{"id":663190,"date":"2016-11-08T12:46:00","date_gmt":"2016-11-08T11:46:00","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=663190"},"modified":"2016-11-08T17:38:53","modified_gmt":"2016-11-08T16:38:53","slug":"facebook-twitter-co-unternehmen-beobachten-immer-staerker-was-mitarbeiter-posten-und-kuendigen-ihnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/11\/08\/facebook-twitter-co-unternehmen-beobachten-immer-staerker-was-mitarbeiter-posten-und-kuendigen-ihnen\/","title":{"rendered":"Facebook, Twitter &amp; Co.: Unternehmen beobachten immer st\u00e4rker, was Mitarbeiter posten &#8211; und k\u00fcndigen ihnen"},"content":{"rendered":"<p><strong>K\u00fcndigungen wegen Posts, Likes, Shares auf Facebook, Tweets oder Fotos auf Instagram: Mit welchen Aktionen in sozialen Medien Arbeitnehmer ihren Job riskieren. Die Unternehmen sind hellh\u00f6rig geworden und beobachten, was Arbeitnehmer im Internet so treiben &#8211; und vor allem im Zusammenhang mit dem Unternehmensnamen. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Boris Dzida von Freshfields<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_648194\" style=\"width: 440px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-648194\" class=\"size-full wp-image-648194\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1.jpg\" alt=\"Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields\" width=\"430\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1.jpg 430w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1-199x300.jpg 199w\" sizes=\"auto, (max-width: 430px) 100vw, 430px\" \/><p id=\"caption-attachment-648194\" class=\"wp-caption-text\">Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Juli t\u00f6tete ein Amokl\u00e4ufer in M\u00fcnchen neun Menschen. Die Mitarbeiterin eines M\u00fcnchener Beauty-Unternehmens kommentierte das auf Facebook so: \u201eGut so!!!!! Deutschland will, dass Erdogan vernichtet wird. Soll ich jetzt Mitleid haben? Nein!\u201c.<\/p>\n<p>Ebenfalls auf Facebook \u00e4u\u00dferte sich ein Arbeiter aus S\u00fcddeutschland. Er postete ein Bild des KZ Auschwitz mit dem Text: \u201ePolen ist bereit f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsaufnahme\u201c.<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen reagierten die Arbeitgeber der Betroffenen mit einer fristlosen K\u00fcndigung. Doch der Arbeiter mit dem KZ-Bild klagte dagegen\u00a0vor dem Arbeitsgericht,\u00a0bekam Recht und behielt seinen Job.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer verr\u00e4t, wo er arbeitet, macht sich zur Zielscheibe<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcndigungen von Unternehmen, weil Mitarbeiter bei Facebook etwas posten, nehmen rasant zu. Die Ursache: Immer mehr Menschen nutzen soziale Medien, die politische Debatte ist stark aufgeheizt und Arbeitgeber f\u00fcrchten um ihren Ruf. Deshalb gilt bei vielen Arbeitgebern null Toleranz, wenn Arbeitnehmer &#8211; die im Profil preisgeben, wo sie arbeiten &#8211; auf Facebook menschenverachtende Inhalte posten oder Straftaten verherrlichen.<\/p>\n<p>Die Folge: Wer seinen Arbeitgeber auf Facebook nennt, kann sich nicht damit herausreden, solche \u00c4u\u00dferungen seien seine Privatsache. Das sehen auch die Arbeitsgerichte so.<br \/>\n<strong>Auch Mitarbeiter im \u00f6ffentlichen Dienst genie\u00dfen Meinungsfreiheit<\/strong><\/p>\n<p>Nicht alles, was dem Arbeitgeber missf\u00e4llt, rechtfertigt eine K\u00fcndigung oder Abmahnung. So stritten sich beispielsweise vor einigen Jahren Feuerwehrleute im Rheinland mit ihrer Stadt \u00fcber die Bezahlung l\u00e4ngst geleisteter \u00dcberstunden. Ein D\u00fcsseldorfer Feuerwehrmann postete auf Facebook: \u201eErst wenn der eigene B\u00fcrostuhl brennt, wird der B\u00fcrgermeister erkennen, dass man mit Infopavillions keine Br\u00e4nde l\u00f6scht\u201c. Daraufhin wurde er vom Dienst suspendiert.<\/p>\n<p>Das war klar rechtswidrig. Denn auch wenn ein Arbeitnehmer im \u00f6ffentlichen Dienst besondere R\u00fccksicht auf seinen Arbeitgeber nehmen muss, gilt auch f\u00fcr ihn die Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.focus.de\/panorama\/welt\/feuerwehr-affaere-in-duesseldorf-ob-wirft-feuerwehrleute-wegen-facebook-eintrag-raus_aid_913632.html\">http:\/\/www.focus.de\/panorama\/welt\/feuerwehr-affaere-in-duesseldorf-ob-wirft-feuerwehrleute-wegen-facebook-eintrag-raus_aid_913632.