{"id":686159,"date":"2025-05-31T06:00:16","date_gmt":"2025-05-31T04:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=686159"},"modified":"2025-05-30T01:04:28","modified_gmt":"2025-05-29T23:04:28","slug":"buchauszug-rolf-claessen-marken-recht-einfach-grundlagen-der-markenpraxis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2025\/05\/31\/buchauszug-rolf-claessen-marken-recht-einfach-grundlagen-der-markenpraxis\/","title":{"rendered":"Buchauszug Rolf Claessen: &#8222;Marken. Recht. Einfach. Grundlagen der Markenpraxis&#8220;"},"content":{"rendered":"<h1><\/h1>\n<h1>Buchauszug Rolf Claessen: &#8222;Marken. Recht. Einfach. Grundlagen der Markenpraxis&#8220;<\/h1>\n<h2><\/h2>\n<h2><\/h2>\n<div id=\"attachment_686150\" style=\"width: 540px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-686150\" class=\"size-full wp-image-686150\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2025\/05\/Claessen.Rolf_.Portrait.jpg\" alt=\"\" width=\"530\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2025\/05\/Claessen.Rolf_.Portrait.jpg 530w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2025\/05\/Claessen.Rolf_.Portrait-245x300.jpg 245w\" sizes=\"auto, (max-width: 530px) 100vw, 530px\" \/><p id=\"caption-attachment-686150\" class=\"wp-caption-text\">Rolf Claessen (Foto: C.T\u00f6dtmann)<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>MARKENSCHUTZ AUF AMAZON<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Marketingleiter Heiko Hei\u00dfsporn kommt ins B\u00fcro von Felix Feuerbusch und m\u00f6chte mit ihm den schon seit l\u00e4ngerem geplanten Verkaufsstart von AjoCrush auf Amazon besprechen. Was ist da aus markenrechtlicher Sicht zu beachten? Zun\u00e4chst mal registrieren sie beide zusammen die Marke AjoCrush bei der Amazon Brand Registry. Dazu muss die Marke eingetragen und von einem Anwalt vertreten sein. Beides ist der Fall. Sie warnen ihren Anwalt vor, dass da bald eine E-Mail mit einem Verifizierungscode eintrudeln w\u00fcrde, den dieser bitte sofort an Felix Feuerbusch weiterleiten soll, da der Code nur begrenzte Zeit g\u00fcltig ist. Mit der Registrierung der Marke bei der Amazon Brand Registry hat AjoCrush beispielsweise Zugang zum sogenannten Enhanced Brand Content und kann auch einfacher gegen Wettbewerber vorgehen. Die Listings der Produkte legen die Mitarbeiter von Heiko Hei\u00dfsporn an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>24 Prozent des Gesamtumsatzes von Amazon soll weltweit laut Aussagen der Betreiber von etwa 2,5 Millionen Marketplace-H\u00e4ndlern erwirtschaftet werden. Bei einem prognostizierten Gesamtumsatz von etwa 640 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 entspr\u00e4che das einem weltweiten Marketplace-Umsatz von 153 Milliarden US-Dollar. Weltweit hat Amazon mehr als 310 Millionen Kunden.22 Die Gesch\u00e4fte, die auf dieser Plattform gemacht werden, gehen jedenfalls unter dem Strich weit dar\u00fcber hinaus, gebrauchte Artikel aus dem eigenen Haushalt im Internet zu verkaufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es gibt auf Plattformen wie Amazon und Ebay viele professionelle Seller \u2013 mit oder ohne eigenst\u00e4ndigem Webshop. Und deshalb m\u00fcssen auch die entstehenden Probleme professionell behandelt werden. Einige dieser Probleme \u2013 und wie man sie mithilfe des Markenrechts l\u00f6sen kann \u2013 werden wir in diesem Kapitel betrachten. Die Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse sind allerdings klar: Der Plattformbetreiber nutzt seine Macht oft ziemlich r\u00fccksichtslos aus. Der Seller ist in der Realit\u00e4t der Knecht, der der Willk\u00fcr seines Herren ausgeliefert ist. Fast zumindest. Denn ein paar Werkzeuge, um sich zu wehren, stehen ihm doch zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie funktioniert der Vertrieb von Produkten \u00fcber Amazon? Im Prinzip kann \u00fcber die Amazon-Plattform jeder H\u00e4ndler jedes Produkt zu einem frei definierbaren Verkaufspreis anbieten. Zentral ist dabei der in viele verschiedene Kategorien aufgeteilte Produktkatalog. Je breiter das Angebot, umso erfolgreicher die Plattform. Allerdings steigt mit der Anzahl der Angebote naturgem\u00e4\u00df auch die Anzahl von Angeboten mit gef\u00e4lschter bzw. Piraterie-Ware.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die auf Amazon gef\u00fchrten Artikel haben zwar sehr oft bereits eine EAN (European Article Number) oder ISBN, bei Amazon bekommen Sie allerdings zus\u00e4tzlich eine sogenannte Amazon Standard Identification Number, kurz ASIN. Dieser ASIN werden \u00fcber einen Flatfile genannten Datensatz s\u00e4mtliche Informationen \u00fcber das Produkt zugeordnet. Ein potenzieller K\u00e4ufer kann die \u00f6ffentlichen Informationen auf der Plattform auf der sogenannten Produktdetailseite ansehen. Wenn nun ein Produkt bereits von einem Verk\u00e4ufer angelegt wurde und ein weiterer Verk\u00e4ufer das gleiche Produkt verkaufen m\u00f6chte (identische EAN\/ASIN), werden beide Angebote auf der gleichen Produktdetailseite zusammengefasst. Dieser Punkt ist f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis dieses Kapitels zentral, denn er bedeutet, dass Markenartikel und eine eventuelle F\u00e4lschung aufgrund der gleichen ASIN die identische Produktbeschreibung haben. Potenzielle K\u00e4ufer bekommen also auch bei gef\u00e4lschter Ware die Beschreibung des Markenprodukts angezeigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sie geben in die Suchmaske ein Produkt ein und bekommen ganz viele Ergebnisse vorgeschlagen. Die Reihenfolge der Anzeige l\u00e4sst sich Amazon nat\u00fcrlich bezahlen. Wir gehen jedoch f\u00fcr das einfachere Verst\u00e4ndnis von einer \u201eorganischen Suche\u201c aus. Es werden Ihnen also diejenigen Produkte angezeigt, die sich am besten verkaufen oder die das beste Ranking aufweisen, weil sie beispielsweise von den Kunden besonders gut bewertet wurden. Irgendwann landen Sie dann auf einer Seite, die neben dem Produkt die sogenannte BuyBox anzeigt, das entscheidende Feld auf dem Weg zum Kauf. In der BuyBox gewinnt allerdings oft das Angebot oder der Verk\u00e4ufer, der den g\u00fcnstigeren Preis bietet. Dieser Algorithmus f\u00fchrt oft zu einer Abw\u00e4rtsspirale des Preises, die das Image eines Artikels negativ beeinflussen kann. Wenn es nur einen oder wenige Verk\u00e4ufer f\u00fcr ein Produkt gibt, ist der Preiskampf tendenziell weniger stark und die Verkaufspreise kontrollierbarer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein zus\u00e4tzliches Problem ist, dass jeder Seller, der eine bestimmte ASIN anbietet und Schreibrechte hat, die f\u00fcr diese ASIN bereits vorhandenen Inhalte ver\u00e4ndern und \u00fcberschreiben kann. Er kann nicht nur die \u00f6ffentlich sichtbaren Informationen ver\u00e4ndern, wie beispielsweise Produktbilder und Produktbeschreibungen, sondern auch die nicht \u00f6ffentlich sichtbaren Inhalte wie Keywords etc. Wir werden sp\u00e4ter sehen, dass man als Seller diese M\u00f6glichkeit auch zum Schutz seines Angebots nutzen kann. Aber zun\u00e4chst haben Seller deswegen oft mit negativen Folgen zu k\u00e4mpfen: Werden wichtige und relevante Keywords gel\u00f6scht oder ver\u00e4ndert, hat das oft einen negativen Einfluss auf die Sichtbarkeit der entsprechenden Produkte. Au\u00dferdem gew\u00e4hrleistet nicht jeder Seller eine professionelle Pr\u00e4sentation des Produkts. Schlechte Bilder beispielsweise beeinflussen die Kaufentscheidung nicht gerade positiv. Am besten f\u00fcr einen Seller ist es also, wenn sein Produkt eine ASIN hat, die nur er kontrollieren kann. Leider kommen ihm an dieser Stelle oftmals die sogenannten Anh\u00e4nger in die Quere.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_686233\" style=\"width: 542px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-686233\" class=\"size-full wp-image-686233\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2025\/05\/Cover.Claessen.