{"id":669429,"date":"2019-01-02T06:30:11","date_gmt":"2019-01-02T05:30:11","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=669429"},"modified":"2019-01-02T08:38:23","modified_gmt":"2019-01-02T07:38:23","slug":"welche-rechtsaenderungen-2019-auf-unternehmen-zukommen-ein-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2019\/01\/02\/welche-rechtsaenderungen-2019-auf-unternehmen-zukommen-ein-ueberblick\/","title":{"rendered":"Welche Rechts\u00e4nderungen 2019 auf Unternehmen zukommen &#8211; Ein \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wichtige rechtliche Neuerungen ab 2019: Was auf\u00a0<\/strong><strong>Unternehmen zukommt, haben die Anw\u00e4lte von Hogan Lovells zusammen gestellt. Von Br\u00fcckenteilzeit \u00fcber Whistleblower und noch mehr Datenschutzregeln bis hin zur Grunderwerbsteuer<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Br\u00fcckenteilzeit: Wer will, kann ein bis f\u00fcnf Jahre lang k\u00fcrzer arbeiten<\/strong><\/p>\n<p>Ab Januar 2019 haben Arbeitnehmer einen neuen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, sogenannte Br\u00fcckenteilzeit &#8211; vorausgesetzt ihr Betrieb besch\u00e4ftigt mehr als 45 Leute. Angestellte sollen dann ihre Arbeitszeit vor\u00fcbergehend verk\u00fcrzen k\u00f6nnen, um sich ver\u00e4nderten Lebensumst\u00e4nden so besser anpassen zu k\u00f6nnen. Zum Beispiel um Kinder zu erziehen. Begr\u00fcnden m\u00fcssen sie es gegen\u00fcber der Firma aber nicht. Wie lange? Mindestens ein Jahr und h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre.<\/p>\n<p>Unternehmen mit mehr als 200 Besch\u00e4ftigten d\u00fcrfen ihren Mitarbeitern den Wunsch nach befristeter Teilzeit nur ablehnen, wenn betriebliche Gr\u00fcnde dagegen sprechen.<\/p>\n<p>Unternehmen mit 46 bis 200 Besch\u00e4ftigten k\u00f6nnen den Antrag eines Arbeitnehmers dann ablehnen, wenn schon ein anderer Arbeitnehmer pro 15 Besch\u00e4ftigte im Unternehmen das Br\u00fcckenteilzeit-Modell nutzt.<\/p>\n<p>Wie eine Auswahl getroffen werden soll, wenn mehr Antr\u00e4ge gestellt werden? Im Gesetz steht dazu nichts. Diese und andere ungekl\u00e4rte Fragen werden die Unternehmen vor R\u00e4tsel stellen &#8211; und ihnen erheblichen Verwaltungsaufwand bescheren.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Br\u00fcckenteilzeit muss drei Monate vor dem Wunschtermin gestellt werden. Reagiert das Unternehmen in den beiden n\u00e4chsten Monaten darauf nicht, gilt eine Genehmigung als erteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Drittes Geschlecht: Stellenanzeigen nur noch mit (m\/w\/d) statt (m\/w)<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017 entschieden hat, dass neben dem m\u00e4nnlichen und dem weiblichen noch ein drittes Geschlecht in der Rechtsordnung existiert, k\u00f6nnen sich Intersexuelle ab Januar 2019 im Personenstandregister mit \u201edivers\u201c eintragen lassen.<\/p>\n<p>Die Folge f\u00fcr den Betriebsalltag: Unternehmen m\u00fcssen zum Beispiel ihre Bewerbungsformulare, Personalb\u00f6gen und Stellenanzeigen unbedingt anpassen. Die bislang \u00fcbliche Formulierung des Jobtitels mit der Erg\u00e4nzung &#8222;(m\/w)&#8220; sollten sie ab sofort ersetzen durch &#8222;(m\/w\/d)&#8220;.<\/p>\n<p>Wer es nicht tut, riskiert die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts. Im schlimmsten Falle drohen Unternehmen Schadensersatz- oder Entsch\u00e4digungsklagen.