Arbeitsrechtler Sebastian Maiß über die Bedeutung des Initiativrechts des Betriebsrats, im Unternehmen elektronische Zeiterfassung einzuführen

Update vom 6. Oktober 2021: Auch das Landesarbeitsgericht in München hat nun entschieden, dass Betriebsräte die Einführung einer elektronische Zeiterfassung verlangen können (Aktenzeichen: 3 TaBV 31/21) und zwar aus aus dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes (Paragraf 87 Absatz 1 Nr.7 Betriebsverfassungsgesetz. … Arbeitsrechtler Sebastian Maiß über die Bedeutung des Initiativrechts des Betriebsrats, im Unternehmen elektronische Zeiterfassung einzuführen weiterlesen