-mit-bestseller-002.jpg\" alt=\"\" width=\"532\" height=\"730\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2025\/05\/Cover.Claessen.-mit-bestseller-002.jpg 532w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2025\/05\/Cover.Claessen.-mit-bestseller-002-219x300.jpg 219w\" sizes=\"auto, (max-width: 532px) 100vw, 532px\" \/><p id=\"caption-attachment-686233\" class=\"wp-caption-text\">(Foto: PR \/ Frankfurter Allgemeine Buch))<\/p><\/div>\n<h1>Rolf Claessen: <a href=\"https:\/\/fazbuch.de\/produkt\/marken-recht-einfach\/\">&#8222;Marken. Recht. Einfach&#8220;. &#8211; Frankfurter Allgemeine Buch, 288 Seiten,<\/a> 28,&#8211; Euro<\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Anh\u00e4nger loswerden<\/h1>\n<p>Kaum haben Felix Feuerbusch und Heiko Hei\u00dfsporn die Marken AjoCrush und GARLION f\u00fcr ihr neues Produkt bei der Amazon Brand Registry registriert und die entsprechenden Listings angelegt, stellt Felix fest, dass es auf dem Listing des Produktes GARLION ein weiteres und vor allem g\u00fcnstigeres Angebot eines Wettbewerbers gibt. Amazon hat die BuyBox aufgrund des niedrigeren Preises auf den Wettbewerber eingestellt. Felix ist perplex. Wie konnte das passieren? Er macht sich schlau. Offenbar hat der Wettbewerber Amazon mitgeteilt, dass er ein identisches Produkt anbietet. So hat er Zugang zu dem Listing bekommen und verkauft nun dort eine zwar gleich aussehende Knoblauchpresse. Nach einer Testbestellung sieht Felix aber, dass diese Knoblauchpresse schon nach dem zweiten Gebrauch auseinanderf\u00e4llt und kein Original ist. \u00dcber das Infringement-Formular bei Amazon meldet Felix die Markenverletzung an Amazon und schickt auch die Dokumentation des Testkaufs \u00fcber einen Link mit. Amazon reagiert sofort und entfernt das Angebot des Wettbewerbers. Eine Abmahnung oder gar ein Gerichtsverfahren gegen den Wettbewerber ist so in diesem Fall gar nicht mehr notwendig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein Anh\u00e4nger m\u00f6chte als Trittbrettfahrer von einem erfolgreichen Seller profitieren. Als Anbieter h\u00e4ngt er sich an ein Produktlisting an. Der Anh\u00e4nger teilt Amazon mit, dass er ein identisches Produkt wie das erfolgreiche urspr\u00fcngliche Produkt im Angebot hat, und dass Amazon ihn deshalb auch f\u00fcr diese ASIN listen soll. Sucht jemand das Produkt, bekommt er dann auch das m\u00f6glicherweise nachgemachte Angebot des Anh\u00e4ngers angezeigt, das zudem meist g\u00fcnstiger als das Original ist. Dass es auch m\u00f6glicherweise schlechter ist als das Original (oder eben einfach nicht das erwartete Original), merkt der K\u00e4ufer so zun\u00e4chst nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat sich in letzter Zeit der Trend etabliert, dass Amazon erfolgreiche Angebote seiner Seller ins Auge fasst und unter seiner Hausmarke AmazonBasics gleich selbst verkauft, oder sich an das Listing anh\u00e4ngt. Damit kann Amazon dem bisher erfolgreichen Seller das Gesch\u00e4ft mehr oder weniger oder komplett wegnehmen. Gut dagegen wehren kann man sich nicht. Au\u00dfer mit Schutzrechten! Wenn man ein sehr erfolgreiches Produkt hat, kann man es \u00fcber die Marke gegen Amazon zwar eher schlecht sch\u00fctzen, weil die konkurrierende Marke eben AmazonBasics ist. Aber man kann zum Beispiel das Design der Ware sch\u00fctzen lassen. Wenn es sich um ein technisches Produkt mit hohem Innovationsgrad handelt, sollte man sogar \u00fcber ein Patent nachdenken. Das f\u00fchrt uns zwar weg vom Markenkern dieses Marken-Buchs, allerdings finde ich, dass man nicht immer hinnehmen muss, wenn Amazon ein Produkt \u00fcbernehmen will, und dass der Kampf David gegen Goliath diesen Ausflug rechtfertigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Woraus das Angebot des Sellers besteht, ist v\u00f6llig egal. Einer meiner Seller hat beispielsweise Dokumentenh\u00fcllen vertrieben. Mit seinen Dokumentenh\u00fcllen dominierte er die entsprechende Kategorie. Gerade in sehr begrenzten Segmenten, die h\u00e4ufig auch ein bisschen unsexy sind, l\u00e4sst sich mit einem guten Produkt relativ schnell eine sehr gute Position aufbauen. Wenn Sie bei Amazon nach Dokumentenh\u00fcllen gesucht h\u00e4tten, dann w\u00e4ren Ihnen die Produkte dieses Sellers als erstes angezeigt worden. Und weil Sie ja nicht den ganzen Tag damit verbringen wollen, nach Dokumentenh\u00fcllen oder irgendeinem anderen Produkt zu suchen, das Sie interessiert, ist die Wahrscheinlichkeit gro\u00df, dass Sie sich auch f\u00fcr eines der zuerst angezeigten Angebote entscheiden. Es kann also \u00f6konomisch sehr erfolgreich sein, wenn man solche \u201eRandgebiete\u201c dominiert. Auch f\u00fcr unseren Seller und seine Dokumentenh\u00fcllen-Marke lief es sehr gut.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Er war sogar so erfolgreich, dass sich kein normaler F\u00e4lscher oder Drittanbieter an sein Angebot geh\u00e4ngt hatte, sondern gleich der Plattformbetreiber Amazon selbst. Amazon bot eines Tages einfach ebenfalls Dokumentenh\u00fcllen unter demselben Listing mit derselben ASIN an. Amazon machte ich in diesem Fall darauf aufmerksam, dass die Marke gesch\u00fctzt ist, und ich das Angebot als Markenverletzung ansehe. Amazon ist dann von dem Listing wieder verschwunden. In der Tat handelt es sich hier um einen Sonderfall. Denn wesentlich h\u00e4ufiger kommt es vor, dass jemand Drittes mit einer Dokumenth\u00fclle zu einem Hersteller geht und sich ebenfalls identische H\u00fcllen produzieren l\u00e4sst. Dann geht er zu Amazon und sagt, dass er genau das gleiche Produkt im Angebot hat, und dass er bitte ebenfalls unter der ASIN des urspr\u00fcnglichen Anbieters gelistet werden m\u00f6chte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gegen solche Anh\u00e4nger kann man sich leicht sch\u00fctzen, indem man eine Marke f\u00fcr sein Produkt anmeldet. Denn dann kann sich der Anh\u00e4nger nicht mehr darauf berufen, ein identisches Produkt zu verkaufen. Vielleicht verkauft auch er gr\u00fcne Dokumentenh\u00fcllen. Aber eben keine gr\u00fcnen Marimba-Dokumentenh\u00fcllen, auf denen MARIMBA steht und f\u00fcr die die ASIN gilt. Kurz: Ein solcher Fall w\u00e4re eine glasklare Markenverletzung! Schlie\u00dflich verkauft der Dritte auf einer Seite, die MARIMBA-Dokumentenh\u00fcllen anbietet, ebenfalls Dokumentenh\u00fcllen, die aber nicht vom Markeninhaber stammen und auch nicht von diesem lizenziert sind. Dieses Angebot k\u00f6nnte man nun Amazon \u00fcber das vorgesehene Formular melden und Amazon m\u00fcsste und wird erfahrungsgem\u00e4\u00df auch dagegen vorgehen und das Listing des Anh\u00e4ngers sperren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein Tipp von mir, wenn Sie dieses Formular nutzen wollen oder m\u00fcssen: Sie sollten auf jeden Fall eine Testbestellung von dem entsprechenden Produkt gemacht und die Bestellung in allen Schritten dokumentiert haben und dann bei der Meldung mit angeben (z. B. Bestellnummer und weitergehende Informationen \u00fcber einen Dropbox &#8211; Link).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sie werden n\u00e4mlich m\u00f6glicherweise gefragt werden, ob Sie das verletzende Produkt tats\u00e4chlich erworben haben und ob es Ihnen vorliegt (oder ob Sie nur eine Abbildung gesehen haben). Im Falle einer Testbestellung k\u00f6nnen Sie diese Fragen unter Angabe der Bestellnummer bejahen. Nach meiner Erfahrung verleihen Sie Ihrer Beschwerde damit den n\u00f6tigen Nachdruck und innerhalb zumeist eines Tages oder sogar weniger Stunden wird das entsprechende Produkt von der Plattform genommen. Amazon reagiert in solchen F\u00e4llen deshalb so schnell, weil es bereits eine Gerichtsentscheidung gab, die besagt, dass Amazon sich bei positiver Kenntnis einer Markenrechtsverletzung mitschuldig macht, wenn es diese Verletzung weiterhin erlaubt. Wenn man das Online &#8211; Formular richtig ausf\u00fcllt, sind die Erfolgschancen also sehr gro\u00df.