{"id":663286,"date":"2016-11-15T11:45:50","date_gmt":"2016-11-15T10:45:50","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=663286"},"modified":"2016-11-15T11:45:50","modified_gmt":"2016-11-15T10:45:50","slug":"neue-regeln-fuer-leiharbeit-mit-geldbussen-verleihverbot-und-festvertraegen-gastbeitrag-von-sebastian-maiss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/11\/15\/neue-regeln-fuer-leiharbeit-mit-geldbussen-verleihverbot-und-festvertraegen-gastbeitrag-von-sebastian-maiss\/","title":{"rendered":"Neue Regeln f\u00fcr Leiharbeit &#8211; mit Geldbu\u00dfen, Verleihverbot und Festvertr\u00e4gen. Gastbeitrag von Sebastian Mai\u00df"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auf Unternehmen mit Leiharbeitnehmern kommt Arbeit zu: Stimmt der Bundesrat am 25. November 2016 zu, tritt im April 2017 die Reform zur Leiharbeit und von Werkvertr\u00e4gen in Kraft. Unternehmen sollten also schon jetzt die Eins\u00e4tze ihrer Leiharbeitnehmer \u00fcberpr\u00fcfen, wom\u00f6glich vom Werk-\/Dienstvertrag auf Leiharbeit umstellen und ihre Vertr\u00e4ge mit Verleihern aktualisieren.\u00a0<\/strong><strong>In etlichen Unternehmen wirken sich die neuen Regeln auf die Mitbestimmung aus, manche m\u00fcssen sogar erstmals einen Aufsichtsrat installieren. <a href=\"http:\/\/www.vangard.de\/ansprechpartner\/dr-sebastian-maiss\">Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Sebastian Mai\u00df von Kanzlei Vangard.<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Im Dezember 2015 erschien hier <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/12\/10\/zeitarbeitnehmer-und-scheinselbstandige-was-auf-unternehmen-zukommt-zeigt-arbeitsrechtler-mais\/\">Mai\u00df\u00b4Gastbeitrag \u00fcber den ersten Entwurf zur Neuregelung:<\/a><\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"JToKegqwzm\"><p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/12\/10\/zeitarbeitnehmer-und-scheinselbstandige-was-auf-unternehmen-zukommt-zeigt-arbeitsrechtler-mais\/\">Zeitarbeiter und Scheinselbst\u00e4ndige: Was auf Unternehmen zukommt, zeigt Arbeitsrechtler Sebastian Mai\u00df<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; clip: rect(1px, 1px, 1px, 1px);\" title=\"&#8222;Zeitarbeiter und Scheinselbst\u00e4ndige: Was auf Unternehmen zukommt, zeigt Arbeitsrechtler Sebastian Mai\u00df&#8220; &#8212; Management-Blog\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/12\/10\/zeitarbeitnehmer-und-scheinselbstandige-was-auf-unternehmen-zukommt-zeigt-arbeitsrechtler-mais\/embed\/#?secret=MW4SABfpKB#?secret=JToKegqwzm\" data-secret=\"JToKegqwzm\" width=\"584\" height=\"329\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_659481\" style=\"width: 443px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-659481\" class=\"size-full wp-image-659481\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/12\/maiss.sebastian.2015.jpg\" alt=\"Sebastian Maiss, Arbeitsrechtler bei Vangard\" width=\"433\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/12\/maiss.sebastian.2015.jpg 433w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/12\/maiss.sebastian.2015-199x300.jpg 199w\" sizes=\"auto, (max-width: 433px) 100vw, 433px\" \/><p id=\"caption-attachment-659481\" class=\"wp-caption-text\">Sebastian Mai\u00df, Arbeitsrechtler bei Vangard<\/p><\/div>\n<p><strong>H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer: 18 Monate<\/strong><\/p>\n<p>Wie bisher d\u00fcrfen Unternehmen Stammarbeitspl\u00e4tze mit Leiharbeitnehmern besetzen &#8211; nur eben nicht dauerhaft mit dem selben Leiharbeitnehmer. Obergrenze f\u00fcr ein und denselben: 18 Monate. Dann ist Schluss. Denselben Leiharbeiter zur\u00fcck holen ist erst nach drei Monaten Unterbrechung erlaubt.<\/p>\n<p>Zul\u00e4ssig: Ein Rotationsmodell mit verschiedenen Leiharbeitnehmern auf demselben Arbeitsplatz.\u00a0<span style=\"font-weight: 300\">Die 18-Monats-Grenze gilt erstmals ab November 2018.\u00a0<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer l\u00e4nger denselben Leiharbeitnehmer besch\u00e4ftigen darf\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Ist der Entleiher tarifgebunden, kann er im Tarifvertrag auch eine l\u00e4ngere oder k\u00fcrzere \u00dcberlassungsdauer als 18 Monate vereinbaren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Verl\u00e4ngerungs-Hebel Betriebsvereinbarung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr nicht tarifgebundene Entleiher gilt: Erlaubt ein Tarifvertrag ein Abweichen von den 18 Monaten, kann er diese durch eine Betriebsvereinbarung \u00fcbernehmen. Der Tarifvertrag kann den Betriebsparteien auch erlauben, auf maximal 24 Monate zu verl\u00e4ngern. In beiden F\u00e4llen gilt: Ohne Betriebsrat geht nichts.