{"id":660507,"date":"2016-03-09T01:16:07","date_gmt":"2016-03-09T00:16:07","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=660507"},"modified":"2016-03-09T16:48:09","modified_gmt":"2016-03-09T15:48:09","slug":"compliance-experte-peter-fissenwert-die-schonzeit-fuer-manager-ist-zu-ende-gastbeitrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/03\/09\/compliance-experte-peter-fissenwert-die-schonzeit-fuer-manager-ist-zu-ende-gastbeitrag\/","title":{"rendered":"Compliance-Experte Peter Fissenewert: Die Schonzeit f\u00fcr Manager ist zu Ende (Gastbeitrag)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Compliance-Experte Peter Fissenewert \u00fcber die Manager, die bei Fehlleistungen fr\u00fcher allenfalls den Job verloren und heute gleich um Haus und Hof f\u00fcrchten m\u00fcssen. Er liefert zehn Goldene Regeln, wie sie sich sch\u00fctzen k\u00f6nnen. Fissenewert\u00a0ist Anwalt und Partner der Kanzlei HWW Hermann Wienberg Wilhelm und Professor f\u00fcr Wirtschaftsrecht an der Hochschule SRH in Berlin.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Managerhaftung<\/strong><\/p>\n<p>Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht \u00fcber mehr oder weniger gro\u00dfe Verfehlungen von Managern zu lesen ist, einhergehend mit spektakul\u00e4ren Folgen, wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen und erheblichen Schadensersatzprozessen. Diese \u2013 im Vergleich zu fr\u00fcheren Jahren \u2013 erhebliche Zunahme hat aber ihre Ursache nicht darin, dass wir es mit einer erheblichen Steigerung von Fehlleistungen zu tun haben. Diese Fehlleistungen gab es bereits fr\u00fcher. Fr\u00fcher waren diesen Fehlleistungen aber entweder noch nicht justiziabel oder man hat sie schlicht und einfach nicht verfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_658489\" style=\"width: 443px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-658489\" class=\"size-full wp-image-658489\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/09\/Fissenewert.Prof_Peter_Fissenewert.jpg\" alt=\"Peter Fissenewert, Professor\" width=\"433\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/09\/Fissenewert.Prof_Peter_Fissenewert.jpg 433w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/09\/Fissenewert.Prof_Peter_Fissenewert-199x300.jpg 199w\" sizes=\"auto, (max-width: 433px) 100vw, 433px\" \/><p id=\"caption-attachment-658489\" class=\"wp-caption-text\">Peter Fissenewert, Professor<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Managerhaftung &#8211; der goldene Handschlag trotz Verschulden war fr\u00fcher<\/strong><\/p>\n<p>Managerhaftung gibt es seit Jahrzehnten, angewandt wurde sie bis vor einigen Jahren allerdings nicht. Das Schlimmste, was einem Manager noch in der fr\u00fcheren Vergangenheit passieren konnte, war, dass er seinen Job verlor \u2013 und dies einhergehend mit einer erheblichen Abfindung. Selbst wenn der Manager sich ein erhebliches Verschulden hat vorwerfen lassen m\u00fcssen, war es viele Jahre gang und g\u00e4be, hier noch einen goldenen Handschlag zu verabreichen.<\/p>\n<p>Ich habe noch Vorst\u00e4nde und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nach ihrer K\u00fcndigung wegen ihrer Abfindungszahlungen beraten und in Einzelf\u00e4llen eine h\u00f6here Abfindungszahlung erreicht, als sie in ihrer Lebensarbeitszeit \u00fcberhaupt h\u00e4tten verdienen k\u00f6nnen. Das war damals normal und wurde von den Vorst\u00e4nden und Aufsichtsgremien genehmigt.<\/p>\n<p>Kein Aktion\u00e4r oder sonstiger Gesellschafter hat jemals wieder danach gefragt, warum der zu Recht gefeuerte Vorstand \u00fcberhaupt eine Abfindung erhalten hat. So war das eben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das Ende der Schonzeit der Manager<\/strong><\/p>\n<p>Das ist heute undenkbar. Und das ist gut so. Die Zeiten haben sich enorm gewandelt. Und man kann tats\u00e4chlich von einem Ende der Schonzeit f\u00fcr Manager reden.