Lesehinweis:
Die „Welt“ analysiert einen ungewöhnlichen Kündigungsschutzprozess: http://m.welt.de/wirtschaft/article130238477/Waren-geschasste-Zinsfaelscher-nur-Bauernopfer.html
Im Zuge des Libor-Skandals feuerte die Deutsche Bank vier Händler, die jetzt vor dem Arbeitsgericht in zweiter Instanz um ihre Jobs kämpfen. Sie waren möglicherweise Bauernopfer, so mutmaßt die „Welt“. In erster Instanz gewannen die Händler – doch die Deutsche Bank zahlte lieber 100.000 Euro Zwangsgeld, als das Urteil zu befolgen.
Ist das in Ordnung? Es sich als Bank mit „Deutsche“ im Namen auszusuchen, ob man das Urteil eines deutschen Arbeitsgerichts befolgen will? Was sagt die Compliance-Abteilung dazu?