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Letztendlich stehen einem als Markeninhaber dar\u00fcber hinaus alle Eskalationsstufen \u00fcber die Abmahnung und die einstweilige Verf\u00fcgung bis zur Klage offen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Man kann sich auch ohne eingetragene Marke gegen Anh\u00e4nger wehren, indem man wegen unlauterem Wettbewerb aufgrund von Wettbewerbsverletzung vorgeht. Wenn sich n\u00e4mlich ein Wettbewerber an Ihr Angebot anh\u00e4ngt, dann kann das als T\u00e4uschung \u00fcber die betriebliche Herkunft gewertet werden. Schlie\u00dflich k\u00f6nnten die Kunden denken, dass das Produkt des Wettbewerbers von Ihrer Firma hergestellt wurde. Leichter geht es aber meistens, wenn Sie eine Marke eingetragen haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im \u201eDokumentenh\u00fcllen-Fall\u201c hatte sich Amazon selbst an das Listing mit der gesch\u00fctzten Marke angeh\u00e4ngt. Das bringt einen Seller in eine schwierige Situation. Soll man als Amazon-Seller Amazon abmahnen? Eigentlich m\u00fcsste man in so einem Fall ja Amazon selbst bei Amazon als Markenverletzer melden. Wir haben das in diesem konkreten Fall auch gemacht, aber nat\u00fcrlich erfolglos. Die Abteilung, die diese Dinge pr\u00fcft, ist nat\u00fcrlich nicht besonders motiviert, Ma\u00dfnahmen gegen das eigene Unternehmen zu ergreifen. Im n\u00e4chsten Schritt haben wir mit der Rechtsabteilung von Amazon Kontakt aufgenommen. Das h\u00f6rt sich leicht an. Ist es aber nur, wenn man den direkten Kontakt hat. Weil ich relativ viele Seller vertrete und das bereits seit einigen Jahren, konnte ich mir im Laufe der Zeit die entsprechenden Kontakte und Ansprechpartner erarbeiten. Leider ver\u00f6ffentlicht Amazon die E-Mail &#8211; Adresse der Rechtsabteilung nicht, geschweige denn, dar\u00fcber hinausf\u00fchrende Kontakte. Mit ein bisschen Google-Recherche ist die Adresse aber zu finden. Damit Sie sich diese Arbeit sparen k\u00f6nnen, verrate ich sie Ihnen hier. Sie lautet: <a href=\"mailto:amazon-de-legal@amazon.com\">amazon-de-legal@amazon.com<\/a>. Wir haben der Rechtsabteilung bzw. deren Vertretern \u00fcber diese Adresse mitgeteilt, dass die Kollegen wohl versehentlich unseren Markenschutz \u00fcbersehen haben. Wir sind also zun\u00e4chst in den Dialog gegangen und Amazon hat in dieser zweiten Stufe tats\u00e4chlich wohl eingesehen, dass es sich um eine Markenverletzung handeln k\u00f6nnte. Das \u201eAnh\u00e4ngen\u201c wurde eingestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In meiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr Seller begleitete ich relativ viele F\u00e4lle, bei denen der Dialog geholfen hat. Mein Rat lautet deshalb auch bei Streitf\u00e4llen mit Amazon: nicht unn\u00f6tig eskalieren lassen. Denn nat\u00fcrlich hat Amazon auch eine sehr tiefe Kriegskasse. Wenn man ein Gro\u00dfer ist, kann man einen Streit riskieren. Als kleiner Seller sollte man eher daran interessiert sein, eine Einigung zu finden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wenn der Gegner nicht Amazon hei\u00dft und eine klare Markenverletzung vorliegt, empfehle ich bei festgestellten Markenverletzungen diese schrittweise Vorgehensweise:<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Vermeiden Sie es, die Rechtsabteilung von Amazon zu fr\u00fch einzuschalten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Nutzen Sie im ersten Schritt das Infringement-Formular.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>F\u00fcr den Fall, dass auf die Eingabe \u00fcber das Infringement-Formular nicht die gew\u00fcnschte Reaktion erfolgte, schreiben Sie den Gegner an. Setzen Sie den Gegner unter Druck.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Wenn der Gegner nicht reagiert, k\u00f6nnen Sie mit der Rechtsabteilung Kontakt aufnehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Wenn die Dialogaufnahme mit dem Gegner und mit Amazon scheitert, schicken Sie eine Abmahnung mit sehr knapper Fristsetzung. Die kurze Frist ist in diesem Fall aus den folgenden Gr\u00fcnden zu empfehlen: Wenn Ihr Gegner in einem notorisch bekannten F\u00e4lscher-Land sitzt oder aus anderen Gr\u00fcnden ein dickes Fell hat, wird er gegebenenfalls sowieso nicht reagieren. Die ausgesprochene Abmahnung sch\u00fctzt aber zum einem vor dem Argument des Klage\u00fcberfalls und erm\u00f6glicht es zudem, rasch eine einstweilige Verf\u00fcgung zu beantragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Mit der einstweiligen Verf\u00fcgung k\u00f6nnen Sie wiederum zu Amazon gehen \u2013 dieses Mal \u00fcber die Rechtsabteilung \u2013 und sp\u00e4testens an dieser Stelle nimmt Amazon das betreffende Angebot aus dem Listing.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich empfehle au\u00dferdem, es bei diesen Schritten zu belassen, insbesondere dann, wenn der Gegner in L\u00e4ndern sitzt, in denen es schwer wird, ein deutsches Gerichtsurteil durchzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn der Gegner Amazon hei\u00dft, kann es sein, dass das Unternehmen erst auf eine Verurteilung reagiert. Keine Angst: Man kann danach in der Regel weiter auf der Plattform verkaufen. Amazon ist in diesen F\u00e4llen ziemlich \u201eschmerzfrei\u201c. Ich selbst musste Amazon zwar noch nie verklagen. Allerdings kenne ich Kollegen, die Klageverfahren mit Erfolg durchgef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bekannt ist Ihnen vielleicht der Fall Birkenstock, in dem der Originalhersteller verhindern wollte, dass seine Schuhe bzw. Schuhe unter seinem Markennamen auf Amazon verkauft werden. Wenn man nach den Sandalen der bekannten Marke gesucht hat, wurden als Suchergebnis n\u00e4mlich auch F\u00e4lschungen und Konkurrenzprodukte angezeigt. Das Fass zum \u00dcberlaufen brachte dann die sogenannte Tippfehlerwerbung. Wenn Sie die Marke bei einer gro\u00dfen Suchmaschine eingegeben haben, sich dabei aber mal um einen Buchstaben vertippt hatten, schaltete Amazon Anzeigen, die auf \u00e4hnliche Produkte und F\u00e4lschungen auf der eigenen Plattform verlinkten. F\u00fcr den normalen Verbraucher war meist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich dabei um F\u00e4lschungen handelte. In diesem Fall hat der Schuhhersteller von einem Oberlandesgericht recht bekommen und Amazon durfte diese Art der Werbung nicht mehr schalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dennoch herrscht weiter gro\u00dfer Streit dar\u00fcber, ob bei einer konkreten Suchanfrage auch Wettbewerbsprodukte in der Ergebnisliste angezeigt werden d\u00fcrfen, wenn man nach einer ganz bestimmten Marke sucht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00dcbrigens k\u00f6nnen Sie im Normalfall nicht gegen jemanden vorgehen, der seine Ware von Ihnen bezieht, denn schlie\u00dflich handelt er mit Originalware. Sie k\u00f6nnen ihm auch nicht verbieten, diese Ware auf Amazon anzubieten (vgl. Kapitel 5.6.3). Eine Ausnahme von dieser Regel ist das sogenannte Brand Gating (s. Kapitel 8.4).