Ganze Jahrgänge von Spesenabrechnungen werden durchkämmt, wenn man einen Manager loswerden will. Quelle: dpa
HB DÜSSLEDORF. Ganz plötzlich entdecken immer mehr Unternehmer, wie wichtig ihnen ihr Müll ist. Und dass sie ihr Vertrauen in ihre langjährigen Mitarbeiter verlieren, wenn sie sich etwas nehmen, was eben dafür bestimmt war. Diebstahl von angebissenen Frikadellen, liegen gelassenen Maultaschen, gebrauchten Pappkartons oder weggeworfenem Kinderspielzeug lautete der Vorwurf. Geradezu inflationär stieg in den vergangenen Monaten die Zahl solcher Fälle, die ersten Gerichte gaben den Unternehmen noch recht. Obwohl nicht mal Strafanzeigen erstattet wurden. Doch langsam keimte der Verdacht, dass die Unternehmen tatsächlich nur die Abfindung sparen wollten für Mitarbeiter, die sie ohnehin loswerden wollten.
Wirklich? Vielleicht nicht bei Familienunternehmen und Mittelständlern. Da wird´s manchmal irrational“, urteilt Arbeitsrechtler Jan Tibor Lelley. Hier habe der Eigentümer oft „ein sehr deutliches Gefühl davor, dass jeder Karton auf dem Hof seiner ist“.
Ähnliches hat Wissenschaftler Tom Rüsen von der Uni Witten-Herdecke vom Institut für Familienunternehmen erforscht: „Hochemotionale Reaktionen der Eigentümer sind darauf zurückzuführen, dass eine zentrale Grundlage der Zusammenarbeit infrage gestellt wird: das Vertrauen und die Loyalität.“ Und weiter: „Ein Hintergehen ist ein illoyales Verhalten und persönliche Illoyalität – deshalb kommen so harte Reaktionen.“ Mitarbeiter würden als erweiterter Teil der Familie gesehen. Rüsen schildert: Da kann ein angestellter Manager eine Fehlentscheidung treffen, die das Unternehmen mehrere hunderttausend Euro kostet – das ist nicht so tragisch wie die Bewirtungsrechnung, bei der ein Geschäftspartner eingesetzt wurde, aber tatsächlich der Geburtstag der Gattin gefeiert wurde.
In Konzernen gehe es dagegen nüchterner zu, vergleicht der Essener Jurist Lelley. Insbesondere wenn man Manager ohne hohe Abfindungen loswerden wollte: Dann knöpft sich jemand deren Spesenabrechnungen der vergangenen Jahre vor und sucht mehrere Jahre rückwärts nach einer Unregelmäßigkeit. Wenn ja, dient diese dann als willkommener Anlass, um den Manager fristlos zu kündigen. Ganz unverhohlen hörte dann schon mal ein Kandidat – wie im Fall eines rheinischen Chemieunternehmens -, dass man bei seinen Spesen leider nicht fündig geworden sei.
„Doch die Gerichte haben den Trick inzwischen spitz bekommen und spielen oft nicht mehr mit“, berichtet Lelley. Dass Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat deshalb kürzlich dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben: Manipulationsvorwürfe müssen bei angeblichem Spesenbetrug sicher belegt werden. Vor allem muss dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, angebliche Widersprüche in Spesenabrechnungen aufzuklären, forderten die Richter (Aktenzeichen 9 Sa 614/08).
In Familienunternehmen kommt es laut Lelley häufiger vor, dass „plötzlich der Nasenfaktor mit dem Fremdgeschäftsführer nicht mehr stimmt“ – und nach Mittel und Wegen gesucht wird, das Anstellungsverhältnis zu lösen. Oder die Stelle wird gebraucht, etwa weil ein Junior nach seiner Ausbildung vor der Tür steht und ins elterliche Unternehmen auf genau den Posten möchte. Lelley: „Das kann passieren – egal wie erfolgreich ein Geschäftsführer ist, egal wie beliebt er in der Belegschaft ist und gleichgültig, wie gut er mit dem Betriebsrat zurechtkommt.“ Das spielt dann alles im Zweifel keine Rolle mehr.
In so einem Fall untersuchte kürzlich der Inhaber eines Weltmarktführers, eines „Hidden Champions“, die Reisekostenabrechnungen seines Geschäftsführers. Was er fand, waren heimlich eingelöste Miles & More-Bonusmeilen – aber nicht von dem Geschäftsführer. Dessen Sekretärin hatte sich für die Bonusmeilen ihres Chefs eine Kaffeemaschine nach Hause schicken lassen, obwohl die Meilen sonst ausschließlich zum Nutzen der Firma eingesetzt und als Upgrade verwendet wurden. Das Ende vom Lied: Die Sekretärin wurde fristlos gefeuert, der Fremdgeschäftsführer ging von alleine.
Und auf der Suche nach Schuldvorwürfen kann es mitunter richtig absurd werden, erzählt Lelley. Da warf erst kürzlich ein Unternehmen aus Westfalen seinem Vertriebschef vor, er habe in drei Tagen sein Auto zweimal waschen lassen – das könne nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Er habe gewiss einmal den Wagen seiner Frau auf Unternehmenskosten gewaschen, mutmaßte der Firmeninhaber. Der Manager wehrte sich jedoch gegen seine fristlose Kündigung und trug vor Gericht vor, dass er Kundentermine im Allgäu hatte und das Auto dort unterwegs waschen musste- eben weil es dreckig geworden war. Die Richter jedenfalls glaubten ihm.
Und die ersten Arbeitsgerichte lassen auch keine Kündigungen mehr wegen angebissener Frikadellen und ähnlichem Nittigritti durchgehen. Jedenfalls wenn der Mitarbeiter schon längere Jahre angestellt war – dann sei die Kündigung unverhältnismäßig (Landesarbeitsgericht Mannheim, Aktenzeichen 13 Sa 59/09).
Claudia Tödtmann
