Chef-Neckerei mit Gaspistole und Messer

Quält Ihr Vorgesetzter Sie? So richtig, mit Gaspistolen, Messern oder ähnlich Gefährlichem? Versetzt er Sie mit solchen Instrumenten in Angst und Schrecken? Dann sollten Sie dafür sorgen, dass die Geschäftsführung dies erfährt – denn die muss dann handeln und ihre Mitarbeiter vor derlei Vorgesetzten-Attacken schützen. So wie im Falle des Vorgesetzten aus dem Raum Nürnberg, der bei einem Unternehmen für Computersysteme in oder nahe bei Bamberg arbeitete. Mit dem musste sich nämlich gerade das Bundesarbeitsgericht beschäftigen und man wundert sich: Es ist schon erstaunlich, dass sich manche Leute noch unter die Augen von Richtern und überhaupt in die Öffentlichkeit trauen. Wenn sie sich komplett daneben benommen haben.„Ungebührliches Behandeln“ von Untergebenen nennt es das Bundesarbeitsgericht: Da hatte der Service-Abteilungsleiter des Computerunternehmens mit einer Soft-Air-Pistole auf nachgeordnete Mitarbeiter geschossen und einem Mitarbeiter eine Gaspistole an die Schläfe und ein Messer an die Kehle gehalten. Und er hatte einem Mitarbeiter mit einer elektrischen Fliegenklatsche einen Stromschlag versetzt und einen Mitarbeiter mit einer Lederpeitsche oder einem Streifen aus einer Ledertischablage geschlagen. Schlussendlich hatte er die Mitarbeiter dann auch noch dazu aufgerufen, eine bevorstehende Inventur zu boykottieren. Soweit so mies. Irgendwann hielten etliche seiner Leute diese Behandlungen nicht mehr aus und berichteten der Geschäftsleitung, was ihr Vorgesetzter so mit ihnen trieb. Die handelte prompt und kündigte dem rabiaten Chef fristlos und – hilfsweise, falls die fristlose Kündigung nicht rechtwirksam sein sollte, auch noch fristgerecht zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Doch statt sein Verhalten zu bereuen, wagte sich der Service-Chef auch noch vors Arbeitsgericht, ging gegen seine Kündigung an – und offenbar mit Erfolg. Denn: „In der Ausgangsentscheidung hatte das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers stattgegeben, weil eine entsprechende Abmahnung fehlte. Die Computerfirma hatte dem Arbeitnehmer fristlos und sicherheitshalber auch noch fristgerecht gekündigt“, erläutert Arbeitsrechtler Hagen Köckeritz von der Top-Kanzlei Baker McKenzie. Und dazu könnte das Unternehmen aufgrund seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gegenüber den nachgeordneten Mitarbeitern wohl auch verpflichtet sein, so Köckeritz aus Frankfurt weiter. Doch für eine fristlose Kündigung – wegen Fehlverhaltens – „kommt es immer darauf an, ob es dem Arbeitgeber angesichts der Schwere der Verstöße zugemutet werden kann, den Störenfried noch so lange weiter zu beschäftigen, bis dessen vertragsgemäße, ordentliche Kündigungsfrist abgelaufen ist.“ Und genau daran zweifelten die höchsten Arbeitsrichter (Aktenzeichen 2 AZR 223/08 ) und wiesen den Fall zur Vorinstanz, an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurück. „Denn wenn die Vorwürfe der Mitarbeiter stimmen, dürfte eine Abmahnung entbehrlich sein“, so Arbeitsrechtler Köckeritz.
Wie es so weit kommen konnte? Der Abteilungsleiter hatte sämtliche Vorwürfe seiner Mitarbeiter bestritten. Er hielte sie für maßlos aufgebauscht. Und offenbar scheinen in Süddeutschland manche Sitten im Arbeitsleben rauer zu sein als im Rest des Landes, denn die Führungskraft hat allen Ernstes vorgebracht: Man müsse die Gepflogenheiten im Umgang mit Mitarbeitern im Betrieb der Beklagten berücksichtigen. Bei den Verhaltensweisen habe es sich um Neckereien und Spielereien gehandelt, die bei dem Computerunternehmen generell üblich seien. Nachzulesen auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts www.bundesarbeitsgericht.de/termine/maitermine.htm/

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Alle Kommentare [1]

  1. Ja richtig, Bei den Verhaltensweisen habe es sich um Neckereien und Spielereien gehandelt, die bei dem Computerunternehmen generell üblich seien.

    Hat der Mann recht.
    Gehen sie zur Geschäftsleitung, falls sie überhaupt die Kontaktdaten dieser Geschäftsleitung haben, weil als Angestellter kennen Sie höchstens die Geschäftsführung aus dem Brieffuß, eine persönliche Vorstellung erfolgt nicht, werden sie verklagt, also der Angestellte. So läuft es in der Regel ab. Hat recht dieser Mann mit seiner Argumentation.

    Präsendenzfall um das Gegenteil zu beweisen?