{"id":667309,"date":"2018-03-12T07:30:54","date_gmt":"2018-03-12T06:30:54","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=667309"},"modified":"2018-03-12T09:08:23","modified_gmt":"2018-03-12T08:08:23","slug":"arbeitsrecht-efar-blogparade-zum-urlaubsrecht-das-ergebnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2018\/03\/12\/arbeitsrecht-efar-blogparade-zum-urlaubsrecht-das-ergebnis\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht: EFAR-Blogparade zum Urlaubsrecht &#8211; das Ergebnis"},"content":{"rendered":"<p><strong>Urlaubsanspr\u00fcche bergen immer mehr Konfliktpotenzial zwischen Unternehmen und Mitarbeitern.\u00a0<\/strong><span style=\"color: #000000\"><strong>Fragen rund ums Urlaubsrecht waren das Thema einer Blogparade, zu der Silvio Fricke f\u00fcr das <a href=\"https:\/\/efarbeitsrecht.net\/ueber-das-efar\/\">Expertenforum f\u00fcr Arbeitsrecht (EFAR)<\/a>\u00a0aufgerufen hatte. Er ist Mitinitiator des EFAR und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des\u00a0<a style=\"color: #000000\" href=\"http:\/\/www.bvau.de\/home\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bundesverbandes f\u00fcr Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU)<\/a>.\u00a0<\/strong><\/span><\/p>\n<div id=\"attachment_667318\" style=\"width: 229px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-667318\" class=\"size-medium wp-image-667318\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/03\/Fricke.silvio.2018.SF_BVAU-002-219x300.jpg\" alt=\"\" width=\"219\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/03\/Fricke.silvio.2018.SF_BVAU-002-219x300.jpg 219w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2018\/03\/Fricke.silvio.2018.SF_BVAU-002.jpg 475w\" sizes=\"auto, (max-width: 219px) 100vw, 219px\" \/><p id=\"caption-attachment-667318\" class=\"wp-caption-text\">Silvio Fricke (Foto:Privat)<\/p><\/div>\n<p><strong>Hier sind die\u00a0Ergebnisse der Blogparade:\u00a0<\/strong><\/p>\n<div id=\"socialShareContainer\" class=\"social-share-container \">\n<div class=\"social-share-number inline-controls facebook\">Abgeltung, \u00dcbertrag und Berechnung von Urlaubsanspr\u00fcchen, selbst das reine Beantragen von Urlaub: selten gab es so viele Unklarheiten nicht nur f\u00fcr Manager und F\u00fchrungskr\u00e4fte im Urlaubsrecht.<\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Eine Blogparade zum Urlaubsrecht<\/b><\/p>\n<p>In den vergangenen Jahren, bedingt vor allem durch die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes (denken wir nur an dessen \u201eSchultz-Hoff-Entscheidung\u201c), aber auch durch diverse Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeitsgerichte in den vergangenen Monaten wurde das Urlaubsrecht gr\u00fcndlich durcheinandergewirbelt. Kein Wunder, dass sich im Unternehmensalltag eine Vielzahl von Fragen rund um den Urlaub stellen \u2013 sei es nun aus Sicht desjenigen der Urlaub machen m\u00f6chte oder derjenigen, die diesen als F\u00fchrungskraft genehmigen oder administrieren muss.<\/p>\n<p><a name=\"_GoBack\"><\/a> Deshalb haben die Initiatoren des Meta-Blogs <a href=\"https:\/\/efarbeitsrecht.net\/\">\u201eExpertenforum Arbeitsrecht \u2013 EFAR\u201c<\/a> die stark wachsende, arbeitsrechtliche Blogosph\u00e4re im Rahmen einer #EFARBlogparade aufgerufen, Kurzbeitr\u00e4ge und Kommentare zu aktuellen Fragen im Urlaubsrecht zu verfassen. Spannende Beitr\u00e4ge und lesenswerte Informationen sind dabei zusammengekommen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Urlaub statt Geld: Wettbewerbskomponente oder Versto\u00df gegen Entgelttransparenz?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>\u201eZeit\u201c wird immer mehr zur hei\u00df begehrten Ressource bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies zeigt sich auch in den gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie. War vor wenigen Jahren nur der Verdienst entscheidend, ob Mitarbeiter ihren Arbeitgeber als attraktiv einsch\u00e4tzen, ist das Thema \u201eArbeitszeit\u201c und damit vor allem gemeint die \u201eselbstbestimmte\u201c Arbeitszeit stark im Vormarsch. Selbstbestimmte Zeit also, die mir die Freiheit gibt, \u00fcber mein Tun \u2013 oder Nichttun \u2013 m\u00f6glichst alleine zu entscheiden und ohne dabei meinen regelm\u00e4\u00dfigen Verdienst zu gef\u00e4hrden. Eigentlich ein bisschen wie beim Urlaub, oder? <a href=\"https:\/\/brittaredmann.blogspot.de\/2018\/02\/urlaub-statt-geld-wettbewerbskomponente.