<\/p>\n<p>Denkt man die neue Rechtslage konsequent zu Ende, m\u00fcssen Unternehmen wom\u00f6glich auch ihre geschlechtsspezifischen Kleiderordnungen \u00fcberpr\u00fcfen oder sogar ihre Toilettenr\u00e4ume anpassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sozialversicherung: Kranken- und Pflegeversicherung wird teurer, Arbeitslosenversicherung niedriger<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Sozialversicherung m\u00fcssen sich Unternehmen ab Januar vor allem auf drei Gesetzes\u00e4nderungen einstellen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag \u2013 der derzeit alleine von Arbeitnehmern getragen wird \u2013 ab Januar 2019 wieder parit\u00e4tisch, das hei\u00dft zur H\u00e4lfte vom Arbeitgeber getragen.<br \/>\nUnternehmen werden auch bei der Pflegeversicherung zus\u00e4tzlich belastet.<\/li>\n<li>Der Beitrag f\u00fcr die Pflegeversicherung, der je zur H\u00e4lfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird, steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte dann auf\u00a0 3,05 Prozent. Arbeitgeber werden also um 0,25 Prozentpunkte mehr belastet.<\/li>\n<li>Die Beitr\u00e4ge zur Arbeitslosenversicherung sinken hingegen von 3,0 auf 2,5 Prozent. Da auch diese Beitr\u00e4ge zur H\u00e4lfte von Arbeitgebern und Besch\u00e4ftigten getragen werden, werden Unternehmen hier um 0,25 Prozentpunkte entlastet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>H\u00f6herer Mindestlohn: 9,19 Euro\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen, die im Niedriglohnsektor aktiv sind, m\u00fcssen ab 1. Januar den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2019 von 9,19 Euro zahlen statt wie bisher 8,84 Euro.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsgeheimnisse: Besserer Schutz<\/strong><\/p>\n<p>Um europaweit einen einheitlichen und besseren Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen zu schaffen, hat die EU 2016 die sogenannte Know-how-Schutz-Richtlinie erlassen.<br \/>\nZentrale Regelung ist, dass Gesch\u00e4ftsgeheimnisse nur dann gegen Dritte durchgesetzt werden k\u00f6nnen, wenn sie vom Inhaber durch &#8222;angemessene Geheimhaltungsma\u00dfnahmen&#8220; gesch\u00fctzt und geheim gehalten werden. Daher sollten Unternehmen nun schnellstm\u00f6glich ihre Ma\u00dfnahmen zur Geheimhaltung ihrer vertraulichen Informationen \u00fcberpr\u00fcfen und sicherstellen, dass sie auch tats\u00e4chlich \u201eangemessene Schutzma\u00dfnahmen\u201c ergreifen &#8211; und sie auch dokumentieren.<\/p>\n<p>Wer es nicht tut, riskiert k\u00fcnftig, dass vertrauliche Informationen nicht als Geheimnis anerkannt und damit auch vor Gericht nicht gesch\u00fctzt sind. Zudem enth\u00e4lt der Entwurf neue prozessuale Mittel, um Gesch\u00e4ftsgeheimnisse auch in Gerichtsverfahren besser vor Offenlegung zu sch\u00fctzen.\u00a0Das Gesetz tritt voraussichtlich im Fr\u00fchjahr 2019 in Kraft. Allerdings ist die Umsetzungsfrist f\u00fcr die Richtlinie schon abgelaufen, sodass Unternehmen schon jetzt die bestehenden deutschen Regelungen im Lichte der Richtlinie auslegen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Whistleblower: Besserer Schutz f\u00fcr Hinweisgeber<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollten Unternehmen die Bem\u00fchungen der Bundesregierung und der EU zum besseren Schutz von Whistleblowern im Blick behalten. Laut dem EU-Richtlinienentwurf zum Schutz von Personen, die Verst\u00f6\u00dfe gegen das EU-Recht melden, sollen Unternehmen ein internes Verfahren f\u00fcr den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einf\u00fchren. Die Umsetzung in deutsches Recht soll 2019 vorangetrieben werden. Unternehmen sollten rechtzeitig eine sogenannte Whistleblower-Hotline sowie interne Meldeprozesse einrichten. Entsprechend k\u00f6nnten Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Whistleblowern sinnvoll sein. Dar\u00fcber hinaus sind bestehende Vertr\u00e4ge und Compliance-Systeme zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Betroffen sind von der Pflicht, Meldeprozesse zu