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der bekannte Sandalenhersteller hatte jedenfalls die offizielle Belieferung von Amazon zun\u00e4chst in den USA und sp\u00e4ter auch in Europa eingestellt. Dennoch waren seine Sandalen weiter auf der Plattform erh\u00e4ltlich, n\u00e4mlich bei Sellern, die mit Originalware handelten. Trotz der Einstellung der offiziellen Belieferung verkaufte sogar Amazon selbst weiter Originalware, die das Unternehmen als Restposten bezogen, bei Dritten oder im Gro\u00dfhandel eingekauft hatte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Plan B gegen stundenweise Anh\u00e4nger<\/h4>\n<p>Ein Sonderfall ist das stundenweise Anh\u00e4ngen an Angebote. Ein Ph\u00e4nomen, von dem mir zuletzt h\u00e4ufiger berichtet wurde. Es kommt vor, dass sich Seller \u2013 beispielsweise aus China \u2013 nur stundenweise an ein Angebot h\u00e4ngen und dann wieder verschwinden. Das passiert in der Nacht, wenn Sie normalerweise schlafen und als Seller deshalb zun\u00e4chst gar nichts mitbekommen. Es kann dann sein, dass in diesem Zeitfenster gef\u00e4lschte bzw. nicht originale Ware verkauft wird. Als Seller merkt man diesen Trick h\u00e4ufig erst an den zahlreicher werdenden schlechten Bewertungen. Wenn man dann \u00fcber die Ein-Stern-Bewertungen stolpert, sieht man, dass die Ware gar nicht von einem selbst, sondern von jemand anderen verkauft wurde. Man merkt es jedenfalls erst im Nachhinein. Dieser miese Trick ist doppelt schlecht f\u00fcr das Gesch\u00e4ft. Ihr Ruf und damit Ihr Ranking leiden und der Umsatz ist Ihnen nat\u00fcrlich auch entgangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie beschrieben, sollte man f\u00fcr eine Beschwerde \u00fcber das Infringement-Formular immer eine Testbestellung machen. Also m\u00fcsste man mindestens eine Nacht investieren und lauern und dann nachts um vier die Testbestellung machen. Aber vielleicht sind die Betr\u00fcger in dieser Nacht gar nicht aktiv? Das ist alles jedenfalls sehr umst\u00e4ndlich. Man kann das trotzdem so machen und auf diesem Wege auch erfolgreich sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es gibt jedoch eine Strategie, von der ich nicht wei\u00df, warum sie funktioniert. Aber sie funktioniert in der Praxis offenbar sehr gut, wie mir mehrere Seller best\u00e4tigt haben. Wenn man mehrere Angebote hat, kann man bei Amazon n\u00e4mlich ein sogenanntes Flat-File hochladen. Das ist eine Excel-Datei, die alle Informationen zu den hinter der ASIN liegenden Angeboten zusammenfasst und aus der Amazon die Informationen \u00fcbernimmt. Wenn man dieses File sehr regelm\u00e4\u00dfig hochl\u00e4dt, idealerweise wenigstens einmal t\u00e4glich, haben es diese stundenweisen Anh\u00e4nger schwerer, sich immer wieder neu an dieses Angebot anzuh\u00e4ngen \u2013 und h\u00e4ngen sich dann vielleicht lieber an ein anderes Angebot an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Weitere Schutzma\u00dfnahmen<\/h1>\n<p>Amazon hat sich auf die Fahnen geschrieben, dass kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden. Dazu geh\u00f6rt nat\u00fcrlich auch ein hohes Ma\u00df an Kundenzufriedenheit. Markenf\u00e4lschungen und schlechte Produktqualit\u00e4t l\u00e4sst die Kundenzufriedenheit rapide sinken. Und genau das war mit zunehmenden Beschwerden von Konsumenten und Markenanbietern \u00fcber gef\u00e4lschte Produkte der Fall. Umso mehr Verk\u00e4ufer aus dem \u201eGraumarkt\u201c Markenprodukte uneingeschr\u00e4nkt verkaufen k\u00f6nnen, desto gr\u00f6\u00dfer ist auch das Risiko, dass gef\u00e4lschte Waren in den Umlauf geraten. Amazon hat dieses Dilemma erkannt und verschiedene Ma\u00dfnahmen ergriffen, die die Qualit\u00e4t des Angebots hochhalten soll. Dazu geh\u00f6rt auch, Marken zu sch\u00fctzen bzw. Markenschutz auf der Plattform durchzusetzen. Zu den Ma\u00dfnahmen geh\u00f6ren die Amazon Brand Registry, das Brand Gating und seit neuestem das Amazon Project Zero. S\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen sch\u00fctzen dabei vor allem die bekannten und starken Marken. Der einzelne Seller kann dabei allerdings ins Hintertreffen geraten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Amazon Brand Registry<\/h4>\n<p>Als Inhaber einer eingetragenen Marke profitieren Sie bei Amazon von dem Angebot der sogenannten Brand Registry24. Hier k\u00f6nnen Sie sich als Seller unter Angabe einiger Daten au\u00dferdem Vorteile gegen\u00fcber \u201emarkenlosen\u201c Sellern sichern. Amazon selbst bewirbt die Brand Registry ausdr\u00fccklich als Ma\u00dfnahme f\u00fcr verst\u00e4rkten Markenschutz: \u201eMit der Amazon-Markenregistrierung k\u00f6nnen Sie Ihr geistiges Eigentum sch\u00fctzen und eine korrekte und vertrauensw\u00fcrdige Erfahrung f\u00fcr Ihre Kunden bei Amazon erstellen\u201c. Beschwerden von hier eingetragenen Marken werden \u2013 gegen Dritte \u2013 \u00e4hnlich wie beim Infringement-Formular mit hohem Nachdruck verfolgt. Abgefragt werden von Amazon daf\u00fcr:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Pers\u00f6nliche Angaben, gegebenenfalls Webseite, E-Mail<\/li>\n<li>Angaben \u00fcber die Marke (die deutsche Marke, Unionsmarken und nationale Marken der L\u00e4nder Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Gro\u00dfbritannien)<\/li>\n<li>Produktabbildungen und Abbildungen von Verpackungen<\/li>\n<li>Abfrage von Produkt-Identifikationsnummer wie beispielsweise ISBN, EAN, UPC oder GTIN<\/li>\n<li>Alternative Formen der Marke, Zielkunden, Markengeschichte, Vertriebswege, Herstellungsorte<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ben\u00f6tigen Sie f\u00fcr die Amazon Brand Registry eine von einem Anwalt vertretene Marke \u2013 Amazon besteht darauf. Dieser Vertreter muss im Markenregister hinterlegt sein. Er bekommt mit dem Abschluss des Registrierungsverfahrens eine E-Mail mit einem Verifikationscode. In einer weiteren E-Mail werden Sie von Amazon informiert, dass der Code an Ihren Vertreter geschickt wurde. Diesen muss Ihr Vertreter nun an Sie weiterleiten und Sie wiederum k\u00f6nnen mit dem Code auf die E-Mail von Amazon antworten. Mit Vertreter ist im \u00dcbrigen ein anwaltlicher Vertreter gemeint. Sie k\u00f6nnen in der Praxis auch sich selbst oder irgendeinen Dritten angeben. Aber Vorsicht: Der BGH hat bereits wenigstens einen Nicht-Anwalt wegen Versto\u00df gegen das Rechtsberatungsgesetz verurteilt. Wenn Sie einen anwaltlichen Vertreter angeben, ist mein Tipp, diesem auch gleich Zugriffsrecht auf Ihre Brand Registry zu geben. Das ist sinnvoll, wenn Sie sich nicht selbst um markenverletzende Inhalte k\u00fcmmern wollen oder k\u00f6nnen. F\u00fcr diese Registrierung nehmen Sie folgende Schritte vor:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Klicken Sie im Markenregistrierungs-Dashboard auf den Link \u201eSpezialisten des Markenbetreuungsteams\u201c.<\/li>\n<li>W\u00e4hlen Sie aus der Drop-down-Liste die Option \u201eMarkenprofil aktualisieren\u201c aus.<\/li>\n<li>Klicken Sie auf \u201eBerechtigung f\u00fcr Benutzerkonto aktualisieren\u201c.<\/li>\n<li>F\u00fcllen Sie das Formular aus und geben Sie Folgendes an:<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>E-Mail-Adresse oder, f\u00fcr mobile Konten, Telefonnummer des Benutzerkontos<\/li>\n<li>f\u00fcr diesen Antrag relevante Marke(n)<\/li>\n<li>Rolle f\u00fcr das Benutzerkonto<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Neben dem verst\u00e4rkten Markenschutz erhalten Sie mit der Brand Registry vor allem bessere M\u00f6glichkeiten, Ihr Angebot zu pr\u00e4sentieren und diese Pr\u00e4sentation zu kontrollieren, die es aus meiner Sicht sehr sinnvoll machen, die Brand Registry zu nutzen. Insbesondere hat man als Seller mehr Freiheiten, was Produkttitel, Produktbeschreibungen und Produktbilder angeht. Dar\u00fcber hinaus bekommt man als hier registrierter Seller durch die registrierte Marke angeblich de facto eine garantierte BuyBox. