Unternehmen an die Flexi-Leine

Und schon ist ein Jura-Professor aus Mannheim, Marc-Philippe Weller, dabei, die Frauenquote für Großunternehmen ins deutsche Recht einzufügen. Beziehungsweise Gesetzesänderungen anzudenken – auf Wunsch des Bundesfamilienministeriums.

Mit anderen Worten: Die merkwürdige wenn-und-aber-doch-vielleicht-nicht-so-ganz-Flexi-Frauenquote, die Familienministerin Kristina Schröder im Handstreich aus dem Hut zauberte. Um die Wirtschaft wieder etwas zu beruhigen, nachdem den Unternehmen auffiel, dass es ernst werden könnte mit einer Frauenquote. Nachdem sie zehn Jahre lang das Thema ausgesessen haben, obwohl sie sich selbst schon verpflichtet hatten, die Gleichberechtigung der beiden Geschlechter herzustellen. War aber nur freiwillig, also wars nix wert, kein Mensch hat ans Umsetzen im Traum gedacht. Bis sie eben unsanft daraus gerissen wurden – durch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und der zielstrebigen wie entschlossenen EU-Kommissarin Viviane Reding, die keine Rücksichten auf die diversen Interessen nehmen muss.

Also nun zu Wellers Detail-Vorschlägen, der das Fleximodell „sinnvoller“ findet (warum muss ich bei dem Begriff immer an die albernen Flexi-Leinen für Hunde denken, die zwischen einem und fünf oder mehr Metern Reichweiter haben?) – natürlich, ist ja auch sein Auftraggeber. Naja und die Unternehmen sollen – so Wissenschaftler Weller – nicht unzumutbar eingeschränkt werden.

Im Detail:


– In Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern sollen immer eine Frau im Aufsichtsrat haben und eine im Vorstand. Dafür muss das Aktienrecht geändert werden.

– Durchgesetzt werden soll diese Zumutung mit Bußgeldern plus zivilrechtlichen Sanktionen:

– Hält kein weibliches Wesen beispielsweise im Aufsichtsrat Einzug, sollen die Aktionäre intervenieren können: durch eine Anfechtung dieser Wahl.

– Mit dieser Folge: Alle so fehlerhft gewählten Aufsichtsräte sind ihren Job quitt.

– Parallelen dazu sollte es für den Vorstand geben, als „recht scharfe Sanktion“: Ohne erfüllte Frauenquote ist die Bestellung des Vorstands unwirksam.

Denn, so fordert der Mannheimer Jura-Professor. „Sanktionen sind auch im Interesse der Allgemeinheit, die in einer Demokratie ein Interesse daran haben muss, dass beschlossene Gesetze durchgesetzt werden.“
Prof. Weller fordert weiter:

– Im Gesetz sollte vorgesehen werden, „dass bei einer unwirksamen Vorstandsbestellung alle Rechtsgeschäfte mit Personen außerhalb des Unternehmens wirksam bleiben“.

Und

– Ausnahmeregeln sollte es geben, falls eine Kandidatin kurzfristig ausfällt – etwa wegen Krankheit oder plötzlich den Beruf wechselt.

Professor Marc-Philippe Weller ist vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Unternehmensrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Mannheim, Mail: weller@uni-mannheim.de

Hier ist der aktuelle Stand nachzulesen, welche Großunternehmen wieviele Frauen in ihrer Top-Führunsgetage  mitmischen lassen: www.fidar.de/wob-Index

Mitteilung Uni Mannheim:

http://www.uni-mannheim.de/1/presse_uni_medien/pressemitteilungen/2011/juli/die_frauenquote_kommt_aber_wie/index.html

In eigener Sache: Wirtschaftswoche im Vorjahresvergleich 30 % mehr Leserinnen

http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/wirtschaftswoche-bei-frauen-immer-beliebter-474957/

Lesetipp: Portrait über die Fidar-Chefin Monika Schulz-Strelow in „zeit online“: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/frauenquote-lobby-fidar

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Alle Kommentare [1]

  1. Die FRAUENQUOTE ist FALSCH! Die Frauenquote ist moralisch verwerflich, juristisch unhaltbar, wirtschaftspolitisch verheerend und gesellschaftspolitisch fatal!