Unverlangte Werbemails sind eine Belästigung – denn wenn man sie bekommt, dann muss man sie auch überprüfen. Zumindest dann, wenn man aufgrund seines Jobs dazu verpflichtet ist. So wie im konkreten Fall der Arzt, der aufgrund seiner ärztlichen Sorgfaltsfplicht alle seine eingehenden Mails sichten muss – und Kaufleute ohnehin.
Einmal ist keinmal. Den Spruch sollten sich die Versender von Mails hinter die Ohren schreiben. Und es bedeutet: Nur weil ein Internetnutzer Kontakt mit einem Unternehmen über eine Internetseite oder per Mail hatte, darf dieses Unternehmen ihn noch lange nicht mit Werbe-Mails beglücken.
Erforderlich für Werbemails ist eine vorherige Einwilligung, konstatierte das Amtsgericht München laut dpa-Meldung vor wenigen Tagen. Denn Spammails sind ein Belästigung – und die Arbeit darf man eben doch nicht jedem nach Herzenslust aufbürden.