Der Zehn-Punkte-Plan für Unternehmen, wenn´s eng wird wegen der Corona-Krise. Gastbeitrag von Foris-Chef Hanns-Ferdinand Müller

Zehn-Punkte-Plan zur Sanierung in der Corona-Krise von Sanierungsexperte Hanns-Ferdinand Müller, Vorstandschef des Prozessfinanzierers Foris AG.

 

Die Corona-Krise pflügt brutal durch weite Teile der deutschen Wirtschaft. Ganze Branchen wurden von der Pandemie zum fast völligen Stillstand gezwungen. Und wo kaum noch Umsatz gemacht wird, die Fixkosten wie Miete, Verpflichtungen aus Leasingverträgen oder auch die Rückzahlung laufender Kredite einfach weiterlaufen, geht irgendwann das Geld aus – selbst wenn schon alle Angestellten in Kurzarbeit sind. Die ersten Ausläufer dieser Entwicklung merken wir bei Foris schon durch viele Anfragen zum Thema Insolvenzrecht. Doch so weit muss es oft gar nicht kommen.

Hanns-Ferdinand Müller (Foto: PR)

 

Die Politik hat, um gegenzusteuern, unter anderem die Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30. September 2020 für alle Firmen ausgesetzt deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Das ändert zwar für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer nichts an der akuten Situation, bedeutet aber mehr Zeit, um die Dinge wieder in Ordnung zu bringen. Entscheidend ist, diese Chance jetzt aktiv zu ergreifen.

 

Und genau hier setzt der Foris-Zehn-Punkte-Sanierungsplan an.

Klar ist: Welche Maßnahmen konkret zu ergreifen sind, hängt am Ende von vielen Faktoren wie dem Geschäftsmodell, der Größe der Firma oder der individuellen wirtschaftlichen Ausgangssituation ab. Ein Patentrezept gibt es nicht. Trotzdem sollten betroffene Unternehmer die folgenden Maßnahmen umsetzen:

 

1. Holen Sie sich Unterstützung von einem professionellen Sanierungsberater und beteiligen Sie den Staat an den Kosten

Allein die Inanspruchnahme staatlicher Hilfsmaßnahmen wird in den wenigsten Fällen ausreichen, um die Krise zu überwinden. Dafür ist vielmehr eine sorgfältige Finanz- und Liquiditätsplanung notwendig sowie ein genaue und möglichst unvoreingenommene Analyse der individuellen Krisenursachen und eine darauf basierend die Planung konkreter Maßnahmen zur Sanierung. Ohne professionelle Hilfe ist das gerade für kleinere Unternehmen kaum zu schaffen. Immerhin können die dafür anfallenden Kosten – teilweise – durch ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums aufgefangen werden. Bis zu 4.000 Euro der Beratungskosten (ohne Eigenanteil) werden für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler übernommen.

 

 2. Auf die konsequente Umsetzung kommt es an

Ergibt die Analyse, dass eine Sanierung erfolgversprechend ist und im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren aus Sicht des Unternehmens zu einem besseren Ergebnis führt, ist die erste Hürde schon fast genommen. Wichtig ist, dass der Sanierungsplan im Anschluss konsequent umgesetzt  und der Effekt der Maßnahmen ebenso konsequent überwacht wird. Dabei sollte Ihre Aufmerksamkeit insbesondere der Liquiditätslage gelten.

 

3. Selbstbetrug ist nie eine Lösung – ein Insolvenzplanverfahren manchmal schon

Sollte die Analyse des Sanierungsplans dagegen zeigen, dass sich Ihr Unternehmen trotz aller Hilfsmaßnahmen lediglich durch die Krise schleppt und nach Wiederinkrafttreten der Insolvenzantragspflicht schlussendlich doch Insolvenz wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit droht, ist aber auch nicht alles verloren. Was Sie in einer solchen Situation aber nie tun sollten: Die Augen zu verschließen und zu hoffen, dass in der verbleibenden Zeit schon irgendeine Lösung vom Himmel fällt. Stattdessen ist es dann deutlich sinnvoller, bewusst einen Insolvenzantrag zu stellen, um das Unternehmen auf diesem Weg mit den Instrumentarien der Insolvenzordnung dauerhaft zu sanieren, beispielsweise im Weg eines Insolvenzplanverfahrens. Das bringt drei Monate Gläubigerschutz und Sie behalten die Zügel weiter in der Hand.