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Konsequenz:<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr viele Unternehmen &#8211; die ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung &#8211; bleibt es bei der 18-Monats-Grenze.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Neues Risiko: Geldbu\u00dfe bis 30.000 Euro, fester Job, Entzug der Verleiherlaubnis<\/strong><\/p>\n<p>Welche Konsequenzen hat das \u00dcberschreiten der H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer? Es kann sehr teuer werden &#8211; f\u00fcr\u00a0Entleiher wie Verleiher. Es entsteht ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen dem entleihenden Unternehmen und dem Leiharbeitnehmer schon ab dem ersten Tag nach \u00dcberschreiten der 18-Monats-Grenze. Es sei denn der Leiharbeitnehmer entscheidet sich, bei dem Verleiher angestellt bleiben zu wollen.<\/p>\n<p>Obendrein droht Ver- und Entleiher eine Geldbu\u00dfe bis 30.000 Euro. Damit nicht genug: Der Verleiher riskiert seine Erlaubnis zur Arbeitnehmer\u00fcberlassung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft nach neun Monaten<\/strong><\/p>\n<p>Leiharbeitnehmer sollen nach neun Monaten mit der Stammbelegschaft gleich behandelt werden hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen:<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Zuschlagstarifvertr\u00e4ge der jeweiligen Branche sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer stufenweise gleichwertigen Lohn bekommen und das sp\u00e4testens nach sechs Wochen Einarbeitungszeit. Aber auch dann gilt: Nach sp\u00e4testens 15 Monaten m\u00fcssen Leiharbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft bekommen.<\/p>\n<p>Auch diese gleichen Arbeitsbedingungen m\u00fcssen erstmals ab Januar 2018 herrschen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Neue Unklarheiten, viel B\u00fcrokratie<\/strong><\/p>\n<p>Ungeregelt ist im Gesetz leider: Welche\u00a0Gehaltsbestandteile, die zu diesen wesentlichen Arbeitsbedingungen geh\u00f6ren, die gleich sein m\u00fcssen. Verleiher haben dann gerade bei Kurzeins\u00e4tzen viel b\u00fcrokratischen Aufwand: Sie m\u00fcssen die betrieblichen Lohnstrukturen ihres Kunden vollst\u00e4ndig erfassen und umrechnen auf den Lohn des Leiharbeitnehmers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Risiko f\u00fcr Verleiher: Geldbu\u00dfen und Entzug der Verleiherlaubnis<\/strong><\/p>\n<p>Achtung: Dem Verleiher drohen bei Verst\u00f6\u00dfen erhebliche Konsequenzen: Nachzahlungsanspr\u00fcche des Leiharbeitnehmers, ein Bu\u00dfgeld bis EUR 30.000,- und ein Widerruf der \u00dcberlassungserlaubnis.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Risiko f\u00fcr Unternehmen: Festanstellung, Geldbu\u00dfe, Entzug der Leihelaubnis<\/strong><\/p>\n<p>Stichwort Fallschirml\u00f6sung: Bislang konnten sich Verleiher und Entleiher durch eine vorsorglich eingeholte Arbeitnehmer\u00fcberlassungserlaubnis sch\u00fctzen gegen die Rechtsfolgen eines &#8222;fehlgeschlagenen&#8220; Werk- oder Dienstvertrages. Dieser Fallschirm \u00f6ffnet sich ab April 2017\u00a0aber nur noch dann, wenn die Parteien das Vertragsverh\u00e4ltnis ausdr\u00fccklich als Arbeitnehmer\u00fcberlassung bezeichnen und den Leiharbeitnehmer mit Namen auff\u00fchren.<\/p>\n<p>Welche Konsequenzen drohen bei Versto\u00df: Ein festes Arbeitsverh\u00e4ltnisses zwischen dem Unternehmen und dem Leiharbeitnehmer plus maximal 30.000 Euro Bu\u00dfgeld . Verleihern droht der Entzug ihrer \u00dcberlassungserlaubnis.<\/p>\n<p>Was ist die Folge? Unternehmen werden wegen dieser neuen Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht dazu verleitet, auch &#8211; zul\u00e4ssige &#8211; Werkvertr\u00e4ge als Arbeitnehmeru\u0308berlassung zu deklarieren. In Zweifelsf\u00e4llen werden sie als Leiharbeit umetikettiert, obwohl der Werk-\/Dienstvertrag der passende Vertrag w\u00e4re. Zum Beispiel: Bei einem IT-Projekt zur Entwicklung einer neuen Software, in dem es dem Auftraggeber gerade darum geht, die Software p\u00fcnktlich und fehlerfrei entwickeln zu lassen. Er will \u00fcblicherweise Garantien und Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche. Die gibt es bei Leiharbeitnehmern gerade nicht: Da haftet der Verleiher nur daf\u00fcr, dass er sie sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Neu: Widerspruchsrecht gegen Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Wie oben geschildert, riskieren Unternehmen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das neue Gesetz ein festes Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Leiharbeitnehmer. Will der aber lieber bei dem Verleiher angestellt bleiben &#8211; etwa\u00a0weil er dort einen besseren K\u00fcndigungsschutz hat oder das Unternehmen kriselt. Er kann sich dann f\u00fcr die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit dem Verleiher entscheiden. Voraussetzung: Er tut das innerhalb von einem Monat.