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen Sie andere Anbieter des Listings wegen Markenverletzung entfernen lassen, sofern diese keine Originalware verkaufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Brand Gating<\/h4>\n<p>Amazon bietet bereits seit 2016 in den USA das sogenannte Brand Gating f\u00fcr Markeninhaber an. Dahinter verbirgt sich, dass ein Markeninhaber selbst entscheiden kann, welche Drittanbieter sein Markenprodukt auf Amazon verkaufen d\u00fcrfen. Die Einf\u00fchrung dieses Services f\u00fcr Markeninhaber geht \u00fcbrigens direkt auf die Entscheidung des deutschen Gesundheitssandalen-Herstellers zur\u00fcck, nicht mehr auf Amazon zu verkaufen. Im Fr\u00fchjahr 2019 startete Amazon diesen Service auch f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Marken f\u00fcr den europ\u00e4ischen bzw. deutschen Marktplatz. Das Brand Gating stellt zwar eigentlich eine Beschr\u00e4nkung der gesetzlich gesch\u00fctzten Waren- und Verkaufsfreiheit dar, allerdings zeigen sich die Gerichte demgegen\u00fcber bisher aufgeschlossen. Amazon hat zwar eine starke Marktmacht, aber eben noch kein Monopol. Denn auch jemand, der vom Hersteller keine Erlaubnis bekommen hat, die Produkte auf Amazon zu verkaufen, kann das immer noch \u00fcber einen eigenen Webshop oder ganz andere Kan\u00e4le tun. Zudem k\u00f6nnte jeder Marktplatz seine Regeln selbst aufstellen. Das Brand Gating schr\u00e4nkt vor diesem Hintergrund vor allem das klassische Re-Selling ein. Wir erinnern uns, dass die Sandalen des deutschen Herstellers Birkenstock \u00fcber Re-Selling immer noch ihren Weg auf die Plattform fanden, n\u00e4mlich \u00fcber die Angebote von Dritten. Diesen Weg soll das Brand Gating versperren. Das alles bedeutet auch, dass beispielsweise Alibaba auf dem Weg nach Europa einen kleinen \u201eWerbekostenzuschuss\u201c von Amazon bekommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Auch relativ neue, alternative Vertriebskan\u00e4le wie der idealo-Direktkauf werden profitieren.<\/strong><\/p>\n<p>Kritik am Brand Gating gibt es also von zwei Seiten. Markeninhaber bem\u00e4ngeln die Markenauswahl durch Amazon. Denn der Service steht nicht automatisch jeder Marke offen. Falls die eigene Marke nicht sowieso von Amazon ausgew\u00e4hlt wurde, muss man sich darum bewerben. Die Amazon-eigenen Auswahlkriterien sind eher intransparent. Ausgew\u00e4hlt werden zumeist nur die gro\u00dfen Marken. Diese Auswahl macht auch deutlich, dass Brand Gating vielleicht nicht nur dem Markenschutz dient, sondern auch dazu, Markenherstellern gewisse Vorteile auf der Plattform zu verschaffen. Das F\u00e4lschungspotenzial beispielsweise f\u00fcr einen \u201e65 Zoll LED-Fernseher\u201c ist relativ gering. Dennoch unterliegen auch solche Produkte dem Brand Gating.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn Sie sich bei Amazon mit Ihrer Marke f\u00fcr das Brand Gating bewerben wollen, m\u00fcssen Sie die folgenden Punkte beachten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Es muss sich um eine registrierte Marke handeln.<\/li>\n<li>Die Marke muss bei der Amazon Brand Registry hinterlegt werden.<\/li>\n<li>Eine ASIN-Liste, f\u00fcr die das Brand Gating aktiviert werden soll, muss an Amazon \u00fcbermittelt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Seller beklagen auf der anderen Seite die hohen Geb\u00fchren und eine generelle Unsicherheit. Denn wenn man sich f\u00fcr eine Marke als Seller registrieren lassen m\u00f6chte, liegen diese Geb\u00fchren f\u00fcr die Markenfreischaltung zwischen 500 und 5000 US-Dollar.25 Au\u00dferdem m\u00fcssen Sie als Seller schriftlich nachweisen, mindestens 30 Markenprodukte innerhalb von 90 Tagen beim jeweiligen Hersteller bezogen zu haben. Die genannte Unsicherheit f\u00fcr Seller ist darin begr\u00fcndet, dass das Brand Gating zumindest bisher relativ kurzfristig passierte. Sellern f\u00e4llt es unter diesem Gesichtspunkt nat\u00fcrlich schwerer, ihr Sortiment zu planen. Wenn das Brand Gating relativ kurzfristig vollzogen wird, kann es passieren, dass man auf einmal noch 2000 Einheiten einer Ware im Amazon Lagerhaus hat, die pl\u00f6tzlich hinter dem Gate verschwunden ist. Dann muss man sich entweder andere Kan\u00e4le suchen oder muss die vorhandene Ware mit Verlust remittieren. Langfristig gedacht ist es jedenfalls eine fremdbestimmte Einschr\u00e4nkung des Sortiments der Seller auf Amazon.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verbraucher hat das Brand Gating \u201egef\u00fchlte\u201c Vor- und Nachteile. Gef\u00fchlt deshalb, weil Brand Gating gegen\u00fcber dem Verbraucher seine eigenen Anspr\u00fcche nicht erf\u00fcllt. Allerdings sind auch die bef\u00fcrchteten Folgen nicht so schlimm, wie man als rigoroser Anh\u00e4nger eines freien Markts vielleicht bef\u00fcrchten mag. Gef\u00fchlt wird die Wahrscheinlichkeit, aus Versehen oder Unwissenheit gef\u00e4lschte Ware zu kaufen, geringer, auch wenn Brand Gating diese M\u00f6glichkeit nicht v\u00f6llig ausschlie\u00dft. Auf der anderen Seite bedeutet ein eingeschr\u00e4nktes Angebot auch immer ein gewisses Preismonopol. Wenn nur noch der Original &#8211; Hersteller und Amazon einen bestimmten Artikel verkaufen, k\u00f6nnen die beiden auch den Preis bestimmen. Dabei handelt es sich allerdings um ein Scheinargument, denn die Hersteller legen f\u00fcr Originalware nat\u00fcrlich einen Mindestverkaufspreis fest, sodass die Preisvarianz eher gering ist. Kein Seller wird beispielsweise unter seinen eigenen Einkaufspreis gehen. Und schlussendlich gilt: Wenn die Ware auf Amazon zu teuer ist, dann schauen die Verbraucher sich eben auf anderen Kan\u00e4len um.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie leicht das Brand Gating von professionellen Betr\u00fcgern umgangen werden kann, zeigt Alexander Hofmann, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der HOWADO GmbH, die mit ecomparo Recherche- &amp; Beratungsleistungen zur Auswahl passender E-Commerce-Software bietet. Ich habe ihn f\u00fcr meinen YouTube-Kanal befragen k\u00f6nnen. Wenn ein Produktf\u00e4lscher z. B. gef\u00e4lschte Canon-Produkte auf Amazon verkaufen m\u00f6chte, ist laut Amazon ein Antrag notwendig, und der \u201eProduktf\u00e4lscher\u201c muss drei Rechnungen mit f\u00fcnf unterschiedlichen Einheiten \u00fcber 30 erworbene Canon-Produkte einreichen. Er bestellt also bei einem x-beliebigen Onlineshop oder auch direkt bei Amazon 30 originale Canon &#8211; Tintenpatronen \u2013 aufgeteilt auf drei Rechnungen und f\u00fcnf verschiedene Produkte im Wert von 100 Euro \u2013 und reicht diese gem\u00e4\u00df dem Antrag ein. Nach ca. einer Woche, manchmal schneller, kann er nun alle Produkte der Marke Canon verkaufen. Je nach Beschaffungsweg retourniert er die Produkte anschlie\u00dfend. Dieses Beispiel zeigt, wie wirkungslos Brand Gating als Schutzmechanismus vor Produktf\u00e4lschungen ist, wenn man mit gen\u00fcgend krimineller Energie vorgeht. Der gesetzeskonforme Seller sieht sich dagegen einem Generalverdacht ausgesetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Amazon Project Zero<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend bei der Brand Registry und beim Brand Gating jeweils Seller und Amazon aktiv werden m\u00fcssen, soll Zero automatisiert funktionieren. Das Projekt wurde im Fr\u00fchjahr 2019 gestartet und basiert auf einem Amazon-eigenen Machine-Learning, das mit dem von den Marken bereitgestellten Wissen \u00fcber Markennamen, Logos, Claims etc. t\u00e4glich alle weit \u00fcber 5 Milliarden ASINs auf m\u00f6gliche Markenrechtsverletzungen \u00fcberpr\u00fcft. Das Programm hei\u00dft deshalb Zero \u2013 also \u201eNull\u201c \u2013, weil Amazon damit das Angebot von F\u00e4lschungen auf null bringen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Findet Zero eine Markenverletzung, informiert das Programm \u00fcber eine Service-Plattform den Markeninhaber, der die Artikel per Mausklick selbst entfernen kann, ohne nochmals den Schritt \u00fcber Amazon gehen zu m\u00fcssen. Erg\u00e4nzt wird der Zero-Algorithmus zudem optional von einer weiteren Seriennummer zur Produktinformation. Diese nur einmal vergebene Seriennummer f\u00fcr ihr Produkt k\u00f6nnen Markeninhaber an Amazon \u00fcbermitteln. Die Serialisierung der Waren wird bei Amazon auch unter \u201eAmazon Transparency\u201c gef\u00fchrt. Im Gegensatz zur ASIN ist diese Nummer jedoch f\u00fcr Dritte unsichtbar und macht so F\u00e4lschungen schnell sichtbar. Mit Project Zero verfolgt Amazon also zum ersten Mal einen proaktiven Ansatz, um seine Plattform frei von F\u00e4lschungen zu halten. Dies ist auch einer der bereits lautgewordenen Kritikpunkte. Das Programm arbeitet sich ausschlie\u00dflich an offensichtlichen F\u00e4lschungen ab. Weder pr\u00fcft es die Korrektheit von angegebenen Produktinformationen noch verhindert es das bekannte Anh\u00e4ngen an erfolgreiche ASINs.