<\/p>\n<p>Das Haftungspotential ist enorm. Und wenn der Manager nicht aufpasst, dann haftet er eben. Und das h\u00e4ufig mit seinem gesamten Verm\u00f6gen. Da helfen im Einzelfall auch die D&amp;O-Versicherungen nicht. Wenn der Manager bei der Betriebsstruktur, der Organisation und dem Risikomanagement nicht aufpasst, kann es schnell dazu kommen, dass diese Versicherungen auch nicht greifen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vermutlich war die D&amp;O-Deckungssumme zu niedrig<\/strong><\/p>\n<p>Oder dass die Haftungssumme zu niedrig ist, wie im Fall von Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer zu vermuten ist. Rolf Breuer war ja derjenige Vorstand der Deutschen Bank, der mit einer kritischen Aussage die Insolvenz der Kirch-Gruppe verursacht haben soll. In einem h\u00f6chst interessanten Rechtsstreit \u2013 der \u00fcbrigens fr\u00fcher nie gef\u00fchrt worden w\u00e4re \u2013 hat sich die Deutsche Bank mit den Kirch-Erben \u00fcber einen Schadensersatz in H\u00f6he von 900 Millionen Euro verglichen. Diese 900 Millionen Euro hat zun\u00e4chst teilweise die D&amp;O-Versicherung und teilweise die Deutsche Bank beglichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>M\u00f6glicherweise ist Rolf Breuer pleite<\/strong><\/p>\n<p>Fr\u00fcher w\u00e4re es dabei geblieben und man h\u00e4tte Rolf Breuer weiter im Ruhestand in Ruhe gelassen. Dies darf der heutige Vorstand der Deutschen Bank \u2013 wer auch immer dies gerade ist \u2013 nicht mehr tun. Es sei denn, er will sich selbst haftbar machen. Er muss also Rolf Breuer \u00fcber die Summe hinaus, die die Versicherung nicht begleicht, in Anspruch nehmen. Und ob Rolf Breuer \u00fcber ein derartiges Verm\u00f6gen verf\u00fcgt, darf bezweifelt werden. M\u00f6glicherweise ist er pleite.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Keine Ahnung von pers\u00f6nlichen Haftungsrisiken<\/strong><\/p>\n<p>Nach der Umfrage einer gro\u00dfen Versicherungsgesellschaft &#8211; der VOV &#8211; berichtet jeder f\u00fcnfte Manager von Anspr\u00fcchen gegen sich oder Kollegen. Gleichzeitig stellt diese Umfrage heraus, dass fast jeder siebte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beziehungsweise Vorstand keine Kenntnis \u00fcber seine pers\u00f6nlichen Haftungsrisiken hat. Dies ist nat\u00fcrlich fatal.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Risiken allerorten<\/strong><\/p>\n<p>Die Risiken lauern mittlerweile \u00fcberall, sei es bei gro\u00dfen Investitionen (zu teure Immobilien, fehlende Ausschreibung, fehlende Genehmigungen anderer Gremien, mangelhaftes Risikomanagement, Insolvenzf\u00e4lle (Rechnungen werden bezahlt, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif ist, Insolvenzverschleppung, Gesch\u00e4fte, die die Insolvenz verursachten), Fehler von Mitarbeitern (Bilanzfehler, Korruption, fehlende Marktforschung bei neuen Produkten undsoweiter), mangelnde Sorgfaltspflicht bei Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterkontrolle, Organisation betrieblicher Abl\u00e4ufe, Wettbewerb, Produktentwicklung undsoweiter undsoweiter undsoweiter. Die Liste l\u00e4sst sich hier endlos fortf\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Versuchung der Top-Manager: Reisekostenabrechnung \/ Verpflegungsaufwendung<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer reicht Belege f\u00fcr Fl\u00fcge sowie Rechnungen f\u00fcr Hotel\u00fcbernachtungen und Bewirtung vollst\u00e4ndig ein. Er \u201evergisst\u201c dabei mitzuteilen, dass die Kosten teilweise privat veranlasst sind wie etwa zus\u00e4tzlich private \u00dcbernachtung, Kosten eines privaten Essen mit seiner Ehefrau. Immerhin ist die Versuchung gro\u00df, frisierte Hotelrechnungen und \u00fcberh\u00f6hte Bewirtungskosten vorzulegen. Dabei werden oft sogar Unterschriften gef\u00e4lscht, Belege zur\u00fcckdatiert und Geldbetr\u00e4ge kurzerhand abge\u00e4ndert. Hier stehen sowohl zivilrechtliche Schadensersatzanspr\u00fcche als auch strafrechtliche Vorw\u00fcrfe im Raum. Die Rechtsprechung ist hier insbesondere bei Managern nicht ganz einheitlich. Vor allzu gro\u00dfz\u00fcgigem Umgang mit Spesenabrechnungen ist allerdings eindringlich zu warnen, da mittlerweile hinl\u00e4nglich bekannt ist, dass die Kontrolle von Reisekostenabrechnungen zu den erste Ma\u00dfnahmen im Vorfeld beziehungsweise nach vollzogener Trennung von einem Manager geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8230;oder Auftr\u00e4ge an Bekannte<\/strong><\/p>\n<p>Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer vergibt einen Bauauftrag an einen Bekannten, wobei er keine Vergleichsangebote einholt, aber von markt\u00fcblichen Konditionen ausgeht. