Stellt eine Firma eine eindeutige Regel für die Zigarettenpausen auf, so sollten Raucher sie auf jeden Fall befolgen. Konkret: Will der Chef, dass sich die Mitarbeiter ausstempeln, wenn sie während der Arbeitszeit qualmen gehen – während die Nichtraucher zurück bleiben und weiter arbeiten – , so ist das verbindlich. Wer dagegen verstösst, kann fristlos gekündigt werden, hat das Landesarbeitsgericht Mainz im Fall eines Maschinenführers geurteilt.
Der Mann war über Jahre uneinsichtig: Er hatte sich über Jahre immer wieder zum Rauchen abgesetzt, ohne aus- und wieder einzustempeln. Weder gute Worte im Einzelgespräch noch mehrere schriftliche Abmahnungen brachten den Mitarbeiter auf Kurs. Auch die schriftliche Anweisung für die ganze Belegschaft liess ihn unbeeindruckt.
Die Arbeitsrichter duldeten diese wiederholte Renitenz über Jahre nicht. Auch dass der Mann schon neun Jahre Betriebsangehöriger war, half ihm dann nicht mehr (Aktenzeichen Landesarbeitsgericht Mainz: 10 Sa 712/09).

Nichtraucher haben nicht nur den „Nachteil“ dass sie praktisch mehr arbeiten als die Raucher. Dazu kommt noch, dass sie „Flurgerüchte“ nur mit Verzögerung oder gar nicht mitbekommen.
Interessant: rauchende Männer bauen schneller ab – auch schneller als rauchende Frauen:
https://diepresse.com/home/panorama/rauchen/730261/Rauchende-Maenner-bauen-geistig-schneller-ab-