Krokers RAM: EU-Urheberrechtsnovelle, Leistungsschutzrecht & Uploadfilter – der nächste Bärendienst für Verlage

Mein Rant am Morgen: Die umstrittene Reform des EU-Urheberrechts hat die vorletzte Hürde genommen. Jetzt kann nur noch das Europaparlament verhindern, dass die Novelle mit ihren weitreichenden Folgen auch für Medienunternehmen in Kraft tritt.

Nach zähen Verhandlungen haben sich die EU-Unterhändler in der vergangenen Woche auf eine Reform des Urheberrechts geeinigt. Am Mittwoch dieser Woche haben die EU-Staaten die umstrittene Novelle dann durchgewunken.

Damit fehlt nur noch die Zustimmung des Europaparlament im März oder April, damit heiß diskutierte Maßnahmen wie etwa die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie eine Pflicht für Uploadfilter für Plattformbetreiber im Internet in Kraft treten.

Die durchaus auch für die Medienunternehmen weitreichende Folgen haben: Zum einen fürchten viele Kritiker nicht zu Unrecht, dass der Zwang zu scharfen Uploadfiltern letztlich die Presse- und Meinungsfreiheit bedrohen könnte – ein Punkt, den beispielsweise auch der ITK-Branchenverband Bitkom kritisiert.

Zum anderen ist überhaupt nicht klar, dass die Verlage von dem EU-Leistungsschutzrecht profitieren werden: Zwar sieht Artikel 13 vor, dass Aggregatoren wie etwa Google News nur kleinste Textausschnitte lizenzfrei nutzen dürfen. Aber auch das ähnlich gestrickte – und ähnlich umstrittene – deutsche Leistungsschutzrecht hat die Einnahmeseite der Verlage nicht verbessert.

Mehr noch: Sollte Google sein Nachrichtenangebot wegen des drohenden Leistungsschutzrechts verkleinern oder ganz abschalten, würde das die Medienunternehmen sogar Umsätze kosten – weil deutlich weniger Internet-Nutzer auf ihre Webseiten geleitet werden.

Damit könnte sich die EU-Urheberrechtsnovelle als der nächste Bärendienst für Verlage erweisen – nach den jüngst auch an dieser Stelle kommentieren Plänen von Apple für ein „Netflix für Nachrichten“.

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