{"id":658775,"date":"2015-10-25T16:23:14","date_gmt":"2015-10-25T15:23:14","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=658775"},"modified":"2015-10-25T16:23:14","modified_gmt":"2015-10-25T15:23:14","slug":"gefurchtete-sammelklagen-wenn-deutsche-unternehmen-post-vom-gericht-in-london-bekommen-interview-mit-kim-lars-mehrbrey","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/10\/25\/gefurchtete-sammelklagen-wenn-deutsche-unternehmen-post-vom-gericht-in-london-bekommen-interview-mit-kim-lars-mehrbrey\/","title":{"rendered":"Gef\u00fcrchtete Sammelklagen: Wenn deutsche Unternehmen Post vom Gericht in London bekommen &#8211; Interview mit Kim Lars Mehrbrey"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auch deutsche Unternehmen m\u00fcssen jetzt mit Sammelklagen rechnen \u2013 \u00fcber einen Umweg \u00a0via London, weil die Briten ihre Gesetze ge\u00e4ndert haben, warnt Kim Lars Mehrbrey, Experte f\u00fcr Kartellschadenersatz bei der internationalen Kanzlei Hogan Lovells, im Interview. Betroffen sind nicht nur Exporteure auf die Insel sondern auch Unternehmen, die sich an Kartellen mit Bezug zu Gro\u00dfbritannien beteiligt haben. VW ist bereits eine der ersten Klageadressaten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_658776\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/10\/Mehrbrey_Kim_Lars_Duesseldorf_19_11_2013_008.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-658776\" class=\"size-full wp-image-658776\" alt=\"Kim Lars Mehrbrey; Kartellschadensrechtexperte von Hogan Lovells\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/10\/Mehrbrey_Kim_Lars_Duesseldorf_19_11_2013_008.jpg\" width=\"650\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/10\/Mehrbrey_Kim_Lars_Duesseldorf_19_11_2013_008.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/10\/Mehrbrey_Kim_Lars_Duesseldorf_19_11_2013_008-150x150.jpg 150w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/10\/Mehrbrey_Kim_Lars_Duesseldorf_19_11_2013_008-300x300.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-658776\" class=\"wp-caption-text\">Kim Lars Mehrbrey, Kartellschadensrechtexperte von Hogan Lovells<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b><\/b><strong>Herr Mehrbrey, wegen eines neuen, verbraucherfreundlichen Gesetzes im Vereinigten K\u00f6nigreich m\u00fcssen auch deutsche Unternehmen ab jetzt mit teuren Sammelklagen von Verbrauchern rechnen\u200e?<\/strong><\/p>\n<p>Anfang Oktober ist im Vereinigten K\u00f6nigreich der ge\u00e4nderte Consumer Rights Act in Kraft getreten, wonach deutsche Unternehmen verst\u00e4rkt mit Sammelklagen von Verbrauchern vor Gerichten in London rechnen m\u00fcssen. Und die werden sehr teuer. Derartige Sammelklagen, in denen ganze Konsumentengruppen vor Gericht vertreten werden, kannte man bislang nur aus den USA und gelten als Schreckgespenst der Unternehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das Gesetz soll es auch den Opfern von Kartellabsprachen leichter machen, Schadenersatz von Unternehmen \u2013 den sogenannten Kartellanten \u2013 einzuklagen. Wie funktioniert das genau? <\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend bei den \u00fcbrigen Sammelklagen im Vereinigten K\u00f6nigreich nur die Person Kl\u00e4ger einer Sammelklage wird, die dieser Klage beitritt (das ist das sogenannte Opt-in-Prinzip), gilt bei Kartellschadenersatzklagen von nun an das Opt-out-Prinzip. Das bedeutet: Eine Vielzahl von Konsumenten, im Zweifel Tausende oder Hunderttausende je nach Produkt, bildet eine Klasse von Gesch\u00e4digten. \u00a0Diese Klasse \u2013 wie zum Beispiel K\u00e4ufer bestimmter Elektronik-Produkte oder Kunden bestimmter Banken \u2013 wird automatisch zum Kl\u00e4ger. M\u00f6glicherweise ohne von dem Verfahren zu wissen und nur, weil sie im Vereinigten K\u00f6nigreich wohnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen ist das heikel: Diese Gesetzes\u00e4nderung wird zu sehr hohen Schadensersatzforderungen f\u00fchren, die schnell in die Milliarden gehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><\/strong><strong>Was ist mit deutschen oder anderen ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgern?<\/strong><\/p>\n<p>Die k\u00f6nnen sich diesen Sammelklagen anschlie\u00dfen, m\u00fcssen ihnen als Kl\u00e4ger aber aktiv beitreten. Voraussetzung ist, dass sie auch sonst im Vereinigten K\u00f6nigreich h\u00e4tten klagen k\u00f6nnen, etwa weil sie die entsprechenden Produkte in England gekauft haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was erwarten Sie nun? <\/strong><\/p>\n<p>Ich rechne damit, dass mehr Verbraucher gegen Unternehmen vor den Gerichten in London wegen Kartellverst\u00f6\u00dfen klagen werden. Bislang hatte es f\u00fcr einzelne Verbraucher keinen Sinn, ihren Schaden einzuklagen, den sie dadurch erlitten haben, dass ein Produkt infolge eines Kartells zu teuer war. Sollte denn ein K\u00e4ufer eines Elektronikbauteils allen Ernstes wegen geringer Eurobetr\u00e4ge die\u00a0Teilnehmer eines entsprechenden Kartells verklagen? Prozesskosten und H\u00f6he des Schadenersatzes h\u00e4tten in keinem Verh\u00e4ltnis zueinander gestanden.