{"id":659080,"date":"2015-11-12T11:51:11","date_gmt":"2015-11-12T10:51:11","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=659080"},"modified":"2015-11-12T11:54:11","modified_gmt":"2015-11-12T10:54:11","slug":"wann-eine-beleidigung-des-chefs-kein-kundigungsgrund-ist-gastbeitrag-von-cms-arbeitsrechtler-rainer-kienast","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/11\/12\/wann-eine-beleidigung-des-chefs-kein-kundigungsgrund-ist-gastbeitrag-von-cms-arbeitsrechtler-rainer-kienast\/","title":{"rendered":"Wann eine Beleidigung des Chefs kein K\u00fcndigungsgrund ist: Gastbeitrag von CMS-Arbeitsrechtler Rainer Kienast"},"content":{"rendered":"<p><strong>L\u00e4stern im vertrauten Kollegenkreis \u00fcber den Chef ist kein Grund, weshalb ein Unternehmen den betreffenden Mitarbeiter k\u00fcndigen darf.\u00a0Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Rainer Kienast von der Anwaltskanzlei CMS.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_659081\" style=\"width: 154px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/11\/Kienast-2013-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-659081\" class=\"size-full wp-image-659081\" alt=\"Arbeitsrechtler Kienast von CMS\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/11\/Kienast-2013-1.jpg\" width=\"144\" height=\"144\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-659081\" class=\"wp-caption-text\">Arbeitsrechtler Rainer Kienast von CMS<\/p><\/div>\n<p>Auch beleidigende \u00c4u\u00dferungen \u00fcber den geistigen Gesundheitszustand von Vorgesetzten berechtigen nicht stets zur K\u00fcndigung, urteilte das Landesarbeitsgericht Mainz (Aktenzeichen3 Sa 571\/14).\u00a0Seinem \u00c4rger \u00fcber seinen Vorgesetzten mal so richtig Luft gemacht hatte n\u00e4mlich ein Oberarzt einer Herzklinik. Er bezeichnete seinen Chefarzt als krankes autistisches A\u2026\u00a0Dieser war nicht am\u00fcsiert und k\u00fcndigte dem Arzt umgehend. Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Mainz in zweiter Instanz urteilte und der K\u00fcndigungsschutzklage des Arztes recht gab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Petzende Kollegin<\/strong><\/p>\n<p>Denn was f\u00fcr den Arzt sprach: er hatte die \u00c4u\u00dferung nicht direkt gegen\u00fcber dem Vorgesetzten, sondern gegen\u00fcber einer Arbeitskollegin gemacht. Die Frau erwies sich jedoch als indiskret, weil sie dies dem Chefarzt zutrug \u00a0\u2013 offenbar als Revanche f\u00fcr eine fr\u00fchere Trennung. Das sei allerdings dem Arzt nicht anzulasten, entschied das Gericht.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<strong> Grobe Beleidigung ist grunds\u00e4tzlich ein Grund f\u00fcr K\u00fcndigungen<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Wer seinen Vorgesetzten oder Kollegen grob beleidigt, muss mit seiner K\u00fcndigung rechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vertrauliche Kommunikation als gesch\u00fctztes Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Doch es gibt Ausnahmen: Denn das L\u00e4stern \u00fcber den Chef ist &#8211; jedenfalls im vertraulichen Kreis &#8211; gutes Recht von Arbeitnehmern. Davon gehen \u2013 anders als wohl manche Vorgesetzte \u2013 jedenfalls die Arbeitsgerichte aus. Sie sehen hierin ein allgemeines Pers\u00f6nlichkeitsrecht, das sogar vom Grundgesetz gesch\u00fctzt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Auf Vertraulichkeit darf man sich verlassen<\/strong><\/p>\n<p>Denn: Grunds\u00e4tzlich darf sich der Arbeitnehmer auf die Vertraulichkeit des Gespr\u00e4chs mit Kollegen verlassen. Das gilt auch dann, wenn sich dies &#8211; wie in diesem Fall &#8211; als Trugschluss erweist.<\/p>\n<p>Die Richter wurden deutlich: Die St\u00f6rung des Betriebsfriedens habe konkret nicht der Gek\u00fcndigte, sondern die indiskrete Kollegin zu verantworten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Erst abmahnen, denn K\u00fcndigung ist keine Strafe<\/strong><\/p>\n<p>St\u00f6rt ein Arbeitnehmer nachhaltig den Betriebsfrieden \u2013 zum Beispiel durch beleidigende \u00c4u\u00dferungen gegen\u00fcber Vorgesetzten oder Kollegen &#8211; so kommt eine sogenannte verhaltensbedingte K\u00fcndigung in Betracht. Diese ist allerdings an strenge Voraussetzungen gekn\u00fcpft. In aller Regel muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer erst einmal abmahnen, bevor er k\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Denn die K\u00fcndigung ist keine Strafe f\u00fcr ein Fehlverhalten, sondern darf nur ausgesprochen werden, wenn auch in Zukunft ein Fehlverhalten zu erwarten ist. Davon ist bei erstmaligen Verfehlungen zumeist noch nicht auszugehen. Die K\u00fcndigung muss au\u00dferdem verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein, die Verfehlung also so schwer wiegen, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Zwar war auch im konkreten Fall das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Arzt und seinem Vorgesetzten durch die Beschimpfung erheblich belastet. Hierf\u00fcr war aber in erster Linie die indiskrete Kollegin und nicht der gek\u00fcndigte Arzt verantwortlich, der nicht damit rechnen musste, dass die Frau seine \u00c4u\u00dferung weitergibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Warnung: Kein Freibrief f\u00fcr Beleidigungen<\/strong><\/p>\n<p>Einen Freifahrtschein zur Beleidigung stellt das Urteil aber ebensowenig nicht dar. Das Gericht hat das Recht zur Meinungs\u00e4u\u00dferung in so krasser Form nur im vertraulichen Kreis zugelassen. Wer seinem \u00c4rger dagegen \u00f6ffentlich, beispielsweise auf Facebook oder Twitter Luft macht und \u00fcber den Vorgesetzten schimpft Ausdruck, der riskiert seine K\u00fcndigung, wie etwa das Landesarbeitsgericht Hamm (Aktenzeichen 3 Sa 644\/12) schon vor drei Jahren sagte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00e4stern im vertrauten Kollegenkreis \u00fcber den Chef ist kein Grund, weshalb ein Unternehmen den betreffenden Mitarbeiter k\u00fcndigen darf.\u00a0Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Rainer Kienast von der Anwaltskanzlei CMS. &nbsp; Auch beleidigende \u00c4u\u00dferungen \u00fcber den geistigen Gesundheitszustand von Vorgesetzten berechtigen nicht stets zur &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/11\/12\/wann-eine-beleidigung-des-chefs-kein-kundigungsgrund-ist-gastbeitrag-von-cms-arbeitsrechtler-rainer-kienast\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[142,220,1358,5190,5191,2200,4347],"class_list":["post-659080","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-beleidigung","tag-chef","tag-kollegen","tag-landesarbeitsgericht-mainz","tag-lastern","tag-urteil","tag-vorgesetzter"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/659080","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=659080"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/659080\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=659080"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=659080"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=659080"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}