Keine miese Online-Bewertung, wenn ich von Ihnen Rabatt kriege

Wenn ein Kleinunternehmer – vom Arzt über den Rechtsanwalt bis zum Friseur – in einem Bewertungsportal mit einem schlechten Kommentar heruntergeschrieben wird von – echten oder vermeintlichen – Kunden, Patienten oder Mandanten, hat der Benotete schlechte Karten. Umso mehr, wenn der Kommentar nicht stimmt, nicht stimmen kann, nur von einem neidischen Konkurrenten lanciert ist oder einem Kunden, der einfach unsachlich, böswillig oder verblendet ist. Warum auch immer.

Wendet er sich nämlich als Geschmähter an die entsprechenden Portale wie Quipe oder Jameda, um zum Beispiel den Beitrag aus der Welt – oder besser aus dem Internet – zu bekommen,  lassen die ihn abblitzen – in der Regel.

Möchte der Verleumdete dann erfahren, wer der Urheber dieser unseligen Bewertung ist, prallt er vor eine Mauer: Weder sind die Portale bereit, einen Kontakt zum Kritiker herzustellen noch dessen Namen zu verraten.

Diese Portale reagieren – zumindest im Nachhinein – nur dann, wenn der Kommentierende Beleidigungen von sich gibt. Mithin: Wer nur desavouiert, madig macht, Blödsinn schreibt und lügt, kann sich ins Fäustchen lachen. Die Portale schützen ihn. Und so lange werden neue oder sogar bestehende Kunden dieses Unternehmens kräftig abgeschreckt.

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Das Interesse der Bewertungsportale

Dass die Portale das tun ist klar. Ihnen ist das Hemd selbst näher als die Weste: Fangen sie an, Schmähkritiker und sonstige Spinner auszuliefern, fürchten sich auch bald die seriösen Kommentatoren und der Strom der Beiträge versiegt – und mithin stirbt das Geschäftsmodell der anonymen Meinungsäußerungen.

So langsam werden die Bewertungsportale, die harmlose, redliche und seriöse Kleinunternehmer inzwischen in Angst und Schrecken versetzen, zu einem unkontrollierbaren Marktteilnehmer – dessen Tun beziehungsweise Lassen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann.

 

Die Nöte der Bewerteten

Und Sorgen sowie Nöte allemal: Etwa bei einer Physiotherapiepraxis-Inhaberin, die verzweifelt, weil ein Kommentar über ihre Praxis offenbar erstunken und erlogen ist. Aber ihre Beschwerden gehen bei dem Bewertungsportal ins Leere, Null-Reaktion ist die Folge. Einen Anwalt suchen und beauftragen? Gegen Vorkasse? Für Kleinunternehmer zu teuer und zu unwägbar ob des Ausgangs der Sache.

 

Kein negativer Online-Kommentar gegen abgepressten Rabatt

Völlig entnervt ist beispielsweise auch die Eigentümerin eines Kosmetiksalons in einer deutschen Großstadt, die sich inzwischen offenen Erpressungsversuchen ausgeliefert sieht: Eine miese Online-Bewertung, wenn sie keine saftigen Rabatte gibt.

Möglicherweise kommt aus Duisburg bald eine Entwicklung, die dem Ganzen eine Wendung geben könnte: Der Angestellte des Onlineportals  Klinikbewertungen.de – Rasmus Meyer – soll für fünf Tage in Beugehaft, also ins Gefängnis – so das Amtsgericht und Landgericht Duisburg. Damit er  endlich den Names desjenigen Nutzers preisgibt, der unter dem Decknamen „User“  einen Kommentar mit üble Nachrede gegenüber einer Therapeutin der Rehaklinik Bad Hamm veröffentlicht hatte. https://openjur.de/u/599877.html

Die Frau kümmere sich angeblich weniger um ihre Arbeit als um sexuelle Vorlieben der Patienten, hieß es in dem Online-Kommentar. Nachdem sich die so Verunglimpfte beschwerte, löschte Meyer zwar das Geschriebene. Doch den Namen des Beleidigenden verriet er nicht – auch nicht später dem Gericht – und die Therapeutin erstattete Strafanzeige.

 

Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten für Bewertungsportale?

Zwar hatte der Angestellte des Web-Portals den entsprechenden Kommentar nach seiner Veröffentlichung wieder vom Netz genommen – doch den Namen des Urhebers wollte er nicht verraten und berief sich auf das journalistische Zeugnis-Verweigerungsrecht. Wenn es ihm denn zusteht – und genau das verneinen die Gerichte bisher. http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-auskunftsverweigerung-online-redakteur-muss-in-beugehaft-1.1665826

Das Amtsgerichts Duisburg schlug sich auf die Seite der anonym Bewerteten: Wenn die Bewertungen erst einmal im Internet erscheinen, erst danach auf Beleidigungen geprüft und dann gegebenenfalls vom Netz genommen werden, ist diese Tätigkeit keine journalistische.  Auch wenn sich der 33-jährige im konkreten Fall den Nutzern verpflichtet fühlt und denen auch Anonymität zugesicht worden war. Das Schweigerecht von Journalisten zum Schutz von Informanten – vergleichbar mit dem von Pfarrern und Rechtsanwälten – soll für solche Art Online-Redakteur eines Bewertungsportals nicht gelten.

Doch Meyer versucht, sich dieses Privileg durch die Instanzen zu erkämpfen. Obwohl er nicht selbst recherchiert, obwohl er sich kein eigenes Bild macht und erst dann sein so gewonnenes Ergebnis veröffentlicht? Obwohl er nur Leserbriefe im Nachhinein – als mehr oder weniger juristischer Laie – auf strafrechtlich relevante Inhalte überprüft?

Dies Lösung für das Dilemma ist eigentlich simpel: Würden die Portale auf Klarnamen und Identitätsbekanntgabe ihrer Kommentatoren bestehen und diese auch veröffentlichen, würde diese Hürde manche Beleidigungen womöglich verhindern, Verleumdungen sowieso – und die Täter verfolgbar machen.

http://www.sueddeutsche.de/medien/konflikt-um-nutzerdaten-online-redakteur-berichtet-von-beugehaft-1.1598857

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