Krokers RAM: Viele Manager ignorieren bei Mitarbeiterüberwachung rechtliche Aspekte!

Mein Rant am Morgen: Wenn Führungskräfte ihre Beschäftigte per IT-Systemen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle unterwerfen, begeben sie sich auf mehreren Ebenen auf dünnes Eis – und machen sich unter Umständen des Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter schuldig.

Es war ein wahres Aufregerthema in dieser Woche bei mir im Blog: Die Rede ist von einer Studie, wonach zwei von fünf Managern in kleinen und mittleren deutschen Firmen ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz mit spezieller Software überwachen lassen.

Ein aus mehreren Gründen sehr überraschender Befund: Denn in einer Erststudie zum selben Thema hat nur jeder fünfte Beschäftigte bekundet, vom Arbeitgeber überwacht zu werden – zugleich sind solche Systeme für 30 Prozent ein Kündigungsgrund.

Das bedeutet: Zwischen dem, was Manager bekunden und dem, was Mitarbeiter über die eigene Beobachtung wissen, klafft eine Dunkelziffer von fast 100 Prozent (20 vs. 40 Prozent). Oder anders ausgedrückt: Viele Führungskräfte scheinen den Einsatz von Überwachungssoftware ihren Beschäftigten gegenüber zu verschweigen.

Was aber noch viel schwerer wiegt: Die Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter durch IT-Systeme unterliegt laut Arbeitsrechtlern hohen rechtlichen Hürden. So stellt die Überwachung per Software einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Beschäftigten dar.

Daher sind Unternehmen laut Arbeitsrechtsexperten angehalten, solche Leistungskontrolle und Mitarbeiterüberwachung durch die unzulässige Nutzung von IT-Systemen zu verhindern.

Führungskräfte, die das ignorieren, drohen nicht nur, Mitarbeiter zu verprellen, weil Überwachung neuen Arbeitsmodellen wie Vertrauensarbeitszeit und -ort diametral entgegensteht. Sondern sie begeben sich zudem auch auf rechtlich sehr dünnes Eis – und könnten unter bestimmten Bedingungen sogar wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitern haftbar sein.

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