{"id":665933,"date":"2017-09-27T23:26:15","date_gmt":"2017-09-27T21:26:15","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=665933"},"modified":"2017-09-27T23:27:06","modified_gmt":"2017-09-27T21:27:06","slug":"nach-dem-urlaub-754-e-mails-einmal-alles-loeschen-arbeitsrechtler-dzida-warnt-warum-das-ein-kuendigungsgrund-waere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2017\/09\/27\/nach-dem-urlaub-754-e-mails-einmal-alles-loeschen-arbeitsrechtler-dzida-warnt-warum-das-ein-kuendigungsgrund-waere\/","title":{"rendered":"Nach dem Urlaub: 754 E-Mails &#8211; einmal alles l\u00f6schen? Arbeitsrechtler Dzida warnt, warum das ein K\u00fcndigungsgrund w\u00e4re"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>E-Mail-Flut nach dem Urlaub: einfach alles l\u00f6schen?<\/strong><\/p>\n<p>Da kommt man gut erholt aus dem Urlaub, schaltet den Computer an \u2013 und wird von Hunderten von E-Mails erschlagen, die sich inzwischen angesammelt haben. Wie sch\u00f6n w\u00e4re es, wenn man sie einfach alle l\u00f6schen k\u00f6nnte. Ob man das darf, erl\u00e4utert Arbeitsrechtler Boris Dzida von Freshfields im Gastbeitrag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wer in der Urlaubszeit E-Mails verschickt, bekommt &#8211; jedenfalls bei guter Organisation &#8211; postwendend eine Abwesenheitsnotiz: Meist hei\u00dft es, der Empf\u00e4nger sei im Urlaub und antwortet erst nach der R\u00fcckkehr. Aber in den vergangenen Wochen gab es etwas Neues: \u201eIch bin bis Ende des Monats im Urlaub. Alle eingehenden E-Mails werden gel\u00f6scht. Bitte senden Sie Ihre E-Mail nach meinem Urlaub erneut.\u201c So stand es in der Out-of-office-Antwort eines Angestellten einer Universit\u00e4t. Ist das die geniale L\u00f6sung f\u00fcr die E-Mail-Flut, die vielen Arbeitnehmern die Urlaubsr\u00fcckkehr vermiest? Oder ist es eher eine Schnapsidee?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_648194\" style=\"width: 440px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-648194\" class=\"size-full wp-image-648194\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1.jpg\" alt=\"\" width=\"430\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1.jpg 430w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1-199x300.jpg 199w\" sizes=\"auto, (max-width: 430px) 100vw, 430px\" \/><p id=\"caption-attachment-648194\" class=\"wp-caption-text\">Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>L\u00f6schen? Nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers<\/strong><\/p>\n<p>L\u00f6scht der Arbeitgeber von sich aus alle E-Mails, die w\u00e4hrend seines Urlaubs eingehen, haben Mitarbeiter arbeitsrechtlich nichts zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p>Genauso ist es, wenn das Unternehmen es den Mitarbeitern erlaubt, selbst alles zu l\u00f6schen, was w\u00e4hrend des Urlaubs eingeht. Das ist aber in den Betrieben der absolute Ausnahmefall. Aus gutem Grund: Kaum ein Kunde hat Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, wenn er eine E-Mail zwei mal senden muss.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist das L\u00f6schen rechtlich sehr heikel: Unternehmen sind verpflichtet, Handelsbriefe und steuerlich relevante Unterlagen aufzubewahren. Das k\u00f6nnen auch E-Mails sein. Ein Unternehmen, das unbesehen alles l\u00f6scht, handelt oft rechtswidrig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer eigenm\u00e4chtig l\u00f6scht, riskiert seinen Job<\/strong><\/p>\n<p>Was kann passieren, wenn ein Mitarbeiter einfach ohne Zustimmung des Arbeitgebers und auf eigene Faust alle E-Mails l\u00f6scht, die w\u00e4hrend seines Urlaubs eintrudeln? Wer das macht, riskiert eine fristlose K\u00fcndigung. Denn je nachdem, in welchem Bereich der Mitarbeiter arbeitet, droht dem Unternehmen zum Beispiel der Verlust von Auftr\u00e4gen. Oder genauso schlimm: Eine Mail wird sp\u00e4ter als Beleg in einem Gerichtsprozess gebraucht \u2013 das kann teuer werden, wenn der Prozess verloren wird, weil das Beweismittel leiderleider gel\u00f6scht wurde.<\/p>\n<p>Eine fristlose K\u00fcndigung ist selbst dann m\u00f6glich, wenn der Mitarbeiter mit einer Abwesenheitsnotiz darauf hinweist, dass er alles l\u00f6scht. Denn niemand kann darauf vertrauen, dass ein Kunde so verst\u00e4ndnisvoll ist, seinen Auftrag nach dem Urlaub noch einmal zu senden.<\/p>\n<p>Doch damit nicht genug: Kann das Unternehmen einen Schaden nachweisen, muss der Arbeitnehmer Schadensersatz leisten. Das kann teuer werden, wenn etwa w\u00e4hrend des Urlaubs ein Gro\u00dfauftrag eingegangen ist, der seinem Unternehmen wegen der einsamen L\u00f6sch-Aktion leider verloren geht.