Es hat schon Seltenheitswert, wenn ein Vorzeigemanager – in dem Fall eine Vorzeigemanagerin – ihren Noch- oder künftigen Ex-Arbeitgeber verklagt und daraus ein Medienspektakel im Gerichtssaal wird. Der Düsseldorfer Chemieriese Henkel und seine Noch-Marketing-Managerin Tina Müller haben sich heute vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht nicht geeinigt.
https://blog.wiwo.de/management/2013/04/15/ein-gutetermin-fur-henkel-und-tina-muller/
Am 23.August findet der nächste Termin statt schreibt „W&V“. Dann soll wohl das Gericht entscheiden, ob die nachvertragliche Wettbewerbsklausel in Tina Müllers Arbeitsvertrag rechtsgültig ist – oder nicht.
http://www.wuv.de/marketing/arbeitsgericht_henkel_und_tina_mueller_einigen_sich_nicht
Das Arbeitsgericht hat wohl den Vergleichsvorschlag gemacht, die Laufzeit des immerhin zweijährigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu halbieren – doch das stiess wohl nicht auf Gegenliebe. Man trennte sich nach 45 Minuten – im Saal soll nicht nur Printpresse, sondern auch TV und Rundfunk anwesend gewesen sein.