 

4. Nutzen Sie die staatlichen Hilfsmaßnahmen, die zu Ihrer Situation passen

Staatliche Hilfsmaßnahmen sollten zwingend ein Teil des Sanierungsplans sein. So wird vermieden, dass kurzfristige Liquiditätshilfen schnell verbraucht sind, ohne an der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens dauerhaft etwas zu ändern. Die in dem Sanierungsplan vorgesehenen staatlichen Hilfsmaßnahmen müssen aber rechtzeitig beantragt werden. Gut zusammengefasst sind die gesammelten Hilfsangebote auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.

 

5. Vorsicht vor Überschuldung durch Staatskredite

Das erste, was vielen bei dem Begriff Staatshilfe einfällt, sind Kredite. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch staatlich verbürgte Darlehen den Insolvenzgrund der Überschuldung auslösen oder vertiefen können. Kredite sollten daher nur dann Teil der Sanierungsplanung sein, wenn die Wirtschaftsplanung zeigt, dass nach der Sanierung mit Erträgen zu rechnen ist, um die Darlehen in absehbarer Zeit zurückzahlen zu können.

 

6. Extreme Situationen erfordern manchmal extreme Maßnahmen

Bei manchen Unternehmen ist die jetzige Krise nicht die Ursache, sondern nur der Auslöser wirtschaftlicher Probleme, die in der Vergangenheit durch die günstige Wirtschaftslage kaschiert wurden. Ist das der Fall, kommt man im Zuge der Umsetzung des Sanierungsplans oft nicht um eine Anpassung des Geschäftsmodells herum.

 

7. Verwandeln Sie laufende Rechtsstreitigkeiten in Liquidität

Teil des Sanierungsplans muss es sein, Kosten und Risiken laufender und geplanter Rechtsstreitigkeiten zu analysieren. Hier lässt sich oft mit der Weitergabe der Kostenrisiken an ein Prozessfinanzierungunternehmen einiges an Liquidität freisetzen, das gerade in Krisenzeiten andernorts gebraucht wird. So werden etwa bereits bezahlte Prozesskosten von dem Prozessfinanzierer sofort erstattet; die zukünftigen Kosten werden ebenfalls übernommen. Dies verbessert die Liquiditätslage unmittelbar. Darüber hinaus zahlen spezialisierte Prozessfinanzierer vorab einen Teilbetrag der Klageforderung an das Unternehmen aus, der es nur dann erstatten muss, wenn die Klage gewonnen wird – das ist sogenannte Monetarisierung.

 

8. Rückstellungen auflösen

Neben der Liquiditätsverbesserung können betroffene Unternehmen zudem die Rückstellungen für Prozesskostenrisiken ergebniswirksam auflösen, da ein Prozessfinanzierer bei Verlust der Klage sämtliche Kosten des Rechtsstreits trägt. Dadurch kann das Überschuldungsrisiko des Unternehmens verringert oder sogar ganz vermieden werden.

 

9. Rechtssituation prüfen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in fast allen Unternehmen die unterschiedlichsten Rechtsfragen aufgeworfen, die sie nach der Krise aufarbeiten müssen. Dies betrifft vor allem mögliche Schadenersatzansprüche. Da es oftmals um erhebliche Schadenssummen geht, die Unternehmen in der jetzigen Lage massiv belasten, werden Klageverfahren unvermeidbar sein. Auch hier sind Prozessfinanzierer eine Möglichkeit, die Schäden der Krise ohne Kosten und Risiken soweit wie möglich wieder auszugleichen.

 

10. Vorbereitung auf die Zeit nach der Krise

Parallel zur Umsetzung des Sanierungsplans sollten Sie Ihr Unternehmen operativ auf die Zeit nach der Krise vorbereiten, um den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang und ohne Verzögerung wieder aufnehmen zu können. Dazu ist es ratsam, engen Kontakt mit den Kunden und Lieferanten zu halten, um unterbrochene Lieferketten möglichst schnell wieder aufbauen zu können und Engpässe beim Hochfahren des Betriebs zu vermeiden.

 

 

Zum Autor: Hanns-Ferdinand Müller ist Vorstand der Foris AG, dem deutschen Pionier der Prozessfinanzierer. Er ist Honorarprofessor an der ISM – International School of Management und war viele Jahre in der Sanierungsberatung in leitender Funktion tätig, unter anderem bei goetzpartners und Kienbaum. Von 2001 bis 2014 war er bei dem RWE-Konzern, zuletzt als Vorstandssprecher (CEO und CFO) der RWE Vertrieb AG.

 

 

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