<\/p>\n<p>Und Vorsicht: Dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber immer nur beschr\u00e4nkt haften, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wer als Arbeitnehmer vors\u00e4tzlich handelt, haftet f\u00fcr den vollen Schaden (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen. 8 AZR 418\/09).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer nur interne E-Mails l\u00f6scht<\/strong><\/p>\n<p>Anders ist es, wenn ein Mitarbeiter nur interne E-Mails l\u00f6scht und seine Abwesenheitsnotiz so einstellt, dass nur seine Kollegen entsprechend informiert werden. Zuallererst gilt: Hat der Arbeitgeber es erlaubt, darf der Mitarbeiter so vorgehen.<\/p>\n<p>Handelt der Arbeitnehmer dagegen auf eigene Faust, kommt es auf den Einzelfall an: Oft wird eine sofortige K\u00fcndigung unzul\u00e4ssig sein. Normalerweise muss der Arbeitgeber das unerlaubte L\u00f6schen zuerst abmahnen. Erst wenn der Mitarbeiter beim n\u00e4chsten Urlaub wieder alle internen E-Mails l\u00f6scht, kann eine K\u00fcndigung zul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>E-Mails l\u00f6schen nach der K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>Auch sonst ist beim L\u00f6schen von E-Mails Vorsicht angesagt. Ein h\u00e4ufiger Fall: Das Unternehmen \u00fcberreicht dem Mitarbeiter eine K\u00fcndigung zum Beispiel wegen schlechter Leistung oder h\u00e4ufiger Krankheit. Der Mitarbeiter ist ver\u00e4rgert, geht an seinen Schreibtisch und l\u00f6scht so viel wie m\u00f6glich: E-Mails, Excel-Tabellen, Word-Dokumente undsoweiter. Alles was sich so in seiner Inbox oder auf seiner Festplatte befindet. Hier kennen die Arbeitsgerichte kein Pardon. Eine erneute, diesmal fristlose K\u00fcndigung d\u00fcrfte in aller Regel wirksam sein (Landesarbeitsgericht Hessen, Aktenzeichen 7 Sa 1060\/10). Besonders \u00e4rgerlich f\u00fcr Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber eigentlich eine Abfindung angeboten hat: Wer Daten l\u00f6scht und dann fristlos entlassen wird, der kann auch die Abfindung vergessen.<\/p>\n<p>Aber damit nicht genug: Wenn das Unternehmen Strafanzeige wegen Datenver\u00e4nderung oder Computersabotage stellt, dann gibt es vielleicht bald Post vom Staatsanwalt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aufr\u00e4umwahn im Sekretariat und Hilfe f\u00fcr den Chef<\/strong><\/p>\n<p>Was auch verboten ist: Ein Manager verl\u00e4sst das Unternehmen, seine Sekret\u00e4rin l\u00f6scht seinen gesamten Mailaccount. Denn die dienstlichen E-Mails geh\u00f6ren der Firma. Ob hier eine K\u00fcndigung oder \u00c4rger mit dem Staatsanwalt drohen, h\u00e4ngt aber vom Einzelfall ab. Wollte die Sekret\u00e4rin ihrem ehemaligen Chef \u201ehelfen\u201c und beispielsweise belastendes Material vernichten, riskiert sie ihren Job.<\/p>\n<p>Handelt sie aus Aufr\u00e4umwahn, kommt sie vielleicht mit einem blauen Auge davon und kassiert nur eine Abmahnung.<\/p>\n<p>Hat sie auf Bitte des ehemaligen Chefs nur dessen private E-Mails aus dem dienstlichen Account gel\u00f6scht, kann diese L\u00f6sch-Aktion sogar rechtm\u00e4\u00dfig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>L\u00f6schen, kaum dass der Mitarbeiter durchs Hoftor geht? Vorsicht!<\/strong><\/p>\n<p>Erlaubt der Arbeitgeber den Mitarbeitern ausdr\u00fccklich die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts f\u00fcr Privatzwecke, darf er das Account beim Ausscheiden des Mitarbeiters nicht einfach l\u00f6schen.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer muss erst mal die Gelegenheit bekommen, seine privaten E-Daten zu sichern. L\u00f6scht der Arbeitgeber einfach, kann er sich schadensersatzpflichtig oder sogar wegen Datenver\u00e4nderung strafbar machen (OLG Dresden vom 05.09.2012, Aktenzeichen 4 W 961\/12).<\/p>\n<p>Sind private E-Mails im Unternehmen von vornherein verboten, darf der Dienstaccount auch vom Unternehmen gel\u00f6scht werden. Hat der Ex-Mitarbeiter das Verbot missachtet und widerrechtlich private E-Mails in seinem Dienstaccount gespeichert, hat er Pech.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-664324\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-300x212.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; E-Mail-Flut nach dem Urlaub: einfach alles l\u00f6schen? Da kommt man gut erholt aus dem Urlaub, schaltet den Computer an \u2013 und wird von Hunderten von E-Mails erschlagen, die sich inzwischen angesammelt haben. 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