{"id":676385,"date":"2021-05-03T11:55:41","date_gmt":"2021-05-03T09:55:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=676385"},"modified":"2021-05-03T13:04:01","modified_gmt":"2021-05-03T11:04:01","slug":"kuendigungsschutzstreitigkeiten-das-druckmittel-datenschutz-um-abfindungen-rauszuschlagen-oder-zu-erhoehen-der-dreh-mit-dem-auskunftsanspruch-ist-doch-noch-nicht-vorbei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2021\/05\/03\/kuendigungsschutzstreitigkeiten-das-druckmittel-datenschutz-um-abfindungen-rauszuschlagen-oder-zu-erhoehen-der-dreh-mit-dem-auskunftsanspruch-ist-doch-noch-nicht-vorbei\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsschutzstreitigkeiten: Das Druckmittel Datenschutz, um Abfindungen rauszuschlagen oder zu erh\u00f6hen. Der Dreh mit dem Auskunftsanspruch &#8211; ist doch noch nicht vorbei."},"content":{"rendered":"<p><strong>Das <a href=\"https:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2021&amp;nr=25141&amp;pos=3&amp;anz=11&amp;titel=Erteilung_einer_%84Datenkopie%93_nach_Art._15_Abs._3_DSGVO\">Bundesarbeitsgericht (BAG)<\/a> wollte wohl einen Trick vermasseln, den Anw\u00e4lte von Gek\u00fcndigten oder Kandidaten f\u00fcr Aufhebungsvertr\u00e4ge anwenden: Den Wink mit dem Datenschutz, um in Wirklichkeit die Abfindung zu erh\u00f6hen oder \u00fcberhaupt eine Abfindung zu bekommen, die einem gar nicht zusteht. Wie es aussieht, war der Versuch der BAG-Richter nur halbherzig.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_676410\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-676410\" class=\"size-full wp-image-676410\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/04\/byers.freundlich-e1619904622374.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"347\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/04\/byers.freundlich-e1619904622374.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/04\/byers.freundlich-e1619904622374-300x160.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/04\/byers.freundlich-e1619904622374-500x267.jpg 500w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><p id=\"caption-attachment-676410\" class=\"wp-caption-text\">Philipp Byers Foto: C.T\u00f6dtmann)<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div><\/div>\n<div>Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitnehmern eine Waffe aus der Hand geschlagen, vielleicht. Denn wenn man genau hinsieht, dann doch wieder nicht. Nicht so richtig. Eher nur ein bisschen. Denn: Das n\u00e4chste Schlupfloch f\u00fcr clevere Anw\u00e4lte von Angestellten, F\u00fchrungskr\u00e4ften und Managern ist wahrscheinlich direkt daneben. Das werden die Juristen erkennen, es nutzen und dann ist wieder alles beim Alten. Die Waffe bleibt ihnen erhalten. Schluss ist jetzt zumindest mit dem &#8222;offensichtlichen Anspruch von Querulanten&#8220;, urteilt Philipp Byers, Arbeitsrechtler bei Watson Farley &amp; Williams.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Das probate Druckmittel gegen Arbeitgeber: Der DSGVO-Auskunftsanspruch<\/strong><\/div>\n<div><\/div>\n<div>Verwirrend? Nix verstanden? Kein Wunder, die Sache ist auch kompliziert. Aber das ist offenbar das Fazit. Die Waffe der Anw\u00e4lte der Angestellten ist ein Anspruch auf Auskunft gegen ihren Arbeitgeber nach der Datenschutzgrundverordnung. Was scheinbar harmlos daher kommt und auf erstes Blick nichts zu tun hat mit K\u00fcndigungen, hat sich in den vergangenen ein, zwei Jahren zu einem probaten Druckmittel in K\u00fcndigungsstreitigkeiten entwickelt. Unternehmern \u00e4rgert dieser Auskunftsanspruch