{"id":661742,"date":"2016-07-22T00:41:17","date_gmt":"2016-07-21T22:41:17","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=661742"},"modified":"2016-07-22T00:41:17","modified_gmt":"2016-07-21T22:41:17","slug":"die-schauspieltricks-wenn-unternehmen-ihre-mitarbeiter-bluffen-gastbeitrag-arbeitsrechtler-alexander-haasler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/07\/22\/die-schauspieltricks-wenn-unternehmen-ihre-mitarbeiter-bluffen-gastbeitrag-arbeitsrechtler-alexander-haasler\/","title":{"rendered":"Die Schauspieltricks, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter bluffen &#8211; Gastbeitrag Arbeitsrechtler Alexander Haasler"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wenn die Manager Mitarbeiter zum Weggehen bewegen wollen, um ihre eigenen Pr\u00e4mien zu steigern, ist die moderne Strategie der Bluff. Arbeitsrechtler <a href=\"http:\/\/www.abeln-arbeitsrecht.de\/index.php\/de\/anwaelte-und-team\">Alexander Haasler<\/a> von der Kanzlei Abeln zeigt, wie\u00b4s geht. \u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-661743\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/06\/haasler-300x225.jpg\" alt=\"Haasler\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/06\/haasler-300x225.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/06\/haasler-400x300.jpg 400w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/06\/haasler.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Man sagt Restrukturierung und meint Mitarbeiter-Rauskegeln<\/strong><\/p>\n<p>Restrukturierungen hei\u00dfen oft nur so. Tats\u00e4chlich meinen die Unternehmen damit meist Mitarbeiter-Rauskegeln: Offen samt betriebsbedingten K\u00fcndigungen und Sozialplan samt Addieren von Sozialpunkten f\u00fcr Unterhaltspflichten und Angeh\u00f6rigkeit. Oder verdeckt und ohne soziale R\u00fccksichten, bestenfalls mit einer Abfindung. Deutsche Bank, Berliner Bank, Ergo oder Generali-Versicherung sind nur einige der Unternehmen, die gerade Mitarbeiter absch\u00fctteln und deren Akten sich bei mir stapeln.<\/p>\n<p>Traditionell arbeiten Unternehmen &#8211; und allen voran die Banken &#8211; in solchen Phasen mit Kniffen und echten Taschenspieler-Tricks. Von denen sollten betroffene Mitarbeiter sich aber keinesfalls bluffen lassen.<\/p>\n<p>Auf die F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers k\u00f6nnen Mitarbeiter in dieser Situation nicht z\u00e4hlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gelernte Bluffs<\/strong><\/p>\n<p>Vorgesetzte und Personaler lernen diese Methoden auf Seminaren und wenden sie dann in Serie an. Dem einzelnen Mitarbeiter widerfahren diese dem\u00fctigenden Vorgehensweisen aber zum ersten Mal, die Situation ist f\u00fcr ihn neu. Zumal: Er steht meist alleine da, durchschaut die Bluffs nicht und macht sich Sorgen um seine Existenz. Er nimmt die Aussagen des Unternehmens ernst, glaubt seinen Vorgesetzten und verliert \u00fcber die gezielten Erniedrigungen sein Selbstbewusstsein. Was er gar nicht br\u00e4uchte, wenn er klaren Kopf bewahrt.<\/p>\n<p>Die Klaviatur des Mitarbeiter-Vergraulens ist variantenreich und zum Einsatz kommen meistens mehrere Vorgehensweisen gleichzeitig &#8211; oder bei manchen Mitarbeitern auch nacheinander.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Dies sind die typischen Verhaltensweisen:<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Das Unternehmen bietet Mitarbeitern Aufhebungsvertr\u00e4ge mit Abfindungen an, in der Hoffnung, sie gehen &#8211; gelockt vom schnellen Geld &#8211; selbst.<\/p>\n<p>&#8211; Die Firma versetzt Mitarbeiter in Projekte ohne Zukunft oder auf Stellen, die dann einige Monate sp\u00e4ter wegrationalisiert werden.<\/p>\n<p>&#8211; Die Taktik: Im Personalgespr\u00e4ch, in dem eine Abfindung angeboten wird, reden die Vorgesetzten die Vorjahresergebnisse schlecht. Desillusioniert &#8211; und wom\u00f6glich gezielt get\u00e4uscht &#8211; unterschreiben viele Mitarbeiter dann schnell einen Aufhebungsvertrag oder suchen sich selbst etwas Neues.