Ausgerechnet ein leitender Finanzbeamter erstritt ein Urteil, das auch für andere Führungskräfte interessant ist: Die Kosten ihrer Abschiedsfeier für die nachgeordneten Mitarbeiter können sie als Werbungskosten steuerlich absetzen. Denn: Es ist kein privater Charakter bei so einem Ausstand erkennbar, so das Finanzgericht München (Aktenzeichen 6 K 2907/08).

Unser Geschäftsführer hört Ende des Jahres auf. Da werde ich ihn gleich mal informieren, dass er uns mal einladen kann . .