so sehr, dass sich die meisten lieber gleich freikaufen und eine Abfindung oder mehr Abfindung zu zahlen &#8211; statt ihn zu erf\u00fcllen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<p>Doch der Reihe nach. Vor wenigen Tagen ver\u00f6ffentlichte das BAG eine Pressemitteilung mit der \u00dcberschrift &#8222;Erteilung einer \u201eDatenkopie\u201c nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO&#8220;. Es geht darin um einen Wirtschaftsjuristen aus Niedersachsen, der nicht das Recht habe auf einen voll umfassenden Auskunftsanspruch gegen seinen &#8211; sehr kurzzeitigen &#8211; Ex-Arbeitgeber nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Geld &#8211; auch ohne Anspruch auf Abfindung<\/strong><\/p>\n<div>Dieses Ansinnen, der Auskunftsanspruch nach der DSGVO, bringt Arbeitgeber n\u00e4mlich an den Rand ihrer Nerven. Denn der Arbeitsaufwand daf\u00fcr ist enorm &#8211; und enorm teuer. Alles aufzusp\u00fcren, wo der Name des Betreffenden auftaucht, jede einzelne Mail, kann Wochen dauern. Zumal Unternehmen ihrem Mitarbeiter nicht selbst noch zus\u00e4tzliches Futter, Beweise, f\u00fcr einen Arbeitsrechtsstreit liefern wollen. Und sowieso wei\u00df niemand, wie umfangreich der Anspruch auf Auskunft ist &#8211; sprich: wie viel Datensuche der Arbeitgeber auf sich nehmen muss.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Teure Leute mit der aufw\u00e4ndige Suchen nach E-Mails besch\u00e4ftigen<\/strong><\/div>\n<div><\/div>\n<div>Im Klartext: Was der Anwalt des Angestellten alles fordern kann, dar\u00fcber streiten sich die Geister. Bislang ohne Ergebnisse. Im zweiten Schritt bem\u00e4ngeln die Betroffenen, dass das Unternehmen ihnen zu wenig ausgeh\u00e4ndigt habe. Zumal: Geh\u00f6rt der Mitarbeiter schon zehn Jahre und l\u00e4nger zur Belegschaft, umso \u00f6fter kommt sein Name vor und umso l\u00e4nger dauert die Suche. Ganz abgesehen davon, dass nicht jeder Praktikant die Aufgabe \u00fcbernehmen kann. Das m\u00fcsse mindestens jemand mit rechtlichen Kenntnissen sein, der erkennt, wann etwas brisant ist, urteilt Philipp Byers, Arbeitsrechtler bei Watson Farley &amp; Williams.<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verhandlungsmasse ergattern mit dem Auskunftsanspruch<\/strong><\/p>\n<p>Gewiefte Anw\u00e4lte von Angestellten machen diesen DSGVO-Auskunftsanspruch schon automatisch geltend, um von vornherein\u00a0 den Druck auf den Arbeitgeber zu erh\u00f6hen. Als Verhandlungsmasse. Schlie\u00dflich setzte man so die Unternehmen unter Zeitdruck und &#8211; wenn sie nicht p\u00fcnktlich reagieren &#8211; droht ihnen obendrein ein Schadenersatzzahlung. Im <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2202048.html\">Fall eines D\u00fcsseldorfers<\/a> musste ein Unternehmen bereits 5000 Euro Schadenersatz an den Betroffenen zahlen &#8211; und trotzdem weiter Daten suchen und aush\u00e4ndigen (<a href=\"https:\/\/openjur.de\/nw\/arbg_dusseldorf.html\">Arbeitsgericht D\u00fcsseldorf<\/a>, Urteil vom 05.03.2020, Aktenzeichen 9 Ca 6557\/18).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Viele Unternehmen zahlen dann lieber gleich eine h\u00f6here Abfindung, um Ruhe zu haben vor langwierigen Streitereien. Denn klar ist ja auch: Es ist ja nicht einmal damit getan, vier Mitarbeiter eine Woche lang daf\u00fcr abzustellen, um den Auskunftsanspruch zu erf\u00fcllen. Denn danach geht der Streit beim Gericht weiter nach dem Motto: Das Unternehmen habe aber nicht alle Daten rausger\u00fcckt. Das kann locker ein halbes Jahr dauern, denn das Gesetz verr\u00e4t nichts Genaues und ein h\u00f6chstrichterliches Urteil gibt es &#8211; noch immer &#8211; nicht, <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2020\/07\/25\/ein-teller-nudeln-mit-arbeitsrechtler-sebastian-frahm-ueber-den-alltaeglichen-wahnsinn-in-berlin-kann-man-sogar-als-personalchef-betriebsrat-sein\/\">erz\u00e4hlt auch Arbeitsrechtler Sebastian Frahm von Frahm Kuckuk in Stuttgart schon hier im Management-Blog.