{"id":660422,"date":"2016-03-01T13:17:04","date_gmt":"2016-03-01T12:17:04","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=660422"},"modified":"2016-03-01T13:17:04","modified_gmt":"2016-03-01T12:17:04","slug":"privat-mailen-und-chatten-im-job-ist-kein-menschenrecht-gastbeitrag-von-tim-wybitul","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/03\/01\/privat-mailen-und-chatten-im-job-ist-kein-menschenrecht-gastbeitrag-von-tim-wybitul\/","title":{"rendered":"Privat mailen und chatten im Job ist kein Menschenrecht \u2013 Gastbeitrag von Tim Wybitul"},"content":{"rendered":"<h1>Private E-Mails vom Firmenrechner verschicken oder\u00a0Chatten auf dem Firmenrechner\u00a0in der Arbeitszeit ist kein Menschenrecht\u00a0\u00a0\u2013 Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Tim Wybitul aus der Kanzlei Hogan Lovells.<\/h1>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_644562\" style=\"width: 601px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-644562\" class=\"size-full wp-image-644562\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi.jpg\" alt=\"Tim Wybitul, Arbeitsrechtler und Compliance-Anwalt bei Hogan Lovells in Frankfurt\" width=\"591\" height=\"591\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi.jpg 591w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi-150x150.jpg 150w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi-300x300.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 591px) 100vw, 591px\" \/><p id=\"caption-attachment-644562\" class=\"wp-caption-text\">Tim Wybitul, Arbeitsrechtler und Compliance-Anwalt bei Hogan Lovells in Frankfurt<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Darf ein Unternehmen seinen Mitarbeiter k\u00fcndigen, weil er in der Arbeitszeit privat gechattet hat? Nein, urteilte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) jetzt \u00fcber eine Beschwerde eines rum\u00e4nischen Ingenieurs. Diese Entscheidung wirkt sich auch auf k\u00fcnftige Urteile von deutschen Gerichten aus.<\/strong><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><strong>Der Fall<\/strong><\/p>\n<p>Das Unternehmen hatte dem Ingenieur gek\u00fcndigt, weil er am Arbeitsplatz privat gechattet hatte. Das Unternehmen hatte jede private Nutzung der betrieblichen IT-Systeme verboten. Der Arbeitgeber befragte den Ingenieur zu dem aufgetretenen Verdacht, dass er seinen Dienstrechner \u00a0unerlaubt w\u00e4hrend der Arbeitszeit f\u00fcr private Zwecke nutze. Der Mitarbeiter stritt dies ab. Daraufhin wertete das Unternehmen den PC des Ingenieurs aus. Der Verdacht des Arbeitgebers best\u00e4tigte sich und er k\u00fcndigte dem Ingenieur. Die rum\u00e4nischen Gerichte gaben dem Unternehmen recht. Weil es die private Nutzung verboten hatte, durfte es auch kontrollieren, ob die Mitarbeiter das befolgten. Der EGMR urteilte nun auch dar\u00fcber, ob der private Internetzugang am Arbeitsplatz ein Menschenrecht ist. Denn dann d\u00fcrfte der Arbeitgeber die Nutzung der betrieblichen IT-Systeme gar nicht einschr\u00e4nken. Das Urteil der Stra\u00dfburger Richter enth\u00e4lt einige \u00dcberraschungen.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><strong>Worum geht es f\u00fcr Unternehmen: \u00a0Sie d\u00fcrfen betriebliche Mails ihrer Mitarbeiter nutzen<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn sich Arbeitgeber nicht f\u00fcr das Privatleben ihrer Besch\u00e4ftigten interessieren, k\u00f6nnen sie gute Gr\u00fcnde haben, die IT-Nutzung ihrer Mitarbeiter zu \u00fcberwachen. Zum Beispiel auf Compliance-Verst\u00f6\u00dfe. Gerade Bestechung, Betrug, Unterschlagung, Wirtschaftsspionage und andere Delikte am Arbeitsplatz lassen sich h\u00e4ufig nur durch eine Auswertung der gesch\u00e4ftlichen E-Mail-Korrespondenz, IT-Systeme und Internetdaten aufdecken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Drakonische Strafen ohne Entlastung durch private Mails\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die k\u00f6nnen auch f\u00fcr eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft relevant sein. Vor allem, wenn diese gegen das Unternehmen oder einzelne Mitarbeiter ermittelt etwa wegen des Verdachts auf Kartellverst\u00f6\u00dfe \u00a0 Dasselbe gilt f\u00fcr Gerichtsverfahren, in denen die Firma die f\u00fcr sie g\u00fcnstigen Tatsachen beweisen muss. Noch wichtiger werden solche Daten in Firmenrechnern, wenn US-Beh\u00f6rden nachforschen