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Auftragskonditionen 20 Prozente \u00fcber dem markt\u00fcblichen Preis liegen. Die Gesellschafter nehmen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer daher wegen Verletzung seiner Pflichten in Anspruch. H\u00e4ufig werden auch dauernde Leistungen, wie etwa IT-Software-Vertr\u00e4ge verl\u00e4ngert im Vertrauen darauf, dass die Verl\u00e4ngerung von Vertr\u00e4gen mit einem bew\u00e4hrten Anbieter immer g\u00fcnstiger und besser sein muss als eine Neuausschreibung. Dies ist auch h\u00e4ufig nicht der Fall und beim sp\u00e4teren Nachweis, dass zu viele Kosten verursacht wurden, besteht auch hier die Gefahr der Haftung.<\/p>\n<p>Manager d\u00fcrfen ihren Freunden und Bekannten Auftr\u00e4ge erteilen. Sie sollten aber darauf achten, dass diese Auftragserteilung mindestens einem Drittvergleich standh\u00e4lt. Er muss sich also fragen, ob die Leistung, die sein Bekannter erbringt, von einem Dritten nicht besser und billiger erbracht werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einer f\u00fcr Alle \u2013 Alle f\u00fcr Einen?<\/strong><\/p>\n<p>Manager haften auch f\u00fcr die Fehler, die ein anderer Manager verursacht.<\/p>\n<p>Hat die Gesellschaft also eine mehrgliedrige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und sind den einzelnen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern besondere Aufgabenbereiche nicht zugewiesen, so haften f\u00fcr den Fall einer Sorgfaltspflichtverletzung des einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers auch der weitere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, auch wenn er diese Sorgfaltspflichtverletzung an sich nicht zu verantworten hat.<\/p>\n<p>Hier kann lediglich eine ganz klare Aufgabenverteilung helfen, sodass f\u00fcr den Nachweis der deutlichen Trennung und sonstigen \u00dcberwachungspflichten der eine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Sorgfaltspflichten des anderen zur Verantwortung gezogen werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aufgabenteilung? Nicht an der Spitze<\/strong><\/p>\n<p>Allerdings hat jeder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer im Rahmen der Gesamtverantwortung aller Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eine \u00dcberwachungspflicht bez\u00fcglich der aufgabenbezogenen T\u00e4tigkeit des anderen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers. Ein lediglich kaufm\u00e4nnischer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer kann sich nicht darauf berufen, von technischen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben keine Ahnung zu haben und diese deshalb nicht \u00fcberwachen zu k\u00f6nnen. Gleiches gilt f\u00fcr den umgekehrten Fall, dass der technische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sich darauf beruft, von Zahlen \u00fcberhaupt keine Ahnung zu\u00a0 haben und es deshalb auch keinen Sinn mache, diese zu \u00fcberwachen. Jeder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist gehalten, sich \u00fcber alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft auch au\u00dferhalb seines eigenen Aufgabenbereichs stetig zu informieren. Daher hat sich auch der technische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer dar\u00fcber zu vergewissern, dass der kaufm\u00e4nnische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die Buchf\u00fchrungspflicht der Gesellschaft erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Unternehmensverkauf<\/strong><\/p>\n<p>Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ver\u00e4u\u00dfert ein Tochterunternehmen der Gesellschaft. Im Verkaufsprozess hat er zwar mehrere Angebote von Interessenten, aber kein