implementieren, Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder mit einem Jahresumsatz von mindestens zehn Millionen Euro, sowie alle Unternehmen der Finanzbranche, &#8211; und zwar ganz unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6\u00dfe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Datenschutzgrundverordnung: Neue Detail-Regeln f\u00fcr elektronische Kommunikation, aber auch Gesundheitsdaten<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_669478\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-669478\" class=\"size-medium wp-image-669478\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/12\/schuppert_stefan_l05882-300x300.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/12\/schuppert_stefan_l05882-300x300.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/12\/schuppert_stefan_l05882-150x150.jpg 150w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/12\/schuppert_stefan_l05882.jpg 544w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-669478\" class=\"wp-caption-text\">Stefan Schuppert, IT-Experte und Deutschland-Chef von Hogan Lovells (Foto: Hogan Lovells)<\/p><\/div>\n<p>Im Mai dieses Jahres eingef\u00fchrt, sorgte die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) f\u00fcr Aufregung. Das vor allem wegen der besonders hohen angedrohten Strafen, auch f\u00fcr Manager pers\u00f6nlich dieses Mal. Auch 2019 wird die konkrete Umsetzung der DSGVO die Unternehmen besch\u00e4ftigen. Vor allem soll die E-Privacy-Verordnung eingef\u00fchrt werden, mit der die DSGVO f\u00fcr die elektronische Kommunikation pr\u00e4zisiert und erg\u00e4nzt werden soll. Jetzt wird es\u00a0\u00c4nderungen vor allem in den Cookies, Browsereinstellungen und E-Mail-Werbung geben.<br \/>\nMit dem geplanten zweiten Datenschutz-Anpassungsgesetz sollen branchenspezifische Datenschutzregeln an die DSGVO angeglichen werden.\u00a0<span lang=\"de\">Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung von 154 Gesetzen vor &#8211; mit vielen \u00c4nderungen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Verwaltung, das Sozialdatenschutzrecht und f\u00fcr Unternehmen. Betroffen sind insbesondere die Life-Science-Industrie wegen der Gesundheitsdaten, Banken und die Energiebranche. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"de\">Auch die geplante Einf\u00fchrung der ePrivacy-Verordnung wird Unternehmen Arbeit machen. Mit der ePrivacy-Verordnung sollen etliche Neuerungen zur elektronischen Kommunikation, zu Cookies und im Direktmarketing eingef\u00fchrt werden. Die ePrivacy-Verordnung wird voraussichtlich Anfang 2020 gelten.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fachkr\u00e4ftezuwanderung: IT-Leute privilegiert<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Unternehmen mit Fachkr\u00e4ftemangel soll es 2019 leichter werden, geschultes Personal aus dem EU-Ausland einzustellen. Geplant ist, nicht nur Akademikern, sondern auch Fachkr\u00e4ften mit qualifizierter Berufsausbildung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern &#8211; und zwar ohne eine Beschr\u00e4nkung auf Engpass-Berufe. Diese Fachkr\u00e4fte sollen f\u00fcr bis zu sechs Monate auch ohne konkretes Jobangebot kommen d\u00fcrfen. Voraussetzung: nur eine anerkannte Qualifikation und deutsche Sprachkenntnisse, die der angestrebten T\u00e4tigkeit entsprechen. F\u00fcr IT-Fachleute sollen die Voraussetzungen noch geringer werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sanktionsrecht f\u00fcr Unternehmen und Interne Ermittlungen<\/strong><br \/>\nK\u00fcnftig soll es nicht mehr im Ermessen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde stehen, ob sie einen Regelversto\u00df eines Unternehmens ahndet oder nicht, zudem sollen bisherige Sanktionsm\u00f6glichkeiten versch\u00e4rft werden. So soll sich die H\u00f6he der Geldbu\u00dfe nach der Wirtschaftskraft des Unternehmens richten: Die Sanktionsgrenze soll f\u00fcr Unternehmen mit \u00fcber 100 Millionen Euro Umsatz von h\u00f6chstens zehn Millionen Euro auf h\u00f6chstens zehn Prozent des Jahresumsatzes steigen.