oder bei Rechtsstreitigkeiten vor ausl\u00e4ndischen Gerichten. Dann fordern US-Ermittler und Richter sehr oft, dass Unternehmen umfassende E-Mail-Korrespondenz vorlegen. Kann ein Unternehmen dann nicht liefern, riskiert es hohe Millionenbetr\u00e4ge. Gerade amerikanische Beh\u00f6rden oder Gerichte verh\u00e4ngen drakonische Strafen gegen Unternehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Arbeitszeitbetrug ist nur per Zugriff auf die die betriebliche IT nachweisbar<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt auch Mitarbeiter, die fast den ganzen Tag chatten oder im Internet surfen, statt ihre Arbeit zu machen. Gelegentlich gaukelt ein Besch\u00e4ftigter dem Unternehmen vor, er w\u00fcrde arbeiten, w\u00e4hrend er tats\u00e4chlich stundenlang privaten Dingen nachgeht. Arbeitsrichter nennen das Arbeitszeitbetrug, der ein Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung ist. Kann der Arbeitgeber Mails oder Chatprotokolle \u00a0nicht kontrollieren, kann er \u00a0Verst\u00f6\u00dfe kaum beweisen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Interesse der Mitarbeiter: Keine \u00dcberwachung privater Mails im Job<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitarbeiter m\u00f6chten oft gerade nicht, dass der Arbeitgeber jede E-Mail mit liest. Und: Auch am Arbeitsplatz haben Besch\u00e4ftigte ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Schlie\u00dflich gibt man seine Pers\u00f6nlichkeit ja nicht am Firmentor ab. Jeder Mitarbeiter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Arbeitgeber ihn nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig \u00fcberwacht. Gerade deutsche Gerichte haben hier in der Vergangenheit hohe Standards aufgestellt.<\/p>\n<p>Die Faustregel ist simpel:\u00a0Unternehmen d\u00fcrfen nur so viele Daten ihrer Mitarbeiter erheben und verarbeiten wie es f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses erforderlich ist. Aber auch andere berechtigte Zwecke k\u00f6nnen den Umgang mit personenbezogenen Daten rechtfertigen, etwa interne Ermittlungen m\u00f6glicher Gesetzesverst\u00f6\u00dfe, Nachfragen der Staatsanwaltschaft oder Ausk\u00fcnfte gegen\u00fcber Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was fordern deutsche Gerichte? Transparenz und keine Heimlichkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Frage nach dem mildesten Mittel zur Aufkl\u00e4rung von Verdachtsmomenten sind deutsche Arbeitsgerichte sehr streng.\u00a0Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht eine K\u00fcndigung wegen Diebstahls schon mal daran scheitern lassen, dass der Vorgesetzte einen Spind eines Mitarbeiters in dessen Abwesenheit durchsuchte. Zwar stellte sich hierbei heraus, dass der Mitarbeiter das Unternehmen bestohlen hatte. Die Richter nahmen ein Beweisverwertungsverbot an. Deshalb d\u00fcrfte das Unternehmen nicht verwerten, dass der Spind gestohlenes Eigentum des Unternehmens enthielt. Der Vorgesetzte h\u00e4tte den Spind im Beisein des Arbeitnehmers durchsuchen m\u00fcssen, wie die Richter urteilten. Denn gerade beim Datenschutz m\u00fcssen Unternehmen ein hohes Ma\u00df an Transparenz gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Entscheidend fanden die Bundesrichter, dass der Mitarbeiter darauf vertrauen durfte, dass der Arbeitgeber keine Kontrollma\u00dfnahme in seiner Abwesenheit vornimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Untrnehmen, die von vornherein verbieten, d\u00fcrfen auch alles kontrollieren<\/strong><\/p>\n<p>Wie sich Unternehmen wappnen: Sie verbieten kurzerhand die private Nutzung der IT-Systeme komplett. Damit sich Mitarbeiter nicht darauf berufen k\u00f6nnen, der Arbeitgeber kontrolliere ihre Privatsph\u00e4re in unerlaubter Weise. Denn sie sollen ja gerade keine privaten Daten auf betrieblichen Rechnern speichern.<\/p>\n<p>Datenschutzbeh\u00f6rden sehen Arbeitgeber gelten sie als Anbieter von Telekommunikationsdiensten, wenn sie ihren Mitarbeitern privates E-Mailen auf dem Firmen-PC erlauben. Und diese rechtlich fragw\u00fcrdige Einordnung hat drastische Folgen. Denn Telekommunikationsanbieter m\u00fcssen gegen\u00fcber ihren Nutzern \u2013 der Belegschaft \u2013 das Fernmeldegeheimnis beachten. Tun Sie dies nicht, k\u00f6nnen Sie sich strafbar machen (Paragraf \u00a0206 Strafgesetzbuch). Zwar stellen sich die Gerichte bislang nicht auf die Seite der Datenschutzbeh\u00f6rden. Aber es gibt keine klare Rechtslage.