Bewertungsgutachten eingeholt. Im Rahmen des sp\u00e4ter folgenden Insolvenzverfahrens nimmt der Insolvenzverwalter den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wegen Unterwertver\u00e4u\u00dferung des Tochterunternehmens in Anspruch. Ein vom Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenes Gutachten hat einen wesentlich \u00fcber dem Kaufpreis liegenden Wert festgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Unternehmensakquisition<\/strong><\/p>\n<p>Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erwirbt f\u00fcr die Gesellschaft ein neues Unternehmen, um in einem bestehenden Gesch\u00e4ftszweig Wachstum zu generieren. Im Vorfeld der Transaktion hat er zwar eine wirtschaftliche Due Diligence durchf\u00fchren lassen, nach deren Ergebnis der Kaufpreis angemessen ist. Im Hinblick auf rechtliche und steuerliche Risiken wurde keine Pr\u00fcfung durchgef\u00fchrt. Nach einem Jahr zeigt sich, dass die vermeintlichen Markenrechte des erworbenen Unternehmens zum gro\u00dfen Teil nicht bestehen und einer erhebliche Steuernachforderung droht. Die Gesellschafter nehmen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer daher wegen Verletzung seiner Pflichten in Anspruch.<\/p>\n<p>Tipp: Bei Unternehmensk\u00e4ufen stets eine vollst\u00e4ndige Due Diligence durchf\u00fchren, um hier abgesichert zu sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fehlerhafte Personalauswahl<\/strong><\/p>\n<p>Immer h\u00e4ufiger f\u00fchrt auch die fehlerhafte Personalauswahl nicht nur zu erheblichen Sch\u00e4den im Unternehmen, sondern auch zur Frage einer m\u00f6glichen Managerhaftung. So haftet der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr einen wirtschaftlichen Schaden, der dem Unternehmen entstanden ist, wenn ein Mitarbeiter mangelhaft kalkuliert hat und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht nachweisen kann, dass er seinen Organisations- und \u00dcberwachungspflichten nachgekommen ist.<\/p>\n<p>Die Frage stellt sich nicht erst seit dem Germanwings-Absturz (Wer war f\u00fcr die Einstellung bzw. \u00dcberwachung des Piloten und die entsprechenden Organisationen tats\u00e4chlich verantwortlich?). Im Jahr 2010 f\u00fchrte die fehlerhafte Bestellung des Aufsichtsratschefs des Flughafen Wien nicht nur zu erheblicher Unsicherheit, sondern auch zu einem betr\u00e4chtlichen finanziellen Schaden.<\/p>\n<p>Jeder zehnte Mitarbeiterwechsel l\u00e4sst sich auf eine Fehlentscheidung bei der Personalauswahl zur\u00fcckf\u00fchren. Das kann das Unternehmen einiges kosten. Die Frage, wer f\u00fcr diesen Schaden einstehen muss, wird sich dann schnell stellen.<\/p>\n<p>Tipp: Auch hier m\u00fcssen geeignete Organisationsstrukturen zur Personalauswahl eingezogen werden. Auch hier ist eine Due Diligence bzw. Einschaltung externer Personaldienstleister dringend zu empfehlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zahlung in der Krise des Unternehmens<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers in der Krise k\u00f6nnen zu Anfechtungsforderungen des Insolvenzverwalters f\u00fchren und zwar selbst dann, wenn sie bereits Monate vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Annehmen von Zahlungen in der Krise des Unternehmens<\/strong><\/p>\n<p>Nicht nur Zahlungen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers in der Krise des Unternehmens setzen diesen einer existenzbedrohenden Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters aus. Dieser Gefahr sieht sich der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer auch ausgesetzt, wenn er Zahlungen f\u00fcr das Unternehmen vereinnahmt, was ja eigentlich zum normalen Gesch\u00e4ftsablauf geh\u00f6ren sollte und erst recht hilft, die Krise m\u00f6glicherweise zu \u00fcberwinden. Nimmt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Zahlungen seiner Kunden entgegen und vereinnahmt sie auf das Konto der GmbH, das im Minus ist, wird der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr diese an sich zu beanstandende Handlung sanktioniert. Der Bundesgerichtshof argumentiert hier tats\u00e4chlich dahingehend, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zwar den Verm\u00f6gensbestand der Gesellschaft insgesamt nicht verringert hat; der BGH h\u00e4lt dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer aber vor, dass die Gl\u00e4ubiger nicht in den Genuss der Zahlungen kommen, die vereinnahmt werden. Es wird dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer offensichtlich zum Vorwurf gemacht, nicht die Bankverbindung gewechselt zu haben, um die Zahlungen der Schuldner komplett vereinnahmen zu k\u00f6nnen! Eigentlich unglaublich.