<\/p>\n<p>Dies d\u00fcrfte sich aber dann \u00e4ndern, wenn einer f\u00fcr alle klagt, sprich die Sammelklage ganzer Konsumentengruppen nach Europa kommt. Dann ist damit zu rechnen, dass spezialisierte Kanzleien Nutzer bestimmter Konsumg\u00fcter und andere potentiell Gesch\u00e4digte sehr offensiv bewerben werden, wie es in den USA schon lange \u00fcblich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Reagiert bereits der gef\u00fcrchtete Londoner Anw\u00e4lte-Markt? Amerikanische Kanzleien wie Scott + Scott haben schon einen Standort in London er\u00f6ffnet, Kl\u00e4gerkanzleien wie Hausfeld werben etwa f\u00fcr eine Sammelklage gegen Google?<\/strong><\/p>\n<p>Durchaus, viele Kanzleien laufen sich schon warm. Gerade die US-Kanzleien, die auf\u00a0Sammelklagen spezialisiert sind, haben neue Niederlassungen in London er\u00f6ffnet. Andere haben\u00a0ihre\u00a0Teams mit Sammelklage-Experten aufgestockt. Auch englische Kanzleien r\u00fchren zunehmend die Werbetrommel f\u00fcr solche Klagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Also es wird sehr teuer, wenn ein deutsches Unternehmen zum Ziel der Sammelkl\u00e4ger oder Kartellgesch\u00e4digten wird. Gibt es weitere\u00a0Nachteile?<\/strong><\/p>\n<p>Klagen in England sind auch deshalb beliebt bei Kl\u00e4gern, weil die Parteien viel umfassender als in Deutschland Informationen offen legen m\u00fcssen. Dieses Disclosure-System wird auch Sammelkl\u00e4gern in die H\u00e4nde spielen. Sie k\u00f6nnen sich so Informationen f\u00fcr die Begr\u00fcndung ihres Anspruchs verschaffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Prozessfinanzierer, die die Prozesse f\u00fcr Kl\u00e4ger gegen Erfolgsprovisionen bis zu 30 Prozent f\u00fchren, sollen sich in Gro\u00dfbritannien auch schon warm laufen. Das d\u00fcrfte die Klagewelle ebenfalls ansteigen lassen?<\/strong><\/p>\n<p>Absolut, die Prozessfinanzierer haben sich schon fr\u00fch an den neuen Sammelklagen interessiert gezeigt. Hier haben sie die Chance auf hohe Schadenersatzsummen. Davon erhalten Prozessfinanzierer im Erfolgsfall regelm\u00e4\u00dfig einen zweistelligen Prozentsatz.<\/p>\n<p>Umgekehrt ist bei den Kl\u00e4geranw\u00e4lten, die Gruppen von Gesch\u00e4digten vertreten, das Interesse an einer Vorfinanzierung gro\u00df. Denn in solchen Sammelklagen steckt viel Arbeit. Und verlieren sie den Prozess, gehen die Kanzleien leer aus. Sie m\u00fcssen in diesem Fall sogar die Prozesskosten tragen. Dies ist ein wichtiger Unterschied im Vergleich zu den USA, wo im Grundsatz jede Partei ihre Kosten selbst tr\u00e4gt. Wegen dieses Risikos wird die Prozessfinanzierung f\u00fcr Kl\u00e4geranw\u00e4lte sehr wichtig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wenn Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer so viel vom Kuchen am Ende abbekommen, bleibt f\u00fcr die Sammelkl\u00e4ger selbst, die Kunden, etwas \u00fcbrig \u2013 oder verdient nur die Kl\u00e4gerindustrie?<\/strong><\/p>\n<p>Kl\u00e4geranw\u00e4lte und Prozessfinanzierer wollen sich das eingegangene Risiko gut bezahlen lassen. Die Erfahrungen in den USA zeigen, dass nach einer erfolgreichen Sammelklage der Kuchen zun\u00e4chst zwischen Prozessfinanzierer und Kl\u00e4geranw\u00e4lten geteilt wird. H\u00e4ufig bleibt dann nicht mehr allzu viel f\u00fcr den einzelnen Gesch\u00e4digten \u00fcbrig. Das englische System erlaubt allerdings keine Erfolgshonorare der Kl\u00e4geranw\u00e4lte, also keinen prozentualen Anteil am erstrittenen Gewinn.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was erwarten Sie, wie sich die Verfahren nach dem neuen Gesetz entwickeln?<\/strong><\/p>\n<p>Die Schl\u00fcsselfrage ist, wie die Gerichte die neuen Regeln auslegen. In erster Linie zust\u00e4ndig ist das &#8211; mit neuen Befugnissen ausgestattete &#8211; Competition Appeal Tribunal (CAT). Der Gesetzgeber hat den Gerichten viel Gestaltungsspielraum einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>Besonders wichtig wird sein, wie gro\u00dfz\u00fcgig die Gerichte die betroffenen Klassen \u2013 also die der Produkte und Dienstleistungen, um die es geht &#8211; definieren und welchen Spielraum sie den Kl\u00e4geranw\u00e4lten f\u00fcr die Honorargestaltung gestatten. Die ersten Testballons, sprich Klagen, starten sicher bald und die werden Aufschluss dar\u00fcber geben, wohin die Reise gehen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch deutsche Unternehmen m\u00fcssen jetzt mit Sammelklagen rechnen \u2013 \u00fcber einen Umweg \u00a0via London, weil die Briten ihre Gesetze ge\u00e4ndert haben, warnt Kim Lars Mehrbrey, Experte f\u00fcr Kartellschadenersatz bei der internationalen Kanzlei Hogan Lovells, im Interview. 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