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr das Project Zero k\u00f6nnen Sie sich zwar registrieren lassen, ob Ihre Marke aufgenommen wird, entscheidet wiederum allein Amazon. Eine Voraussetzung ist neben der Brand Registry auch eine Akzeptanzrate von mindestens 90 Prozent bei eingereichten Versto\u00dfmeldungen in den letzten sechs Monaten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich stellt sich die Frage, wie Amazon in der Praxis sicherstellen wird, dass nur die richtigen, in diesem Fall also die falschen, Produkte entfernt werden. Neben dem Algorithmus sollen n\u00e4mlich hierf\u00fcr allein die Marken verantwortlich sein. Amazon l\u00e4sst dazu verlauten:<\/p>\n<p>\u201eUnsere Marken genie\u00dfen ein beispiellos hohes Level an Verantwortung. Wir sind einfach davon \u00fcberzeugt, dass die St\u00e4rken von Amazon und Marken zusammengenommen F\u00e4lschungen auf Null bringen k\u00f6nnen. Marken m\u00fcssen eine Genauigkeit von mindestens 99 Prozent an den Tag legen, um ihre Project Zero-Privilegien aufrechtzuerhalten. Wir setzen eine Reihe von Prozessen zur Verbesserung der Genauigkeit um. Dazu z\u00e4hlen auch erforderliche Schulungsma\u00dfnahmen im Rahmen der Project Zero-Registrierung sowie kontinuierliche \u00dcberpr\u00fcfung, um Missbrauch unserer Tools zu verhindern.\u201c26 Das Project Zero l\u00e4uft nun schon einige Jahre und erfreut sich gerade bei gr\u00f6\u00dferen Markenherstellern gro\u00dfer Beliebtheit. Aber auch gr\u00f6\u00dfere Seller profitieren von diesem Tool.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Gesperrte Angebote entsperren<\/h1>\n<p>Felix Feuerbusch ist aufgebracht! Er hat gerade eine E-Mail von Amazon erhalten, dass ein Beschwerdef\u00fchrer mit der E-Mail-Adresse <a href=\"mailto:1234@qq.com\">1234@qq.com<\/a> auf Basis eines bestimmten Gemeinschaftsgeschmacksmusters (\u201eEU Design\u201c) das Listing des Produkts GARLION gesperrt hat. Tats\u00e4chlich ist das Listing offline! Was ist nun zu tun? AjoCrush gehen dadurch monatlich 20.000 Euro Umsatz durch die Lappen! Felix ber\u00e4t sich mit dem Patentanwalt seines Vertrauens. Dieser l\u00f6st das Problem in diesem konkreten Fall wie folgt. Zun\u00e4chst wird der Gegner mit einem Schreiben \u00fcber die angegebene E-Mail-Adresse angeschrieben und es wird klargestellt, dass das geltend gemachte Design gar nicht schutzf\u00e4hig ist, da AjoCrush Knoblauchpressen mit diesem Design nachweislich schon vor dem Anmeldetag des geltend gemachten Designs angeboten hat. In dem Schreiben wird eine negative Feststellungsklage und eine Klage auf Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn sowie die L\u00f6schung des Designs angedroht und eine Frist von einer Woche gesetzt, um die Beschwerde wieder aufzuheben. Der deutsche Anwalt, der das Design vertritt, wird ebenfalls in den E-Mail-Verteiler aufgenommen. Dieser meldet sich umgehend und teilt mit, dass der Inhaber des Designs gar nichts mit der Sperrung des Listings zu tun hat. Mit dieser zus\u00e4tzlichen Information beantragt der Patentanwalt nach Ablauf der Frist zusammen mit einem auf Designverletzungen und Amazon spezialisierten Rechtsanwalt eine einstweilige Verf\u00fcgung beim Landgericht D\u00fcsseldorf, dass der Beschwerdef\u00fchrer es unterlassen solle, ungerechtfertigt Listings zu sperren. Das Landgericht erl\u00e4sst diese einstweilige Verf\u00fcgung. Diese wird vom Patentanwalt an die Rechtsabteilung von Amazon mit Erl\u00e4uterung weitergeleitet und 24 Stunden sp\u00e4ter und insgesamt fast drei Wochen nach der allerersten E-Mail von Amazon ist das Listing wieder frei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich bin f\u00fcr dieses Beispiel auf das Designrecht ausgewichen, da der oben genannte Fall aktuell sehr h\u00e4ufig vorkommt. Im Prinzip kann man diesen Fall aber auch leicht auf Marken \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>W\u00e4hrend wir uns in den bisherigen Abschnitten damit besch\u00e4ftigt haben, wie wir selbst Angebote sperren lassen k\u00f6nnen, schauen wir uns nun kurz die andere Seite der Medaille an. Was k\u00f6nnen Sie als Seller tun, wenn Amazon auf Initiative eines anderen Sellers ein Angebot von Ihnen\u00a0gesperrt hat?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die meisten Produkte werden gesperrt, weil sie angeblich eine Marken- oder eine Designverletzung darstellen. In einem ganz konkreten Beispiel behauptete eine britische Firma, sie h\u00e4tte ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster f\u00fcr einen Sportartikel. Der Begriff aus dem Designrecht ist f\u00fcr Sie an dieser Stelle gar nicht so wichtig. Es handelt sich dabei vereinfachend gesagt um ein in der EU gesch\u00fctztes Design. Der Sportartikel wurde in China hergestellt. Der Hersteller produzierte diesen Artikel allerdings nicht nur f\u00fcr diese Firma, sondern f\u00fcr ganz viele andere Unternehmen auch. Die Briten waren aber die einzigen, die beim EUIPO ein Design angemeldet haben. Das war in diesem Fall ein bisschen frech, weil das Unternehmen genau wusste, dass der Hersteller diesen Artikel vorher bereits auch an andere Unternehmen verkauft hatte. Tats\u00e4chlich bekamen wir in diesem Fall auch heraus, dass der chinesische Hersteller sich das Design bereits selbst in China gesch\u00fctzt hatte. Ein Design muss aber zum Anmeldetag immer neu sein. Es kann also angegriffen werden, wenn man nachweisen kann, dass es bereits vor dem Anmeldetag im Umlauf oder bekannt war. Dabei ist auch egal, wo auf der Welt das war. Trotzdem hat das britische Unternehmen aufgrund seines eingetragenen Designs die ASIN eines deutschen Sellers \u2013 meines Mandanten \u2013 sperren lassen. Der jeweilige Seller wird von Amazon in einer Standard-E-Mail unter Angabe einer Beschwerdenummer und der betreffenden ASIN dar\u00fcber informiert, dass eine Beschwerde vorliegt. In der E-Mail wird auch in der Regel der Kontakt des Beschwerdef\u00fchrers genannt. Der Seller des gesperrten Angebots wird darin auch aufgefordert, darzulegen, wie er das Problem l\u00f6sen will.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass Amazon Sperrungen ohne R\u00fccknahme der Beschwerde durch den \u201eangreifenden\u201c Seller bzw. Beschwerdef\u00fchrer nur sehr selten wieder entsperrt. Das geht praktisch nur mit einer gerichtlichen Entscheidung oder der L\u00f6schung des Schutzrechtes. Erfolgversprechender ist es, den Beschwerdef\u00fchrer davon zu \u00fcberzeugen, dass er bei Amazon seine Beschwerde zur\u00fccknimmt. Konkret muss man ihn dazu bewegen, an die von Amazon angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit der Beschwerdenummer und der ASIN und beispielsweise der folgenden Aussage zu schicken: \u201eHiermit nehme ich meine Beschwerde 123456 gegen die ASIN ABC123 zur\u00fcck.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>W\u00e4hrend ich in nahezu s\u00e4mtlichen vorangegangen F\u00e4llen bei der Dialogaufnahme zur Zur\u00fcckhaltung geraten habe, empfehle ich in diesen F\u00e4llen direkt in die Vollen zu gehen, und eine maximale Drohkulisse aufzubauen. Denn nat\u00fcrlich gilt auch hier der Grundsatz, dass eine schnelle au\u00dfergerichtliche Einigung nahezu immer besser ist. Im ersten Schritt sammeln Sie deshalb \u2013 idealerweise zusammen mit einem in diesen Dingen erfahrenen Anwalt \u2013 Ihre Argumente. Der Anwalt hilft auch bei der Einsch\u00e4tzung, ob sich hinter der Sperrung eine tats\u00e4chliche Verletzung von Schutzrechten verbirgt. Die wichtigsten zu kl\u00e4renden Fragen sind:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Habe ich tats\u00e4chlich Originalware im Angebot?