{"id":665674,"date":"2017-08-18T15:37:41","date_gmt":"2017-08-18T13:37:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=665674"},"modified":"2017-08-21T12:37:15","modified_gmt":"2017-08-21T10:37:15","slug":"autokartell-wer-das-kartell-verpfeift-braucht-sich-nicht-outen-via-ad-hoc-mitteilung-aber-der-aufsichtsrat-muss-zum-schweigen-verdonnert-werden-sieben-fragen-an-die-heuking-anwaelte-rainer-velte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2017\/08\/18\/autokartell-wer-das-kartell-verpfeift-braucht-sich-nicht-outen-via-ad-hoc-mitteilung-aber-der-aufsichtsrat-muss-zum-schweigen-verdonnert-werden-sieben-fragen-an-die-heuking-anwaelte-rainer-velte\/","title":{"rendered":"Autokartell: Wer sein Kartell verpfeift, braucht sich nicht outen via Ad-hoc-Mitteilung &#8211; aber der Aufsichtsrat muss zum Schweigen verdonnert werden. Sieben Fragen an die Heuking-Anw\u00e4lte Rainer Velte und Andr\u00e9 Szesny"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unternehmen, die\u00a0Kartells\u00fcnder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen\u00a0wollen, um selbst straffrei auszugehen,\u00a0stecken gleich in mehreren Zwickm\u00fchlen: zwischen\u00a0gegens\u00e4tzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Ver\u00f6ffentlichung einerseits. Und sie m\u00fcssen obendrein ihrem eigenen Aufsichtsrat misstrauen. Denn der arbeitet ja hauptamtlich woanders &#8211; und das wom\u00f6glich\u00a0sogar bei einem Opfer dieses Kartells oder einem Mit-Kartells\u00fcnder.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>BMW f\u00fchle sich von Daimler hintergangen und sei emp\u00f6rt, schrieb die &#8222;S\u00fcddeutsche Zeitung&#8220;. Denn Daimler habe schon 2014 bei der EU-Kommission &#8222;eine Art Selbstanzeige&#8220; gemacht \u00fcber m\u00f6gliche, verbotene Kartellabsprachen zusammen mit vier anderen Autoherstellern &#8211; unter anderem eben auch BMW &#8211; , als Whistleblower von der Kronzeugenregelung der Kartellbeh\u00f6rden zu profitieren: Um die Chance zu haben, zum Dank f\u00fcr &#8211; r\u00fcckhaltlos s\u00e4mtliche &#8211; Informationen f\u00fcr die Ermittlungen ohne eine Millionenstrafe davon zu kommen. Auch VW soll sp\u00e4ter den Beh\u00f6rden eine \u00e4hnliche Offenbarung gemacht haben mit demselben Ziel. Die Bedingung laut eines Handouts des Bundeskartellamts ist in solchen F\u00e4llen: Dass die Kartell-Whistleblower dar\u00fcber Stillschweigen bewahren &#8211; um die weiteren Ermittlungen der staatlichen Beh\u00f6rden nicht zu st\u00f6ren und auch, um die Mitt\u00e4ter nicht zu warnen.<\/p>\n<p>Dumm nur, dass es &#8211; zumindest f\u00fcr b\u00f6rsennotierte Aktiengesellschaften &#8211; gleichzeitig die genau entgegen gesetzte Pflicht gibt, \u00fcber Kursrelevantes sofort eine Ad-hoc-Mitteilung zu machen, um die Aktion\u00e4re zu sch\u00fctzen. Als die &#8222;Art Selbstanzeige&#8220; von Daimler in die Presse kam, reagierte der Aktienkurs jedenfalls deutlich. <a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/unternehmen\/auto\/kartellverdacht-bafin-prueft-moegliche-verstoesse-von-autobauern\/20155692.html\">Inzwischen pr\u00fcft die Bafin<\/a>.\u00a0http:\/\/www.wiwo.de\/unternehmen\/auto\/kartellverdacht-bafin-prueft-moegliche-verstoesse-von-autobauern\/20155692.html<\/p>\n<p>Vom Bundeskartellamt gab es auf Nachfrage der WiWo keine Aufl\u00f6sung. Nur diese: Auch von durchsuchten Unternehmen in anderen F\u00e4llen machten manche eine Ad-hoc-Mitteilung, manche nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Daher hier nun sieben Fragen an den Wirtschaftsstrafrechtler Andr\u00e9 Szesny und den Kartellrechtler Rainer Velte zu dieser Zwickm\u00fchle. Beide Anw\u00e4lte sind Partner der Top-Kanzlei Heuking K\u00fchn.