Umfrage: Manager in eigenen Haftungsfragen viel zu sorglos

Managerhaftung


Die Deckungssummen der Managerhaftungspolicen sind seit 2009 um 50 Prozent gestiegen“, berichtet Michael Hendricks, Rechtsanwalt und Chef des Spezialberatungsunternehmens Hendricks & Co. Das Düsseldorfer Unternehmen beschäftigt allein 20 Anwälte und betreut D&O-Verträge, vermittelt sie auch -jedoch nur mit eigenem Vertragswerk. Sie arbeitet teils gegen Stundenhonorar, teils gegen Pauschalen. Exklusiv für die „Wirtschaftswoche“ befragte Hendricks die 1000 größten Unternehmen, von denen 120 Rede und Antwort standen.

Die Ergebnisse im Detail: 65 Prozent der Antwortgeber haben mit ihrem D&O-Versicherer Nachmeldefristen vereinbart. Das bedeutet, dass sie eine gewisse Zeit auch nach Ablauf des D&O-Vertrages noch Schäden aus der Vergangenheit melden können, die sich erst im Nachhinein herausgestellt haben. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Versicherer gewechselt wird, um zum Beispiel zu einem günstigeren Anbieter zu gehen. Üblicherweise laufden D&O-Verträge immer nur ein jahr lang und werden dann neu verhandelt. So gaben 42 Prozent der Befragten an, schon mal den Versicherer gewechselt zu haben. „Das ist immer sehr riskant, weil man dann den Versicherungsschutz riskiert“, urteilt D&O-Pionier Hendricks. 57 Prozent der antwortgebenden Unternehmen blieben dagegen lieber auf der sicheren Seite und wechselten noch nie ihren Managerhaftungs-Versicherer.

Dass die D&O-Versicherung alleine nicht reicht, hat sich bei den Großunternehmen anscheinend auch herumgesprochen: 35 Prozent haben eine zusäetzliche Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, 56 Prozent eine Strafrechtsschutzversicherung (für das hohe Strafverteidiger-Honorar und Gutachter- wie Gerichtskosten) und zehn Prozent eine D&O-Decklungsklageversicherung – falls die D&O-Versicherung die Deckung verweigert und das Unternehmen gegen sie vor Gericht ziehen muss. 36 Prozent haben keine weitere Versicherungspolice.

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Management 42 Prozent haben keine Kopie der Vertragsbedingungen
Die Initiative, eine D&O-Versicherung abzuschliessen, kam in 75 Prozent der Fälle von der Geschäftsleitung beziehungsweise dem Vorstand, in 15 Prozent der Fälle ging sie vom Aufsichtsrat aus und in zehn Prozent der Fälle von beiden gemeinsam.

Auf die Frage, ob die befragten Großunternehmen ihren Managern die jeweiligen D&O-Vertragsbedingungen aushändigen, antworteten 42 Prozent mit „nein“. Diese Manager wissen also nicht mal, welche Ausschlüsse in den Policen stehen, wie hoch die Deckungssumme ist und kennen oft nicht mal den Namen des Versicherers. Dieses Gottvertrauen rächt sich für Manager insbesondere dann, wenn es im Ernstfall zum Streit kommt zwischen ihm und dem Unternehmen, er Hausverbot erhält und nicht mal mehr an seine Unterlagen herankommt. Dann wird seine Verteidigung massiv erschwert. 31 Prozent der Großunternehmen geben den manager zumindest einen Deckungsüberblick und 27 Prozent händigen das ganze Vertragswerk aus.

Zehn Prozent der Unternehmen haben mit ihren Managern im Arbeitsvertrag Haftungsfreistellungen vereinbart – soweit diese rechtlich zulässig sind. Manager sollten deshalb ihren Arbeitsvertrag am besten schon vor Unterzeichnung von einem D&O-Spezialisten prüfen und sich zumindest die Aushändigung der jeweils aktuellen Police darin zusichern lassen.

Glossar D&O-Versicherung: https://www.kuv24-manager.de/D%26O+Managerhaftpflicht/Unser+Service+f%C3%BCr+Sie/Glossar/index.html?pageid=649

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