Da ermittelt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach offenbar gegen Führungskräfte von Aldi-Süd wegen Verdacht auf Nötigung: Weil mehrere Aldi-Manager im Schulterschluss eine Verkäuferin bedroht haben sollen. Damit sie einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, oder ihre Kündigung. So berichtet es die „Rheinische Post“ – und man reibt sich die Augen. Wie hoch mag die Abfindung für eine Aldi-Verkäuferin vor Gericht ausfallen? Nicht hoch genug, um sich selbst als Manager strafbar zu machen, allein um der Company diese – vergleichsweise geringen – Kosten zu ersparen.Oder?
Für ein Unternehmen – obwohl man heute bei keiner Firma mehr sicher sein kann, wie der nächste Tag dort aussieht. Ob das Unternehmen schon verkauft ist, insolvent oder ob man einfach nur geschasst wird nach dem jüngsten Unternehmensberater-Einsatz. Weil das Fachwissen und die Erfahrung von Mitarbeitern für den Wettwerb heute und morgen nicht gebraucht werden? Jedenfalls nicht aus heutiger Unternehmensberater- und Führungskräfte-Sicht. Die Berliner S-Bahn lässt grüßen! Kaputtsparen ist das Motto, Prämienerhöhungen sind der Treibstoff. Das Outsourcen – das frühere Allheilmitter der Unternehmensberater – war nur die erste Stufe der Initialzündung. Die erste Stufe zum Aushöhlen der Firmen.
Doch zurück zu Aldi und dem – möglichen – Nötigungsfall: Fürs Firmenimage und den Profit auf lange Sicht sind solche Zeitungsberichte allemal Gift.
Zumal wenn sich herausstellt, dass die betroffene Mitarbeiterin nur deshalb den Unmut auf sich gezogen haben soll, weil sie nicht über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus bleiben wollte – weil sie alleinerziehnede Mutter ist und die Kinder unbeaufsichtigt gewesen wären. Was ihr wiederum durchaus auch strafrechtlich zum Vorwurf gemacht worden wäre, wenn denen in der Zeit etwas zugestossen wäre.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,695285,00.html

Gesetzesverstöße bei Aldi Nord
a) Überschreitung der gesetzl. zulässigen Maximalarbeitszeit (v.a. bei Filialleitern (FL) und Filialleiter-Anwärtern (FLA)): V.a. jüngere noch nicht sehr erfahrene FLs / FLAs müssen immer wieder von früh (7.00 Uhr) bis Abends um 20.30 Uhr arbeiten um das Arbeitspensum halbwegs zu schaffen – und zwar fast ohne Pause. Aufgeschrieben werden hingegen nur die tarifvertraglichen 37,5 Wochenstunden. Laut Arbeitsvertrag werden von FL und FLA 50 bis 55 Wochenstunden Arbeitseinsatz gefordert. In der Realität sind es oft 60 Stunden und mehr. Überstunden werden an FLs und FLAs keine ausbezahlt.
b) Minderjährige Azubis müssen gesetzeswidrig auch nach 20.00 Uhr noch arbeiten. Zwar macht Aldi um 20.00 Uhr zu (gemäß Aldi-internen Vorschriften um 20.05 Uhr). Aber das Personal kommt frühestens um 20.15 Uhr aus dem Laden – auch der Azubi.