<\/a><\/p>\n<div><\/div>\n<div><strong>Scheuklappen-Denken statt Unternehmen und Arbeitnehmern Orientierung zu geben<\/strong><\/div>\n<div><\/div>\n<div>Genau deshalb hatten die Anw\u00e4lte, die typischerweise nur Unternehmen vertreten und aus Gro\u00dfkanzleien kommen, auf ein BAG-Urteil gehofft, das f\u00fcr Klarheit sorgt. Doch tats\u00e4chlich wirft die Pressemitteilung &#8211; die Urteilsbegr\u00fcndung wird erfahrungsgem\u00e4\u00df noch Monate dauern &#8211; mehr Fragen auf, als dass sie Antworten gibt, kritisiert Byers. Wo beispielsweise die Gesch\u00e4ftsgeheimnisse beginnen und die Dokumente nicht herausgegeben werden brauchen, bleibe eine gro\u00dfe Frage. Die BAG-Richter haben es sich &#8211; einmal mehr &#8211; leicht gemacht und nur eine einzige Frage beantwortet. Statt f\u00fcr umfassende Klarstellung zu sorgen, Arbeitnehmern wie Arbeitgebern Klarheit zu bieten und ihrer Aufgabe, f\u00fcr Rechtsfortbildung zu sorgen, nachzukommen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div>F\u00fchren sie dann noch aus, &#8222;das brauchten wir hier nicht beantworten&#8220; wirkt das f\u00fcr die Praktiker wie Spott und Hohn. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht und wenn die Richter sich auf ihre Scheuklappen berufen und damit zu immer neuen, teuren und m\u00fchsamen Prozessen auffordern, wirkt das nicht nur arrogant, sondern ist f\u00fcr B\u00fcrger &#8211; die mit ihren Steuergeldern die Arbeitsgerichte finanzieren &#8211; auch nicht mehr verstehbar.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Praktische Probleme: Durchforsten von E-Mail-F\u00e4chern der Arbeitskollegen\u00a0<\/strong><\/div>\n<div>\n<div>\n<p>Immerhin ist der Arbeitsaufwand langwierig und sehr kleinteilig. Denn mit einer einfachen Volltextsuche nach dem Namen des Betroffenen sei es ja nicht getan, sagt Arbeitsrechtler Byers. Die Sucherei produziert neue Datenschutzprobleme, wenn die Postf\u00e4cher von den Kollegen durchforstet werden m\u00fcssen und damit in deren Pers\u00f6nlichkeitsrechte eingegriffen wird, erz\u00e4hlt der M\u00fcnchner. Denn der Auskunftsanspruch darf kein Einfallstor f\u00fcrs Durchforsten aller Kollegen-Mails sein. Sein Fazit nach der BAG-Entscheidung: Das Einzige was jetzt definitiv nicht mehr funktioniert, ist die Forderung &#8222;ich begehre Auskunft \u00fcber alles mit meinem Namen&#8220;, stellt Byers klar. Oder: &#8222;Alle in meinem Postfach eingegangenen und verschickten E-Mails, inklusive Kundenkorrespondenz&#8220;. Denn dieses Ansinnen sei zu pauschal und unbegrenzt. Das zumindest brauchen Unternehmen nicht mehr erf\u00fcllen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Welche Versuche weiter laufen d\u00fcrften, weil die Richter uns im Unklaren lassen<\/strong><\/div>\n<div>\n<div><\/div>\n<div>Verlangen werden Arbeitnehmeranw\u00e4lte immer noch dies: Zum Beispiel alle E-Mails mit dem Namen des Betroffen und Schl\u00fcsselbegriffen wie zum Beispiel Pflichtversto\u00df, Compliance oder K\u00fcndigung, wo es etwa um seine Position als Arbeitnehmer geht, wenn er Compliance-Vorw\u00fcrfe bekam. Zum Beispiel wenn ihm sexuelle Bel\u00e4stigung vorgeworfen wird, aber nicht mehr, um Hinweisgeber zu sch\u00fctzen und die Aufkl\u00e4rung nicht zu erschweren. Byers Fazit: Die Forderung nach gezielten Informationen mit Suchbegriffen kann durchaus &#8222;hinreichend bestimmt&#8220; sein, wie es das BAG verlangt. Sicher ist aber auch das nicht.