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mordaufrufe fallen nicht unter die Meinungsfreiheit<\/strong><\/p>\n<p>Doch viele F\u00e4lle, die in den vergangenen Monaten vor die Arbeitsgerichte kamen, sind eindeutig nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt: So hatte es das Arbeitsgericht Gelsenkirchen k\u00fcrzlich mit einem G\u00e4rtner zu tun, der fristlos gefeuert worden war. Er hatte auf Facebook einen Mordaufruf gegen Ausl\u00e4nder und \u201ealle, die mit so welchen Leuten zusammen sind\u201c gepostet. Die Arbeitsrichter akzeptierten die K\u00fcndigung, der Mann war seinen Job quitt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ebenfalls wirksam war laut Arbeitsgericht Karlsruhe die K\u00fcndigung eines Betriebsrats &#8211; wenn auch nicht nur wegen eines Posts. Der Arbeitnehmervertreter hatte die Charly-Hebdo-Morde auf Facebook bejubelt. Er flog fristlos raus, allerdings nicht allein wegen seiner Facebook-\u00c4u\u00dferung, sondern weil er zudem bei der Arbeitszeit geschummelt hatte.<br \/>\n<strong>Geschmacklose Fotos auf Instagram<\/strong><\/p>\n<p>Auch wer Fotos auf Instagram postet, kann vor dem Arbeitsgericht landen. In Berlin hatte die Krankenschwester einer Kinderintensivstation einen verstorbenen S\u00e4ugling aufgenommen und das Foto ins Netz gestellt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied: Das ist eine besonders schwere Pflichtverletzung.<\/p>\n<p>Trotzdem war die K\u00fcndigung im konkreten Fall unzul\u00e4ssig, weil sich die Krankenschwester in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hatte.<\/p>\n<p>Die brasilianische Krankenschwester, die 2014 bei dem WM-Spiel Brasilien gegen Kolumbien die Notaufnahme des schwer verletzten Nationalspielers Neymar filmte und ins Netz stellte, h\u00e4tte dagegen auch vor einem deutschen Arbeitsgericht keine Chance gehabt. Sensationsgier ist keine Rechtfertigung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schlechte Witze auf Twitter<\/strong><\/p>\n<p>Dass man schlie\u00dflich auch wegen eines schnellen Tweets auf Twitter seinen Job verlieren kann, erlebte die Pressesprecherin eines US-Unternehmens, die nach folgendem Tweet vor drei Jahren fristlos entlassen wurde: \u201eIch fliege gerade nach Afrika. Hoffentlich bekomme ich kein AIDS. War nur ein Witz. Ich bin ja wei\u00df!\u201c<br \/>\n<strong>Entschuldigen und Post-Entfernen hilft<\/strong><\/p>\n<p>Dass nicht jede K\u00fcndigung wegen menschenverachtender \u00c4u\u00dferungen auf Facebook bestand hat, zeigt der bereits genannte KZ-Fall. Das Arbeitsgericht Mannheim entschied, dass es zwar eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen kann, wenn ein Arbeitnehmer ein Bild des KZ Auschwitz mit dem Text \u201ePolen ist bereit f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsaufnahme\u201c postet.<\/p>\n<p>Jedoch hatte sich der Arbeitnehmer in aller Form entschuldigt, als er von seinem Vorgesetzten auf den Facebook-Post angesprochen wurde. Au\u00dferdem entfernte er den Eintrag sofort von seinem Profil. Dadurch wurden auch keine Kunden oder Gesch\u00e4ftspartner des Arbeitgebers auf den Post aufmerksam, so dass dieser keine konkrete Sch\u00e4digung seines guten Rufes nachweisen konnte.<\/p>\n<p>Das Fazit: Arbeitnehmer, die sich sofort und glaubw\u00fcrdig von ihrem schweren Fehler distanzieren, k\u00f6nnen vor den Arbeitsgerichten also auf eine zweite Chance hoffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.focus.de\/panorama\/welt\/feuerwehr-affaere-in-duesseldorf-ob-wirft-feuerwehrleute-wegen-facebook-eintrag-raus_aid_913632.html\">http:\/\/www.focus.de\/panorama\/welt\/feuerwehr-affaere-in-duesseldorf-ob-wirft-feuerwehrleute-wegen-facebook-eintrag-raus_aid_913632.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.rp-online.de\/nrw\/staedte\/duesseldorf\/feuerwehr-vergleich-bezirksregierung-stimmt-zu-aid-1.3430861\">http:\/\/www.rp-online.de\/nrw\/staedte\/duesseldorf\/feuerwehr-vergleich-bezirksregierung-stimmt-zu-aid-1.3430861<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-660836\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re-300x212.jpg\" alt=\"K%c3%b6nige%20der%20Blogosph%c3%a4re\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcndigungen wegen Posts, Likes, Shares auf Facebook, Tweets oder Fotos auf Instagram: Mit welchen Aktionen in sozialen Medien Arbeitnehmer ihren Job riskieren. 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