Wenn man vom Job suspendiert wird wegen eines Fehlers – acht Jahre später

Wer sagt denn, dass es immer nur Ärzte sind, die künftig wegen Fehlern in Ihrem Job von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden? Konkret, wegen Fehlern, die die Gesundheit anderer Menschen beschädigen oder gar ums Leben bringen. Nicht nur die Loveparade mit ihren 21 Todesopfern zeigt, dass auch Manager – im weitesten Sinne,  und wer immer es nun genau war oder durch Unterlassen dazu beitrug – Fehler machen, die den Staatsanwalt auf den Plan rufen.

Und auch sie müssen sich vor allem eins klarmachen: Die Ruhe, die womöglich nach der Tat eintritt, ist trügerisch. Selbst wenn sie Jahre dauert. In diesem Blog erwähnte ich kürzlich erst die Probleme einer Firma mit dem Kartellamt wegen Vorwürfen, die auf Vorgänge zurück gingen, die zehn Jahre und älter waren. Obendrein betrafen sie ein hinzugekauftes Tochterunternehmen. Die Firma wäre um ein Haar verteidigungsunfähig gewesen und hätte Millionen an Kartellstrafe zahlen müssen – unschuldig. Ich erwähne dies Beispiel nur, um zu zeigen, nach wie langer Zeit manche Dinge plötzlich superwichtig werden können.

So wie der Fall, der jetzt von einem Chefarzt im Rhein-Main-Gebiet bekannt wurde: Wegen eines einzigen Behandlungsfehlers vor acht (!) Jahren wurde er jetzt vom Amtsgericht in Osnabrück zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Und jetzt-  acht Jahre später – von seinem derzeitigen Arbeitgeber vom Dienst suspendiert. Weder die Kreisverwaltung beziehungsweise der Landrat hatten etwas gewusst von dem Verfahren gegen ihre Führungskraft und reagierten dafür umso prompter. Man supendierte den Mann. Schon aus PR-Gründen kann sich heute – im Internetzeitalter – keine Klinik solche Fälle leisten.

Die Karriere des Chefarztes dürfte zumindest beschädigt sein, vorsichtig ausgedrückt.

Dabei ist die Strafe ist nicht mal exorbitant hoch: Zu 13 500 Euro verurteilten die Richter den Chefgynäkologen, der bei einer Geburt auf einen Kaiserschnitt verzichtete, woraufhin das Baby im Mutterleib erstickte.

Doch der Fall zeigt vor allem eins: Wie lange es dauern kann, bis Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Und dass die Staatsanwaltschaft und die Mühlen der Jusitz da wirklich zuverlässig mahlen. Spät, aber sie mahlen. Und vielleicht in einem Zeitpunkt, der für den Täter dann noch dreimal schlimmer ist, als er es acht Jahre vorher gewesen wäre. Dabei hat der Mediziner noch Glück gehabt: Es hätte sogar noch ein Berufsverbot dabei herauskommen können. Denn das hatte der Anwalt der Gegenseite beantragt und das kann ein Gericht nicht nur für Mediziner sondern jedem aufbrummen. Auch wenn es bei Managern zum Beispiel bislang eher in den USA als

http://www.primavera24.de/lokalnachrichten/rhein-main-gebiet/5390-chefarzt-in-grossumstadt-wegen-fahrlaessiger-toetung-suspendiert.html

Mir erzählte mal ein Oberstaatsanwalt, wie seine Kollegen und er mit Firmen verfahren, die ihnen erzählen, dass irgendetwas nicht mehr gespeichert sei in der Computeranlage oder verloren gegangen sei oder dergleichen. Dann würden die Staatsanwaltschaft eben Spezialisten dransetzen, die sich ans Rekonstruieren begeben. Das könne auch schon mal ein Jahr dauern. Aber die Kosten müsse die Firma dann eben auch tragen.

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