Abgedruckt in wiwo 15/2012 von Julia Leendertse und Claudia Tödtmann
Verlängerte Verjährungsfristen, Umkehrung der Beweispflicht, Haftpflichtversicherungen, die nicht zahlen: Deutschlands Top-Manager stehen am Pranger. Die Folge: Vorstände und Aufsichtsräte beharken sich mit teuren Rechtsgutachten. Wie der juristische Kleinkrieg Deutschlands Unternehmen lähmt.
Mindestens 5600 Fischer beklagen den Verlust ihrer Existenz, die Aktionäre von ThyssenKrupp Milliardenverluste. Und knapp jeder fünfte der rund 180.000 ThyssenKrupp-Mitarbeiter weltweit wird an die Konkurrenz verkauft: Das ist die dramatische Bilanz einer guten Idee, die ThyssenKrupps Rolle als globaler Stahlgigant zementieren sollte, die aber in einer langen Kette von Pleiten, Pech und Pannen im Sumpf Brasiliens endete – der Bau eines Stahlwerks in einem ehemaligen Mangroven- und Fischlaichgebiet an der Küste.
Errichtet auf einem Naturschutzgebiet auf schwammigem Grund, läuft das Stahlwerk TKCSA vor den Toren Rio de Janeiros bis heute nicht auf vollen Touren. Daran änderten auch Tausende von Stahlpfählen nichts, die in den morastigen Grund eingeschlagen wurden, um das schiefe Fundament zu reparieren.
Sind die Anwälte-Gutachten über Managerhaftung Bluff oder Befreiungsschlag?
Der Milliardenflop machte den Komplett-Umbau der deutschen Industrielegende ThyssenKrupp notwendig. Deshalb ließ der Chefaufseher Gerhard Cromme erst von der Kanzlei Linklaters und zuletzt im vergangenen Dezember erneut von der Top-Kanzlei Hengeler Mueller per Gutachten prüfen, ob der langjährige Vorstandsvorsitzende Ekkehard Schulz angesichts der schwer nachvollziehbaren und ewig andauernden Fehlplanungen gegen „seine Sorgfaltspflichten als ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter“ verstoßen haben könnte. Medienwirksam gab Cromme den harten Hund, der für kompromisslose Aufklärung sorgt.
Dass versucht wird, Vorstände und Aufsichtsräte in die Pflicht zu nehmen, statt sich bei Rechtsverstößen gegenseitig zu schonen, dass Aufsichtsräte durch möglichst prominente Anwaltskanzleien checken lassen, ob ihre Vorstände oder auch sie selbst gegen Rechtspflichten verstoßen haben, statt Verantwortung ungestraft nach unten zu delegieren, ist sicherlich zu begrüßen.
Einerseits.
Doch bei genauem Hinsehen stellt sich rasch die Frage: Ist der scheinbar große, endgültige Befreiungsschlag aus den Fängen der Deutschland AG nichts als ein großer Bluff, um von der eigenen Verantwortung abzulenken?
Kostenpunkt der Gutachten: 200.000 Euro, zulasten des Konzerns. Wohl einziger Zweck der teuren Übung: sich wie einst Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Morast ziehen. Denn nur die juristisch attestierte weiße Weste verhinderte, dass die Manager womöglich in die Haftungsfalle getappt wären. Und nicht nur die Karriere, sondern auch das eigene Vermögen in Gefahr gebracht hätten.
Avancieren Kanzleien Persilschein-Ausstellern für Manager ?
„Anwaltskanzleien werden immer mehr zu Persilschein-Ausstellern für Manager“, sagt Manuel Theisen, BWL-Professor an der Uni München und Herausgeber der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“. Sein Vorwurf: Hoch bezahlte Konzernlenker sicherten mittlerweile unternehmerische Entscheidungen juristisch ab und bestellten auch oft im Nachhinein noch horrend teure Gutachten. Dasselbe gelte für deren Kontrolleure, die Aufsichtsräte, moniert der Corporate-Governance-Experte. Die Gutachten, die ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Cromme in Auftrag gegeben hätte, erweckten den Anschein, dass Manager und Aufsichtsräte wie im Monopoly-Spiel nur eine Befreiungskarte zu ihrer Entlastung ziehen müssten, auf der steht: „Gehen Sie nicht in das Gefängnis…“, und schon wären sie jegliche Verantwortung los.