<\/p>\n<p>Einsatzunternehmen k\u00f6nnen sich gegen das Zustandekommen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht durch die Abgabe einer solchen Erkl\u00e4rung vor Beginn des Einsatzes absichern. Zuk\u00fcnftig gilt folgendes Verfahren: Der Leiharbeitnehmer muss zur Agentur f\u00fcr Arbeit gehen und dort erkl\u00e4ren, dass er an dem Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Verleiher festh\u00e4lt. Diese soll &#8211; vergleichbar einem Notar &#8211; den Eingang dieser Erkl\u00e4rung schriftlich best\u00e4tigen. F\u00fcr Unternehmen ist dies brandgef\u00e4hrlich: Gibt ein Leiharbeitnehmer diese Erkl\u00e4rung ab, dokumentiert er zugleich einen Versto\u00df gegen das neue Gesetz. Die Agentur f\u00fcr Arbeit wird dann m\u00f6glicherweise direkt ein Bu\u00dfgeldverfahren einleiten.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Keine Leiharbeitnehmer als Streikbrecher<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen d\u00fcrfen streikende Arbeitnehmer k\u00fcnftig nicht mehr durch Leiharbeitnehmer ersetzen \u2013 selbst wenn sie wollten. Unternehmen, die es trotzdem tun riskieren 500.00 Euro Geldbu\u00dfe.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Mehr Rechte f\u00fcr den Betriebsrat auf Infos<\/strong><\/p>\n<p>Das Unternehmen muss dem Betriebsrat die Vertr\u00e4ge mit Beratern und freien Mitarbeitern vorlegen, wie schon jetzt. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen Unternehmen dem Betriebsrat sagen, wo, wann und wie lange diese welche T\u00e4tigkeit stattfindet.<\/p>\n<p>Allerdings ist die Regel ein zahloser Tiger: Denn auch zuk\u00fcnftig brauchen Unternehmen keine Zustimmung vom Betriebsrats zu diesen Eins\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat kann diesen Einsatz nur dann nachtr\u00e4glich per Gericht beenden lassen, wenn er sich als &#8211; verdeckte &#8211; Arbeitnehmer\u00fcberlassung entpuppt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Leiharbeitnehmer z\u00e4hlen f\u00fcr die Mitbestimmung wie die Stammbelegschaft\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Was das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, steht jetzt auch im Gesetz: Leiharbeitnehmer z\u00e4hlen wie Stammbelegschaft, wenn es um die Schwellenwerte der betrieblichen Mitbestimmung geht.<\/p>\n<p>Und: Sind Leiharbeitnehmer l\u00e4nger als sechs Monate im Einsatz, z\u00e4hlen sie beim Ermitteln der Schwellenwerte bei der Unternehmensmitbestimmung. Das kann bedeuten, dass manche Unternehmen jetzt zum ersten Mal einen Aufsichtsrat installieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Unternehmensberater und IT-Profis bleiben au\u00dfen vor &#8211; und selbst\u00e4ndig<\/strong><\/p>\n<p>Zum ersten Mal definiert das neue Gesetz, was ein Arbeitsverh\u00e4ltnis ausmacht &#8211; und womit ein Unternehmensberater etwa oder ein IT-Experte auch bei komplexen Projekten selbst\u00e4ndig bleibt. Weil aber alle Umst\u00e4nde des tats\u00e4chlichen Einsatzes entscheidend sind, entstehen genug Zweifelsfragen &#8211; und neue Arbeit f\u00fcr Gerichte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Unternehmen mit Leiharbeitnehmern kommt Arbeit zu: Stimmt der Bundesrat am 25. November 2016 zu, tritt im April 2017 die Reform zur Leiharbeit und von Werkvertr\u00e4gen in Kraft. Unternehmen sollten also schon jetzt die Eins\u00e4tze ihrer Leiharbeitnehmer \u00fcberpr\u00fcfen, wom\u00f6glich vom &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/11\/15\/neue-regeln-fuer-leiharbeit-mit-geldbussen-verleihverbot-und-festvertraegen-gastbeitrag-von-sebastian-maiss\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[87,428,2747,6142,3553,6140,6139,5247,1960,5248,6141],"class_list":["post-663286","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-arbeitsrecht","tag-gastbeitrag","tag-leiharbeit","tag-leiharbeitnehmer","tag-mitbestimmung","tag-neues-gesetz","tag-reform-der-leiharbeit","tag-sebastian-mais","tag-unternehmen","tag-vangard","tag-verleiher"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/663286","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=663286"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/663286\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=663286"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=663286"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=663286"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}