<\/div>\n<div><\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Eine weitere M\u00f6glichkeit, die Arbeitnehmeranw\u00e4lte nun probieren werden: Die Suche zeitlich einzugrenzen, beispielsweise vom 1.Januar 2019 bis 31. Dezember 2020. Oder auch diese Variante d\u00fcrfte eine Strategie der Arbeitnehmeranw\u00e4lte werden, so Byers: Wenn der Betroffene erfahren will, was andere \u00fcber ihn geschrieben haben wie Kollegen, der Vorgesetzte oder die Personalabteilung. Denn das w\u00fcrde wom\u00f6glich ihm Munition im K\u00fcndigungsschutzprozess liefern.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div>Im Klartext: Arbeitnehmer-Anw\u00e4lte brauchen nur ihren Text \u00e4ndern und haben immer noch ein formidables Druckmittel, nur weil die BAG-Richter zu wenige Antworten geben.\u00a0Die Unternehmen stehen dann immer noch vor der Entscheidung: Lassen sie es auf einen jahrelangen Gerichtsstreit vielleicht durch mehrere Instanzen ankommen oder zahlen sie, damit Ruhe ist? &#8222;Arbeitgeber haben die Wahl zwischen Pest und Cholera&#8220;, meint Byers. Geben sie alles heraus, ist die Menge gro\u00df und das Risiko hoch, wenn etwas fehlt, dann begehen sie einen Datenschutzversto\u00df und der Arbeitnehmer kann Schadenersatz verlangen.<\/div>\n<div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div>Sowieso steht der Arbeitgeber dann vor immer neuen Detailfragen: Gibt er alles raus, wie E-Mails mit Preisen f\u00fcr bestimmte Kunden, die andere nicht bekommen sollen &#8211; darf er die Informationen schw\u00e4rzen? Welche anderen vertraulichen Textteile darf er \u00fcberhaupt schw\u00e4rzen, ehe er sie herausgibt? Byers: &#8222;Ich rate immer, absolut vertrauliche Dokumente nicht herauszugeben und sich lieber auf Geheimhaltungsbed\u00fcrfnisse zu berufen.&#8220; Oder, wenn es nur der letzte Absatz ist, das Dokument rauszugeben und den Teil zu schw\u00e4rzen. Hin wie her: es macht eine H\u00f6llenarbeit. Und sichert Wirtschaftskanzleien weiterhin f\u00fcr erfreuliche Mehrarbeit.<\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Hier die Pressemeldung des BAG:<\/strong><\/div>\n<div><a href=\"https:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2021&amp;nr=25141&amp;pos=3&amp;anz=11&amp;titel=Erteilung_einer_%84Datenkopie%93_nach_Art._15_Abs._3_DSGVO\">https:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2021&amp;nr=25141&amp;pos=3&amp;anz=11&amp;titel=Erteilung_einer_%84Datenkopie%93_nach_Art._15_Abs._3_DSGVO<\/a><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"S94rzD3oK3\"><p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2020\/07\/25\/ein-teller-nudeln-mit-arbeitsrechtler-sebastian-frahm-ueber-den-alltaeglichen-wahnsinn-in-berlin-kann-man-sogar-als-personalchef-betriebsrat-sein\/\">Ein Teller Nudeln mit Arbeitsrechtler Sebastian Frahm \u00fcber den allt\u00e4glichen Wahnsinn: In Berlin kann man sogar als Personalchef Betriebsrat sein<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; clip: rect(1px, 1px, 1px, 1px);\" title=\"&#8222;Ein Teller Nudeln mit Arbeitsrechtler Sebastian Frahm \u00fcber den allt\u00e4glichen Wahnsinn: In Berlin kann man sogar als Personalchef Betriebsrat