{"id":672000,"date":"2019-10-22T07:00:57","date_gmt":"2019-10-22T05:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=672000"},"modified":"2019-11-04T11:42:41","modified_gmt":"2019-11-04T10:42:41","slug":"arbeitgeber-die-nicht-auf-ihre-mitarbeiter-zugehen-riskieren-dass-sie-noch-fuer-jahre-urlaubsansprueche-gewaehren-muessen-nachtraeglich-interview-mit-arbeitsrechtler-ulrich-sittard-von-freshfield","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2019\/10\/22\/arbeitgeber-die-nicht-auf-ihre-mitarbeiter-zugehen-riskieren-dass-sie-noch-fuer-jahre-urlaubsansprueche-gewaehren-muessen-nachtraeglich-interview-mit-arbeitsrechtler-ulrich-sittard-von-freshfield\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber die jetzt nicht auf ihre Mitarbeiter zugehen, riskieren, dass sie noch f\u00fcr Jahre Urlaubsanspr\u00fcche gew\u00e4hren m\u00fcssen. Nachtr\u00e4glich &#8211; Interview mit Arbeitsrechtler Ulrich Sittard von Freshfields"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wer seinen Urlaub nicht rechtzeitig nimmt, hat selbst schuld, wenn er verf\u00e4llt. Mit dieser Haltung der Personalabteilungen ist es jetzt vorbei. Sie m\u00fcssen pl\u00f6tzlich strenge Mitwirkungsobliegenheiten und Belehrungspflichte erf\u00fcllen, wie es die Juristen nennen. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Tats\u00e4chlich l\u00e4uft es f\u00fcr sie auf neue, unerwartete Mehrarbeit hinaus &#8211; f\u00fcr Mitarbeiter dagegen auf neue Klarheit. Sie ergattern wom\u00f6glich verfallen geglaubte Urlaubstage zur\u00fcck oder retten die aus diesem Jahr noch vor dem Verfall. Personalabteilungen, die nichts unternehmen, nicht auf jeden Mitarbeiter zugehen, sondern versuchen, auszusitzen, kommen ihr Unternehmen teuer.\u00a0 Denn andernfalls k\u00f6nnen Mitarbeiter nicht genommene Urlaubstage noch jahrelang geltend machen. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Urteile vom Bundesarbeitsgericht und dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) haben quasi \u00fcber Nacht die fr\u00fchere Rechtslage und jahrelange Praxis beendet, dass ein lapidarer Ank\u00fcndigungssatz auf dem Lohnzettel oder eine E-Mail an alle daf\u00fcr sorgt, dass jeder einzelne seine nicht genommenen Urlaubstage verliert. Arbeitsrechtler Ulrich Sittard von der Kanzlei Freshfields gibt im Interview Antworten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_671670\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-671670\" class=\"size-full wp-image-671670\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/09\/sittard.ulrich2.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"434\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/09\/sittard.ulrich2.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/09\/sittard.ulrich2-300x200.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/09\/sittard.ulrich2-449x300.jpg 449w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><p id=\"caption-attachment-671670\" class=\"wp-caption-text\">Ulrich Sittard (Foto: C.T\u00f6dtmann)<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche konkreten, praktischen Folgen hat das EuGH-Urteil f\u00fcr Angestellte und ihre Urlaubsanspr\u00fcche?<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH verlangt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer jetzt von sich aus darauf aufmerksam machen, welcher gesetzliche Urlaubsanspruch ihnen jeweils zusteht. Macht die Personalabteilung diesen Hinweis nicht oder kann der Arbeitgeber nicht beweisen, dass sie ihn gemacht hat, beh\u00e4lt der Mitarbeiter seinen Urlaubsanspruch. Er verf\u00e4llt also nicht wie bisher zum Ende des Jahres, sondern der Mitarbeiter kann die freien Tage auch im n\u00e4chsten Jahr nehmen. Und auch dann verf\u00e4llt der Urlaub wieder nur, wenn transparent aufgekl\u00e4rt wird. Drei Jahre lang &#8211; und wom\u00f6glich noch l\u00e4nger.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen Unternehmen jetzt gegen\u00fcber dem einzelnen Mitarbeiter ergreifen \u2013 im Gegensatz zu den fr\u00fchere Massenmails oder gar versteckt auf dem Lohnzettel, wo nur lapidar gedroht wurde &#8222;Wer seinen Urlaub nicht bis 31.12. genommen hat, verliert ihn.&#8220; ?