{"id":663985,"date":"2017-01-31T23:26:23","date_gmt":"2017-01-31T22:26:23","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=663985"},"modified":"2017-01-31T23:26:23","modified_gmt":"2017-01-31T22:26:23","slug":"wenn-kunden-angestellte-auf-facebook-seiten-schlecht-machen-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-heiko-langer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2017\/01\/31\/wenn-kunden-angestellte-auf-facebook-seiten-schlecht-machen-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-heiko-langer\/","title":{"rendered":"Wenn Kunden Angestellte auf Facebook-Seiten schlecht machen. Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Heiko Langer"},"content":{"rendered":"<div class=\"\"><\/div>\n<div class=\"\"><strong>Unternehmen k\u00f6nnen durchaus Facebook-Seiten installieren &#8211; nur m\u00fcssen sie b\u00f6swillige oder kritische Kommentare gegen einzelne Mitarbeiter mit deren Namen verhindern. Gastbeitrag von\u00a0Heiko Langer, \u00a0Arbeitsrechtler und Partner bei Hoffmann Liebs Fritsch &amp; Partner in D\u00fcsseldorf \u00fcber ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts \u00fcber m\u00f6gliche Reaktionen ver\u00e4rgerter Kunden auf Facebook-Seiten.<\/strong><\/div>\n<div class=\"\"><\/div>\n<div class=\"\"><\/div>\n<div class=\"\">\n<div id=\"attachment_663810\" style=\"width: 465px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-663810\" class=\"size-full wp-image-663810\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/12\/Langer-Heiko.jpg\" alt=\"Heiko Langer, Hoffmann Liebs Partner (Foto: HL)\" width=\"455\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/12\/Langer-Heiko.jpg 455w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/12\/Langer-Heiko-210x300.jpg 210w\" sizes=\"auto, (max-width: 455px) 100vw, 455px\" \/><p id=\"caption-attachment-663810\" class=\"wp-caption-text\">Heiko Langer, Hoffmann Liebs Partner (Foto: HL)<\/p><\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zwei kritische Posts von Kunden l\u00f6sen einen Prozess durch drei Instanzen aus\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Richten Unternehmen eine Facebook-Seite ein, sollten sie die Posting-Funktion &#8211; mit der jeder Internetnutzer unten den Kunden ohne vorherige Kontrolle Beitr\u00e4ge einstellen kann &#8211; abschalten. Vorsichtshalber. Jedenfalls solange der Betriebsrat dieser Funktion nicht zugestimmt hat. Gegen Unternehmens-Facebook-Seite an sich k\u00f6nnen Betriebsr\u00e4te nicht vorgehen. Doch Mitarbeiter, die ein Namensschild tragen und in kritischen Kundenkommentaren bei Facebook vorgef\u00fchrt und mit vollem Namen anprangert werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen gesch\u00fctzt werden. Immerhin sind solche Pots ungefiltert, wom\u00f6glich hoch emotional oder gar ungerechtfertigt.<\/p>\n<p>Ob der Betriebsrat dann konkret in der Facebook-Seite ein Risiko f\u00fcr seine Kollegen sieht, d\u00fcrfte auch davon abh\u00e4ngen, ob der der Arbeitgeber versichert, unangemessene, beispielsweise beleidigende Kundenkommentare auszusondern. Zum anderen wird der Betriebsrat pr\u00fcfen, wie gro\u00df das tats\u00e4chliche Risiko negativer Kommentare \u00fcber Arbeitnehmer ist. Je mehr und je intensiver der Kundenkontakt der Mitarbeiter ist, umso h\u00f6her ist die Wahrscheinlichkeit auch kritischer \u00c4u\u00dferungen.<\/p>\n<p>In diesem Sinne urteilte k\u00fcrzlich das Bundesarbeitsgericht gegen den DRK-Blutspendedienst West in Hagen, dessen Mitarbeiter im Job Namensschilder tragen m\u00fcssen:\u00a0Will ein Unternehmen Posts auf seiner Facebook-Seite zulassen, muss er seinen Betriebsrat beteiligen, bevor die Seite freigeschaltet wird. Andernfalls droht ihm die Stilllegung der Seite (Aktenzeichen 1 ABR 7\/15).<\/p>\n<p>Konkret hatte der Blutspendedienst eine Facebook-Seite eingerichtet, auf der nicht nur seine Blutspende-Termine standen. Die Facebook-User konnten dort auch Posts \u00fcber das Verhalten und die Leistung der Mitarbeiter mit deren vollem Namen einstellen. In Hagen hatten schon sich zweimal Blutspender kritisch \u00fcber Mitarbeiter ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der \u00dcberwachungsdruck einer Facebook-Seite<\/strong><\/p>\n<p>Deshalb hatte der Konzernbetriebsrat gegen diese Facebook-Seite bis zum h\u00f6chsten Arbeitsgericht geklagt: Sie sei mitbestimmungspflichtig und geh\u00f6re stillgelegt. K\u00f6nnten sich Nutzer zum Verhalten einzelner Mitarbeiter \u00f6ffentlich kritisch \u00e4u\u00dfern, erzeuge dies einen erheblichen \u00dcberwachungsdruck.<\/p>\n<p>Der Blutspendedienst k\u00f6nne als Seiteninhaber zudem die Posts auswerten. Die Seite sei deshalb ein \u201eInstrument der technischen Verhaltens- und Leistungskontrolle\u201c im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, dem m\u00fcsse der Betriebsrat erst einmal zustimmen m\u00fcsse. Seine Forderung: Das Abschalten der gesamten Facebook-Seite bis zu einer Einigung zwischen den Parteien auf Konzernebene.<\/p>\n<p>Hatte das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf in der vorherigen Instanz noch den Betriebsrat abgewiesen, weil Facebook-Seiten in erster Linie Marketingzwecken dienen, so bekam er in letzter Instanz recht.<\/p>\n<p>Generell ist die Pr\u00e4senz des Unternehmens in Social Media wie Facebook zwar Sache des Arbeitgebers. Die Errichtung und der Betrieb an sich sind daher mitbestimmungsfrei. Gehen aber Posts unmittelbar und f\u00fcr jeden sichtbar online, muss sich der Arbeitgeber vorab mit dem Betriebsrat einigen. Bezieht sich ein Post auf das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern, liege eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch eine technische Einrichtung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Allein schon, dass die Facebook-Seite geeignet ist, Mitarbeiter zu \u00fcberwachen, gen\u00fcgt also f\u00fcr das zwingende Mitbestimmungsrecht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die L\u00f6sung: Posting-Funktion deaktivieren<\/strong><\/p>\n<p>Ganz abschalten muss das Unternehmen die Facebook-Seite aber nicht, sondern es kann die Posting-Funktion deaktivierten.<\/p>\n<p>Prangern unzufriedene Kunden Firmenmitarbeiter auf ihren eigenen Facebookseiten, in anderen sozialen Netzen oder direkt auf Twitter \u00f6ffentlich an, muss und kann das Unternehmen sie offenbar nicht sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmen k\u00f6nnen durchaus Facebook-Seiten installieren &#8211; nur m\u00fcssen sie b\u00f6swillige oder kritische Kommentare gegen einzelne Mitarbeiter mit deren Namen verhindern. 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