<\/p>\n<p>Tipp: In der Krise muss man ohnehin zehnmal um die Ecke denken, erst recht beim Anfechtungsrecht. Hier ist dringend anwaltliche Beratung geboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Haftung wegen Warenbestellung trotz drohender Insolvenz<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines mittelst\u00e4ndischen M\u00f6belwerks hat starke finanzielle Probleme. Dennoch bestellt er bei einem Holzwerk eine gr\u00f6\u00dfere Menge Holz im Wert von 250.000 Euro. Dies war notwendig, um einen &#8211; vor l\u00e4ngerer Zeit angenommenen &#8211; Auftrag \u00fcber die Anfertigung hochwertiger M\u00f6bel noch erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen und eventuell die Insolvenz doch noch abzuwenden.<\/p>\n<p>Das M\u00f6belwerk muss vor Begleichung der Rechnung gegen\u00fcber dem Holzwerk die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens anmelden und die Arbeiten einstellen.<\/p>\n<p>Das Holzwerk nimmt den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer auf Ersatz des entstandenen Schadens in Anspruch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Auch der Aufsichtsrat haftet<\/strong><\/p>\n<p>L\u00e4ngst sind auch die Aufsichtsr\u00e4te in das Visier der Justiz geraten und werden immer h\u00e4ufiger in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Entsteht dem Unternehmen durch pflichtwidriges Verhalten des Aufsichtsrats ein Schaden, so haften die Aufsichtsratsmitglieder pers\u00f6nlich und gesamtschuldnerisch. Die Aufsichtsr\u00e4te trifft die Beweislast, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch\u00e4ftsleiters angewandt haben. Besonders gef\u00e4hrlich ist hier die Beweislastumkehr. Es wird n\u00e4mlich von der Pflichtwidrigkeit und dem Verschulden des Aufsichtsrats ausgegangen, bis der Aufsichtsrat das Gegenteil bewiesen hat. Und diese Beweisf\u00fchrung ist sehr schwierig.<\/p>\n<p>Wenn der Vorstand beispielsweise trotz der Insolvenzreife eines Unternehmens weiter Zahlungen leistet, so muss der Aufsichtsrat diese Zahlungen stoppen. Tut er es nicht, so haftet er mit seinem privaten Verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Diese Aufsichtsratshaftung kann auch Politiker oder\/und Beamte unter Umst\u00e4nden treffen, wenn sie beispielsweise Aufsichtsrat in einer Flughafengesellschaft sind, die Kosten von 2 auf 5,4 Milliarden Euro steigen und es sich herausstellen sollte, dass die Aufsichtsratsmitglieder vorwerfbar gehandelt oder genauer: vorwerfbar nicht gehandelt haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>M\u00f6glichkeiten zur Haftungsreduzierung und -begrenzung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zehn Goldene Regeln zur Haftungsbegrenzung des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Keine Haftung f\u00fcr unternehmerische Entscheidungen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, wenn dieser<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>sich umfassend informiert hat,<\/li>\n<li>die Entscheidung ordnungsgem\u00e4\u00df vorbereitet hat,<\/li>\n<li>die Ma\u00dfnahme recht- und satzungsgem\u00e4\u00df und vom Unternehmenswohl geleitet ist und<\/li>\n<li>die Grundregeln ordnungsgem\u00e4\u00dfer Unternehmensleitung beachtet sind.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers f\u00fcr fehlerhafte Ma\u00dfnahmen der Mitgesch\u00e4ftsf\u00fchrer, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsverteilung erfolgt ist und<\/li>\n<li>die \u00dcberwachungspflichten beachtet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers f\u00fcr fehlerhafte Ma\u00dfnahmen der Mitarbeiter, vorausgesetzt<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>es liegt kein Organisationsverschulden vor.