<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen nach dem EuGH jeden einzelnen Arbeitnehmer individuell, transparent und rechtzeitig auf seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch hinweisen. Das EuGH-Urteil kam zuerst, das Bundesarbeitsgericht hat sich angeschlossen. Die fr\u00fcheren Massenmails funktionieren jetzt nicht mehr. Das Gericht verlangt nun einen individuellen Hinweis auf den pers\u00f6nlichen gesetzlichen Urlaubsanspruch &#8211; das hei\u00dft aber nicht, dass nicht jeder Arbeitnehmer einen pers\u00f6nlichen Brief mit \u201eLieber Herr Schmitz&#8230;\u201c bekommen muss. Wenn mehrere Arbeitnehmer die gleiche Zahl offener Urlaubstage haben, kann die Personalabteilung auch mit einem Schreiben diverse Arbeitnehmer ansprechen.<\/p>\n<p>Was nicht geht, ist ein Hinweis auf allgemeine Richtlinien oder den Arbeitsvertrag, das Unternehmen muss nun jedes Jahr neu darauf hinweisen. Bei 500 Mitarbeitern also 500 mal. Das kann zum Beispiel auch parallel mit der Lohnabrechnung geschehen. Der Hinweis muss auch so rechtzeitig kommen, dass der Mitarbeiter den Resturlaub auch tats\u00e4chlich noch innerhalb des laufenden Urlaubsjahres nehmen kann. Zwei Wochen vor Weihnachten d\u00fcrfte es also zu sp\u00e4t sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Dann sollten sich Personalabteilungen sp\u00e4testens jetzt in ihre neue Aufgabe st\u00fcrzen?<\/strong><\/p>\n<p>Genau, jedenfalls wenn sie will, dass der nicht genommene Urlaub f\u00fcr 2019 noch verf\u00e4llt &#8211; wie fr\u00fcher oft. Mein Rat f\u00fcr die Zukunft: Dem Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres nachweisbar mitteilen, wie viele Urlaubstage ihm zustehen und ihn zugleich aufzufordern, diesen Urlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass er innerhalb des Jahres genommen werden kann.<\/p>\n<p>Am besten wird es sein, die Arbeitnehmer schon so fr\u00fch wie m\u00f6glich, also zu Jahresbeginn, zu belehren, dass der Urlaub am Ende des Jahres verf\u00e4llt. Vorausgesetzt er war dazu in der Lage, den Urlaub zu nehmen und hat ihn trotzdem &#8211; aus freien St\u00fccken &#8211; nicht rechtzeitig genommen. Mehr m\u00fcssen Arbeitgeber aber grunds\u00e4tzlich nicht tun. Ein transparenter zus\u00e4tzlicher Hinweis reicht.<\/p>\n<p>Ohne diesen Hinweis beh\u00e4lt der Mitarbeiter seinen Urlaubsanspruch, er verf\u00e4llt nicht und er kann ihn sich &#8211; wie im EuGH-Fall &#8211; noch Jahre sp\u00e4ter auszahlen lassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ab wann gilt das?<\/strong><\/p>\n<p>Ab sofort \u2013 unverz\u00fcglich. Der EuGH hat gesagt, dass so ein Hinweis nach europ\u00e4ischem Recht erforderlich ist, es gibt keine \u00dcbergangszeit. Es kann also Urlaubstage aus den Vorjahren geben, die wegen des EuGH-Urteils jetzt doch nicht verfallen sind und die die Mitarbeiter noch nachtr\u00e4glich nehmen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Aber viel spricht daf\u00fcr, dass Urlaubsanspr\u00fcche, die \u00e4lter als drei Jahre sind, verj\u00e4hrt sind und damit auch ohne Hinweis des Arbeitgebers verfallen sind.<\/p>\n<p>So mancher Mitarbeiter k\u00f6nnte jetzt auf die Idee kommen und freie Tage nachfordern. Also jedenfalls bis Ende 2019 noch f\u00fcr 2016, 2017 und 2018. Da, wo ein Arbeitsverh\u00e4ltnis bereits beendet ist, gibt es Urlaubsabgeltung in Euro.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_672104\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-672104\" class=\"size-full wp-image-672104\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/10\/urlaubsmotiv.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"432\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/10\/urlaubsmotiv.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/10\/urlaubsmotiv-300x199.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/10\/urlaubsmotiv-451x300.jpg 451w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><p id=\"caption-attachment-672104\" class=\"wp-caption-text\">(Foto: C.T\u00f6dtmann)<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_671683\" style=\"width: 160px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-671683\" class=\"size-thumbnail wp-image-671683\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2019\/09\/IMG-20190906-WA0016-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><p id=\"caption-attachment-671683\" class=\"wp-caption-text\">Blogger-Relevanz-Index 2019: Blogs von Frauen<\/p><\/div>\n<div id=\"attachment_668407\" style=\"width: 160px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-668407\" class=\"size-thumbnail wp-image-668407\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><p id=\"caption-attachment-668407\" class=\"wp-caption-text\">Blogger-Relevanz-Index 2018<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seinen Urlaub nicht rechtzeitig nimmt, hat selbst schuld, wenn er verf\u00e4llt. 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