„Doch Aufsichtsräte tragen höchstpersönlich die Verantwortung für die Kontrolle der Vorstandsarbeit. Der Aufsichtsrat ist die Kontrollinstanz – nicht externe Juristen, die ohnehin das schreiben, was ihnen ihr Auftraggeber an Material zur Verfügung stellt“, sagt Theisen und warnt vor einer „gefährlichen Gutachteritis“.
Für Verfolgte Manager wird´s jetzt schwerer: Sie sind in der Beweispflicht
Hinzu kommt: In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Daumenschrauben nach und nach angezogen. Erst hat er die Beweislast umkehrt, sodass nicht das Unternehmen einem (Ex-)Vorstand oder Aufsichtsrat Versagen nachweisen muss – der Manager muss selbst beweisen, dass er eine saubere Weste hat. Und das seit 2010 nicht mehr nur bezogen auf eine Verjährungsfrist von fünf, sondern bis zu zehn Jahre. Was auch die Haftungsfalle weiter öffnet: Denn die Gültigkeit der Managerversicherungen bezieht sich in der Regel nicht auf den Zeitpunkt, in dem der Schaden entstanden ist. Sondern auf den, zu dem eine Forderung geltend gemacht wird. Ein juristisches Damoklesschwert, auf das die Managerversicherungen meist noch nicht eingestellt sind.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Manager und Firmen gegenseitig jahrelang verklagen, steigt
So wird die unselige Spirale aus der Maßlosigkeit einzelner Top-Manager und den Urteilen realitätsferner Richter noch verstärkt, weil die Wahrscheinlichkeit, dass sich Manager und Unternehmen über Jahre gegenseitig verklagen können, steigt.
„Die Juristerei drängt in alle Bereiche unserer Gesellschaft hinein, auch in die Wirtschaft“, sagt Wirtschaftsstrafrechtler Jürgen Wessing aus Düsseldorf: „Manager und Kontrolleure können guten Gewissens aus dem Bauch heraus heute keine Entscheidungen mehr fällen – dafür ist die Rechtslage heute zu komplex.“
Entscheidender Wendepunkt in der Rechtsprechung: das Mannesmann-Urteil von 2006. Das Strafverfahren wegen schwerer Untreue gegen Ex-Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk, Aufsichtsratskollegen und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den einstigen IG-Metall-Chef und Arbeitnehmeraufsichtsrat Klaus Zwickel wurde zwar eingestellt. Aber für die rund 57 Millionen Euro Sonderprämien und Pensionsabfindungen, die sie so großzügig verteilt hatten, zahlten sie Strafen in Höhe von 5,8 Millionen Euro.
Weil Manager schlicht nicht mehr einschätzen können, ob sie für eine unternehmerische Entscheidung haftbar gemacht werden können, sichern sie sich über juristische Gutachten ab. „Diese Entwicklung ist alles andere als gut“, moniert Wessing: Entscheidungen zögen sich in die Länge, entschieden wird stets zugunsten größtmöglicher Risikominimierung. „Am Ende haben Manager rechtssichere Entscheidungen, aber Unternehmen erfolgreich führen können sie so nicht.“
Die Folge: Kein Richter, kein Anbieter einer kostspieligen Manager-Haftpflichtversicherung, kein Anlegeranwalt oder Insolvenzverwalter soll auf die Idee kommen, ein Manager sei untätig geblieben.
Grundlage dieser Entwicklung, die durch die Finanzkrise weiter Fahrt aufgenommen hat, ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Darin wird der Aufsichtsrat des Rechtsschutzversicherers Arag bezichtigt, fahrlässig gegen das Wohl des Unternehmens verstoßen zu haben. Der Grund: Die Kontrolleure hätten tatenlos dabei zugeschaut, wie der Vorstand das Unternehmen geschädigt habe. Ein Urteil, das klarmachte, dass Aufsichtsrat und Vorstand eben nicht auf derselben Seite stehen. Der eine kontrolliert, der andere leitet – was im Schadensfall bedeutet, dass sie auch gegenläufige Interessen verfolgen.
