Späte Genugtuung für Haarmann Hemmelrath – Wehrhahn-Tochter MBU verliert Schadenersatzklage

Zwar kommt es jetzt spät und die renommierte Kanzlei, die deshalb zerbrach, bringt es auch nicht mehr zusammen. Aber immerhin haben die höchsten Bundesrichter (BGH) jetzt den Anwälten der damaligen Sozietät Haarmann Hemmelrath & Partner eine kleine Genugtuung gegeben (Aktenzeichen IX ZR 214/07) und die Schadenersatzklage der Wehrhahn-Tochter MBU Holding über 430 Millionen Euro wegen Falschberatung zurückgewiesen.Das Drama begann vor sieben Jahren, als die Kanzlei Haarmann Hemmelrath & Partner – damals hatte sie 22 Büros weltweit, 180 Partner, insgesamt 1 100 Mitarbeiter und erwirtschaftete einen Jahresumsatz von 130 Millionen Euro – den Verkauf der AKB Finanzgruppe für die Wehrhahn-Tochter MBU steuerfrei gestalten sollte.
Die Betriebsprüfer des Landes NRW jedoch verlangten plötzlich von der MBU dennoch Steuern, zunächst jedenfalls. Später nicht mehr.
Doch noch bevor die Finanzverwaltung das letzte Wort in dieser Sache sprach, reichte MBU Klage ein gegen Haarmann Hemmelrath. Die Rufschädigung war unausweichlich. Der Fall kam in die Presse. „Die Sozietät stand im Zwielicht – und das nicht nur wegen der existenzbedrohenden Schadenshöhe. „Auch der Vorwurf schockierte: fehlerhafte steuerrechtliche Beratung“. Das ist nicht die Publizität, die sich eine für ihre Steuerexpertise viel gerühmte Kanzlei wünscht,“ schrieb das ManagerMagazin www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,druck-438280,00.html . Mandanten blieben weg und gute Wirtschaftsanwälte wollten auch nicht mehr bei Haarmann Hemmelrath anheuern. Diesem Wind hielt die Partnerschaft nicht stand, sie zerbrach und im Dezember 2005 beschlossen die Mitglieder die Liquidation.
www.handelsblatt.com/archiv/wie-fuehlt-man-sich-eigentlich-herr-thinnes;833134

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