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Management-Blog: Kartells\u00fcnder, die sich selbst bei den Beh\u00f6rden als Kronzeuge anzeigen, stecken in der Zwickm\u00fchle: Als Whistleblower m\u00fcssen sie schweigen, als b\u00f6rsennotierte Unternehmen m\u00fcssen sie eine Ad hoc-Mitteilung \u00fcber ihre Selbstanzeige herausgeben. Was raten Sie denen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Velte:<\/strong> Ja, die Bonusregeln der deutschen und europ\u00e4ischen Kartellbeh\u00f6rden verlangen<\/p>\n<div id=\"attachment_665699\" style=\"width: 210px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-665699\" class=\"size-medium wp-image-665699\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/08\/heuking.Velte_.Rainer.Heuking-200x300.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/08\/heuking.Velte_.Rainer.Heuking-200x300.jpg 200w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/08\/heuking.Velte_.Rainer.Heuking.jpg 433w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><p id=\"caption-attachment-665699\" class=\"wp-caption-text\">Rainer Velte, Kartellrechtler bei Heuking<\/p><\/div>\n<p>von Kronzeugen Stillschweigen &#8211; und das kollidiert wom\u00f6glich mit deren Ad-hoc-Mitteilungspflicht. Das ist ein Dilemma f\u00fcr die Unternehmen. Wer sich als Kronzeuge beim Kartellamt oder der EU-Kommission offenbart, dem winken oft erhebliche Bu\u00dfgeldabschl\u00e4ge &#8211; im H\u00f6chstfall wird ihm die Busse ganz erlassen. Verletzt das Unternehmen die Schweigepflicht der Bonusregeln, die die Kartellbeh\u00f6rden ihm dann auferlegen, riskiert er seinen Kronzeugenstatus und damit auch die Bu\u00dfgeldrabatte oder &#8211; befreiung. Verst\u00f6\u00dft es aber gegen die Ad-hoc-Mitteilungspflicht, riskiert es dadurch hohe Geldbu\u00dfen, schlimmstenfalls sogar Gef\u00e4ngnisstrafe f\u00fcr die Top-Manager wegen Marktmanipulation.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ab wann muss eine b\u00f6rsennotierte Aktiengesellschaft denn bei einer Selbstanzeige bei Bundeskartellamt oder EU-Kommission die Aktion\u00e4re dar\u00fcber per Ad-Hoc-Mitteilung informieren?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Szesny:<\/strong> Gegebenenfalls sofort,\u00a0damit der Kapitalmarkt und die Aktion\u00e4re m\u00f6glichst schnell und gleichm\u00e4\u00dfig informiert sind. \u00a0Zeigt sich ein Unternehmen wegen eines<\/p>\n<div id=\"attachment_665772\" style=\"width: 209px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-665772\" class=\"size-medium wp-image-665772\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/08\/Szesny_Dr_Andre_02_2017_print_hoch-2-1-199x300.jpg\" alt=\"\" width=\"199\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/08\/Szesny_Dr_Andre_02_2017_print_hoch-2-1-199x300.jpg 199w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/08\/Szesny_Dr_Andre_02_2017_print_hoch-2-1.jpg 432w\" sizes=\"auto, (max-width: 199px) 100vw, 199px\" \/><p id=\"caption-attachment-665772\" class=\"wp-caption-text\">Andr\u00e9 Szesny, Strafverteidiger bei Heuking<\/p><\/div>\n<p>Kartellversto\u00dfes an, kann das eine sofort, also ad hoc, zu ver\u00f6ffentlichende Insiderinformation sein. Das sind\u00a0\u00f6ffentlich nicht bekannte, pr\u00e4zise Informationen, die das Unternehmen betreffen und die, wenn sie bekannt werden, den B\u00f6rsenkurs beeinflussen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Und wie soll sich ein b\u00f6rsennotiertes Unternehmen, das Kronzeuge sein will, verhalten? Schweigen oder melden per Ad-hoc-Mitteilung?