Ab zum Amtsarzt

Gesundheit ist Privatsache? Nicht ganz. Schickt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur amtsärztlichen Untersuchung, so sollte er unbedingt hingehen. Lässt er es bleiben, riskiert er nämlich sogar die fristlose Kündigung. So urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 6 Sa 640/09). Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen für seine Arbeitnehmerin zweimal beim Amtsarzt einen Termin gemacht, weil ihre Leistungsfähigkeit immer weiter abnahm und sie offenbar psychische Probleme hatte. Doch die Frau nahm beide nicht wahr – und wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Zu recht, fanden die Richter.

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