Weil sie befürchteten, von Managerkollegen vor den Kadi gezogen zu werden, hielten sich viele Manager und Kontrolleure nach dem Arag-Urteil zunächst mit Gerichtsverfahren gegen die eigene Kaste zurück. Seit der Säuberungsaktion im Siemens-Korruptionsskandal hat die Beißhemmung in der Managerkaste deutlich nachgelassen: 2008 hatte Siemens-Aufsichtsratschef Cromme dem langjährigen Konzern-CEO und späteren Chefkontrolleur Heinrich v. Pierer, neun Vorstandsmitgliedern sowie dem stellvertretenden Aufsichtsratschef Karl-Hermann Baumann per Gutachten der Kanzlei Hengeler Mueller massive Pflichtverstöße attestieren lassen und gleichzeitig sich selbst aus der Schusslinie gebracht. Die Vorwürfe wurden gerichtlich nie erwiesen.
Perspektive: Management by Gutachten
Dennoch ließen sich bis auf Ex-Siemens-Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger die betroffenen Manager auf Vergleichszahlungen aus ihrem privaten Vermögen ein und verließen das Unternehmen. Cromme jedoch, der schon zu Zeiten der schwarzen Kassen bei Siemens als normales Aufsichtsratsmitglied im Prüfungsausschuss des Kontrollgremiums gesessen hatte, manifestierte seine Macht als Chefaufräumer. Die Fähigkeit, im richtigen Moment per Management by Gutachten die Aufmerksamkeit von sich abzulenken und andere in die Schusslinie zu bringen, ist seither überlebenswichtig geworden.
„Bei Verdacht auf Korruption oder Kartellrechtsverstößen trennten sich die Unternehmen früher von den Managern aus der zweiten oder dritten Führungsebene. Die Nummer eins jedoch schützte man und zahlte ihm auch den teuren Strafverteidiger“, sagt Franz-Josef Schillo, Strafrechtler der Kanzlei Noerr. „Heute dagegen herrscht auch auf der Top-Etage immer öfter Null-Toleranz. Die Unternehmen opfern jetzt auch den Mann an der Spitze und kooperieren mit der Staatsanwaltschaft.“
Für das Schreiben der Gutachten engagiert man Anwälte der namhaftesten Adressen – in der Branche auch Mietmäuler genannt – und serviert diese als Schutzschild der Presse. Ganz so, als seien sie unabhängige Rechtsgelehrte und keine Dienstleister, die auf Stundenhonorarbasis für sie arbeiten. Sie legen Argumentationsketten zurecht, die mit dem Anspruch richterlicher Urteile daherkommen und Mitarbeiter, Aktionäre und Journalisten von kritischen Nachfragen abhalten sollen. Dass das Unternehmen die Anwälte als Gutachter bezahlt und die Annahmen und Ermittlungen dieser Autoren womöglich nicht fair und unvoreingenommen sind, fällt erst mal nicht auf. Und erstickt gleichzeitig im Keim mögliche Prozesse, die Anlegeranwälten oder Kartellbehörden Argumente für Millionenklagen oder Bußgeldbescheide liefern könnten.
Die Folge: Statt Forderungen gegen das eigene Top-Management an die große Glocke zu hängen, versuchen Unternehmen, sich im Stillen zu einigen – und dem in Ungnade gefallenen Kollegen die drohende Zivilklage auf Schadensersatz mit Verzicht auf Versorgungsansprüche nach dem Ausscheiden zu ersparen. Die meisten Kanzleien, heißt es in der Branche, seien auf diese Kungelei vorbereitet – mit entsprechend vorformulierten Gutachten.
„Statt zum Wohle des Unternehmens zu handeln, werfen Vorstände und Aufsichtsräte das Geld der Aktionäre aus dem Fenster, nur um sich selbst abzusichern“, sagt Frank Romeike, Experte für Risikomanagement aus München. „Diese bezahlten Kanzleigutachten sind nicht mehr als PR-Tricks.“
„Aus Sicht der Aktionäre sind Gutachten oft nur rausgeworfenes Geld“
Wie man sich mithilfe solcher Gutachten aus der Schusslinie ziehen kann, zeigt das Beispiel Talanx/Gerling. Vor gut drei Jahren war der Versicherer in die Offensive gegangen und gestand vor der versammelten Presse ein, dass er 2004 über einen Zeitraum von zehn Tagen die Verbindungsdaten von Telefonaten und E-Mails seiner Mitarbeiter ausgewertet hatte. Noch bevor sich eventuelle Kritiker dieser Praxis zu Wort melden konnten, zog die Unternehmensspitze ein Gutachten der renommierten Kanzlei Hengeler Mueller aus dem Ärmel. Fazit: Natürlich habe es sich um eine Bespitzelungsaktion gehandelt, doch die sei in Ordnung gewesen.