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die sch\u00e4digende Ma\u00dfnahme in \u00dcbereinstimmung mit Gesetz und Satzung auf einem Beschluss der Gesellschafter beruht.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"5\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers f\u00fcr rechts- und satzungswidrige Ma\u00dfnahmen, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>er sich in einem entschuldbaren Verbotsirrtum befindet (im Zweifel aber: Erkundigungspflicht &#8211; Nichtwissen sch\u00fctzt nicht vor Strafe)<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"6\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>er durch die Gesellschafter entlastet wurde (und diese von den Verfehlungen Kenntnis hatten).<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"7\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers f\u00fcr fehlerhafte Ma\u00dfnahmen bei Tochtergesellschaften, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>der Konzern ordnungsgem\u00e4\u00df organisiert, geleitet und \u00fcberwacht wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"8\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>zuvor mit der Gesellschaft eine wirksame Vereinbarung \u00fcber eine Haftungsmilderung oder eine Haftungsbefreiung abgeschlossen oder<\/li>\n<li>eine wirksame Haftungsfreistellung z.B. mit einem Gesellschafter abgeschlossen wurde oder<\/li>\n<li>er mit der Gesellschaft einen Generalbereinigungsvertrag abgeschlossen hat.<\/li>\n<li>Die Haftungsbegrenzungen \/ Haftungsfreistellungen gelten aber nur im Innenverh\u00e4ltnis zum Vertragspartner und nicht gegen\u00fcber Dritten, insbesondere nicht gegen\u00fcber dem Insolvenzverwalter f\u00fcr insolvenzrechtliche Anspr\u00fcche.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"9\">\n<li>Keine Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>eine umfassende Analyse und Pr\u00fcfung der vorhandenen und potentiellen Risiken erfolgt,<\/li>\n<li>ein entsprechendes Risikomanagement \/ Compliance \u2013 System eingerichtet ist und<\/li>\n<li>dieses Kontrollsystem laufend \u00fcberwacht wird.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"10\">\n<li>Schutz vor Inanspruchnahme des eigenen Verm\u00f6gens des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>f\u00fcr ihn eine ausreichende D&amp;O-Versicherung abgeschlossen wurde, die vereinbarten Beitr\u00e4ge (auch in der Krise!) gezahlt werden, die Versicherung aufrecht erhalten wird und<\/li>\n<li>keine Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde nach dem Versicherungsvertrag vorliegen.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Compliance-Experte Peter Fissenewert \u00fcber die Manager, die bei Fehlleistungen fr\u00fcher allenfalls den Job verloren und heute gleich um Haus und Hof f\u00fcrchten m\u00fcssen. Er liefert zehn Goldene Regeln, wie sie sich sch\u00fctzen k\u00f6nnen. Fissenewert\u00a0ist Anwalt und Partner der Kanzlei HWW &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/03\/09\/compliance-experte-peter-fissenwert-die-schonzeit-fuer-manager-ist-zu-ende-gastbeitrag\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[5525,2091,247,271,447,5524,5000,3281,736,4999,2968,1142],"class_list":["post-660507","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-aufsichtsratshaftung","tag-compliance","tag-do-versicherung","tag-deutsche-bank","tag-geschaftsfuhrer","tag-hochschule-srh","tag-hww-hermann-wienberg-wilhelm","tag-kirch","tag-managerhaftung","tag-peter-fissenewert","tag-rolf-breuer","tag-vorstand"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/660507","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=660507"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/660507\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=660507"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=660507"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=660507"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}