise von Juristen, es mache die juristische Tätigkeit aus, sagt auch IT-Anwalt Jan Wildhirth von Fieldfisher.
Wildhirth ist nicht nur Anwalt, sondern auch Geschäftsführer von Fieldfisher X, einer Abteilung aus 50 Juristen, Datenexperten und Programmierern, die die Kanzlei in Berlin zusammengestellt hat, um große Unternehmen, auf die zum Beispiel Massenklagen wie beim Dieselskandal oder im Zuge von Kartellverfahren zukommen, effizienter zu verteidigen. Sein Fazit: Insbesondere Hilfstätigkeiten lassen sich von KI schneller erledigen. Eine PowerPoint-Präsentation für die Mandatsakquise, für die er sonst zehn Stunden brauchte, schaffe er heute in acht Stunden, erzählt er.

Jan Wildhirth (Foto: C. Tödtmann)
Mit seinem Team hat Wildhirth zudem ein Recherchetool entwickelt, das er bereits einsetzt: „Wenn die KI 16.000 Urteile vom Bundesgerichtshof prüft und daraus ableitet, welcher Senat für gewöhnlich wie entscheidet, gibt uns das ganz neue Erkenntnismöglichkeiten.“ Dann werden Urteile berechenbarer – und die Einschätzung, ob sich der Gang vor Gericht lohnt, einfacher. Urteilt etwa ein Senat in der Tendenz zugunsten der Arbeitnehmer, kann sich ein Unternehmen die Klage vielleicht sparen und gleich einen Vergleich suchen. Eine Kollegin, erzählt Wildhirth, habe aus ihren Erfahrungen zu den maximalen Kosten verlorener Gerichtsprozesse ein auf KI basierendes Tool entwickelt, mit dem nun jeder ihrer Kollegen seinen Mandanten vorrechnen kann, wie teuer das Risiko einer Klage ist.
Auch Werkmeister erwartet, dass Kollege Chatbot sich bei der Arbeit für Mandanten auf Vertragsanalysen und Recherchen konzentrieren werde. Beispielsweise für den Fall, dass nach einer Firmenübernahme eine Gesellschaft mit Tausenden von Geschäftsbeziehungen und Verträgen in die Unternehmensgruppe integriert wird: Wolle der Käufer „Risiken aufspüren wie besonders lange Vertragslaufzeiten oder ungünstige kommerzielle Bedingungen, kann KI dabei extrem helfen“, so der Anwalt. Ähnlich sei es, wenn ein Fall von Korruption aufzuklären und der gesamte E-Mail-Verkehr einer Firma zu durchforsten ist.
Dafür, dass ChatGPT in naher Zukunft keine Klageschrift formuliert, dürfte auch die KI-Verordnung der EU sorgen, die 2026 in Kraft treten soll: Ein Ziel dieses Regelpaktes, dem die EU-Mitgliedstaaten noch zustimmen müssen, ist es, nachvollziehbar zu machen, wie eine KI zu einem Ergebnis gekommen ist. Der Mensch würde demnach also über die Maschine wachen. Damit ein Urteil nicht auf Basis frei erfundener Argumente fällt, so wie beinahe in New York, müssen diese Regeln dann nur noch respektiert werden.


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