Lesehinweis: Die Kündigungsschutzklagen der Deutsche-Bank-Händler

Lesehinweis:

Die „Welt“ analysiert einen ungewöhnlichen Kündigungsschutzprozess: http://m.welt.de/wirtschaft/article130238477/Waren-geschasste-Zinsfaelscher-nur-Bauernopfer.html

Im Zuge des Libor-Skandals feuerte die Deutsche Bank vier Händler, die jetzt vor dem Arbeitsgericht in zweiter Instanz um ihre Jobs kämpfen. Sie waren möglicherweise Bauernopfer, so mutmaßt die „Welt“. In erster Instanz gewannen die Händler – doch die Deutsche Bank zahlte lieber 100.000 Euro Zwangsgeld, als das Urteil zu befolgen.

Ist das in Ordnung? Es sich als Bank mit „Deutsche“ im Namen auszusuchen, ob man das Urteil eines deutschen Arbeitsgerichts befolgen will? Was sagt die Compliance-Abteilung dazu?

Und noch etwas: Wenn es denn so sein sollte, dass die Systeme und Dienstanweisungen der Deutschen Bank ihre Händler zu diesen Manipulationen der Leitzinsen veranlasst oder gar gezwungen haben sollten, aber die Bank prompt mit fristlosen Kündigungen reagiert, wird etwas anderes deutlich: Warum auch Deutschland womöglich wirklich ein Unternehmensstrafrecht braucht – so wie die meisten anderen EU-Länder auch.
Wirtschaftsstrafverteidiger Jürgen Wessings zu NRW-Justizministers Kutschatys Plänen für ein Unternehmensstrafrecht:

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