<\/li>\n<li>Existieren Schutzrechte f\u00fcr diese Ware?<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Fall des britischen Unternehmens lagen die Dinge sehr klar auf der Hand:<\/p>\n<ul>\n<li>Das EU-Design war nicht neu und damit nicht durchsetzbar, da der Hersteller das Design bereits in China registriert hatte und wir das auch belegen konnten.<\/li>\n<li>Wir h\u00e4tten aus dem Grund das EU-Design l\u00f6schen lassen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Uns stand die M\u00f6glichkeit offen, vor einem deutschen Gericht eine negative Feststellungsklage geltend machen zu k\u00f6nnen, dass unser Angebot nicht das (sowieso nicht g\u00fcltige) EU-Design verletzt. Die Folge w\u00e4re gewesen, dass das britische Unternehmen mit einem deutschen Anwalt vor einem deutschen Gericht ein Verfahren h\u00e4tte bestreiten m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Wir k\u00f6nnten Schadenersatz f\u00fcr den entgangenen Umsatz geltend machen.<\/li>\n<li>Wir k\u00f6nnten den chinesischen Hersteller informieren, dass sein britischer Abnehmer versucht, sein Produkt f\u00fcr den europ\u00e4ischen Markt zu monopolisieren. So ein Monopol bedeutet auch f\u00fcr den Hersteller Umsatzeinbu\u00dfen, weil er dann nur noch einen Abnehmer in Europa h\u00e4tte.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Argumente fassten wir in einem ziemlich direkten Schreiben an die Gegenseite zusammen. In diesem Fall kam uns au\u00dferdem entgegen, dass wir die Kontaktdaten des britischen Anwalts der Gegenseite ermitteln konnten, da dieser das EU-Design angemeldet hatte. Ich nahm ihn zur Sicherheit bei jeder E-Mail in Kopie. Nachdem die Firma zun\u00e4chst nicht auf unsere Mail reagierte, konnte ich so den direkten Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen. Und der war uns insofern behilflich, als dass er bereits f\u00fcr das erste Telefonat mit mir eine Rechnung an seine Mandanten verschickte, und danach f\u00fcr jede weitere Mail, die sich aus dem Schriftverkehr mit der Firma ergab. Und sobald es ans Portemonnaie geht, wird eben doch reagiert. In diesem Fall dann auch relativ freundlich. Aber unserer Forderung wollte der Gegner dennoch zun\u00e4chst nicht entsprechen, sondern er bot an, sich irgendwie anders zu einigen. Der Mailwechsel wuchs also an. Irgendwann hat sich der Gegner dann per Telefon pers\u00f6nlich gemeldet und darum gebeten, nicht jedes Mal den eigenen Anwalt anzuschreiben, da das f\u00fcr ihn immer mit erheblichen Kosten verbunden sei. Unser Angebot war klar: Schick die von uns vorformulierte E-Mail an Amazon endlich ab. Und so hatten wir schlussendlich auch Erfolg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Weg ist nat\u00fcrlich mit einigem Aufwand verbunden. Finanziell hat mein Mandant ca. 1500 Euro investiert. Je nachdem, wie viel Umsatz an der gesperrten ASIN h\u00e4ngt, kann es sich aber lohnen, diesen Aufwand zu betreiben. Im Regelfall geht ein Gegner davon aus, dass der andere Seller klein beigibt und ist zumeist sehr erstaunt, wenn er auf massiven Widerstand trifft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn der \u201eSperrer\u201c in China sitzt oder aus anderen Gr\u00fcnden nicht kooperiert, dann hat man aus meiner Erfahrung nur zwei M\u00f6glichkeiten: Man l\u00f6scht das geltend gemachte Schutzrecht oder man erzielt eine positive gerichtliche Entscheidung. Beides kann man dann beispielsweise der Rechtsabteilung von Amazon mitteilen und das Listing wird in der Regel kurzfristig wieder freigegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die L\u00f6schung des Schutzrechtes ist \u00fcblicherweise die kosteng\u00fcnstigere Variante, dauert aber l\u00e4nger. Wenn der Gegner sich nicht wehrt, so kann beispielsweise die L\u00f6schung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters in der ersten Instanz 1500 bis 2000 Euro kosten und drei bis vier Monate dauern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Teurer aber auch schneller ist der Weg \u00fcber das Gericht. Man kann eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen den \u201eSperrer\u201c beantragen und das Gericht bitten festzustellen, dass der \u201eSperrer\u201c nicht das Listing ungerechtfertigt sperren darf. Das Gericht verlangt in der Regel, dass der Gegner eine M\u00f6glichkeit hatte, zuvor den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und zu reagieren. Daher verschicke ich auch als erste Handlung meistens das oben genannte Schreiben. Wenn man dann dem Gericht gut zeigen kann, dass entweder das Schutzrecht gar nicht schutzf\u00e4hig ist oder man nicht in das Schutzrecht eingreift oder der \u201eSperrer\u201c gar nicht Inhaber oder Lizenznehmer des Schutzrechtes ist, dann bestehen sehr gute Aussichten auf Erfolg, dass das Gericht die einstweilige Verf\u00fcgung erl\u00e4sst. Normalerweise sind einstweilige Verf\u00fcgungen nur mit Zustellung an den Gegner durchsetzbar. Das ist f\u00fcr die notorisch kryptisch gehaltenen Adressen aus den Amazon-Impressen in China unwahrscheinlich. Allerdings reagiert die Amazon-Rechtsabteilung in der Regel unverz\u00fcglich, wenn man ihr die vom Gericht erlassene einstweilige Verf\u00fcgung zuschickt. Das Listing wird dann \u00fcblicherweise kurzfristig wieder freigegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1><\/h1>\n<h1>Herausforderungen beim Sourcing der Produkte<\/h1>\n<p>Amazon m\u00f6chte seinen Marktplatz von F\u00e4lschungen und Piraterie-Ware befreien. Aus Markensicht ist dieser Vorsatz sehr erfreulich. Zu diesem gro\u00dfen Ziel k\u00f6nnen aus meiner Sicht auch die Seller beitragen.<\/p>\n<p>Die meisten Seller, die ich betreue, beziehen ihre Ware aus China. Das ist oftmals g\u00fcnstig, hat allerdings den Nachteil, dass die chinesischen Hersteller immer noch nicht besonders kreativ sind. Sie orientieren sich stattdessen stark an schon bestehenden Markenprodukten, sodass man bei Bestellung von Ware aus China ungewollt leicht selbst Marken-, Design- oder Patentverletzungen begehen kann. Sch\u00fctzen kann einen dagegen eine teure Recherche nach bestehenden Marken, Patenten und vor allem Designs. W\u00e4hrend Marken noch relativ leicht recherchiert werden k\u00f6nnen, ist der Aufwand insbesondere bei Designs \u2013 und erst recht bei Patenten \u2013 ungleich h\u00f6her, und viele Importeure scheuen diesen auch finanziell hohen Aufwand. Allerdings muss man angesichts der genannten Zahlen bei chinesischer Ware leider davon ausgehen, dass die Chance recht hoch ist, dass man mit den Waren in Schutzrechte wie Patente, Marken oder Designs in der EU eingreift. Das gilt erst recht, wenn man seine Ware einfach bei chinesischen Plattformen bestellt. Wie es dort zugeht, habe ich ja schon kurz in Kapitel 6.2 erl\u00e4utert. Das Office of the United States Trade Representative (USTR) pflegt eine schwarze Liste mit L\u00e4ndern und Handelsplattformen, die besonders notorisch gef\u00e4lschte Produkte vertreiben. Ende 2016 kehrte der Alibaba-Konzern auf diese Liste zur\u00fcck. In dem Bericht aus 2023 wird angemerkt, dass beispielsweise sehr viele auf Taobao angebotene Waren gef\u00e4lscht sind. Auch bei den auf den Waren oder Verpackungen aufgebrachten G\u00fctezeichen und -siegel (z. B. CE-Zeichen, T\u00dcV \u2026) muss man vorsichtig sein, da diese Zeichen wiederum selbst gesch\u00fctzt sind und nur mit Zustimmung der Rechteinhaber verwendet werden d\u00fcrfen. Selbst wenn die chinesischen H\u00e4ndler Lizenzen oder bestimmte Produkteigenschaften zusichern, wird es im Falle eines Falles sehr schwer, gegen diese H\u00e4ndler in China vor Gericht vorzugehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hier kommt