<\/p>\n<p>&#8211; Die Unternehmensleitung wie die F\u00fchrungskr\u00e4fte kommunizieren fast gar nicht. Dann verteilen sie die zuk\u00fcnftigen Stellen nach Gutd\u00fcnken und auf einmal stehen Mitarbeiter ohne konkrete Aufgabe und Perspektive da. Auch die unterschreiben aus Frust schnell Aufhebungsvereinbarungen.<\/p>\n<p>&#8211; In der Praxis stellen Unternehmen einzelne Mitarbeiter auch \u00f6fter einseitig frei: Dann schicken sie die Angestellten beispielsweise f\u00fcr drei Wochen nach Hause, damit er alles in Ruhe \u00fcberdenken k\u00f6nne. Und ohne ihm zu sagen, wie es weiter gehen soll, wenn er nicht weichen will. Das Ziel ist: er soll zerm\u00fcrbt werden, vereinzelt, von seinem Team schon mal isoliert, vom Markt genommen und entw\u00f6hnt werden von seinem Schreibtisch sowie den Kollegen. Diese Freistellungen sind ein Indiz f\u00fcr Schikane, sind meist unwirksam und couragierte Arbeitsrechtsanw\u00e4lte bek\u00e4mpfen sie unverz\u00fcglich mit einer einstweiligen Verf\u00fcgung. Denn f\u00fcr solche Freistellungen brauchen Unternehmer sehr gute Gr\u00fcnde. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Besch\u00e4ftigung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zu den Tricks zum T\u00e4uschen, die F\u00fchrungskr\u00e4fte f\u00fcr diese Situation lernen, geh\u00f6ren diese:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Bewerben-Sie-sich-nochmal-um-Ihre-eigene-Stelle-Trick<\/strong><\/p>\n<p>Die Hilferufe unserer Mandanten gehen in dem Fall so: \u201eGestern habe ich einen Anruf von meinem Chef bekommen. Er sagte, dass meine Stelle neu ausgeschrieben wird und ich mich darauf bewerben m\u00fcsste.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schmierenkom\u00f6die I.Akt: F\u00fcr den eigenen Job angeblich ungeeignet?<\/strong><\/p>\n<p>Doch die Lage ist glasklar: Es gibt keine Pflicht, sich auf seinen bisherigen Job neu zu bewerben. Auch dann nicht, wenn der Chef es verlangt.<\/p>\n<p>Eine andere Frage ist, ob man sich aus strategischen Gr\u00fcnden bewerben sollte. Die Antwort h\u00e4ngt davon ab, ob der Mitarbeiter schon auf der internen Abschussliste steht. Wenn ja, hat eine Bewerbung keinen Sinn. Allenfalls bekommt man eine schriftliche Ablehnung mit der \u00fcberraschenden Auskunft, dass man f\u00fcr den Job, den man vielleicht f\u00fcnf bis zehn Jahre gemacht hat, nun pl\u00f6tzlich nicht mehr geeignet sei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schmierenkom\u00f6die II.Akt: Aufgaben entziehen, ganz andere zuweisen<\/strong><\/p>\n<p>Entzieht der Chef dann &#8211; das ist der zweite Akt der Schmierenkom\u00f6die &#8211; sp\u00e4ter Aufgaben oder weist ganz andere Aufgaben zu, die vielleicht nicht mehr zum Arbeitsvertrag passen oder nicht mehr gleichwertig sind, kann es sich &#8211; juristisch eingeordnet &#8211; tats\u00e4chlich um eine rechtswidrige Versetzung handeln.<\/p>\n<p>Gegen diese sollte sich ein Mitarbeiter immer zur Wehr setzen.<\/p>\n<p>Die gute Nachricht lautet hier: Diese Situation bietet auch Chancen. Denn in der Zwischenzeit kann er erstens gute Verhandlungen \u00fcber andere Jobs, formal Weiterbesch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten genannt, in anderen Abteilungen f\u00fchren. Oder er verhandelt einen Aufhebungsvertrag &#8211; auch dabei ist gute Taktik am Ende bares Geld wert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schmierenkom\u00f6die III.Akt: Der Mitarbeiter-zu-Schlechteistern-abstempeln-Trick<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4hnlich sieht es bei angeblichen Schlechtleistungen aus. Wirft der Vorgesetzte dem Mitarbeiter diese bei Umstrukturierungen pl\u00f6tzlich vor, sollte er nicht so schnell aufgeben.