{"id":658924,"date":"2015-10-28T00:05:14","date_gmt":"2015-10-27T23:05:14","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=658924"},"modified":"2015-10-28T00:05:14","modified_gmt":"2015-10-27T23:05:14","slug":"arbeitsrecht-serie-9-die-tricks-wie-unternehmen-fuhrungskrafte-loswerden-vertriebler-freistellen-um-sie-am-markt-unsichtbar-zu-machen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/10\/28\/arbeitsrecht-serie-9-die-tricks-wie-unternehmen-fuhrungskrafte-loswerden-vertriebler-freistellen-um-sie-am-markt-unsichtbar-zu-machen\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht-Serie (9): Die Tricks, wie Unternehmen F\u00fchrungskr\u00e4fte loswerden \u2013 Vertriebler freistellen, um sie am Markt unsichtbar zu machen"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln: Wenn Unternehmen Vertriebler freistellen, damit sie am Markt unsichtbar werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen greifen immer \u00f6fter zu Tricks, wenn sie sich von F\u00fchrungskr\u00e4ften trennen m\u00f6chten. H\u00e4ufig ist die Strategie nicht gleich erkennbar, aber es gibt Indizien. Die Varianten schildert Christoph Abeln, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf die Vertretung von Managern und leitenden Angestellten spezialisiert. In der WiWo-Serie zeigt der Rechtsanwalt die Methoden auf, die ihm tagt\u00e4glich begegnen. Dieses Mal die Masche, Vertriebsleute von ihren Gesch\u00e4ftskontakten abzuschneiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_657881\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-657881\" class=\"size-full wp-image-657881\" alt=\"Arbeitsrechtler Christoph Abeln\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln.jpg\" width=\"650\" height=\"432\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln-300x199.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln-451x300.jpg 451w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-657881\" class=\"wp-caption-text\">Arbeitsrechtler Christoph Abeln<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Kunden und Gesch\u00e4ftspartner sind das A und O f\u00fcr jeden Vertriebler. Nimmt man ihnen diese, stehen sie regelrecht nackt im Wind da. Diese Situation nutzen manche Unternehmen f\u00fcr sich, um Mitarbeiter beispielsweise w\u00e4hrend Trennungsgespr\u00e4chen besonders unter Druck zu setzen. Etwa weil die Verhandlungen um die Abfindungsh\u00f6he gerade ins Stocken gekommen sind.<\/p>\n<p>So machte es auch ein Gro\u00dfh\u00e4ndler aus der Maschinenbaubranche, der sich seines langj\u00e4hrigen Vertriebsmanagers entledigen wollte. Der Trick: W\u00e4hrend der laufenden Aufhebungsverhandlungen holte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer schon einen Nachfolger f\u00fcr den Vertriebsmanager ins Unternehmen und stellte ihn selbst frei. Das Recht dazu hatte er nach dem Arbeitsvertrag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vorf\u00fchren und von den Kollegen ausgrenzen<\/strong><\/p>\n<p>Und damit die Lage f\u00fcr den Vertriebsprofi auch ordentlich unangenehm werden sollte, behandelte man ihn wie einen Kriminellen und f\u00fchrte ihn der vor gesamten Belegschaft vor: Er durfte sein eigenes B\u00fcro nur noch ein letztes Mal betreten und das &#8211; erniedrigenderweise &#8211; unter den Augen der M\u00e4nner von der Konzernsicherheit. Man verlangte von ihm, sofort das Handy und seinen Laptop abzugeben und dann das Firmengel\u00e4nde unverz\u00fcglich und auf direktestem Wege zu verlassen.<\/p>\n<p>Solche Schauspiele geschehen regelm\u00e4\u00dfig vor den Augen der anderen Mitarbeiter und den Kollegen, so dass der betroffene schon in dem Moment einen massiven Reputationsschaden erleidet.<\/p>\n<p>Damit nicht genug: Ihnen wurde es sogar verboten, sich von ihrem Vertriebsmanager zu verabschieden. Von einem Ausstand im B\u00fcro mal ganz zu schweigen.<\/p>\n<p>Manche Unternehmen gehen sogar so weit und verbieten den Mitarbeitern, mit dem Freigestellten ab sofort weiter Kontakt zu haben. Das ist aber nur zul\u00e4ssig, soweit es die Kommunikationswege des Unternehmens betrifft. F\u00fcrs Privatleben ist eine solche Kontaktsperre jedenfalls rechtswidrig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Abschneiden von Kunden und Gesch\u00e4ftspartnern<\/strong><\/p>\n<p>Was f\u00fcr Vertriebsleute dann das Schlimmste ist: Wenn man, wie dieser Manager, erst einmal von seinen Kunden und Gesch\u00e4ftspartnern abgeschnitten ist, ist man sehr schnell generell am Markt verbrannt. Mails, die ihn nicht erreichen und unbeantwortet bleiben, Telefonanrufe und die ins Leere gehen, geben Gesch\u00e4ftspartnern zwar R\u00e4tsel auf. Doch bekommen sie in dem Unternehmen sofort einen Nachfolger pr\u00e4sentiert, ist der bisherige Ansprechpartner auch schnell vergessen. So werden Vertriebsmitarbeiter handstreichartig in die Defensive gedr\u00e4ngt. Denn ihr Pfund, mit dem sie wuchern k\u00f6nnen auf der Suche nach einem neuen Job &#8211; die Kundenkontakte, die Vernetzung in der Branche &#8211; schwindet t\u00e4glich ein bisschen mehr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Klage auf Weiterbesch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p>In diesem Fall aber hat der ausgebootete Vertriebsmitarbeiter die M\u00f6glichkeit, den Spie\u00df umzudrehen und das Unternehmen vor sich herzutreiben:<\/p>\n<p>Mit einer Klage auf Weiterbesch\u00e4ftigung und vertragsgem\u00e4\u00dfe Besch\u00e4ftigung. Denn der Arbeitgeber handelt faktisch rechtswidrig, denn auch Arbeitnehmer haben schlie\u00dflich einen Anspruch darauf, ad\u00e4quat besch\u00e4ftigt zu werden. Mit der Klage kann dann zumindestens entsprechend Druck f\u00fcr die Aufhebungsverhandlungen auf den Arbeitgeber aufgebaut werden. Denn nichts ist schlimmer f\u00fcrs Unternehmen, als wenn seine weiteren Mitarbeiter bei einer R\u00fcckkehr des Vertrieblers erkennen, dass es sich lohnt, gegen den Arbeitgeber zur Wehr zu setzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In wenigen Einzelf\u00e4llen hilft auch als Eilma\u00dfnahme eine einstweilige Verf\u00fcgung auf Weiterbesch\u00e4ftigung Abhilfe &#8211; hierf\u00fcr muss man aber sehr schnell handeln. In den meisten F\u00e4llen ist sie aber leider erfolglos. Der Grund: Gerichte erkennen in solchen F\u00e4llen zwar den grunds\u00e4tzlichen Anspruch, aber nicht die Eilbed\u00fcrftigkeit an, sondern reagieren zynisch:\u00a0 Der Schaden, also der Reputationsverlust, sei schlie\u00dflich bereits entstanden. Hier bleibt dem\u00a0Arbeitnehmer\u00a0nur die M\u00f6glichkeit, im sogenannten Hauptsacheverfahren seinen Anspruch gelten zu machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln: Wenn Unternehmen Vertriebler freistellen, damit sie am Markt unsichtbar werden \u00a0 Unternehmen greifen immer \u00f6fter zu Tricks, wenn sie sich von F\u00fchrungskr\u00e4ften trennen m\u00f6chten. 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