Die eigene Firma betrügen – muss kein Kündigungsgrund sein

Wer 40 Jahre bei einem Unternehmen als Mitarbeiter ist und sich nichts zuschulden kommen liess, hat womöglich etwas gut. Womöglich sogar einen Betrugsversuch.
So jedenfalls sehen es die Richter vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Falle einer Bahn-Angestellten. Ausgerechnet anlässlich ihres 40-jährigen Dienstjubiläums versuchte die Zugabfertigerin, ihrem Arbeitgeber eine gefälschte Quittung unterzujubeln und sich 160 Euro zu ergaunern. Die Sache kam offenbar heraus und die Bahn kündigte der Frau fristlos.
Doch die Richter des Landesarbeitsgerichts saldierten: Die lange Betriebszugehörigkeit und die Tatsache, dass die Frau die Verfehlung sofort zugab, gewichteten sie stärker als ihre Straftat (Aktenzeichen 2 Sa 509/10). Denn diese lange Zeit habe zu einem sehr hohen Maß an Vetrauenskapital geführt, das durch eine einmalige Verfehlung noch nicht vollständig zerstört sei. Zumal die Frau ansonsten in ihrem Job nicht mit Gelddingen befasst war. Ihr Urteil: Die Kündigung war unwirksam, die Frau behält ihren Job.

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