<\/p>\n<p>Und: Die Sanktionen sollen zudem \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden nach dem Motto naming and shaming. Im Klartext: Der Gesetzgeber setzt auf Prangerwirkung.<\/p>\n<p>Interne Ermittlungen in den Unternehmen soll Anfang 2019 ein Gesetz regeln sowie Anreize zur Kooperation mit den Ermittlungsbeh\u00f6rden geschaffen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Musterfeststellungsklage und EU-Verbandsklage<\/strong><\/p>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung der Musterfeststellungsklage zum 1. November 2018 gibt es nun auch in Deutschland eine Art kollektives Verfahren: Verbraucher k\u00f6nnen ihre Anspr\u00fcche mit einer von einem Verband gef\u00fchrten Klage anmelden und sind an das so genannte Musterfeststellungsurteil gebunden. Die ersten Musterfeststellungsklagen sind bereits im Klageregister \u00f6ffentlich bekannt gemacht, viele wichtige Verfahrensdetails sind aber noch ungekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus nimmt das Thema kollektiver Rechtsschutz auch auf EU-Ebene wieder Fahrt auf &#8211; mit ungewissem Ausgang: Bereits im April 2018 hatte die EU-Kommission eine Richtlinie f\u00fcr Verbandsklagen im kollektiven Verbraucherinteresse vorgeschlagen. Diese EU-Verbandsklage soll es qualifizierten Verbraucherorganisationen in der gesamten EU erm\u00f6glichen, Kollektivinteressen durch Klagen auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz &#8211; also nicht nur auf Feststellung &#8211; zu erheben. Der Rechtsausschuss des Europ\u00e4ischen Parlaments hat Dezember 2018 noch viele \u00c4nderungen vorgeschlagen. Und weil im Mai 2019 die Europawahl ansteht, kann auch alles wieder ganz anders kommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Produkthaftung: Neue Leitlinien<\/strong><\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat in ihrem j\u00fcngsten Bericht zur Anwendung der Produkthaftungsrichtlinie die Herausforderungen durch neue Technologien wie durch zunehmend vernetzte, digitale, autonome und intelligente Produkte thematisiert: Einige Konzepte der Richtlinie wie Produkt, Fehler, Schaden, Hersteller und der Beweislastregelung sollen eindeutiger werden, der Grundsatz der verschuldensunabh\u00e4ngigen Haftung soll aber bleiben.<\/p>\n<p>Eine Sachverst\u00e4ndigengruppe der Kommission soll Vorschl\u00e4ge zu \u00c4nderungen und Klarstellungen machen. Diese sollen dann die Basis f\u00fcr Leitlinien zur Interpretation der aktuellen Produkthaftungsrichtlinie dienen, die die Europ\u00e4ische Kommission Mitte 2019 ver\u00f6ffentlichen will. Die Leitlinien sind zwar grunds\u00e4tzlich unverbindlich, k\u00f6nnen in der Praxis aber Einfluss auf Auslegung von europ\u00e4ischem Recht haben. Zudem will die Kommission einen Bericht zum Haftungs- und Sicherheitsrahmen f\u00fcr k\u00fcnstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und die Robotik ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen sind die Leitlinien der Kommission wichtig: sie enthalten sowohl Impulse f\u00fcr Produkthaftung f\u00fcr neue Technologien als auch Klarstellungen f\u00fcr die Hersteller traditioneller Produkte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kartellrecht: Digitale M\u00e4rkte r\u00fccken in den Fokus<\/strong><\/p>\n<p>Digitale Unternehmen werden 2019 noch st\u00e4rker in den Fokus von Bundeskartellamt und der Europ\u00e4ischen Kommission r\u00fccken. Die rasant fortschreitende Digitalisierung und der wachsende Onlinehandel f\u00fchren dazu, dass die kartellrechtlichen Risiken digitaler Gesch\u00e4ftsmodelle weiter zunehmen. Im Zentrum: Insbesondere der Umgang mit Big Data, der Einsatz von Preisalgorithmen sowie die Nutzung digitaler Plattforml\u00f6sungen und von Blockchains.