sein&#8220; &#8212; Management-Blog\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2020\/07\/25\/ein-teller-nudeln-mit-arbeitsrechtler-sebastian-frahm-ueber-den-alltaeglichen-wahnsinn-in-berlin-kann-man-sogar-als-personalchef-betriebsrat-sein\/embed\/#?secret=BH4LvGxfDm#?secret=S94rzD3oK3\" data-secret=\"S94rzD3oK3\" width=\"584\" height=\"329\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"lpLoKnpwmE\"><p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2020\/11\/25\/ein-teller-moussaka-mit-arbeitsrechtler-philipp-byers-die-beobachtenden-mitarbeiter-gehen-uebermorgen-beim-ersten-abwerbeangebot\/\">Ein Teller Moussaka mit Arbeitsrechtler Philipp Byers: &#8222;Die beobachtenden Mitarbeiter gehen \u00fcbermorgen &#8211; beim ersten Abwerbeangebot.&#8220;<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; clip: rect(1px, 1px, 1px, 1px);\" title=\"&#8222;Ein Teller Moussaka mit Arbeitsrechtler Philipp Byers: &#8222;Die beobachtenden Mitarbeiter gehen \u00fcbermorgen &#8211; beim ersten Abwerbeangebot.&#8220;&#8220; &#8212; Management-Blog\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2020\/11\/25\/ein-teller-moussaka-mit-arbeitsrechtler-philipp-byers-die-beobachtenden-mitarbeiter-gehen-uebermorgen-beim-ersten-abwerbeangebot\/embed\/#?secret=gnLbfxxw5D#?secret=lpLoKnpwmE\" data-secret=\"lpLoKnpwmE\" width=\"584\" height=\"329\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-676352\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/04\/Bloggerrelanvzlogo.2021-FAK_21-01_Siegel_Blogger-Relevanzindex_Top-20-Blogs-228x300.jpg\" alt=\"\" width=\"228\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/04\/Bloggerrelanvzlogo.2021-FAK_21-01_Siegel_Blogger-Relevanzindex_Top-20-Blogs-228x300.jpg 228w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2021\/04\/Bloggerrelanvzlogo.2021-FAK_21-01_Siegel_Blogger-Relevanzindex_Top-20-Blogs.jpg 493w\" sizes=\"auto, (max-width: 228px) 100vw, 228px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Copyright: @Claudia T\u00f6dtmann. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt f\u00fcr Nutzungsrechte: claudia.toedtmann@wiwo.de<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wollte wohl einen Trick vermasseln, den Anw\u00e4lte von Gek\u00fcndigten oder Kandidaten f\u00fcr Aufhebungsvertr\u00e4ge anwenden: Den Wink mit dem Datenschutz, um in Wirklichkeit die Abfindung zu erh\u00f6hen oder \u00fcberhaupt eine Abfindung zu bekommen, die einem gar nicht zusteht. &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2021\/05\/03\/kuendigungsschutzstreitigkeiten-das-druckmittel-datenschutz-um-abfindungen-rauszuschlagen-oder-zu-erhoehen-der-dreh-mit-dem-auskunftsanspruch-ist-doch-noch-nicht-vorbei\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[9996,2355,191,3523,9363,7917,8274,944,9311,9306],"class_list":["post-676385","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-anspruch-auf-auskunft-dsgvo","tag-arbeitsgericht-dusseldorf","tag-bundesarbeitsgericht","tag-e-mails","tag-frahm-kuckuck","tag-geschaeftsgeheimnisse","tag-philipp-byers","tag-schadenersatz","tag-sebastian-frahm","tag-watson-farley-williams"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/676385","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=676385"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/676385\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":676466,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/676385\/revisions\/676466"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=676385"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=676385"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=676385"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}