<\/p>\n<p>Erste Gegenwehr-Strategie: Er sollte die Begr\u00fcndung f\u00fcr den Schlechtleistungs-Vorwurf schriftlich einfordern. Dann bekommt er die Chance, selbst eine Gegen-Stellungnahme abzugeben.<\/p>\n<p>Das Problem: Oft hat ein Mitarbeiter keinen Einblick in die Unternehmenszahlen oder die Bewertungskriterien. Dann kann er\u00a0auf eine konkrete Begr\u00fcndung und einen Berechnungsnachweis bestehen.<\/p>\n<p>Oft geben die Vorgesetzten aber auch sogenannte weiche Ziele wie das Erh\u00f6hen der Kommunikation oder mehr Teamarbeit\u00a0vor, deren Best\u00e4tigung allein vom guten Willen des Vorgesetzten abh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Tipp: \u00a0Auch die subjektive Bewertung von weichen Zielen muss in sich schl\u00fcssig sein. Je nachdem, wie die Zielvereinbarung formuliert ist, kann der Mitarbeiter sogar einen echten Auskunftsanspruch haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Am besten mit Kollegen vergleichen<\/strong><\/p>\n<p>Wer sich mit Kollegen vergleichen kann, hat Vorteile: Es kommt vor, dass der Arbeitgeber behauptet, dass vergleichbare Mitarbeiter mit gleichen Zielvorgaben unterschiedliche Ergebnisse erreicht haben sollen. Wer in den Vorjahren aber seine Ziele stets erf\u00fcllt oder gar \u00fcbererf\u00fcllt hat, dann spricht viel daf\u00fcr, dass an der vorgeblichen Ziel-Berechnung des Unternehmens etwas nicht stimmt.<\/p>\n<p>Was man Unternehmen gar nicht durchgehen lassen sollte, ist diese Dreistigkeit, die sich eine Versicherung mit einem Arbeitnehmer erlaubte: Sie hatte ihm in die Zielvereinbarung hinein geschrieben: &#8222;Suchen Sie sich einen neuen Job.&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schmierenkom\u00f6die IV.Akt: Die Abfindungssumme runterrechnen<\/strong><\/p>\n<p>Manche Unternehmen versuchen zu tricksen, wenn es ans Auszahlen der Abfindung geht. Dann ber\u00fccksichtigen sie pl\u00f6tzlich die K\u00fcndigungsfristen und ziehen mehrere Monatsgeh\u00e4lter wieder ab. Das sollte man sich ebenso keinesfalls gefallen lassen und auf Auszahlung der vollen Abfindung bestehen. Denn die Abfindung ist die eine Sache und hat mit der Lohnzahlungspflicht nichts zu tun. Wer nicht aufpasst, dem gehen schnell erkleckliche Summen durch die Lappen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Auf die Redlichkeit des Arbeitgebers kann ein Mitarbeiter jetzt nicht vertrauen<\/strong><\/p>\n<p>Wichtig ist, in dieser Extremsituation nicht arbeitgebergl\u00e4ubig zu sein, sondern alles kritisch zu pr\u00fcfen. Nur so k\u00f6nnen die Betroffenen sicher sein, dass sie sich nicht unter Wert verkaufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Alexander Haasler\u00a0ist Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht bei Kanzlei Abeln und vertritt bundesweit Leitenden Angestellten, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Vorst\u00e4nden. Er ist Mitautor des <a href=\"http:\/\/\u201eHandbuchs f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte\u201c.\">\u201eHandbuchs f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte\u201c.<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri;font-size: medium\">\u00a0<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-660836\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re-300x212.jpg\" alt=\"K%c3%b6nige%20der%20Blogosph%c3%a4re\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re-300x212.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re-424x300.jpg 424w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2016\/04\/Kc3b6nige20der20Blogosphc3a4re.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri;font-size: medium\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn die Manager Mitarbeiter zum Weggehen bewegen wollen, um ihre eigenen Pr\u00e4mien zu steigern, ist die moderne Strategie der Bluff. 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