Lesetipp wiwo.de Arbeitsrecht: Gerechte Gehälter – die EU-Richtlinie, die in den Betrieben für Ärger sorgen wird

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Gerechte Gehälter: Es geht auch ohne Bier

Eine neue EU-Richtlinie will für mehr Gerechtigkeit bei Gehältern sorgen. Unternehmen müssen in Zukunft schon in Stellenausschreibungen sagen, wie viel sie zahlen wollen. Das dürfte für Unruhe sorgen – und teuer werden.

Drei Jahre schon machte der junge Consultant in der internationalen Beratung den Job. Seine Karriere, so sah er das damals, entwickelte sich gut: Er kannte sich aus, leitete erste Projekte. Dann traf er sich mit einem Kollegen, der gerade ins Unternehmen gekommen war, auf ein Feierabendbier. Vier Monate später heuerte er bei der Konkurrenz an. Denn der Jüngere, der gerade erst ins Berufsleben startete, verdiente mehr als der Consultant, der sich bereits bewährt hatte.

Das erzählte ihm der Neuling in der Kneipe. Als der Berater daraufhin mehr Gehalt forderte, wurde er vertröstet: Wer von außen käme, steige nun einmal höher ein. Und das Entlohnungssystem der Beratung lasse eine Gehaltserhöhung bei ihm erst in eineinhalb Jahren zu.

Lesetipp wiwo.de Der Consultant zog Konsequenzen. Und er ist damit eher die Regel als die Ausnahme: „Mehr als 50 Prozent der Jobwechsler gehen, weil sie sich ungerecht bezahlt fühlen – egal, ob Experten, Fachleute oder Führungskräfte“, schätzt Arbeitsrechtler Jan Tibor Lelley von der Kanzlei Buse. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies eine alarmierend hohe Quote. Und sie dürfte bald noch steigen: Eine gerade beschlossene Richtlinie der Europäischen Union (EU) soll dafür sorgen, dass Gehälter künftig kein Geheimnis mehr sind. Deutschland muss diese bis 2026 umsetzen. Dann braucht es nicht einmal mehr die Redseligkeit in Bierlaune, um Konflikte wie in der Hamburger Unternehmensberatung zu schüren.
Arbeitgeber müssen, so sehen es die EU-Regeln vor, schon in Stellenanzeigen die Gehaltsspanne für einen ausgeschriebenen Job angeben und sie zudem Bewerbern noch vor dem ersten persönlichen Treffen mitteilen. Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen werden verboten.
Bisher reden die wenigsten über ihr Gehalt. „Dafür, dass das so bleibt, sorgten eben die Schweigeklauseln in den Arbeitsverträgen“, so Arbeitsrechtler Thomas Müller von Lutz Abel. Obwohl Arbeitsgerichte diese Klauseln schon vor einigen Jahren für ungültig erklärt haben, schreiben Unternehmen sie bis heute in mehr als jeden zweiten Arbeitsvertrag, ermittelte der DFK-Verband für Fach- und Führungskräfte im vergangenen Jahr. Die wenigsten Mitarbeiter stellten sie dann noch infrage.
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