Ein Teller Penne mit Lachs mit Managerhaftungsexperte Fassbach: „Winzige, lausige Vergleiche für Mittelständler“

Burkhard Fassbach

Burkhard Fassbach

 

Burkhard Fassbach ist Anwalt bei Hendricks & Partner, der Spezialberatung für Managerhaftungsversicherungen (D&O). Tag für Tag erlebt er Managerschicksale, ihre Sorgen und Nöte, wenn sie für teure Fehler von ihren Ex-Unternehmen zur Kasse gebeten werden. Aber er erlebt auch Unternehmen, die draufzahlen bei ihren D&O-Versicherungen.

 

Große Schäden, winzige Vergleiche

Doch davon wird später die Rede sein. Wir sitzen beim Italiener Basil´s in Düsseldorf, gegenüber dem Kaiserteich am Graf-Adolf-Platz. Bestellt hat der Jurist Penne mit Lachs und berichtet über die Entwicklung des Markts der D&O-Versicherer von AIG bis Chubb. Der nämlich hat ihn bitter enttäuscht: „Das gute Produkt, die D&O-Versicherung, wird ad absurdum geführt, wenn die Versicherer bei großen Schäden den Unternehmen nur noch winzige, lausige Vergleiche anbieten“, resümiert Burkhard Fassbach.

Wenn dreistellige Millionenbeträge an Schäden entstanden sind und die Versicherer nun einspringen sollen. Eigentlich sei es ein Offenbarungseid der D&O-Versicherer, die ihr abgegebenes Leistungsversprechen nicht halten, wenn der Schaden eingetreten ist. Und wenn sich deshalb alle vor Gericht wieder treffen.

 

Doch der Reihe nach – typischerweise läuft es immer so ab: Die ersten Rechnungen, die fällig werden, sind die der Anwälte. Dann geht´s um die Frage, wer die zahlt. Die Experten verlangen 500 Euro pro Stunde an Honorar – und wer Erfolg haben will, braucht einen Anwalt, der sich nicht mit dem gesetzlichen Honorarsätzen zufrieden gibt. Und diese Anwaltsrechnungen trägt die D&O-Versicherung. Doch nicht so einfach und anstandslos.

 

Über 20.000 Manager, von denen ihr Ex-Unternehmen Schadenersatz fordert

Nicht mehr: Heute üben die Versicherer Druck auf die Anwälte aus. Sie streichen deren Rechnungssummen zusammen. Dann heißt es, die Advokaten schrieben zu viele Stunden auf, sie sollten schneller denken. Das Ende vom Lied: Der Anwalt besteht auf die volle Rechnungssumme – der Manager muss die Differenz selbst aus eigener Tasche zahlen. Die meisten Managerhaftungsverfahren wegen Fehlleistungen gegen insgesamt rund 20.000 Manager sind zurzeit vor deutschen Gerichten anhängig. Die Mehrzahl davon betreffen mittelständische Unternehmen.

 

Faktisch eine Rechtsschutzversicherung für Manager

Meist ist die Höhe des Schadens deutlich höher als die Deckungssumme der Versicherung. Und fast immer macht die Summe, die die D&O-Versicherung ihnen am Ende nach langwierigen Vergleichsverhandlungen zahlt, nur einen Bruchteil der Deckungssumme aus. Faktisch ist die Managerhaftungsversicherung, mit der sich das Unternehmen eigentlich absichern will gegen teure Fehler angestellter Manager, eine Rechtsschutzversicherung für die Manager. Und nur ein kleinen Topf bleibt für „wachsweiche und mickrige Vergleiche“, sagt Fassbach.

 

Grantelnde Gesellschafter wegen nutzlosen Policen?

Denn 50 bis 70 Prozent der Auszahlungen der D&O-Versicherer fließen nicht etwa in die Regulierung der Schäden, sondern in die Taschen von Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Gutachtern und der Gerichte. Fassbach fragt: Wer zahlt die Zeche? Aktionäre und Gesellschafter der geschädigten Unternehmen, die schon granteln: Was D&O-Policen denn wert seien, wenn fast nichts ans Unternehmen gezahlt werde?

 

Die drollige Dreieckskonstruktion der D&O-Versicherung

Schuld sei die drollige Dreiecks-Konstruktion aller D&O-Versicherungen: Die Versicherung schließt das Unternehmen ab und zahlt auch die Prämien. Die Rechte daraus stehen im Fall des Falles aber dem Manager zu, der der Versicherte ist. Das ist ungefähr so, als würde im Straßenverkehr das Unfallopfer im eigenen Namen eine Haftpflichtversicherung für den Unfallverursacher und Unfallgegner abschließen und auch noch die Versicherungsprämien zahlen. Dieser Mittag bedeutet harte Juristen-Kost.

 

Minimale Zahlungen der Versicherer

Fassbach erklärt mir, dass die Unternehmen am Ende so zermürbt sind vom Streit, dass sie in unterster Instanz schon aufgeben und sich auf Vergleiche einlassen mit minimalen Schadenersatzsummen.

Die Gründe:

– Das Risiko eines Prozesses ist hoch: bei einer Schadenssumme von 30 Millionen Euro beträgt das Prozesskostenrisiko alleine fünf Millionen Euro.

– Die Aufsichtsräte geraten selbst unter Beschuss nach dem Motto, sie hätten als Kontrollgremium die Entscheidungen des Vorstands befürwortet und mitgetragen. Verkünden ihnen die Vorstände im Prozess den Streit – das heißt so unter Juristen und zwingt die Aufsichtsräte mit auf die Anklagebank. – Kaum ein Unternehmen will zum eigentlichen Schaden obendrauf einen Reputationsschaden erleiden und scheut deshalb das Licht der Öffentlichkeit.

 

Prozessfinanzierer als Rettungsanker?

Fassbach wäre nicht Fassbach, wenn er nicht eine verwegene Idee im Gepäck hätte: Die geschädigten Unternehmen sollten sich künftig an Prozessfinanzierer wie Foris, Legial oder Roland Prozessfinanz wenden. Auf die könnte es das gewaltige Kostenrisiko abwälzen – und damit mehr als nur die untere Instanz durchhalten. Würde dagegen kein Prozessfinanzierer einsteigen wollen, sei auch das wenigstens ein Warnsignal, besser die Finger von einer Klage zu lassen. Denn auch dort säßen erfahrene Juristen, die abschätzen, wie das Risiko aussieht.

 

Mittelständler am kürzeren Hebel

Ich nehme die Botschaft mit, dass Mittelständler mit ihren D&O-Versicherungen am kürzeren Hebel sitzen und nur ihre Manager zumindest einen Teil der Verteidigungskosten erstattet bekommen. Und dass sie selbst in den allermeisten Fällen in die Röhre schauen – nach dem Motto „außer Spesen nichts gewesen“.

Besser schaut es für die Konzerne aus, die mit ihre mächtigeren Position mehr Druck auf die D&O-Versicherer ausüben können und deshalb auch durchaus viel höhere Entschädigungszahlungen bei ihren D&O-Versicherern durchsetzen. Denn die wollen sie ja nicht als Kunden verlieren.

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