{"id":667953,"date":"2018-06-08T07:01:34","date_gmt":"2018-06-08T05:01:34","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=667953"},"modified":"2018-06-08T02:23:43","modified_gmt":"2018-06-08T00:23:43","slug":"dsgvo-erste-hilfe-gegen-abmahnanwaelte-dsgvo-von-datenschutzanwalt-tim-wybitul","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2018\/06\/08\/dsgvo-erste-hilfe-gegen-abmahnanwaelte-dsgvo-von-datenschutzanwalt-tim-wybitul\/","title":{"rendered":"DSGVO: Erste Hilfe gegen Abmahnanw\u00e4lte von Datenschutzanwalt Tim Wybitul"},"content":{"rendered":"<p><strong>Was tun? Erste Hilfe bei Abmahnungen von der Konkurrenz oder Abmahnanw\u00e4lten wegen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen &#8211; von Datenschutzanwalt Tim Wybitul von der Kanzlei Hogan Lovells<\/strong><\/p>\n<p>Bei vielen Unternehmen flattern schon die ersten Abmahnungen ins Haus. Der Vorwurf dieser Absender, die Abmahnanw\u00e4lte: Tats\u00e4chliche oder auch nur vermutete Datenschutzverst\u00f6\u00dfe gegen die DSGVO. Seit nicht mal zwei Wochen gilt ein neues Datenschutzrecht. Und schon nutzen Abmahnanw\u00e4lte, aber auch die ersten Unternehmen das neue Recht, um Wettbewerber zu \u00e4rgern oder einfach Geld zu verdienen. Wer so ein Abmahnschreiben erh\u00e4lt, steht in aller Regel ziemlich hilflos da. Denn hier geht es in bestem Juristendeutsch zur Sache: unterbliebene oder unzureichende Datenschutzhinweise, Wettbewerbsversto\u00df, strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung. Das wirkt wie ein Faustschlag in die Magengrube: Denn nat\u00fcrlich sollen Sie die Anwaltsgeb\u00fchren f\u00fcr ihre eigene Abmahnung bezahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was tun, wenn eine Abmahnung wegen DSGVO-Verst\u00f6\u00dfen ins Haus flattert?<\/strong><\/p>\n<p>Erst einmal nicht zahlen. Und genau aufpassen, wie man auf das Abmahnschreiben antwortet. Die Rechtslage ist ja eben noch weitgehend offen. Daher sollte man zun\u00e4chst drauf achten, dass man sich hier kein Eigentor schie\u00dft: Insbesondere sollte man ausdr\u00fccklich darauf hinweisen, dass man den Anspruch des Abmahners nicht anerkennen will. Ansonsten kann es sein, dass man versehentlich einr\u00e4umt, dass man Daten unter Versto\u00df gegen die DSGVO verarbeitet hat.<\/p>\n<p>Darauf k\u00f6nnten der Abmahnende oder seine Mandaten sp\u00e4ter wom\u00f6glich sogar Schadensersatzanspr\u00fcche st\u00fctzen. Kommt die Abmahnung im Namen eines Konkurrenten, ist dieses Vorgehen ratsam: Im Antwortschreiben klar festzuhalten, dass man davon ausgeht, dass der Wettbewerber gar nicht das Recht hat, wegen eines (zumeist geringf\u00fcgigen) Datenschutzversto\u00dfes abzumahnen.<\/p>\n<p>Weitere Ma\u00dfnahmen h\u00e4ngen dann von den Einzelheiten der Abmahnung ab. Und davon, welche L\u00fccken man im Unternehmen noch bis zu einer ansatzweise vollst\u00e4ndigen Umsetzung der DSGVO schlie\u00dfen muss.<\/p>\n<div id=\"attachment_660641\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-660641\" class=\"size-full wp-image-660641\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/03\/Tim-Wybitul-SAM_6889-2.jpwybitul.neu_.4.g.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"433\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/03\/Tim-Wybitul-SAM_6889-2.jpwybitul.neu_.4.g.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/03\/Tim-Wybitul-SAM_6889-2.jpwybitul.neu_.4.g-300x200.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/03\/Tim-Wybitul-SAM_6889-2.jpwybitul.neu_.4.g-450x300.jpg 450w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><p id=\"caption-attachment-660641\" class=\"wp-caption-text\">Tim Wybitul, Hogan Lovells<\/p><\/div>\n<p><strong>Die richtige Vorgehensweise bei einer Abmahnung<\/strong><\/p>\n<p>* Keine Panik: Das Geld brauchen sie noch nicht abschreiben, noch ist alles ungekl\u00e4rt, siehe oben.<\/p>\n<p>* Nicht wegducken: Oft hilft schon ein klares Schreiben, in dem man die fehlende Abmahnbefugnis des Wettbewerbers behauptet. Es ist n\u00e4mlich alles andere als sicher, dass man Datenschutzverst\u00f6\u00dfe \u00fcberhaupt als Wettbewerbsversto\u00df abmahnen kann. Den einen oder anderen Abmahnanwalt schrecken Sie durchaus schon mit einem deutlichen Antwortschreiben ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das ganze hat ein Muster&#8230;.<\/strong><\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche Abmahnmaschinerie gab es schon einmal, als der Gesetzgeber die Verpflichtung einf\u00fchrte, dass jede Homepage ein ausf\u00fchrliches Impressum mit umfangreichen Informationen enthalten muss. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkam, wurde schnell von sogenannten Abmahnanw\u00e4lten in Anspruch genommen. Diese Anw\u00e4lte schrieben im Auftrag eines Konkurrenten des betroffenen Unternehmens, eines Verbraucherschutzvereins oder sogar im Auftrag eines sogenannten Abmahnvereins.<\/p>\n<p>Eigentlich geht es also darum, Wettbewerbern eins auszuwischen &#8211; oder ganz banal: an den Anwaltsgeb\u00fchren Geld zu verdienen. Und auch das neue Datenschutzrecht bietet hierf\u00fcr einige M\u00f6glichkeiten, die die ersten Abmahnanw\u00e4lte bereits erkannt haben. Sie verschicken n\u00e4mlich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen m\u00f6glichen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wieso Konkurrenten als vermeintliche Datensch\u00fctzer antreten<\/strong><\/p>\n<p>Auf den ersten Blick passt erst mal \u00fcberhaupt nichts zusammen. Beim Datenschutz geht es darum, dass meine Daten nicht auf eine Weise verarbeitet werden, die mir schadet. Das Bundesverfassungsgericht hat das mal als Recht auf informelle Selbstbestimmung bezeichnet. Ich soll also zun\u00e4chst einmal wissen, wer meine Daten verarbeitet und dann auch dar\u00fcber bestimmen, ob und wie Andere meine Daten verarbeiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8230;.gleiche Regeln f\u00fcr alle &#8211; der Fairne\u00df halber<\/strong><\/p>\n<p>Beim Wettbewerbsrecht geht es dagegen darum, dass sich alle an die gleichen Regeln halten und jeder Konkurrent \u00e4hnliche Ausgangsvoraussetzungen hat. Das soll einen fairen Wettbewerb sichern. Hat also erst einmal herzlich wenig mit Datenschutz zu tun. Wenn sich aber das eine Unternehmen an die strengen Vorgaben des neuen EU-Datenschutzes h\u00e4lt und das andere nicht, kann das ganz anders aussehen. Denn wenn ich es mit dem Datenschutz nicht so genau nehme, kann ich mit den Daten meiner Kunden oder Dritter sehr viel mehr machen und habe letztlich schon deshalb einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber den Konkurrenten, die sich an die Regeln halten. Also kann man auch bei. Fehlern beim Datenschutz durchaus mal \u00fcber eine wettbewerbsrehtliche Abmahnung nachdenken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Prophylaxe: Wie man sich vor Abmahnungen sch\u00fctzt<\/strong><\/p>\n<p>Zu erst mal, indem man die DSGVO m\u00f6glichst weitgehend umsetzt. Das ist zwar alles andere als leicht. Aber wenn Sie die Schwerpunkte auf diejenigen Teile des neuen Datenschutzes setzen, die Abmahnanw\u00e4lte leicht aufsp\u00fcren k\u00f6nnen, gibt das schon einen gewissen Schutz. Die Datenschutzerkl\u00e4rung auf der eigenen Homepage ist da oft der erste Schritt. Hierzu gibt es im Internet schon einige gute Hilfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hinzu kommen sp\u00e4ter wichtige interne Pflichten nach dem neuen Datenschutzrecht:<\/strong><\/p>\n<p>* <strong>Datenschutzbeauftragter:<\/strong> Sie m\u00fcssen einen Datenschutzbeauftragten bestimmen &#8211; jedenfalls bei mehr als elf Mitarbeitern.<\/p>\n<p>* <strong>Verarbeitungsverzeichnis<\/strong>: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern m\u00fcssen ein Verarbeitungsverzeichnis f\u00fchren. Das gilt auch f\u00fcr kleinere Unternehmen, falls sie nicht nur geringf\u00fcgige Datenverarbeitungen betreiben.<\/p>\n<p>* <strong>L\u00f6schkonzept<\/strong>: Sie brauchen ein ordentlich dokumentiertes Konzept zum L\u00f6schen von Daten, die sie nicht mehr ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>* <strong>Betroffenenrechte<\/strong>: Jedes Unternehmen braucht funktionierende Prozesse und Strukturen zur schnellen und effektiven Bearbeitung von Transparenz-, Auskunfts- und sonstigen Betroffenenrechten.<\/p>\n<p>* <strong>Datenschutzerkl\u00e4rung auf der Homepage<\/strong>: In jedem Fall sollten Sie die Datenschutzerkl\u00e4rung auf ihrer Homepage schnellstens checken und updaten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"article__kicker color-highlight\"><strong>Hinweis:\u00a0Handlungsempfehlung und Muster zur Umsetzung der DSGVO<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.handwerk.com\/handlungsempfehlung-und-muster-zur-umsetzung-der-dsgvo\">https:\/\/www.handwerk.com\/handlungsempfehlung-und-muster-zur-umsetzung-der-dsgvo<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-664324\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-300x212.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was tun? 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