\u00a0Um auf Nummer sicher zu gehen \u2013 und damit sich kein Manager strafbar macht \u2013 , verbieten viele Unternehmen die private IT-Nutzung deshalb komplett.<\/p>\n<p>Dies w\u00e4re aber nicht mehr m\u00f6glich, falls die private IT-Nutzung am Arbeitsplatz ein Menschenrecht sein sollte. Daher war der vom EGMR entschiedene Fall f\u00fcr Unternehmen enorm wichtig.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Das Urteil des EGMR: Privater Internet-Zugang im Job ist kein Menschenrecht<\/strong><\/p>\n<p>Die Stra\u00dfburger Richter wiesen die Klage des Ingenieurs ab (Aktenzeichen: 61496\/08). Der Arbeitgeber durfte die private Nutzung der Firmen-PCs verbieten. Damit durfte das Unternehmen die Mitarbeiter auch untersagen, auf dem Firmenrechner privat zu chatten und zu mailen. Der EGMR hielt das Vorgehen des Arbeitgebers f\u00fcr legitim. Das Gericht fand es \u201enicht unangemessen, dass ein Arbeitgeber \u00fcberpr\u00fcfen m\u00f6chte, ob die Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Arbeitszeit ihren Arbeitspflichten nachgehen.\u201c Das Ergebnis: Ein privater Internet-Zugang am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Folgen der Entscheidung: Klare Regeln sind n\u00f6tig<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen m\u00fcssen die Verwendung von IT am Arbeitsplatz klar regeln. Egal ob sie die private Nutzung erlauben oder nicht. Bereits jetzt fordern deutsche Gerichte viel Transparenz beim Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Schon deshalb sind klare internen Richtlinien n\u00f6tig. Unternehmen m\u00fcssen klar kommunizieren, was sie erlauben und was nicht. Dann k\u00f6nnen sich Mitarbeiter bei Verst\u00f6\u00dfen gerade nicht darauf berufen, sie h\u00e4tten darauf vertrauen d\u00fcrfen, dass sie nicht kontrolliert werden.<\/p>\n<p>Erlauben Unternehmen ihren Mitarbeitern, de Firmen-PC privat zu nutzen, m\u00fcssen sie umso genauer vorschreiben, was sie erlauben und was nicht.<\/p>\n<p>Die Faustregel: Mitarbeiter d\u00fcrfen nur solche Informationen auf Firmenservern speichern, die der Arbeitgeber auch lesen und verwerten darf. Firmen sollten private Mails und Chats nur erlauben, wenn die Mitarbeiter schon vorher in Kontrollen einwilligen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ausblick:<\/strong><\/p>\n<p>Auf Unternehmen kommt auch aus einem anderen Grund viel Arbeit zu. Denn 2018 kommt die neue EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) kommt. Sie bringt unter anderem deutlich sch\u00e4rfere Transparenzvorschriften. Unternehmen m\u00fcssen \u00a0Mitarbeiter, Kunden und sonstige Betroffene von dem Umgang mit ihren Daten klar und verst\u00e4ndlich informieren.<\/p>\n<p>Au\u00dfer vielen neuen Anforderungen gibt es im neuen Datenschutzrecht auch drakonische Strafen. Versto\u00dfen Unternehmen gegen das DSGVO, drohen Bu\u00dfgelder von bis zu vier Prozent des globalen gruppenweiten Umsatzes.\u00a0\u00c4hnliche Sanktionen drohten bislang sonst nur im Kartellrecht. Hier erreichen Bu\u00dfgelder oft dreistellige Millionenbetr\u00e4ge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Private E-Mails vom Firmenrechner verschicken oder\u00a0Chatten auf dem Firmenrechner\u00a0in der Arbeitszeit ist kein Menschenrecht\u00a0\u00a0\u2013 Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Tim Wybitul aus der Kanzlei Hogan Lovells. \u00a0 &nbsp; &nbsp; Darf ein Unternehmen seinen Mitarbeiter k\u00fcndigen, weil er in der Arbeitszeit privat gechattet &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2016\/03\/01\/privat-mailen-und-chatten-im-job-ist-kein-menschenrecht-gastbeitrag-von-tim-wybitul\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[5504,87,5502,3523,428,526,5503,5505,1676],"class_list":["post-660422","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-arbeitsplatz","tag-arbeitsrecht","tag-chatten","tag-e-mails","tag-gastbeitrag","tag-hogan-lovells","tag-mailen","tag-privat","tag-tim-wybitul"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/660422","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=660422"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/660422\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=660422"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=660422"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=660422"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}