Kennen Sie die Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion?

Ich habe gerade wieder mal ein sagenhaftes Wort gelernt: „Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion“ – und ich habe das Gefühl, es könnte etwas damit zu tun haben, was ich im Blog bisher einfach „Credit“ nannte. http://www.wiwo.de/blogs/management/2011/01/20/jungere-mitarbeiter-konnen-soviel-urlaub-beanspruchen-wie-die-alteren-wenn%c2%b4s-im-tarifvertrag-eine-altersstaffelung-gibt/

Gelesen habe ich dieses Wortungetüm Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion mit sage und schreibe 36 (!) Buchstaben im Fachblatt „Der Betrieb“ vom 21. Januar 2011, Heft 3 auf Seite 177. Auf der Strecke meines sehr geschätzten Kollegen Rainer Clute-Simon. Der Autor des Aufsatzes und Verwender des seltsamen Wortes: Dr. Thomas Ritter von der Berliner Kanzlei Heinz & Dr. Ritter. http://www.heinzlegal.com

Bei Google gibts nur einen Treffer

Wahnsinn, dieses Ungetüm mit zehn Silben (richtig?). Ich hab´s gleich mal gegoogelt, aber leider verwies mich auch Google nur auf die Quelle, die ich eben genannt habe. Was mich zu der Annahme veranlasst, dass der Verfasser dieses epochemachenden Artikels es eben erst erfunden hat. Kollege Florian Zerfaß hat eben mal bei den Wissenschaftlern nachgesehen – und hats auch nicht gefunden. Wo er nachschlägt? www.wortschatz.uni-leipzig.de 

 

Die korrekte Erklärung für den Fachmann

Also hin wie her, hier ist erst mal zur Einordnung der Absatz, den „Der Betrieb“ zur Erläuterung dieses Wortes Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion liefert – auch wenn ich an dieser Stelle eigentlich keinen Ausflug in die Juristerei vornehmen wollte, aber dem ein oder anderen Leser mags ja helfen: 

„Der Autor stellt Auswirkungen der „Emmely“-Entscheidung des BAG auf das Abmahnungsrecht dar. Er stellt dabei zwei wesentliche Änderungen fest:

1. Den nach bisheriger Systematik vorhandenen drei Funktionen der Abmahnung – Rügefunktion, Dokumentationsfunktion und Warnfunktion – wird durch BAG-Emmely eine neue vierte Funktion hinzugefügt: Die Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion.

2. Infolge dieser neuen vierten Funktion der Abmahnung entfällt der nach bisheriger Systematik der arbeitsgerichtlichen Rspr. vorgesehene rein zeitbedingte Abmahnungsentfernungsanspruch.“ http://www.der-betrieb.de/content/arbeitsrecht /arbeitsvertragsrecht/aufsatz/dft,203,400940

Wow. Alles klar? Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht.

 

Vertrauen auf einer Skala von eins bis 100, oder eins bis sechs?

Jedenfalls interpretiert der Autor munter, dass die Richter im Fall der prominenten Supermarktkassiererin Emmely – sie ist übrigens auch aus Berlin – dies meinten: Je länger  der Mitarbeiter bei seiner Company war, umso eher kann man davon ausgehen, dass „der erarbeitete Vorrat an Vertrauen durch einen einmaligen Vorfall (wie eben das Aufladen eines Handys in der Firma oder das Einlösen liegen gebliebener Bons für rund einen Euro) nicht vollständig aufgezehrt werde.“

Sprich: Traut man demjenigen zu, dass er künftig seinen Job noch ordentlich verrichtet? Auf einem imaginären Thermometer oder einem anderen Messgerät, jedenfalls einer Skala. Wo die anfängt oder aufhört? keine Ahnung. Von null bis 100? Eins bis sechs?

 

Das Wasserglas ist noch halb voll – oder doch schon halb leer?

So ein bisschen ist es wie mit dem Glas Wasser, das je nacht Betrachter halb volll oder halb leer ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Verkomplizierung und das wunderschöne neue Wort wirklich weiterhelfen.

Vor allem: Ich erwähnte ja schon, dass es in vielen Unternehmen gar keine Möglichkeit mehr gibt, einen Credit anzuhäufen. Weil die Chefs dauernd wechseln zum Beispiel, oder weil die Firma verkauft wurde. Weil die Abteilung outgesourct wurde oder was auch immer. Was zählt ist immer nur noch das hier und jetzt. Wer unbezahlte Überstunden ohne Ende schiebt, ist morgen vergessen. http://www.wiwo.de/blogs/management/2010/11/11/in-guten-wie-in-schlechten-zeiten-wollen-sie-diese-firma-heiraten/

 Und Churchill – danke, Florian Zerfaß, er hat mir gerade diesen klugen Spruch vom Schreibtisch gegenüber zugerufen – hat mal gesagt: „Die alten Wörter sind die besten, und die kurzen die allerbesten.“ Recht hat er.

 PS: kennen Sie noch dieses Wort Donaudampfschiffahrtskapitänsmütze, mit seinen 35 Buchstaben? Früher kam das öfter in Quizsendungen vor, als Rudi Carrell noch lebte.

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Alle Kommentare [3]

  1. Schönes Fundstück! Kombiniert mit einer doppelten Verneinung und eine Prise Passivierung wird es zur Zierde in jedem Juristenaufsatz. Mit einer Prise Denglisch macht es sich auch bei den BWLern gut. Frei nach Mary Poppins: Wer dieses Wort ausspricht, wirkt gleich so akademisch.

  2. Sehr geehrte Frau Tödtmann,

    das Wort Vertrauensvorrat bzw. „Vorrat an Vertrauen“ kommt vom Bundesarbeitsgericht aus dem bekannten Emmely-Urteil. Dieser Vertrauensvorrat oder das „Vertrauenskapital“ wie das Bundesarbeitsgericht in der Pressemitteilung zum genannten Urteil noch erklärte macht erhebliche systematische Probleme. Mein Wort „Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion“ (Bitte Fußnote nicht vergessen!!) findet sich zwischenzeitlich auch auf der website einer Universität im Bericht über arbeitsrechtliche Urteile und Texte. Ich habe übrigens zum Personalaktenrecht und BAG-Emmely das Editorial in Heft 4 der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht NZA verfaßt. Möglicherweise ist das ja für Sie von Interesse.

    Grüße aus Berlin

    Dr. Thomas Ritter