aber noch ein ganz anderer Aspekt ins Spiel: die Produktsicherheit. Eine gef\u00e4lschte Jeans, die nach zweimaligen Tragen in ihre Einzelteile zerf\u00e4llt, ist unangenehm und wird Ihnen schlechte Bewertungen einbringen. Ganz anders sieht die Sache aus, wenn das zu hei\u00df gewordene Ladeger\u00e4t f\u00fcrs Handy einen Zimmerbrand verursacht, oder wenn der Kunststoff, aus dem Ihre importierten Actionfiguren f\u00fcr Kinder gemacht sind, gef\u00e4hrliche Weichmacher \u201eausschwitzt\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Meine Empfehlung, um sich selbst zumindest gegen eine ungewollte Schutzrechtverletzung abzusichern, ist deshalb, dass man das entsprechende Produkt selbst entwirft und designt bzw. in Europa entwerfen l\u00e4sst und erst dann vielleicht einen chinesischen Hersteller mit der Produktion beauftragt. Noch besser ist aus Markensicht die Herstellung in Europa, da Sie dann damit auch werben k\u00f6nnen. Und angesichts der in der Coronakrise immens gestiegenen Kosten in China, ist die Produktion in Europa teilweise gar nicht mehr viel teurer. Damit sind Sie sicherer, als wenn Sie Ihren chinesischen Partner Vorschl\u00e4ge machen lassen, wie er das Produkt gestalten w\u00fcrde. Bevor Sie Geld investieren und sich 3000 Einheiten bestellen, sollten Sie sehr sicher sein, dass Sie nicht mit gesch\u00fctzten Designs ins Gehege kommen und dass keine Markenverletzung vorliegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Wo geht es hin bei Amazon?<\/h1>\n<p>Die Schutzma\u00dfnahme, die eigenen Produkte in Deutschland bzw. in der EU zu entwickeln und nur noch in China produzieren zu lassen, k\u00f6nnte f\u00fcr viele Seller ein erster Schritt zu einem ver\u00e4nderten Gesch\u00e4ftsmodell sein. Denn chinesische Produzenten sparen sich vermehrt den Zwischenschritt \u00fcber europ\u00e4ische bzw. \u00fcber deutsche Seller. Sie verkaufen entweder direkt an Amazon Deutschland oder verkaufen als chinesische Seller auf Amazon Deutschland an deutsche Verbraucher. Damit ist der deutsche Seller als Zwischenh\u00e4ndler raus aus dem Gesch\u00e4ft. Bei aller berechtigten Sorge der Seller ist das aus meiner Sicht eine ganz nat\u00fcrliche Entwicklung. Die meisten chinesischen Seller haben inzwischen deutsche Umsatzsteuernummern oder haben direkt in Deutschland sogar eine GmbH gegr\u00fcndet. Als Seller wird man sich an diese Entwicklung anpassen m\u00fcssen. Meine Anregung an die Seller ist, sich vermehrt am guten Ruf \u201eMade in Germany\u201c zu orientieren, der in China ein hohes Ansehen genie\u00dft. Das bedeutet, hochwertige Ware in Deutschland herstellen zu lassen, mit der die Chinesen eben nicht mithalten k\u00f6nnen. Damit l\u00e4sst sich der Spie\u00df sehr gut umdrehen und mit \u201eMade in Germany\u201c auf den chinesischen Plattformen verkaufen. Das wird insbesondere dadurch interessant, dass es inzwischen funktionale Services gibt, die es sehr einfach machen, als deutscher H\u00e4ndler auf chinesischen Plattformen zu verkaufen. Der chinesische Markt ist meiner Erfahrung nach nicht nur aufgrund einiger Skandale um heimische Produkte sehr empf\u00e4nglich f\u00fcr dieses Pr\u00e4dikat \u201eMade in Germany\u201c, das sich sehr hochpreisig dort anbieten l\u00e4sst. Deshalb kann es ein Weg f\u00fcr deutsche Unternehmer sein, mit in Deutschland produzierter Markenware in China erfolgreicher zu sein als in Deutschland mit g\u00fcnstig produzierter Ware aus China.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>FAQ<\/h1>\n<p>Hilfe, mein Listing auf Amazon ist gesperrt worden! Was tun?<\/p>\n<p>Nach meiner Erfahrung hilft es, zun\u00e4chst den \u201eSperrer\u201c bzw. Beschwerdef\u00fchrer unter Druck zu setzen, die Beschwerde wieder zur\u00fcckzunehmen, wenn die Beschwerde nicht gerechtfertigt war. Da reagiert Amazon am schnellsten drauf. Wenn dies nicht funktioniert, kann man das geltend gemachte Schutzrecht angreifen und l\u00f6schen lassen. Dies kann l\u00e4nger dauern. Wenn kurzfristig eine L\u00f6sung wichtig und Geld nicht entscheidend ist, dann kann man auch eine einstweilige Verf\u00fcgung beantragen und diese nach Erlass durch das Gericht an die Amazon- Rechtsabteilung schicken. Wenn die Beschwerde berechtigt war, dann sollte man das Listing schnellstm\u00f6glich l\u00f6schen und die Ware remittieren, da es zu einer Accountsperrung kommen kann, wenn sich mehrere F\u00e4lle h\u00e4ufen oder F\u00e4lle zu lange ungel\u00f6st bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie kann ich sichergehen, dass die auf Alibaba gekaufte Ware nicht in Schutzrechte eingreift und ich Probleme bekomme?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das ist recht aufwendig und teuer zu recherchieren. Daher ist mein Tipp, die Produkte selbst zu entwerfen und sich eigene Namen auszudenken, die man dann als Marke sch\u00fctzen kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Wie kann ich Anh\u00e4nger an meinem Listing loswerden?<\/h1>\n<p>Am einfachsten ist es, eine Testbestellung zu machen und dann die Markenverletzung \u00fcber das Infringement-Formular zu melden. Das funktioniert nat\u00fcrlich nur, wenn man ein Schutzrecht wie eine Marke hat. Alternativ oder zus\u00e4tzlich kann man auch einfach \u00f6fter das sogenannte Flat-File hochladen, was Anh\u00e4ngern die Arbeit schwieriger macht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.faktenkontor.de\/pressemeldungen\/blogger-relevanzindex-das-sind-deutschlands-top-100-blogs\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-680063\" src=\"https:\/\/149798077.v2.pressablecdn.com\/management\/files\/2022\/06\/Wiwo.top_.10.blog_.2022.Blogger-Relevanzindex_Top-10-Blogs-2022-227x300.jpg\" alt=\"\" width=\"227\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2022\/06\/Wiwo.top_.10.blog_.2022.Blogger-Relevanzindex_Top-10-Blogs-2022-227x300.jpg 227w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2022\/06\/Wiwo.top_.10.blog_.2022.Blogger-Relevanzindex_Top-10-Blogs-2022.jpg 492w\" sizes=\"auto, (max-width: 227px) 100vw, 227px\" \/><\/a><\/p>\n<div id=\"main\">\n<div id=\"primary\">\n<div id=\"content\" role=\"main\">\n<article id=\"post-679588\" class=\"post-679588 post type-post status-publish format-standard hentry category-allgemein tag-arbeitsbedingung tag-arbeitsklima tag-betriebsklima tag-big-quit tag-ey-ernst-young tag-fachkraftemangel tag-gehalt tag-great-resignation tag-jobwechsel tag-kundigung tag-kuendigungsabsicht tag-loehne tag-umfrage\">\n<div class=\"entry-content\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/52884\/5255623\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-676731\" src=\"https:\/\/149798077.v2.pressablecdn.com\/management\/files\/2021\/06\/bloggerinnen.2021.neu_-300x212.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/06\/bloggerinnen.2021.neu_-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/06\/bloggerinnen.2021.neu_-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/06\/bloggerinnen.2021.neu_.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Copyright: @Claudia T\u00f6dtmann. Alle Rechte vorbehalten.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kontakt f\u00fcr Nutzungsrechte: claudia.toedtmann@wiwo.de<\/strong><\/p>\n<p><strong>Alle inhaltlichen Rechte des Management-Blogs von Claudia T\u00f6dtmann liegen bei der Blog-Inhaberin. Jegliche Nutzung der Inhalte bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Genehmigung.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p><strong>Um den Lesefluss nicht zu behindern, wird in Management-Blog-Texten nur die m\u00e4nnliche Form genannt, aber immer sind die weibliche und andere Formen gleicherma\u00dfen mit gemeint.<\/strong><\/p>\n<\/article>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Buchauszug Rolf Claessen: &#8222;Marken. Recht. Einfach. 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