{"id":669969,"date":"2019-02-23T15:24:35","date_gmt":"2019-02-23T14:24:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=669969"},"modified":"2019-02-23T15:25:58","modified_gmt":"2019-02-23T14:25:58","slug":"bgh-verhagelt-vw-die-taktik-ungefragt-aber-umso-deutlicher-haben-die-obersten-richter-stellung-fuer-die-verbraucher-bezogen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2019\/02\/23\/bgh-verhagelt-vw-die-taktik-ungefragt-aber-umso-deutlicher-haben-die-obersten-richter-stellung-fuer-die-verbraucher-bezogen\/","title":{"rendered":"BGH verhagelt VW die Taktik: Ungefragt, aber umso deutlicher haben die obersten Richter Stellung f\u00fcr die Verbraucher bezogen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Dieselaff\u00e4re<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0&#8222;<\/strong><strong>Beschluss mit Sprengkraft&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Bundesgerichtshof l\u00e4sst eine Bombe platzen, die VW so gerne verhindert h\u00e4tte: Diesela<\/strong><strong>utos mit Schummelsoftware haben einen Sachmangel, \u00e4u\u00dferten sich die Karlsruher pl\u00f6tzlich per Beschluss und ungefragt. Damit springen sie den Verbrauchern bei. Das hat Signalwirkung f\u00fcr alle weiteren Urteile anderer Gerichte. Ein umfangreicher Hinweisbeschluss wurde angek\u00fcndigt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Weil sein Urteil pl\u00f6tzlich nicht mehr gefragt war, \u00fcberraschte der Bundesgerichtshof (BGH) heute alle mit einem Beschluss: Die \u00d6ffentlichkeit, VW und einen Tiguan-K\u00e4ufer, aber vor allem auch die Untergerichte landauf landab. Darin erl\u00e4uterten die Richter nun eben ungefragt, dass die VW-Diesel-Modelle mit der illegalen Abschalteinrichtung einen Sachmangel haben. Denn: Es bestehe die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rden und damit seien die Autos nicht geeignet f\u00fcr die gew\u00f6hnliche Verwendung, so ihr Argument.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schluss mit der Verhinderungstaktik<\/strong><\/p>\n<p>Die Ausf\u00fchrungen lieferten die Karlsruher Richter zusammen mit der Verk\u00fcndung, dass der Verhandlungstermin f\u00fcr den 27. Februar aufgehoben ist. Denn eigentlich stand f\u00fcr die BGH-Richter deswegen auch heute noch eine Verhandlung mit VW und dem Dieselk\u00e4ufer auf dem Programm. Doch dazu kam es nicht, weil VW dem Kl\u00e4ger schnell dann doch lieber im letzten Moment einen Vergleich anbot. Dasselbe Spiel, das die VW-Anw\u00e4lte von Freshfields wohl schon sehr oft durchexerziert haben, um unbedingt verbraucherfreundliche Urteile zu verhindern. Denn auf die k\u00f6nnten sich dann ja auch alle anderen Gesch\u00e4digten des Dieselskandals berufen. Insoweit ist diese Taktik dieses Mal nicht aufgegangen. Zumal so ein Hinweisbeschluss nahezu ebenso wertvoll ist wie ein Urteil, ordnet Jan-Eike Andresen, Jurist und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Rechtsdienstleisters MyRight ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8222;Offenbar wurde es den BGH-Richtern einfach zu bunt&#8220;<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_661930\" style=\"width: 160px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-661930\" class=\"size-thumbnail wp-image-661930\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/07\/myright.andresen1.-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><p id=\"caption-attachment-661930\" class=\"wp-caption-text\">Jan-Eike Andresen, Gr\u00fcnder von MyRight (Foto: Presse)<\/p><\/div>\n<p>\u201eDieser Beschluss hat Sprengkraft, offenbar wurde es den Richtern am Bundesgerichtshof (BGH) einfach zu bunt\u201c, meint Andresen, der nach eigenen Angaben mit je sechs Sammel- und Musterklagen f\u00fcr 45.000 VW-Diesel-Kunden gegen den VW-Konzern k\u00e4mpft.<\/p>\n<p>Auch er ist erstaunt \u00fcber den Schachzug des BGH. Andresens Einsch\u00e4tzung: Der BGH will damit die planm\u00e4\u00dfigen Vergleiche von VW zwecks Verhinderung der Kl\u00e4rung der Rechtslage stoppen und als oberstes Gericht auch f\u00fcr eine Einheitlichkeit der Rechtsprechung sorgen. Schlie\u00dflich m\u00fcssen sich die Untergerichte nun nach diesem Beschluss richten. \u201eWenn von unten immer mehr Klagen kommen, aber oben nichts gekl\u00e4rt wird, sind die Grenzen eben irgendwann erreicht\u201c, sagt Andresen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>BGH st\u00e4rkt den Verbraucherschutz<\/strong><\/p>\n<p>Andresen ist \u00fcberzeugt: Die Richter hatten das Urteil schon fertig in der Schublade und sie haben daraus einfach kurzerhand einen Beschluss gemacht.<\/p>\n<p>Wie hoch die praktische Relevanz dieses Beschlusses ist? F\u00fcr die H\u00e4ndler selbst nicht mehr so hoch, weil die meisten Klagen von den VW-H\u00e4ndlern verj\u00e4hrt sind. Sie haben nur zwei Jahre Standardgew\u00e4hrleistung laut Andresen. Und weil der letzte Tiguan mit Schummelsoftware 2015 verkauft wurde, betrifft der Beschluss nur Klagen, die bereits anh\u00e4ngig sind. Jedoch: Der BGH hat jetzt deutlich gemacht, dass er auf der Seite der VW-Kunden steht und hat damit den Verbraucherschutz gest\u00e4rkt, so Andresens Fazit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Tiguan ist Tiguan ist Tiguan &#8211; auch wenn\u00b4s das Nachfolgemodell ist<\/strong><\/p>\n<p>Im konkreten Fall ging es zudem um die Frage, ob Dieselk\u00e4ufer von ihrem H\u00e4ndler auch dann ein neues Auto verlangen k\u00f6nnen, wenn das alte Tiguan-Modell inzwischen nicht mehr produziert wird \u2013 sondern nur ein Nachfolgemodell, das teurer ist. Auch da war der BGH verbraucherfreundlich &#8211; und stellte sich gegen die H\u00e4ndler: Auch der neue Tiguan ist ein Tiguan und der m\u00fcsse dann eben umgetauscht werden. Wenn es nicht gerade eine besondere H\u00e4rte f\u00fcr den H\u00e4ndler bedeute, aber das sind dann wieder Einzelfragen f\u00fcr die Untergerichte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_668407\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-668407\" class=\"size-medium wp-image-668407\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-300x212.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-668407\" class=\"wp-caption-text\">Der neue Blogger-Relevanz-Index 2018<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieselaff\u00e4re \u00a0&#8222;Beschluss mit Sprengkraft&#8220; Der Bundesgerichtshof l\u00e4sst eine Bombe platzen, die VW so gerne verhindert h\u00e4tte: Dieselautos mit Schummelsoftware haben einen Sachmangel, \u00e4u\u00dferten sich die Karlsruher pl\u00f6tzlich per Beschluss und ungefragt. 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