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Britta Redmann besch\u00e4ftigt sich in Ihrem Teilnehmerbeitrag mit Urlaub statt Geld als #NewWork-Komponente<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Nicht nur bei Scheinselbst\u00e4ndigen: Risiken f\u00fcr Arbeitgeber, langj\u00e4hrig angesammelte Urlaubsanspr\u00fcche erf\u00fcllen zu m\u00fcssen, werden massiv versch\u00e4rft<\/strong><\/p>\n<p>Am 29. November 2017 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) auf ein sogenanntes Vorlageersuchen des Court of Appeal (England &amp; Wales) entschieden, dass Anspr\u00fcche auf bezahlten Urlaub auch bei entgegenstehenden gesetzlichen Regelungen bis zum Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu \u00fcbertragen und ggf. anzusammeln sind, wenn die Anspr\u00fcche zuvor wegen der Weigerung des Arbeitgebers, diese Urlaubszeiten zu verg\u00fcten, nicht ausge\u00fcbt worden sind (Rs. King \/ The Sash Window Workshop Ltd. u.a. (C-214\/16)). Diese Entscheidung wird auch weitreichende Folgen f\u00fcr das deutsche Urlaubsrecht haben. Die Risiken f\u00fcr Arbeitgeber, langj\u00e4hrig angesammelte Urlaubsanspr\u00fcche erf\u00fcllen zu m\u00fcssen, werden massiv versch\u00e4rft. Dies gilt vor allem bei Selbst\u00e4ndigen, die sich im Nachhinein als scheinselbst\u00e4ndig entpuppen, <a href=\"http:\/\/blog.bblaw.com\/wieder-kein-verlass-auf-gesetzliche-urlaubsverfallregeln-eugh-erhoeht-risiken-fuer-arbeitgeber-weiter-v-a-bei-scheinselbstaendigen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">meinen\u00a0Henrik L\u00fcthge und Franziska von Kummer\u00a0von Beiten Burkhardt in ihrem Teilnehmerbeitrag zur #EFARBlogparade<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bei Arbeitgeberwechsel: Ohne Urlaubsbescheinigung kein Urlaub!<\/strong><\/p>\n<p>Nur wenige Arbeitgeber verlangen bei Neueinstellungen im laufenden Kalenderjahr eine Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers \u2013 und gew\u00e4hren damit in vielen F\u00e4llen \u201edoppelt\u201c Urlaub. Das Einfordern einer entsprechenden Urlaubsbescheinigung spart im Regelfall bares Geld: Gerade in F\u00e4llen, in denen der Mitarbeiter am Ende der ersten Jahresh\u00e4lfte eingestellt wird, kann der (ungek\u00fcrzt entstehende) Urlaubsanspruch in den meisten F\u00e4llen deutlich reduziert werden, da der vorherige Arbeitgeber in der Regel einen erheblichen Teil des Anspruches bereits in Natura gew\u00e4hrt oder abgegolten hat. <a href=\"http:\/\/www.vangard.de\/blog\/bei-arbeitgeberwechsel-ohne-urlaubsbescheinigung-kein-urlaub\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Darauf weist Rechtsanw\u00e4ltin\u00a0Julia Viohl in Ihrem Teilnehmerbeitrag im Blog von <i>vangard<\/i> hin<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Arbeitgeber darf sich mit der Genehmigung von Urlaub nicht allzu lange Zeit lassen<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitgeber sollten \u00fcber eingereichte Urlaubsw\u00fcnsche ihrer Besch\u00e4ftigten innerhalb eines Monats entscheiden. Denn l\u00e4sst der Arbeitgeber diese Zeitspanne verstreichen, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Urlaub gew\u00e4hrt wird, entschied das Arbeitsgericht Chemnitz in einem am Donnerstag, 15.02.2018, ver\u00f6ffentlichten Urteil (<a href=\"https:\/\/www.justiz.sachsen.de\/lag\/download\/11Ca1751-17.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Urteil vom 29. Januar 2018 \u2013 Aktenzeichen 11 Ca 1751\/17<\/a>). Unwirksam sind Klauseln in einer einseitig vom Arbeitgeber festgelegten Dienstordnung, wonach sich der Arbeitgeber mit einer Genehmigung bis f\u00fcnf Werktage vor Urlaubsantritt Zeit lassen kann. Das aktuelle Urteil <a href=\"https:\/\/www.thorsten-blaufelder.de\/2018\/02\/urlaub-genehmigung-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">erl\u00e4utert Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder in seinem Teilnehmerbeitrag f\u00fcr die #EFARBlogparade #Urlaubsrecht<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u201eKevin, erst r\u00e4umst du aber mal dein Zimmer auf!