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aktion\u00e4re b\u00f6rsennotierter Gesellschaften: Mehr Rechte &#8211; zum Beispiel bei Verg\u00fctung des Vorstands\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Bis zum 10. Juni 2019 muss der deutsche Gesetzgeber die auf EU-Ebene beschlossene Reform der Rechte von Aktion\u00e4ren umsetzen. Ziel ist die Verbesserung der Mitwirkung der Aktion\u00e4re bei b\u00f6rsennotierten Gesellschaften. Weiter soll die grenz\u00fcberschreitende Information und die Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten erleichtert werden. Den Aktion\u00e4ren bekommen Mitspracherechte bei der Verg\u00fctung der Unternehmensleitung (say-on-pay) und bei Gesch\u00e4ften mit Personen oder Unternehmen, die der\u00a0 Gesellschaft nahestehen (related-party-transactions). Sichergetellt werden soll zudem eine bessere Identifikation und Information von Aktion\u00e4ren (know-your-shareholder) sowie die Transparenz bei institutionellen Anlegern, Verm\u00f6gensverwaltern und Stimmrechtsberatern.<\/p>\n<p>Hinzu kommen f\u00fcr b\u00f6rsennotierte Gesellschaften neue Dokumentations- und Informationspflichten. Ein Novum wird die Pflicht der Einbeziehung der Hauptversammlung in der Verg\u00fctung der Unternehmensleitung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Grundsteuerreform: Neue Einheitswertermittlung und Steuern f\u00fcr Baulandeigent\u00fcmer<\/strong><\/p>\n<p>Die Berechnung der Grundsteuer soll bis Ende 2019 ge\u00e4ndert werden, damit sie gerechter wird. Dies betrifft sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen.<br \/>\nFinanzminister Olaf Scholz hat zwei Modelle zur Ermittlung der Einheitswerte vorgeschlagen: eine wertabh\u00e4ngige beziehungsweise eine wertunabh\u00e4ngige Betrachtung der Grundst\u00fccke.<\/p>\n<p>Mehr Steuern zahlen sollen Eigent\u00fcmer von ungenutztem Bauland mit einer neuen Grundsteuer C. Das Ziel: So sollen Spekulationen mit brach liegendem Bauland einged\u00e4mmt und Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer zum Bauen animiert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Grunderwerbssteuer: Versch\u00e4rfung f\u00fcr Share Deals<\/strong><\/p>\n<p>Bisher musste der Erwerber einer Beteiligung an einer Gesellschaft mit Grundbesitz nur dann Grunderwerbssteuer zahlen, wenn er durch den Kauf eine Quote von mindestens 95 Prozent an der Gesellschaft bekommt. Dies gilt selbst dann, wenn der Erwerber an den \u00fcbrigen Anteilen \u00fcber eine Zwischengesellschaft beteiligt ist (Stichwort: RETT-Blocker).\u00a0Die Finanzministerkonferenz im Juni 2018 beschloss jedoch, die Besteuerung von Share Deals &#8211; bei denen wurde diese steuerliche Besonderheit genutzt &#8211; , zu versch\u00e4rfen. Der Steuergerechtigkeit zuliebe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_668407\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-668407\" class=\"size-medium wp-image-668407\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-300x212.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-668407\" class=\"wp-caption-text\">Der neue Blogger-Relevanz-Index 2018<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wichtige rechtliche Neuerungen ab 2019: Was auf\u00a0Unternehmen zukommt, haben die Anw\u00e4lte von Hogan Lovells zusammen gestellt. 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