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Szesny:<\/strong> Das ist wie zwischen Pest und Cholera w\u00e4hlen zu d\u00fcrfen. Aber wer eine Pflicht nur erf\u00fcllen kann, wenn er dabei eine andere verletzt, darf wegen der Pflichtverletzung nicht bestraft werden. Juristen nennen das rechtfertigende Pflichtenkollision. Einzige Bedingung: die kollidierenden Pflichten m\u00fcssen gleichwertig sein.Das liegt hier aber nicht auf der Hand:\u00a0Ein Unterschied besteht schon darin, dass Ad-hoc-Mitteilungspflichten gesetzliche Pflichten sind\u2026<\/p>\n<p><strong>Velte:<\/strong> \u2026 und dass die Schweigepflicht im Kronzeugenprogramm nicht gesetzlich geregelt ist. Sie beruht nur auf einer Verwaltungsvorschrift der Kartellbeh\u00f6rde, mit der Kartelle m\u00f6glichst effektiv aufgedeckt werden sollen.\u00a0 Praktisch und aus Sicht der Unternehmen wiegen Schweigepflicht und Ad-hoc-Mitteilungspflicht aber gleich schwer, denn in jedem Falle drohen Geldbu\u00dfen oder gar Strafen \u2013 ob sie nun auf einem Gesetz beruhen oder nicht. Ich sehe deshalb als Kartellrechtler keinen qualitativen Unterschied.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Szesny:<\/strong> Das sehe ich auch aus kapitalmarktstrafrechtlicher Sicht so. Nat\u00fcrlich ist die schnelle Information des Kapitalmarkts und der Aktion\u00e4re wichtig, um Marktmissbrauch, vor allem Insiderhandel zu verhindern. Beides \u2013 die schnelle Aufkl\u00e4rung von Kartelldelikten wie auch die Verhinderung von Marktmissbrauch \u2013 sind wichtige Ziele im Rechtssystem.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Unternehmen, die ihre Mit-Kartells\u00fcnder verpfeifen, brauchen also keine Ad-hoc-Mitteilung machen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Velte<\/strong>: Das ist im Einzelfall jedenfalls f\u00fcr eine gewisse Zeit denkbar.\u00a0Diese Frage und diese Zwickm\u00fchle sind v\u00f6llig neu. Im Gesetz steht dazu nichts. Auch kein Gericht hat dazu bis etwas gesagt. Oft l\u00e4sst sich der Konflikt eines b\u00f6rsennotierten Unternehmens als Kronzeuge zwischen Stillschweigen und Ad-hoc-Mitteilungspflicht aber so l\u00f6sen, dass es sich von den Kartellbeh\u00f6rden von der Schweigepflicht entbinden l\u00e4sst. Der Parallelfall ist eine Durchsuchung eines Kartellverd\u00e4chtigen: Das l\u00e4sst die Bonusregelung des Bundeskartellamts f\u00fcr die Zeit nach einer Durchsuchung ausdr\u00fccklich zu. Aber erst danach,nicht eher.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Szesny:<\/strong>\u00a0Au\u00dferdem k\u00f6nnen b\u00f6rsennotierte Aktiengesellschaften Ad-hoc-Mitteilungen aufschieben und erst sp\u00e4ter ver\u00f6ffentlichen.\u00a0Das geht, wenn eine Ad-hoc-Mitteilung berechtigte Interessen des Unternehmens beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde, \u2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u2026 also finanzielle Verluste durch eine h\u00f6here Geldstrafe oder Geldbu\u00dfe?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Velte<\/strong>: Genau. Im Kronzeugenantrag liegt die Chance, durch Selbstanzeige und Stillschweigen einen m\u00f6glichst hohen Bu\u00dfgeldnachlass zu erlangen. Hinzu kommt, dass der Kronzeuge auch zivilrechtlich nur beschr\u00e4nkt haftet \u2013 n\u00e4mlich nur gegen\u00fcber seinen eigenen Kunden, nicht gegen\u00fcber allen anderen Kunden des Kartells, also auch der anderen Kartells\u00fcnder. Das ist ein berechtigtes Interesse des Unternehmens. Denn Kartellbu\u00dfen und Schadenersatzforderungen erreichen schnell Millionenh\u00f6hen, und \u00a0die Vorst\u00e4nde haben die gesetzliche Pflicht, Schaden abzuwenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Szesny<\/strong>: Ein Zeitaufschub von den Kartellbeh\u00f6rden setzt zus\u00e4tzlich voraus, dass der Markt nicht irregef\u00fchrt wird und dass die Information w\u00e4hrend des Aufschubs geheim gehalten wird. Auch gegen\u00fcber den Mit-Kartells\u00fcndern. Das tun die Kronzeugen ja ohnehin, um den Bu\u00dfgeldnachlass oder -erlass nicht zu gef\u00e4hrden. B\u00f6rsennotierte Kronzeugen m\u00fcssen also sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob sie die Ad-hoc-Mitteilung schieben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist mit dem Aufsichtsrat: Daimler hat seinen Aufsichtsrat wohl informiert, VW aber nicht. VW-Aufsichtsrat Stephan Weil \u00e4rgerte sich in den TV-Nachrichten vor laufender Kamera dar\u00fcber. Muss ein Vorstand wom\u00f6glich gegen\u00fcber seinen eigenen Kontrolleuren, dem Aufsichtsrat, einen Kronzeugenantrag geheim halten? Immerhin k\u00f6nnen Aufsichtsr\u00e4te in ihrem Hauptjob durchaus bei einem Mitbewerber im Vorstand sitzen &#8211; schlimmstenfalls sogar einem Mit-Kartells\u00fcnder oder Kunden, der sich gesch\u00e4digt sieht.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Velte<\/strong>: Der Aufsichtsrat hat das Recht, vom Vorstand informiert zu werden, aber das ist in der Praxis problematisch. Jedenfalls muss der Vorstand sicherstellen, dass der Aufsichtsrat die Information geheim h\u00e4lt &#8211; auch gegen\u00fcber dem Unternehmen, bei dem er hauptberuflich t\u00e4tig ist. Das kann tats\u00e4chlich ein Mitbewerber, ein Kunde, die Hausbank und schlimmstenfalls ein Mit-Kartells\u00fcnder sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist mit den Mit-Kartells\u00fcndern: K\u00f6nnen die nach einer Ad-Hoc-Mitteilung des \u2013 ersten \u2013 Whistleblowers \u00fcberhaupt noch aufsatteln und auch selbst noch mit eigenen Kronzeugenantr\u00e4gen hinterherkleckern? Um wenigstens Rabatte bei den Kartell-Strafen zu erreichen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Velte:<\/strong> Ja, das k\u00f6nnen sie durchaus. Die Kronzeugenregelungen der Kartellbeh\u00f6rden wollen von kooperierenden Kartellanten wesentliche Aufkl\u00e4rungsbeitr\u00e4ge. Die sind auch dann noch m\u00f6glich, wenn die Tatsache, dass der erste S\u00fcnder schon einen Kronzeugenantrag gestellt hat, schon \u00f6ffentlich bekannt ist.<\/p>\n<p>Ich habe sogar schon erlebt, dass Kartellbeh\u00f6rden von sich aus auf Mit-Kartellants\u00fcnder zugehen, sie \u00fcber einen Kronzeugenantrag eines anderen informieren und sie ermuntern, ebenfalls einen Kronzeugenantrag zu stellen &#8211; zur Absicherung ihrer Ermittlungsergebnisse.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/unternehmen\/auto\/kartellverdacht-bafin-prueft-moegliche-verstoesse-von-autobauern\/20155692.html\">http:\/\/www.wiwo.de\/unternehmen\/auto\/kartellverdacht-bafin-prueft-moegliche-verstoesse-von-autobauern\/20155692.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-664324\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-300x212.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2017\/02\/Blog-Ranking2017.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmen, die\u00a0Kartells\u00fcnder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen\u00a0wollen, um selbst straffrei auszugehen,\u00a0stecken gleich in mehreren Zwickm\u00fchlen: zwischen\u00a0gegens\u00e4tzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Ver\u00f6ffentlichung einerseits. 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