\u201c \u2013 Der Urlaubsanspruch im E-Sport<\/strong><\/p>\n<p>Das Bild, das E-Sport h\u00e4ufig noch mit Redbull und Kartoffelchips konsumierenden und im heimischen Kinderzimmern ziellos vor sich hin daddelnden Teenagern in Verbindung bringt, entspricht schon lange nicht mehr den Tatsachen. Die besten ihrer Branche verdienen in den Disziplinen wie FIFA 18, Counterstrike oder League of Legends l\u00e4ngst Millionenbetr\u00e4ge und sind \u2013 ganz wie \u201cechte\u201d Sportler \u2013 Idole f\u00fcr viele junge Gamer, die zu Spielen in Hallen str\u00f6men oder sie online verfolgen. Es lohnt sich daher, sich auch einmal mit rechtlichen Fragestellungen rund um den E-Sport \u2013 hier dem Urlaubsanspruch \u2013 auseinanderzusetzen: <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/kevin-erst-raeumst-du-aber-mal-dein-zimmer-auf-der-urlaubsanspruch-im-e-sport\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rechtsanwalt Arno Lampmann tut dies in seinem Teilnehmerbeitrag f\u00fcr die #EFARBlogparade #Urlaubsrecht<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Just in time \u2013 Urlaub muss rechtzeitig genommen werden<\/strong><\/p>\n<p>Es kommt auf das Timing an: wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht rechtzeitig nehmen (k\u00f6nnen), droht der Verlust von Urlaubsanspr\u00fcchen. Das wollen Arbeitnehmer nat\u00fcrlich vermeiden. Doch wann ist der Urlaub noch rechtzeitig genommen und was passiert, wenn der Arbeitnehmer an der Geltendmachung von Urlaubsanspr\u00fcchen gehindert ist?\u00a0Insbesondere seit dem Jahr 2009 hat sich in der Rechtsprechung des EuGH und des BAG zu dieser Frage eine turbulente Rechtsprechung entwickelt, die aber nunmehr als gefestigt angesehen werden kann. Diese Rechtsprechung <a href=\"http:\/\/hoganlovells-blog.de\/2018\/02\/27\/just-in-time-urlaub-muss-rechtzeitig-genommen-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">erl\u00e4utert Rechtsanwalt Stefan Richter von Hogan Lovells LLP im dortigen Unternehmerblog<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das Kreuz mit der Berechnung des Urlaubanspruchs<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Berechnung von Urlaubsanspr\u00fcchen ist grunds\u00e4tzlich besondere Aufmerksamkeit geboten. Denn so einfach, wie diese bei einem ersten Blick in das Bundesurlaubsgesetz erscheint, ist diese bereits deshalb nicht, weil heutzutage die im Gesetz verankerte Sechs-Tage-Woche nicht mehr \u00fcblich ist. Noch mehr Obacht ist aber bei einer unterj\u00e4hrigen Ver\u00e4nderung der Wochenarbeitstage geboten. Zur komplexen Berechnung bei unregelm\u00e4\u00dfiger Verteilung der Arbeitszeit oder bei T\u00e4tigkeit in Teilzeit f\u00fchrt Rechtsanw\u00e4ltin Lisa-Marie Niklas in Ihrem umfangreichen und lesenswerten <a href=\"https:\/\/www.cmshs-bloggt.de\/arbeitsrecht\/das-kreuz-mit-der-berechnung-des-urlaubanspruchs\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Teilnehmerbeitrag f\u00fcr die #EFARBlogparade #Urlaubsrecht im Blog von CMS Hasche Sigle<\/a> aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>(Keine?) Pflicht des Arbeitgebers, Urlaub von sich aus zu gew\u00e4hren: Wie wird der EuGH entscheiden?<\/strong><\/p>\n<p>Muss der Arbeitgeber Urlaub von sich aus gew\u00e4hren? Diese Fragestellung entspringt einem Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2016\u00a0\u2013 9\u00a0AZR 541\/15 (A) an den EuGH. Darin fragt das BAG den EuGH vor allem, ob der\u00a0Arbeitgeber verpflichtet ist, von sich aus einseitig und f\u00fcr den Arbeitnehmer verbindlich den Urlaub festzulegen. Eine Bejahung dieser Frage h\u00e4tte zur Folge,\u00a0dass der Urlaub bei Nichtgew\u00e4hrung auch dann nicht verf\u00e4llt, wenn der Arbeitnehmer zuvor keinen Urlaub beantragt hatte. Der <a href=\"https:\/\/www.vahlekuehnelbecker.de\/2018-03-01-keine-pflicht-des-arbeitgebers-urlaub-von-sich-aus-zu-gewaehren-wie-wird-der-eugh-entscheiden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Teilnehmerbeitrag von Rechtsanwalt Artur K\u00fchnel <\/a>geht der Frage nach, ob sich aus einer aktuellen Entscheidung des EuGH nicht bereits erkennen l\u00e4sst, wie der EuGH diese Frage beantworten wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hier eine weitere Blogparade des EFAR zu den Sozialen Medien:<\/strong><\/p>\n<p>https:\/\/efarbeitsrecht.net\/umgang-mit-sozialen-medien-am-arbeitsplatz-ergebnisse-der-blogparade-des-efar\/<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Urlaubsanspr\u00fcche bergen immer mehr Konfliktpotenzial zwischen Unternehmen und Mitarbeitern.\u00a0Fragen rund ums Urlaubsrecht waren das Thema einer Blogparade, zu der Silvio Fricke f\u00fcr das Expertenforum f\u00fcr Arbeitsrecht (EFAR)\u00a0aufgerufen hatte. 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