{"id":668333,"date":"2018-10-14T02:40:57","date_gmt":"2018-10-14T00:40:57","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=668333"},"modified":"2018-10-15T11:29:41","modified_gmt":"2018-10-15T09:29:41","slug":"whistleblower-schuetzen-statt-sie-feuern-nicht-freiwillig-also-bald-mit-gesetzeszwang-gastbeitrag-von-anwalt-enno-appel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2018\/10\/14\/whistleblower-schuetzen-statt-sie-feuern-nicht-freiwillig-also-bald-mit-gesetzeszwang-gastbeitrag-von-anwalt-enno-appel\/","title":{"rendered":"Whistleblower sch\u00fctzen statt sie feuern &#8211; nicht freiwillig, also bald mit Gesetzeszwang. Gastbeitrag von Anwalt Enno Appel."},"content":{"rendered":"<p><strong>Eine EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz zwingt Unternehmen bald zum Handeln.\u00a0<\/strong><strong>Gastbeitrag von Enno Appel von Herbert Smith Freehills<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wer in einem Unternehmen in Deutschland auf Missst\u00e4nde hinweist, riskiert seine postwendende Entlassung. Eine EU-Richtlinie will das \u00e4ndern und stellt Mindestanforderungen f\u00fcr den Whistleblowerschutz auf, den die Unternehmen mit\u00a0 Hinweisgebersysteme dann umsetzen sollen. Sp\u00e4testens in drei Jahren muss alles stehen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_668750\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-668750\" class=\"size-full wp-image-668750\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Appel2c-Enno_HCS.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Appel2c-Enno_HCS.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Appel2c-Enno_HCS-150x150.jpg 150w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Appel2c-Enno_HCS-300x300.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><p id=\"caption-attachment-668750\" class=\"wp-caption-text\">Enno Appel (Foto: Presse)<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Produktm\u00e4ngel, Diskriminierung, Korruption, sexuelle \u00dcbergriffe \u2013 es gibt einiges, was falsch laufen kann in Unternehmen. Oft sind es gut geh\u00fctete Geheimnisse, die nur wenige Personen kennen. Will einer derjenigen etwas gegen so einen Missstand unternehmen, dann steht er meist vor Widerst\u00e4nden: Eingeweihte versuchen, ihn auszubremsen und die Unternehmenslenker sorgen sich ums Firmenimage. Richten sich die Vorw\u00fcrfe auch noch gegen Vorgesetzte oder die Unternehmensf\u00fchrung, so k\u00e4mpfen diese obendrein um das eigene \u00dcberleben im Job \u2013 ein Kampf, den Whistleblower ohne rechtlichen Schutz kaum gewinnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Repressalien im Unternehmen gegen Whistleblower<\/strong><\/p>\n<p>In der Praxis werden Whistleblower oft im Unternehmen isoliert. Die Repressalien gehen bis zum Job-Verlust. Kein Wunder also, dass es sich viele zwei Mal \u00fcberlegen, ob sie ihr Wissen \u00f6ffentlich machen oder doch lieber schweigen. Aus Sicht des Top-Managements ist das ein Problem, denn es erschwert die Abhilfe und die Schadensbegrenzung.<\/p>\n<p>Die EU will Whistleblowern nun durch eine Richtlinie sch\u00fctzen: durch Hinweisgebersysteme im Unternehmen. Die Kommission will sie bis Mai 2019 verabschieden, die Mitgliedsstaaten sollen sie bis Mai 2021 umsetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Strafandrohungen f\u00fcr Manager und Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Und zwar mit &#8222;wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen&#8220;. Im Klartext: Deutschen Unternehmen und Managern drohen hohe Strafen, wenn sie den Whistleblowern keine Anonymit\u00e4t gew\u00e4hrleisten oder sie behindern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hinweisgebersysteme gibt es in Deutschland zumindest in den Gro\u00dfunternehmen, seit klar ist, dass Top-Manager sich andernfalls Kontrollversagen vorwerfen lassen m\u00fcssen und mit ihrem Privatverm\u00f6gen haften. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen bereits heute Banken Whistleblowing-Systeme einrichten und unterhalten, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter Verst\u00f6\u00dfe melden k\u00f6nnen. Bald werden andere Branchen wie Industrieunternehmen, nicht regulierte Dienstleister und Handelsunternehmen, dasselbe tun m\u00fcssen. Und zwar alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder mit einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro.<\/p>\n<p>Was genau ist ihre Pflicht? Unternehmen sollen vertrauliche Kommunikationswege zwischen Unternehmensf\u00fchrung und Arbeitnehmern schaffen. So k\u00f6nnen Arbeitnehmer leichter auf einen Missstand aufmerksam machen, die F\u00fchrung wird schnell informiert und kann fr\u00fchzeitig reagieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Drei Eskalationsstufen: Ansprechen, Beh\u00f6rde einweihen, \u00d6ffentlichkeit informieren<\/strong><\/p>\n<p>Das Hinweisgebersystem soll drei Stufen haben: Zuerst soll der Hinweisgeber seinen eigenen Arbeitgeber ansprechen. Erst wenn dieser nicht reagiert, kann er sich im zweiten Schritt an die Beh\u00f6rden und im dritten Schritt an die \u00d6ffentlichkeit wenden. F\u00fcr das Unternehmen kann dieser Zeitgewinn sehr wertvoll sein: Reagiert das Management z\u00fcgig und behebt das Problem, so kann es im g\u00fcnstigsten Fall Millionen-Strafen und eine \u00f6ffentliche Rufsch\u00e4digung vermeiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Neue Pflichten f\u00fcr Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Der Startpunkt sind anonyme Meldewege, die jeder Mitarbeiter nutzen kann. Das sind\u00a0 elektronische Plattformen, auf denen man anonym Verst\u00f6\u00dfe melden kann und die eine gesch\u00fctzte Kommunikation mit der zust\u00e4ndigen Abteilung erm\u00f6glichen. Aber auch Telefonhotlines, eine Postanschrift, E-Mail-Adressen oder ein Ombudsmann geh\u00f6ren zu den m\u00f6glichen Meldewegen, wenn sie anonyme, gesch\u00fctzte Kommunikation gew\u00e4hrleisten. So k\u00f6nnen Mitarbeiter ihre Namen geheim halten und Informationen ohne Angst an die Unternehmensf\u00fchrung weiterleiten.<\/p>\n<p>Das Unternehmen muss alle Meldewege intern und extern &#8211; also auch etwa zu Beh\u00f6rden &#8211; klar definieren. Es muss auch die Person festlegen, die daf\u00fcr zust\u00e4ndig ist, auf Meldungen zu reagieren und die n\u00e4chsten Schritte einzuleiten.<br \/>\nWenn eine Meldung eingeht, muss die Unternehmensf\u00fchrung die Sache aufkl\u00e4ren und dem Arbeitnehmer\/Whistleblower in einer angemessenen Zeit antworten. Und dabei seine Anonymit\u00e4t wahren. Au\u00dferdem muss der Arbeitgeber den Whistleblower sch\u00fctzen \u2013 Sanktionen oder gar K\u00fcndigungen sind tabu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Liegt erst mal ein Whistleblower-Hinweis vor, d\u00fcrfen Unternehmen sie nicht ignorieren. Zu gro\u00df ist die Gefahr, dass man sich dem Vorwurf aussetzt, Missst\u00e4nde nicht abgestellt zu haben, obwohl man sie kannte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verbesserung der Corporate Governance<\/strong><\/p>\n<p>Die Richtlinie soll die Corporate Governance in Deutschland verbessern. Auch, damit es nicht mehr zu Urteilen wie dem vom Juli 2011 kommt: Damals verurteilte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung von Artikel 10 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention: Ein Unternehmen hatte einer Whistleblowerin fristlos gek\u00fcndigt, und deutsche Gerichte hielten die fristlose K\u00fcndigung einer Whistleblowerin f\u00fcr gerechtfertigt, obwohl die Betroffene erst vorbildlich intern auf Gesetzesverst\u00f6\u00dfe hingewiesen hatte. Erst nachdem ihr Arbeitgeber keine Reaktion auf ihren Hinweis zeigte, hatte sie Strafanzeige bei den Beh\u00f6rden erstattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_668407\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-668407\" class=\"size-medium wp-image-668407\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-300x212.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/07\/Grafik_DieKo\u0308nigeDerBlogospha\u0308re_A4_DRAFT_02-1.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-668407\" class=\"wp-caption-text\">Der neue Blogger-Relevanz-Index 2018<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz zwingt Unternehmen bald zum Handeln.\u00a0Gastbeitrag von Enno Appel von Herbert Smith Freehills Wer in einem Unternehmen in Deutschland auf Missst\u00e4nde hinweist, riskiert seine postwendende Entlassung. 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