Mehr noch: Fusionspartner Gerling habe herausfinden wollen und müssen, wo das Leck im eigenen Hause zur Redaktion eines Wirtschaftsmagazins lag. Betriebsinterna vom strauchelnden Versicherer Gerling waren unter der Hand an die Journalisten weitergegeben worden. Dieses Leck zu stopfen sei ihre Rechtspflicht gewesen. Schließlich seien Insiderinformationen von börsennotierten Gesellschaften „pures Gold wert“, und man müsse die Anleger schützen – zur Not eben per Spitzelei.
„Tatsächlich dienen neun von zehn Gutachten nur dazu, das Haftungsrisiko des Aufsichtsrats oder des Vorstands zu begrenzen“, sagt Ulrich Tödtmann, Partner der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn und Honorarprofessor an der Uni Mannheim. „Aus Sicht der Aktionäre sind sie oft nur rausgeworfenes Geld. Unterm Strich liegt es aber auch in ihrem Interesse, wenn die Gesellschaft nicht mit kostspieligen Schadensersatzklagen belastet wird.“
So weckte beispielsweise der Vergleichsvorschlag über 812 Millionen Euro zwischen der Deutschen Bank und den Erben des Medienmoguls Leo Kirch anscheinend schlafende Hunde. Auch wenn Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann den zehn Jahre währenden Rechtsstreit mit der Kirch Gruppe vor seinem Ausscheiden aus der Bank gern vom Tisch gehabt hätte angesichts der rund 40 Gerichtsverfahren und vielen Millionen Euro, die die Deutsche Bank für Anwälte und Gutachter in der Sache bereits investiert hatte, empörten sich Aktionärsschützer wie Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), warum die Bank einen Vergleich mit Kirch nicht schon früher ausgehandelt hätte.
Die Deutsche Bank ließ den Vergleich schließlich auch platzen. Die Siegchancen erschienen der Deutschen Bank vor Gericht wohl auch zu groß, um einen Vergleich abzuschließen. Im Klartext: Die Aktionäre hätten möglicherweise die hohe Vergleichssumme sowie das viele in den Rechtsstreit bereits investierte Geld als Veruntreuung ihres Vermögens auslegen, die Deutsche Bank deshalb anzeigen und verklagen können.
Auf Ablehnung bei Aktionären stieß auch ein Vorhaben des neuen Balda-Vorstandschef Dominik Müser: Der hatte jüngst vorgeschlagen, per freiwilliger Sonderprüfung durch die Kanzlei Hengeler Mueller klären zu lassen, ob sowohl sein Vorgänger Rainer Mohr als auch der Aufsichtsrat des Medizintechnikproduzenten sich im Zuge des geplanten Verkaufs der Balda-Beteiligung am taiwanesischen Hersteller TPK etwas zuschulden kommen haben lassen.
Hintergrund dieser Entscheidung: Ex-Balda-Vorstandschef Mohr hatte im Frühjahr 2011 angekündigt, Baldas TPK-Aktien zu verkaufen und den Erlös unter anderem für eine Sonderausschüttung zu nutzen. Laut Balda-Großaktionär Octavian blockierte der Balda-Aufsichtsrat aber diesen Schritt mehrfach, die TPK-Aktien verloren zwischenzeitlich rund 350 Millionen Euro an Wert. Der New Yorker Hedgefonds Octavian, mit gut acht Prozent an Balda beteiligt, wirft deshalb dem Balda-Aufsichtsrat vor, gegen das Wohl des Unternehmens verstoßen zu haben.
Die Prozess-AG
Der Balda-Aufsichtsrat hingegen verweist darauf, dass Verkaufsversuche des früheren Vorstands nur verschoben wurden, weil sie schlecht vorbereitet waren. Mit der freiwilligen Sonderprüfung wolle der neue Balda-Chef Dominik Müser Transparenz über die Vorgänge und damit Ruhe ins Unternehmen bringen.
Weil Octavian offensichtlich auch dem neuen Vorstand aber abspricht, genügend Unabhängigkeit vom Balda-Aufsichtsrat mitzubringen, um ein glaubwürdiger Auftraggeber eines neutralen Gutachters zu sein, will der Finanzinvestor auf der Hauptversammlung im Mai einen eigenen Sonderprüfer durchsetzen. Gelingt es Octavian nicht, eine Mehrheit für eine solche Sonderprüfung zu organisieren, könnte der Investor ein Gutachten auf dem Gerichtsweg erwirken. „Es besteht die Gefahr“, sagt DSW-Aktionärsschützer Thomas Hechtfischer, „dass die Balda AG zur Prozess-AG wird.“
„Kontrollwahn erdrückt das Unternehmertum“
- Dass nicht jeder Entscheid bestellter Juristen wasserdicht ist, bewies jüngst das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fall Ision AG, einer Internet-Firma, die unter anderem von Alexander Falk geleitet wurde. Der Erbe des Stadtplanverlags wurde wegen versuchten Millionenbetrugs zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte den Wert seiner Internet-Firma durch Scheinrechnungen manipuliert, um einen höheren Verkaufswert zu erzielen. Er habe auf den Rat seiner Anwaltskanzlei vertraut, die ihn bei der fehlgeschlagenen Kapitalmaßnahme falsch beraten hatte, sagte Falk vor Gericht. Doch seine Argumentation überzeugte die Richter nicht: Ein Vorstand müsse eine Gesellschaft unter eigener Verantwortung leiten und habe die Geschäfte der Gesellschaft zu führen, so das Urteil des Bundesgerichtshofs. Deshalb müsse sich ein Vorstand vergewissern, ob der hinzugezogene Berater nicht nur fachlich qualifizierter Spezialist, sondern vor allem unabhängig sei.
„Wir brauchen mutigere Anwälte, die sich nicht als Mietmäuler hergeben. Und eine Wende in der Rechtsprechung“, sagt Strafverteidiger Wessing. „Unternehmer, aber auch ihre Manager müssten das Recht haben, vernünftige unternehmerische Risiken eingehen zu dürfen. Eine Gesellschaft, die glaubt, nur durch Kontrollwahn etwas zum Besseren wenden zu können, erdrückt auf Dauer das Unternehmertum.“
Bei welchen Entscheidungen Vorstände und Aufsichtsräte nicht für Unternehmensschäden haften müssen
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Entscheidungen auf der Grundlage von Prognosen
Vorstände und Aufsichtsräte müssen nicht für Unternehmensschäden haften, wenn eine unternehmerische Entscheidung vorliegt, die durch Prognosen und damit durch nicht justiziable Einschätzungen gekennzeichnet ist.
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Entscheidungen auf der Grundlage von angemessenen Informationen
Vorstände und Aufsichtsräte müssen nicht für Unternehmensschäden haften, wenn sie auf der Grundlage angemessener Information getroffen wurden. Eine rein formale Absicherung durch Einholung externen Rats reicht nicht.
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Entscheidungen, die die Ertragskraft langfristig stärken
Vorstände und Aufsichtsräte müssen nicht für Unternehmensschäden haften, wenn sie die Ertragskraft des Unternehmens langfristig stärken und dessen Wettbewerbsfähigkeit sichern wollten. Dies trifft nicht zu, wenn mit der Entscheidung in völlig unverantwortlicher Weise Risiken falsch bewertet und eingegangen werden.
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Entscheidungen, mit denen keine eigenen Interessen verfolgt wurden
Vorstände und Aufsichtsräte müssen nicht für Unternehmensschäden haften, wenn sie mit der Entscheidung keine eigenen Interessen verfolgt haben.
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Entscheidungen, die in gutem Glauben getroffen wurden
Vorstände und Aufsichtsräte müssen nicht für Unternehmensschäden haften, wenn der Vorstand in gutem Glauben gehandelt hat – also die Informationsgrundlage nicht evident unzureichend und die Entscheidung nicht objektiv vollkommen unvernünftig und damit offensichtlich ungeeignet war, um das Wohl der Gesellschaft zu fördern.